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Gemeinschaftliches Wohnen: Viele Möglichkeiten, großer Nutzen Referent teilte seine Erfahrungen mit dem Stammtisch Wohnformen der Zukunft Der öffentliche Stammtisch Wohnformen der Zukunft, trifft sich monatlich im Mehrgenerationenhaus Simmern (MGH) - das nächste Mal am Mittwoch, 6. April, um 17.00 Uhr. Der Stammtisch ist Forum, Informationsplattform und Treffpunkt für alle Menschen mit Interesse am Thema Gemeinschaftliche Wohnformen. Wie breit dieses Interesse ist, zeigte einmal mehr das jüngste Treffen: Nahezu 20 Menschen beinahe jeden Alters hörten den Vortrag von Heribert Dittmann und diskutieren anschließend rege, wie es gelingen kann, ein eigenes Wohnprojekt ins Leben zu rufen. Dittmann selbst ist bereits projekterfahren: Sein Jahnpark in Münster-Sarmsheim steht kurz vor der Bauphase. Unterhaltsam skizzierte Heribert Dittmann den Weg bis dahin: vom Zusammenfinden Gleichgesinnter über den Erwerb eines Grundstücks, die anschließende Planung - und die neuerliche Planung - bis zur Finanzierung. Und nicht zu vergessen: die Festlegung der Eigentumsverhältnisse, aber auch von Gemeinschaftsregeln. Zwei Dinge machte der Referent besonders deutlich: Zum einen brauche man einen langen Atem - selbst eine vermeintlich eingespielte Gruppe kann seiner Erfahrung nach an einen Wendepunkt gelangen, wenn das Vorhaben konkreter wird. Zum anderen ließ Heribert Dittmann keinen Zweifel daran, dass es nicht den Entwurf für ein Wohnprojekt gibt, sondern unterschiedlichste Möglichkeiten, die sich durchaus in der architektonischen Gestaltung äußern können. Beispielsweise stehe vorab die Entscheidung an, ob man das System einer Genossenschaft als organisatorische Grundlage wählt oder vielleicht die Realteilung der Immobilie(n) bevorzugt. Geradezu plastisch wurde der Vortrag, weil der angehende Bauherr sich auch hinsichtlich technischer Belange bestens informiert zeigte. Seine Ausführungen etwa zur Fertigbauweise oder zur Energieversorgung von Wohnanlagen fanden hörbare Resonanz. Eine häufige Fehleinschätzung korrigierte Dittmann: Anders als man landläufig glaube, werde durch gemeinschaftliches Wohnen nicht alles günstiger. Der Nutzen sei gleichwohl groß: Das ist Wohnen für die Zukunft, unterstrich Heribert Dittmann. Obschon Dittmann für sich die passende Lösung gefunden hat, hielt er seinen Vortrag mit breiter Perspektive. Er verriet, wo er selbst nicht bloß sprichwörtliches Lehrgeld hatte zahlen müssen. Überdies stellte er eine Reihe bereits umgesetzter Projekte vor, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Die Beispiele liegen allesamt in erreichbarer Nähe zu der Kreisstadt im Hunsrück - für die Stammtischler ist dies von besonderem Interesse, weil sie auf der Suche nach Impulsen immer wieder auch andere Wohnprojekte besuchen. Zudem ergeben sich aus den Treffen in der Zeughausstraße 4 vielfältige Aktivitäten, wie Alice Hawig, eine Mitbegründerin des Wohn-Stammtischs erläutert. Neben der unmittelbaren Beschäftigung mit dem Thema in Referenten-Veranstaltungen oder bei Besichtigungen lasse der Stammtisch Raum für gemeinsame Ausflüge oder gesellige Dinge. Es geht darum, dass sich die Teilnehmer nach und nach kennenlernen, so Hawig. Wer weiß, ob sich hier nicht Menschen treffen, die am Ende ihr eigenes Wohnprojekt auf die Beine stellen ? Erstbesucher sind natürlich immer willkommen, und jeder ist herzlich eingeladen, seine Ideen und Vorschläge einzubringen, wie Alice Hawig abschließend betont. Mehr zum Stammtisch Wohnformen der Zukunft gibts im MGH-Büro, Telefon 06761-915488; E-Mail: info@mehrgenerationenhaus-simmern.de.
16. Ellerner Holzkerb Zum 16. Mal feiert Ellern seine Holzkerb. Vom 27. bis 29. August 2011 steht Ellern wieder ganz im Zeichen dieser Veranstaltung. Die Einladungen für die Ausstellungen und Darbietungen rund ums Holz, am 28.8.2011, sind versendet. Es werden wieder rund 4 Dutzend Aussteller erwartet, die den mehrere Tausend Besuchern ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot bieten werden. Das diesjährige Zusatzmotto lautet Pferde. Hierbei sind Vorführungen mit Pferden sowie besondere Kutschfahrten geplant. Wer sich bei dieser 16. Ellerner Holzkerb einbringen möchte, meldet sich bitte bei: Ortsbürgermeister Dietmar Tuldi, 55497 Ellern, Fax 06764-3595 oder ortsbuergermeister@ellern.de.
Land verleiht Preis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Geeignete Betriebe können sich bewerben In diesem Jahr wird in Rheinland-Pfalz zum 14. Mal der Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vergeben. Es werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgezeichnet, die in vorbildlicher Weise schwerbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz beschäftigen. Jeweils ein Preis ist für Klein-, Mittel- und Großbetriebe der Privatwirtschaft mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz vorgesehen. Prämiert wird auch eine Dienststelle des Öffentlichen Dienstes mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Außerdem kann ein Sonderpreis an ein Unternehmen oder eine Dienststelle vergeben werden, welche durch besonders innovative Projekte zur Integration behinderter Menschen beiträgt. Der Landespreis ist mit je 3.000, Euro dotiert. Zudem wird den Preisträgern im Rahmen einer Festveranstaltung eine Urkunde mit Tafel und Plakette verliehen. Sie haben zukünftig das Recht, in ihren Geschäftsbeziehungen auf die Auszeichnung hinzuweisen. Betriebe aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, die sich für den Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen oder den Sonderpreis bewerben möchten, werden gebeten, sich mit der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises (Ansprechpartnerin Frau Ulrike Weikusat Telefon 06761-82447) bis spätestens 10. Juni 2011 in Verbindung zu setzen. Dort erhalten sie die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen.
Unser Dof hat Zukunft 2011 Neun Gemeinden sind dabei Für den diesjährigen Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft haben sich die Ortsgemeinden Gehlweiler, Ober Kostenz und Wahlenau (VG Kirchberg), Damscheid und Niederburg (VG St. Goar-Oberwesel), Kümbdchen und Reich (VG Simmern) sowie Ellern (VG Rheinböllen) und Gondershausen (VG Emmelshausen) angemeldet. In der Zeit vom 9. bis zum 13. Mai 2011 führt die Jury des Rhein-Hunsrück Kreises, bestehend aus Vertretern der Verwaltung und Verbänden, ihren Gang durch die Dörfer durch. Bei dem Wettbewerb werden in erster Linie die Ziele bewertet, die sich die Bevölkerung für ihr Dorf gesetzt hat. Für die Gesamtbeurteilung sind darüber hinaus die Bau- und Grüngestaltung des Ortes, das bürgerschaftliche Engagement sowie geplante Entwicklungskonzepte, wirtschaftliche Initiativen und Maßnahmen zur umweltschonenden Energieversorgung von Bedeutung. Folglich geht es bei dem Dorfwettbewerb weniger um reine Schönheitsaspekte, sondern vielmehr um das Leben und Wohnen im Dorf sowie dessen Zukunftsgestaltung. Landrat Bertram Fleck wünscht den teilnehmenden Gemeinden viel Erfolg!
Mehrgenerationenhaus: Kunst, die sich nicht im Unendlichen verliert Heinz J. Will, Maler, Grafiker und Illustrator, stellt bis Ende April im MGH-Foyer aus Die Ausstellung, bei der im Mehrgenerationenhaus Simmern (MGH) Künstler im monatlichen Wechsel Bilder, Fotografien, Gemälde oder Grafiken zeigen, nimmt abermals eine neue Richtung: Ab Montag, 28. März, sind im MGH-Foyer Werke von Heinz J. Will zu sehen. Wenn der Wind bläst, ist es Zeit zu segeln, umschreibt Heinz J. Will den Anspruch seiner Kunst. Mit seinen großformatigen Plakaten an den Wänden des Simmerner MGH hofft er, die Gedanken vieler Menschen aufzuwirbeln. Eine der vielen Leidenschaften des Malers, Grafikers und Illustrators ist die Plakatkunst. Die Verbindung von Bild und Wort müsse - so Will - gleich auf den Punkt kommen, statt sich im Unendlichen zu verlieren. Liebe zum Detail geht dem Künstler aus Haserich dabei keineswegs ab - wenn Will Besonderheiten der Region zwischen Rhein und Mosel zeichnerisch festhält, geht er durchaus akribisch vor. Dabei nimmt er sich mit spitzer Feder politischer Themen an; sein Blick gilt der lokalen Aktualität ebenso wie globalen Gegebenheiten. Wills Analysen etwa zum Raubbau an der Natur scheinen aktueller denn je - wohl auch, weil der Künstler, dessen Atelier unter den Namen Good Will firmiert, frühere Werke internationalisiert. Neben der grafischen Überarbeitung rund 20 Jahre nach der Entstehung bedeutet dies die Übersetzung textlicher Elemente in mehrere Weltsprachen. Birgit Lenhard, ehrenamtliche MGH-lerin und die Organisatorin der Ausstellung in der Zeughausstraße 4, fügt an, dass Heinz J. Will sich mit einem anderen Aspekt seiner Arbeit ganz besonders für den Tagestreff für Jung und Alt empfohlen habe: Er sei ein Mehrgenerationen-Maler. Wenn Heinz J. Will sagt, er wolle ein breites Publikum ansprechen, dann denkt er tatsächlich auch an die Kinder. Nicht zuletzt zu ihrer Begeisterung bringt er authentische Dschungelbilder oder geradezu lebensechte Indianer zu Papier. Und die sind nicht bloß zum Anschauen gedacht: Reproduktionen seiner Zeichnungen dürfen gerne als Ausmalbilder für kleine Kreative herhalten, wie Heinz J. Will betont. Näheres erfährt man im MGH-Büro unter Telefon 06761-915488 oder per Mail an info@mehrgenerationenhaus-simmern.de.
Senioren Union Rhein-Hunsrück tagt Der Kreisvorstand der Senioren Union Rhein-Hunsrück trifft sich am 14. April 2011 in Urbar um 15.00 Uhr im Haus Loreleyblick Maria Ruh zur nächsten gemeinsamen Sitzung mit den Kollegen aus Cochem Zell. Auf der Tagesordnung stehen die Themen: Vertiefung der Zusammenarbeit, die politische Situation nach der Landtagswahl, der Landesdelegiertentag in Polch, ein Gespräch mit Bürgermeister Walter Mallmann aus St. Goar, die Halbtagsfahrt in die Pfalz nach Rhodt unter Riedburg, der gemeinsame Familienausflug (Ferienaktion) unter dem Motto Generationen unterwegs nach Neuwied in den Zoo sowie der Stand der Entwicklung in den Ortsgruppen. Alle Vorstandsmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen!
Selbstanzeigen bringen dem Staat viel Geld Finanzamt Koblenz nimmt im Jahr 2010 über 7 Millionen Euro von reuigen Steuersündern ein Insgesamt 544 Bürger haben sich im Laufe des letzten Jahres im Bereich des Finanzamts Koblenz selbst angezeigt und damit zugegeben, über Jahre Steuern hinterzogen zu haben. In fast allen diesen Selbstanzeigen ging es um Kapital, das im Ausland angelegt war und dessen Erträge bei der Steuererklärung verschwiegen wurden. Die Steuerfahndung des Finanzamts Koblenz überprüft diese Selbstanzeigen momentan auf Vollständigkeit. Dies stellt sich als sehr zeitaufwendig dar, da es regelmäßig um die Erträge der letzten 10 Jahre geht und oftmals mehrere Aktenordner an Bankbelegen vorgelegt werden. Bei der Nachprüfung werden immer wieder Fälle aufgedeckt, in denen das zunächst angezeigte Hinterziehungsvolumen tatsächlich noch überschritten wird. Saftige Nachzahlungen sind in diesen Fällen die Folge. Bis Februar dieses Jahres konnten bereits 145 Fälle abgeschlossen werden, in denen ca. 6,2 Mio. Euro an Steuern und über 1,6 Mio. Euro an Zinsen nachgezahlt wurden.
Impfung im Gesundheitsamt Simmern Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bietet das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern in regelmäßigen Abständen kostenlos Impfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Keuchhusten und Poliomyelitis (Kinderlähmung) an. Der Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie soll nach erfolgter Grundimmunisierung alle zehn Jahre durch eine Impfung aufgefrischt werden. Gegen Poliomyelitis ist man im Erwachsenenalter nach erfolgter Grundimmunisierung dauerhaft geschützt. Nur bei Reisen in Länder mit Poliomyelitis-Risiko wird noch eine Auffrischimpfung als Reiseimpfung empfohlen. Der nächste Impftermin im Gesundheitsamt Simmern, Hüllstraße 13, ist am Dienstag, 5. April 2011, von 14.00 bis 17.00 Uhr. Wichtig: Der Impfausweis ist mitzubringen! Weitere Infos zu den Impfungen gibt es unter der Telefonnummer 06761-82701.
Landesregierung will Bürgerversicherung mit einheitlicher Honorierung Mainz, den 22. März 2011 - Der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ist die Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP) an die Landesregierung zu Sanktionen gegen Ärzte, Anfrage 3452, zur Kenntnis gekommen. Darin bestätigt die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer in ihrer Antwort vom 10. März 2011, dass sie die Angleichung der Vergütungssysteme als ein geeignetes Instrument sieht, der Ungleichbehandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung abzuhelfen. Im Rahmen einer Bürgerversicherung würden sämtliche ärztliche Leistungen mit einer einheitlichen Honorierung vergütet. Anlass dieser Anfrage waren die Pläne der Bundes-SPD, Sanktionen gegen niedergelassene Ärzte einzuführen, die angeblich privatversicherte Patienten bevorzugt behandeln und ihre gesetzlich versicherten Patienten zu lange auf einen Behandlungstermin warten lassen. Ärzte, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, müssten bestraft werden. Wartezeiten von mehr als fünf Werktagen seien unangemessen. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich alle Patienten, unabhängig von ihrem Versichertenstatus, den gleichen Anspruch hätten, einen zeitnahen Termin bei dem gewünschten Haus- oder Facharzt zu erhalten. Die Landesregierung ist der Ansicht, dass die gesetzlich und privat Krankenversicherten gleich behandelt werden sollten. Dies solle über eine Bürgerversicherung umgesetzt werden, in der sämtliche Leistungen einheitlich honoriert würden. Hierzu die KV RLP: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ärzte ist von Staats wegen durch die Bedarfsplanung geregelt. Sie wurde 1992 eingeführt und ist veraltet, besonders bei den Fachärzten. Es gab einen erheblichen Fortschritt in der Medizin und die Krankenhausbehandlungstage wurden massiv verkürzt, z.T. um den Faktor 10; allein dadurch stieg der Bedarf an fachärztlicher und hausärztlicher Behandlung massiv. Dem erhöhten Bedarf in der Bevölkerung wurde in der Finanzierung der ambulanten Versorgung nicht Rechnung getragen. Ein Vertragsarzt ist aufgrund des Bundesmantelvertrags verpflichtet, 20 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anzubieten. Darüber hinaus kann er frei über seine Zeit verfügen. Wenn Ärzte in dieser Zeit Sprechstunden für ausschließlich Selbstzahler anbieten, ist das legitim. Dazu kommt noch, dass es in ganz Deutschland ca. 10 Prozent Privatversicherte gibt. Die Kombination aus beidem kann dann allein schon dazu führen, dass ein Privatversicherter schneller einen Termin bekommen kann. Ausnahmen sind immer Notfälle, diese müssen sofort behandelt werden. Hier möchten wir betonen, dass ein Vertragsarzt zwar zu mindestens 20 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte verpflichtet ist, die meisten Ärzte aber deutlich mehr Sprechstunden anbieten und darüber hinaus noch erheblich mehr Zeit für Verwaltungstätigkeiten für gesetzlich Versicherte aufbringen müssen.
Lars Martin Klieve zu Gast bei der CDU Rhein-Hunsrück Der CDU Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Hans-Josef Bracht lädt am kommenden Freitag, den 25.3.2011 ab 19.00 Uhr zu einer Veranstaltung ins Gemeindehaus nach Wiebelsheim ein. Gast an diesem Abend ist Lars Martin Klieve, Mitglied im Kompetenzteam von Julia Klöckner und für die Bereiche Finanzen und Haushaltssanierungen zuständig. Im Anschluss an die Veranstaltung lädt die CDU zu Wein vom Mittelrhein und einem kleinen Imbiss ein. Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Ryanair eröffnet Wartungshangar am Flughafen Frankfurt-Hahn und gibt zwei neue Strecken für den Hunsrück bekannt Dublin / Frankfurt-Hahn, 23. März 2011: Ryanair, die weltweit beliebteste Fluggesellschaft, feiert heute die offizielle Eröffnung ihres Wartungshangars am Flughafen Frankfurt-Hahn. Durch die 25-Millionen-Euro-Investition werden 200 neue Jobs entstehen - zusätzlich zu den 400 bereits durch Ryanair entstandenen Arbeitsplätzen. Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz und der Flughafen Frankfurt-Hahn hatten sich die Investition in die rund 4.500 Quadratmeter große Fläche im vergangenen Jahr gesichert, und sich somit erfolgreich gegen fünf Ryanair-Basen in Europa durchgesetzt. Der Wartungshangar wird künftig einen Großteil der 267 Maschinen der Ryanair-Flotte zur Wartung aufnehmen. Heute eröffneten der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hendrik Hering und Michael OLeary, Chief Executive Officer bei Ryanair, den Wartungshangar. Dazu Michael OLeary heute am Flughafen Hahn: Wir von Ryanair möchten uns bei Minister Hendrik Hering, bei der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz sowie beim Flughafen Frankfurt-Hahn herzlich für die Hilfe und Unterstützung bedanken, die zur Umsetzung dieses 25-Millionen-Projektes nötig gewesen sind. Wir gehen davon aus, dass durch die neue Wartungshalle und das Schulungszentrum 200 neue Arbeitsplätze entstehen werden - zusätzlich zu den bereits 400 durch Ryanair entstandenen Arbeitsplätzen. Hendrik Hering, Verkehrs- und Wirtschaftsministerminister des Landes Rheinland-Pfalz, begrüßt die Investition und führt aus: Ich freue mich, dass Ryanair seine Unternehmungen am Flughafen Frankfurt-Hahn intensiviert. Die Ankündigung zeigt, dass der Hunsrück-Airport über eine gute Infrastruktur und über qualifizierte Arbeitskräfte verfügt, um dieses Projekt sicherzustellen. Ryanair leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag für die rheinland-pfälzische Wirtschaft, durch die Förderung der touristischen Ankünfte und die Schaffung von flughafennahen Arbeitsplätzen. Wolfgang Pollety, Geschäftsführer der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, ergänzt: Die Eröffnung einer Ryanair-Wartungshalle am Flughafen Frankfurt-Hahn ist ein weiterer Beweis für die gute Zusammenarbeit zwischen Ryanair und dem Flughafen seit nunmehr zwölf Jahren und festigt eine gemeinsame, langfristige Zukunft. Zur Feier des Tages legte Ryanair gleich noch ein nettes Geschenk ins Vor-Osterkörbchen und brachte zwei neue Streckenankündigungen aus Dublin mit, welche bis zu 100.000 Passagiere zusätzlich sichern werden: Im Sommer 2011 steuert Ryanair einmal pro Woche Rzeszow in Polen sowie zweimal wöchentlich Chania auf Kreta an.
Amphibien wandern wieder! Die Kreisverwaltung bittet auch in diesem Jahr um Rücksichtnahme auf die jetzt durch steigende Temperaturen und feuchte Witterung massiv einsetzenden Amphibienwanderungen. Die Tiere suchen zur Fortpflanzung ihre traditionellen Laichgewässer auf. Auf dem Weg dorthin müssen die Kröten und Molche häufig Straßen und Wege überqueren. An einigen Straßen im Kreisgebiet sind daher Leiteinrichtungen und Warnschilder zum Schutz der Tiere angebracht. Auch sammeln ehrenamtliche Helfer Tiere ein und tragen sie über die Straße. Pro Saison können so an einer Straße durchaus 700 Amphibien gerettet werden. Trotz aller Schutzmaßnahmen werden aber jedes Jahr viele Amphibien durch Fahrzeuge getötet. An allen Querungsstellen Zäune aufzustellen und Umsetzaktionen durchzuführen ist leider nicht möglich. Angesichts der akuten Bestandsgefährdung der heimischen Amphibienarten bittet die Kreisverwaltung alle Autofahrer, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, durch eine angemessene Fahrweise auf die wandernden Tiere Rücksicht zu nehmen. Ebenso sollte verstärkt auf die ehrenamtlichen Helfer, die in den Morgenstunden bei Ihren Umsetzaktionen häufiger die Straße überqueren müssen, geachtet werden. Krötenwanderungen können im gesamten Kreisgebiet auftreten. In erhöhtem Maße auf folgenden Straßenabschnitten L108 - Tiefenbach - Kreeshäuschen K19, K18 - B50 - Simmern - Nannhausen - Nickweiler L220 - Bereich Tongrube bei Pleizenhausen L214 - zwischen Leiningen und Sauerbrunnen K46 - zwischen Kleinweidelbach und der B50 im Bereich des Ellerner Weihers L212 und dem Abzweig der K118 zwischen Weiler und Bad Salzig in Höhe der LVA Mittelrheinklinik
Mit Suchtproblemen nicht allein: Betroffenengruppe in Kastellaun Menschen mit Suchtproblemen - gleich ob aus einem legalen oder illegalen Bereich - treffen sich alle 14 Tage donnerstags in der Caritas-Außenstelle Kastellaun (Kirchstraße 4). In der von Sucht- und Drogenbrater Franz Siemen begleiteten Gruppe können Betroffene ohne Vorbehalte über die eigene Suchterkrankung sprechen. Das nächste Treffen findet statt am Donnerstag, 31. März, von 17.00 bis 19.00 Uhr. Erstbesuchern empfiehlt Franz Siemen eine Kontaktaufnahme vorab. Näheres unter Telefon 06742-87860 (Caritas Boppard) oder per E-Mail: info@caritas-boppard.de.
Carilino: Alles rund um den Nachwuchs - und das fürs schmale Portemonnaie! Besonders fürs schmale Portemonnaie bietet der Simmerner Carilino alles rund um den Nachwuchs. Die leuchtend bunt gestrichenen Räume im hinteren Teil der Caritas-Geschäftsstelle Simmern haben die Atmosphäre eines großen Kinderzimmers - die Kleinen dürfen in der Spielecke toben, während Mama und Papa in den Regalen stöbern. Das Sortiment stammt aus gut erhaltenen Sachspenden; der Erlös fließt in die soziale Arbeit. Geöffnet ist der familiäre Treffpunkt in der Bahnhofstraße 1 (Eingang Vor dem Tor) dreimal pro Woche: montags von 9.30 bis 11.30 Uhr; mittwochs von 17.00 bis 19.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr. Einzelheiten bei Elvira Breit in der Caritas-Geschäftsstelle Simmern, Telefon 06761-919670, oder per E-Mail an info@caritas-simmern.de.
Caritas - der Laden in Kastellaun: Second-Hand mit Familien-Service Caritas - der Laden in Kastellaun bietet vor allem Textilien für Jung und Alt. Der Second-Hand-Shop besonders für den schmalen Geldbeutel lockt Familien mit besonderem Service: Größere Dinge wie Kinderwagen oder Wickelkommoden können aus einem bebilderten Katalog bestellt werden. Das Sortiment wird aus gut erhaltenen Sachspenden bestückt; etwaige Erlöse fließen in die Caritas-Arbeit. Das Caritas-Geschäft in der Bopparder Straße 39 ist fünfmal wöchentlich geöffnet: montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr; außerdem dienstags und freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr. Details nennt Kornelia Lengsfeld telefonisch unter 06761-919670 oder per E-Mail: info@caritas-simmern.de.
Offene Sprechstunde gibt Orientierung zum Thema Sucht Eine monatliche offene Sprechstunde in Kirchberg gibt Orientierung zum Thema Sucht. Eigens geschulte Suchthelfer der Caritas kennen die Palette der Hilfsangebote; sie wissen, wer - je nach Art der Sucht - der passende Ansprechpartner ist. So bilden die Ehrenamtlichen eine Brücke zur professionellen Beratung. Sprechzeit ist immer am letzten Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchberg (Marktplatz 5, Raum 210, zweiter Stock). Der nächste Termin ist also der 31. März. Die Sprechstunde darf ohne Voranmeldung besucht werden! Details zu dem von der Aktion Mensch e.V. geförderten Projekt Ehrenamt in der Suchthilfe nennt Bettina Weber telefonisch unter 06761-919670 (Caritas Simmern) oder per E-Mail: info@caritas-simmern.de.
Steuertipp: Arbeitszimmer Info-Hotline der Finanzämter und Steuerberaterkammer informieren gemeinsam Das Arbeitszimmer ist in der Steuererklärung wieder besser absetzbar. Die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter informiert daher im Rahmen ihres monatlichen Aktionstages, am Donnerstag, 7. April 2011, für wen die Absetzung möglich ist und ob evtl. noch eine nachträgliche Berücksichtigung in Frage kommt. In der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr stehen fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer 0180-3757400 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute mobil) zur Verfügung. Ab 13.00 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberaterin Franzi Burk aus Irmtraut. Sie ist Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und hilft bei Fragen, die über eine allgemeine Information hinausgehen sowie bei individuellen Einzelfällen. Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 gibt es für die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers nunmehr zwei Fallgestaltungen: Zum einen die Fälle, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Hier können die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, wie schon bisher, in vollem Umfang abgezogen werden. Hinzu kommen die Fälle, in denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist der Abzugsbetrag auf 1.250, Euro begrenzt. Von der neuen Regelung profitieren insbesondere Lehrer, die in der Schule keinen angemessenen Arbeitsplatz für Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturarbeiten haben sowie nebenberuflich selbstständig Tätige. Die Info-Hotline bietet jeden ersten Donnerstag im Monat einen Informationstag zu aktuellen Steuerthemen an. Die Inhalte orientieren sich am Bedarf der Bürger.
Zeit für dich, Zeit für mich Abt Müntnich zu Gast bei Lehmensart Mit einem Vortrag, der so ganz in die Besinnlichkeit der Fastenzeit passt, startet Lehmensart, die in Lehmen gegründete Kulturinitiative ihr Jahresprogramm 2011. Zeit für mich, Zeit für Dich ist der Vortrag (ca. 20.00 Uhr) des Abts von Maria Laach überschrieben, den er nach der Messe (19.00 Uhr) am Samstag, den 26. März 2011 im Pfarrsaal Lehmen halten wird. Dabei geht es um den richtigen Umgang mit der Zeit, die jedem zur Verfügung steht. Es geht um die Zeit in eigenen Sachen, aber auch um die Zeit, die man anderen widmet, in dem man hilft oder einfach da ist. Abt Müntnich, Jahrgang 1952 und selbst Kind der Mosel spricht in einfachen Sätzen, die den Zuhörer in seinen Bann zieht. Gegen 18.15 Uhr wird der Abt einer Einladung der Gemeinde folgend ein Zusatzstraßenschild an dem Namensschild der Abt-Theoderich-Straße anbringen. Abt Theoderich von Lehmen war einer der großen inneren und äußeren Erneuerer des Benediktinerordens. Er war von 1256 bis 1295 Abt in Maria Laach. Der Eintritt ist frei. Zur Begrüßung wird es vor dem Vortrag ein Glas Lehmensart-Wein geben. Für das leibliche Wohl sorgt der Pfarrgemeinderat. Auch das gehört dazu, wie man in Lehmen leben will.
Ein Jahr nach Sturmtief Xynthia Kraege: Aufarbeitung nach Sturmtief Xynthia erfolgreich abgeschlossen Klimaangepasste Wiederbewaldung Ein Sturmwurf stellt die betroffenen Waldbesitzer vor gewaltige Herausforderungen: Große Mengen an Holz müssen in kurzer Zeit aufgearbeitet und verkauft werden, um eine Entwertung des Holzes zu vermeiden. Der Orkan Xynthia hat am 28. Februar 2010 rund 3,3 Millionen Festmeter Holz in Rheinland-Pfalz zu Boden gebracht. Eifel und Hunsrück waren mit jeweils rund 1 Millionen Festmetern Sturmholz von den Schäden besonders betroffen. Das Sturmtief Xynthia ist somit nach Vivian / Wiebke im Jahr 1990 das zweitgrößte Windwurfereignis in der Geschichte des Landes. Ein Jahr nach Sturmtief Xynthia zieht Umweltstaatssekretärin Kraege über die Aufarbeitung Bilanz: Durch die landesweit zentral gesteuerte Aufarbeitung und Vermarktung konnte das Sturmwurfholz erstmalig ohne Preisverfall verkauft werden. Dies ist ein enormer Erfolg für die Waldbesitzer, denn auf diese Weise konnten ihnen erhebliche Vermögensverluste erspart bleiben. Die landesweit koordinierte Aufarbeitung der Sturmschäden verlief zügig und konnte jetzt im Wesentlichen abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die großartige Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinschaftsforstämtern. Rheinland-Pfalz war von den Sturmschäden unterschiedlich betroffen: Eifel und Hunsrück weisen die größten Windwurfmengen mit jeweils rund 1 Million Festmeter Sturmholz auf. Mehr als 40 Prozent des Schadens konzentrierte sich auf acht Forstämter: Zell (241.000 Festmeter), Simmern (238.000 fm), Cochem (230.000 fm), Kastellaun (159.000 fm), Boppard (153.000 fm), Koblenz (150.000 fm), Dierdorf (135.000 fm) und Neuhäusel (133.000 fm). Gemeindewald besonders betroffen - 97 Prozent des Sturmholzes aufgearbeitet Mehr als 70 Prozent des Holzes sind im Gemeindewald angefallen, 20 Prozent im Staatswald, die restlichen 10 Prozent verteilen sich auf zahlreiche private Waldbesitzer. Etwa 94 Prozent des Sturmholzes ist Nadelholz. Zum Vergleich: Durch die Orkane Vivian und Wiebke(1990) wurden in Rheinland-Pfalz etwa 12 Millionen Festmeter, durch Kyrill (2007) ca. 2 Millionen Festmeter und durch das Sturmtief Emma (2008) etwa 0,65 Millionen Festmeter Holz geworfen. 97 Prozent des Sturmholzes sind aufgearbeitet und ca. 95 Prozent bereits verkauft. Fast 60 Prozent des angefallenen Nadelholzes wurden an Kunden mit Sitz in Rheinland-Pfalz verkauft. Weitere 30 Prozent gingen an Stammkunden in den angrenzenden Bundesländern. Kimaangepasste Wiederbewaldung - Förderung durch das Land Besonders vor dem Hintergrund des Klimawandels reicht die natürliche Entstehung eines Waldes allein oftmals nicht aus, vielmehr werden durch die gezielte Wahl der Baumarten wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. So wird beispielsweise die klimasensible Baumart Fichte in der nächsten Waldgeneration eine geringere Rolle spielen und teilweise durch Baumarten wie die Eiche oder die Douglasie ersetzt. Dem Orkantief Xynthia fielen landesweit rd. 5.000 Hektar Wald zum Opfer, die nun zur Wiederbewaldung anstehen. Überwiegend waren mit rund 4.000 Hektar Wald besitzende Gemeinden und Städte von dem Ereignis betroffen, bei einer Schadfläche von 1.000 Hektar stellt auch im landeseigenen Wald die Wiederbewaldung eine fachliche und finanzielle Herausforderung dar. Bereits im Jahr 2010 wurde mit der Konzeption der Wiederbewaldung begonnen. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 2 Millionen Euro, dies entspricht etwa 4.400, Euro pro Hektar. Die Landesregierung unterstützt auch bei diesem Sturmwurf die betroffenen Waldbesitzer nicht nur durch die Leistungen der Forstämter und Forstreviere, sondern auch durch entsprechende Förderungen. Um die Schäden insbesondere im stark betroffenen Gemeindewald möglichst rasch beseitigen zu können und die Substanzverluste abzumildern, gewährt das Land den 500 am stärksten betroffenen Gemeinden eine Finanzhilfe in Höhe von 3,2 Millionen Euro.
Stellungnahme der KV RLP zur Schließung der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinhessen Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ist für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz zuständig. Außerhalb der Sprechstundenzeiten der Praxen gibt es einen Bereitschaftsdienst. Dieser Bereitschaftsdienst hat die Aufgabe Patienten zu versorgen, die kurzfristig erkranken und normalerweise vom Hausarzt behandelt werden müssten, bis deren Hausarzt wieder erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst ist eine hausärztliche Anlaufstelle und hat nichts mit dem Rettungsdienst (=Notarzt) zu tun, der die Versorgung von Patienten mit akut lebensbedrohlichen Zuständen übernimmt. Der Patient kann jede Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) aufsuchen, er hat sozusagen freie Wahl. Falls medizinisch notwendig, erfolgt ein Hausbesuch bei dem Patienten. Dieser Hausbesuch wird dann aber von der Zentrale aus veranlasst, die für die Wohngegend zuständig ist. Nachdem die KVen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 fusioniert wurden, wird nun der Bereitschaftsdienst im ganzen Land einheitlich organisiert. Langfristig sollen flächendeckend BDZ eingerichtet werden, die die kollegiale Vertretung ablösen. Ziel dieses Konzeptes ist es, langfristig die Versorgung im ganzen Land sicherzustellen und insbesondere den Patienten in ländlichen Bereichen, in denen derzeit noch keine BDZ eingerichtet werden konnte, eine adäquate ärztliche Versorgung zu bieten. Das Konzept sieht vor, die BDZ nach Möglichkeit an einem Krankenhaus einzurichten. So kann die weiterführende Diagnostik sichergestellt und können alle Bürger in Rheinland-Pfalz nach einheitlichen medizinischen Standards behandelt werden. Um ein wirtschaftliches und tragbares Konzept zu verwirklichen, werden die Kosten des Betriebes aller BDZ in Rheinland-Pfalz solidarisch durch eine Umlage von jedem niedergelassenen Arzt in gleicher Höhe getragen. Die KV RLP betreibt derzeit 36 BDZ in eigener Trägerschaft. Es existieren weitere BDZ in Rheinland-Pfalz, welche (noch) nicht von der KV RLP betrieben werden. Diese unter sonstiger Trägerschaft geführten BDZ sollen nach der Bereitschaftsdienst-Ordnung (BDO) mittelfristig ebenfalls von der KV RLP übernommen werden. Zusätzlich gibt es noch Gegenden in Rheinland-Pfalz, in denen sich die Ärzte noch selbst in der Region abstimmen und kollegial vertreten. Das BDO-Konzept sieht vor, diese kollegialen Vertretungsringe abzulösen und auch dort die Bevölkerung durch BDZ zu versorgen. Diese Umstellung ist zur Zukunftssicherung der ärztlichen Versorgung auf dem Land zwingend notwendig. Die BDZ sind nach der Größe ihres Einzugsgebietes in drei Klassen eingeteilt. Die Einnahmen aus der Abrechnung ärztlicher Leistungen in den BDZ führen lediglich zu einer durchschnittlich 57-prozentigen Kostendeckung der Ausgaben der BDZ; in einzelnen Bereichen liegt der Anteil bei lediglich 20 Prozent. Die Unterdeckung muss von den niedergelassenen Ärzten getragen werden. Vor dem Hintergrund sinkender Fallwerte und abnehmender Patientenzahlen ist eine deutliche Steigerung des auf jeden einzelnen niedergelassenen Arzt entfallenden Beitrages, die Umlage, zur Refinanzierung der Unterdeckung zu erwarten. Die von allen Ärzten nach dem Solidarprinzip eingeforderte Umlage betrug im Jahr 2010 125, Euro pro Arzt und Monat. Angesichts des bestehenden Defizits hat die KV RLP bereits zum 1. Januar 2011 eine Erhöhung der Umlage auf 140, Euro pro Arzt und Monat beschlossen. Als weitere Maßnahme zur Senkung der Aufwendungen im Bereitschaftsdienst hat sich die KV RLP auch zu einer wirtschaftlich sinnvollen Angliederung von Bereitschaftsdienst-Bereichen an umliegende BDZ entschließen müssen, wobei speziell im Bereich Rheinhessen eine (gegenüber anderen Landesteilen) beachtliche Dichte der BDZ vorzufinden ist. Die Angliederung der BDZ Wörrstadt, Nieder-Olm und Sprendlingen können eine Kompensation von ungefähr 500.000, Euro bewirken und zusammen mit anderen Maßnahmen die aktuelle Unterdeckung deutlich reduzieren. Die Angliederung der Bereiche wird zum 1. April 2011 erfolgen. Nach den Simulationsberechnungen der KV RLP sind die Entfernungen ab dem 1. April regelmäßig im Bereich von 15 Kilometer zur nächsten BDZ und nur in Ausnahmefällen über 20 Kilometer. Das ist eine Distanz, die im Vergleich zu den Wegstrecken, die ansonsten in Rheinland-Pfalz und auch im Bundesdurchschnitt alltäglich sind, zumutbar ist.
Bolivien-Kleidersammlung: Katholische Jugend am 9. April im Einsatz für Bolivien Bad Kreuznach - Am Samstag, den 9. April 2011, wird die Bolivien-Kleidersammlung in der Stadt Bad Kreuznach, in den Orten der Kreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen und im Rhein-Hunsrück-Kreis (soweit diese zum Bistum Trier gehören) durchgeführt. Für die Bolivienpartnerschaft der Katholischen Jugend im Bistum Trier sind wieder ca. 3.000 Jugendliche und junge Erwachsene ab 9.00 Uhr unterwegs und sammeln die bereitgestellten Kleidersäcke ein. Wir bitten um breite Unterstützung, damit diese einzigartige Solidaritätsaktion der Jugendlichen und jung gebliebenen Erwachsenen zugunsten von Kindern und Jugendlichen in Bolivien so erfolgreich wie in den Vorjahren durchgeführt werden kann, so Matthias Pohlmann vom BDKJ-Bolivienreferat. Der Erlös aus dem Verkauf der Sammelware fließt an zwei Partnerorganisationen in Bolivien, die sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen: Die Stiftung Solidarität und Freundschaft Chuquisaca-Trier unterhält Projekte in der ländlichen Region des Departements Chuquisaca, und die Nationale Jugendpastoral Boliviens (PJV) engagiert sich in ganz Bolivien. Wichtig für die Kleidersammlung: Um zu vermeiden, dass das Sammelgut beschädigt oder gestohlen wird, sollten die Kleidersäcke erst am Samstag, 9. April 2011 um 9.00 Uhr herausgestellt werden. Die Kleidersäcke sollten am Aktionstag gut sichtbar an die Straße gestellt werden. Gesammelt werden Kleidung, Schuhe (paarweise gebündelt) und Haushaltswäsche. Stark verschmutzte und stark beschädigte Kleidung sowie einzelne Schuhe gehören nicht in die Bolivien-Kleidersammlung. Die Bolivien-Kleidersammlung wird unter dem Zeichen von FairWertung durchgeführt. FairWertung sorgt in einem unübersichtlichen Markt für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit - vom Sammeln der Gebrauchtkleidung bis zur Vermarktung und Verwertung (http://www.fairwertung.de). Weitere Informationen erhalten Sie beim BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) in 54290 Trier, Weberbach 70, Tele. 0651-9771100 und bei der jeweiligen Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral in Bad Kreuznach, Bosenheimerstraße 46 Tel. 0671-72151, E-Mail: fachstellejugend.bad-kreuznach@bistum-trier.de, Homepage: http://www.fachstellejugend-badkreuznach.de.
Frühjahrsputz ohne falsche Freunde Glänzende Aussichten ohne scharfe Chemie Düsseldorf (ots) - Endlich Frühling: Zeit für den Frühjahrsputz. Schließlich soll es zuhause sauber sein, wenn die Sonne wieder alles ins rechte Licht rückt. Um Haus und Heim fit für den Sommer zu machen, braucht man nicht viel. Bevor Eimer, Lappen und Putzmittel zum Zuge kommen, gilt es, einen klaren Kopf zu bewahren. Dann sind auch edle Oberflächen wie Edelstahl Rostfrei im Nu auf Hochglanz gebracht. Gefahren Auch beim Putzen gilt: Viel hilft nicht viel. Zahlreiche aggressive Reinigungs- und Desinfektionsmittel buhlen um die Gunst der Verbraucher. Für den Hausputz sind sie aber eher nicht zu empfehlen, denn sie wurden ursprünglich für industrielle Anwendungen entwickelt: Mit Aktivchlor, auch Chlorbleiche genannt, werden beispielsweise Gärbecken von Keimen befreit. Wenn die Hausfrau das Kleingedruckte nicht befolgt und Aktivchlor zu stark, zu lange oder ohne reichliches Nachspülen anwendet, riskiert sie ernsthafte Schäden. So droht der Gesundheit Gefahr: In Kombination mit fast allen anderen Putzmitteln reagieren Chlorprodukte mit giftigen Dämpfen, die zu Schäden an Lunge, Augen, Haut und Schleimhäuten führen können. Oberflächen aus Edelstahl Rostfrei können zu rosten beginnen oder werden sogar durch Lochfraß zerstört. So entpuppen sich Chlorreiniger schnell als falsche Freunde. Gewusst wie Tatsächlich braucht man für saubere Frische, die sich sehen lassen kann, nur wenig: Warmes Wasser, ein mildes Haushaltsreinigungsmittel und zwei weiche Tücher genügen für hygienischen Glanz daheim. Einweichen, wischen, trocknen - fertig! Wer sich nicht zuviel an einem Tag vornimmt, kommt schnell und entspannt zum frühlingshaft sauberen Heim. Putzt man mit System von oben nach unten und von außen nach innen, dann gelingt der Frühjahrsputz fast wie von selbst und vor allem ohne falsche Freunde.
Action-Sport: Duisburg feiert das Jubiläumsjahr der Telekom Extreme Playgrounds! Aus Tradition actionreich: Fünftes Jahr der Telekom Extreme Playgrounds wird am 17. April in der Duisburger Kraftzentrale eingeläutet Drei volle Live-Konzerte von den Broilers, Pennywise und Danko Jones 28 Fahrer aus ganz Europa, den USA und Australien kämpfen in den Disziplinen BMX Dirt Jump und MTB Slopestyle um den Titel und 40.000, Dollar Preisgeld Tickets auf http://www.telekom-playgrounds.de und an allen VVK-Stellen! Das Warten hat ein Ende, denn am 17. April startet in Duisburg die neue Saison der Telekom Extreme Playgrounds und damit das fünfte Jahr einer actionreichen Geschichte. Neben den internationalen Contests in BMX Dirt Jump und Mountainbike Slopestyle verwandeln die Broilers, Pennywise und Danko Jones die Kraftzentrale im Landschaftspark-Nord in einen Festival-Tempel. Tickets sind auf http://www.telekom-playgrounds.de und an allen bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich! Die Telekom Extreme Playgrounds feuern in diesem Jahr drei riesige Feuerwerke in den Action-Sports Himmel! Doch nicht nur das: 2011 feiert die Event-Reihe ihr erstes, gestandenes Jubiläum, denn bereits seit 2007 kombinieren die Telekom Playgrounds dreimal jährlich Extremsport-Contests auf Weltniveau mit Live-Konzerten in Festival-Format. So natürlich auch am 17. April in Duisburg! Das Line-Up schreit nach Rock´n´Roll und Moshpit: Zehn Jahre nach dem Broilers Debüt Fackeln im Sturm erschien 2007 das vierte Studioalbum Vanitas. Mit einer Mischung aus stampfend-treibenden Melodien und deutschen Texten schoss sich die Band dank Songs wie Ruby Light And Dark immer höher auf der Beliebtheitsskala. Angekommen im Jahr 2011 liefern die Broiler ihr neues Album pünktlich zum ersten Gig des Jahres - live bei den Telekom Playgrounds! Ebenfalls Garant für Live-Alarm sind Pennywise, die sich seit 20 Jahren maßgeblich und wortgewaltig im Punk-Biz beteiligen. Die Meister des Melodic Hardcore (Bro Hymn, Fuck Authority) sind dank der frühen Anerkennung von Brett Gurewitz (Bad Religion) von Anfang an beim legendären Label Epitaph unter Vertrag und allein das spricht für nichts als Qualität! Feiern wird auch das Rock-Trio Danko Jones, das seit 1996 sechs erfolgreiche Studioalben veröffentlicht hat. Die Kanadier um den sagenhaften Frontmann Danko lieben den Live-Auftritt und dies vor allem in Europa, wo sie vom ersten Konzert an frenetisch gefeiert wurden. Auch in Sachen Sport ist dank der insgesamt 28 erstklassigen Profi-Starter aus aller Welt Großes zu erahnen. Für BMX Dirt Jump haben unter anderem der amerikanische Titelverteidiger und BMX Dirt World Champion von 2009 Anthony Napolitan und das 16-jährige amerikanische Ausnahmetalent Brett Maddog Banasiewicz zugesagt. Ebenfalls dabei sind der dreifache X Games Gewinner Corey Bohan (AUS) sowie der 24-jährige Contest-Routinier Ben Wallace (UK). Im Mountainbike Slopestyle wird sich Titelverteidiger Martin Söderström aus Schweden seine Konkurrenz vornehmen. Bei seinem Telekom Playgrounds Debüt 2010 holte er sich mit spektakulären Runs das begehrte Telekom Playgrounds Gold. Gefährlich werden könnten ihm jedoch unter anderem UK-Star Sam Pilgrim, der Münchner Amir Kabbani, Mountainbiker des Jahres 2010, und die berüchtigte UK-Institution Lance McDermott. Tickets für die Telekom Extreme Playgrounds sind für 25, Euro (plus Gebühren) oder als 5-Freunde-Ticket für 100, Euro (plus Gebühren) an den meisten VVK-Stellen erhältlich. Final bestätigtes Fahrerfeld BMX Dirt Jump Anthony Napolitan (USA) Brett Banasiewicz (USA) Corey Bohan (AUS) Brandon Dosch (USA) Ben Wallace (UK) Patrick Guimez (FRA) Ben Hennon (UK) Markus Hampl (GER) Jean-Baptiste Peytavit (FRA) Ryan Guettler (AUS) Simon Moratz (GER) Daniel Wedemeijer (NL) Janek Wentzky (GER) Jan Mihaly (GER) Mountainbike Slopestyle Martin Söderström (SWE) Sam Pilgrim (UK) Amir Kabbani (GER) Lance McDermott (UK) Sam Reynolds (UK) Yannick Granieri (FRA) Benny Korthaus (GER) Linus Sjöholm (SWE) Niki Leitner (AUT) Jakub Vencel (CZE) Felix Rosendahl (GER) Mehdi Gani (FRA) Szymon Godziek (POL) Marvin Buchholzki (GER)
Grundkurs Betreuungsrecht Der Arbeitskreis Betreuung im Rhein-Hunsrück-Kreis bietet ab dem 23. März 2011 in Kirchberg einen Grundkurs zum Betreuungsrecht an. Die Veranstaltungen finden jeweils um 19.00 Uhr im Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg, Simmerner Straße 25, in Kirchberg statt. Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich engagierte Menschen, die für einen Familienangehörigen oder eine andere Person eine rechtliche Betreuung führen sowie für diejenigen, die sich mit dem Gedanken spielen. Der Arbeitskreis Betreuung ist ein Zusammenschluss der Betreuungsbehörde und der im Kreisgebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises tätigen Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt in Simmern, der Lebenshilfe in Kastellaun, des SKFM in Boppard und der Diakonie in Simmern. Folgende Veranstaltungen sind vorgesehen: 23.03.2011 Auftaktveranstaltung (Vorstellung der Akteure und Allgemeines zum Kurs) 30.03.2011 Betreuungsverfahren, Bestellung eines Betreuers (Betreuungsbehörde) 06.04.2011 Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht (SKFM Boppard) 13.04.2011 Aufgabenkreis Gesundheitssorge (Lebenshilfe Kastellaun) 04.05.2011 Aufgabenkreis Vermögenssorge (Diakonie) 11.05.2011 Umgang mit dem Betreuten (AWO Simmern) Infos und Anmeldung: Betreuungsverein der Diakonie in Simmern, Tel. 06761-9677311, E-Mail: btv.simmern@diakoniehilft.de, Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Tel. 06761-82713, kerstin.harder@rheinhunsrueck.de.
100 Jahre Weltfrauentag - es geht weiter im Programm! Nach dem sensationellen Erfolg der Auftaktveranstaltung 100 Jahre Weltfrauentag geht es ohne Langeweile weiter! Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten sowie viele verschiedene Kooperationspartner freuen sich ein tolles Jubiläumsangebot vorstellen zu können, so die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Pia Reuter. Hier wurde mit Fantasie und viel Freude geplant und organisiert, erklärt Reuter. Es ist wahrlich für jeden Geschmack etwas dabei: Kinofilme, Vorträge, Weinwanderung unter dem Motto Historisches und Kulinarisches, Märchen und vieles mehr. Bei uns gehen Kurzweil und Ernsthaftigkeit so zu sagen Hand in Hand. Locker und unverkrampft gehen wir in die nächsten 100 Jahre! Das ist unser Erfolgsrezept, ist sich Reuter sicher. Das Programm: Mittwoch, 23. März 2011, 19.00 Uhr Simmern, Schloss Ansprechpartnerin: Die Linke, Rhein-Hunsrück, Alexandra Erikson, E-Mail: alexandraerikson@web.de. Gleiche Arbeit muss gleichen Lohn ergeben! Die Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern belaufen sich immer noch auf 23 Prozent! Das belegen ganz seriöse Zahlen vom Statistischen Bundesamt. Viele Gründe tragen dazu bei: Traditionelle Rollenbilder, Erwerbsunterbrechungen oder Teilzeitarbeit wegen und für die Familie. Eine weitere Rolle spielt nach wie vor, dass Frauen selten Führungspositionen erreichen - trotz hochwertiger Bildungsabschlüsse - als Männer! Der Equal Pay Day ist ein bundesweiter Aktionstag auf den die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Rhein-Hunsrück-Kreis aufmerksam macht! Besuchen Sie den Informationsstand auf dem Wochenmarkt in Simmern. Donnerstag, 24. März 2011 Simmern, Wochenmarkt Ansprechpartnerin: ASF Rhein-Hunsrück, Alice Hawig, E-Mail: alicehawig@gmx.de. Uff dem Wehestuhl in Kinds Nöthen! Mal Retterin in größter Geburtsnot und geachtet als Heilkundige, mal Sündenbock und bedroht von Verfolgung. Wie gestaltete sich das Leben der Hebammen und wie waren die Arbeitsbedingungen vom Ende des 16. bis Anfang 19. Jahrhundert? Die vorhandenen schriftlichen Quellen zeugen sowohl von dem teilweise hohen Können der städtischen Hebammen, als auch von den Gefahren durch Schwangerschaft und Geburt in der damaligen Zeit! Wie sieht es heute aus? Wie erleben sich Hebammen heute? Was wurde an Methoden in unsere Zeit hinüber gerettet und welchen Segen bringen die moderne pränatale Diagnostik, Entbindungsmethoden und Betreuung tatsächlich? Ist alles Gold, was heute glänzt, wirklich Gold? Auf eine ganz spezielle Zeitreise nehmen Sie gerne Angela Lohoff, Hebamme, und Eva Karrenbrock, Gästeführerin, mit! Donnerstag, 24. März 2011, 19.00 Uhr Kastellaun, Unterburg, Dachgeschoss Ansprechpartnerin: Gleichstellungsbeauftragte Sandra Mischker, Telefon 06762-40316, E-Mail: s.mischker@kastellaun.de. Was hab ich drauf? - Online-Banking für Frauen Sie lernen die Möglichkeiten von Online-Banking kennen und erfahren, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie unbedingt beachten müssen. Sie tätigen von einem Testkonto Überweisungen, machen Kontoabfragen oder richten Daueraufträge ein! Stephan Webering, EDV-Trainer, wird Sie an diesem Abend in die Welt des Online-Bankings einführen und gemeinsam mit Ihnen praxisnah arbeiten. Vorkenntnisse sind nicht nötig! Da nur 12 EDV-Plätze vorhanden sind, bitte Anmelden. Donnerstag, 24. März 2011, 18.15 Uhr Rheinböllen, Puricelli-Schule, Computerraum Ansprechpartnerin: Volkshochschule Hunsrück, Heidi Brezavsek, Telefon 06764-3952, E-Mail: vhs@rheinböllen.de. Geschichten aus dem hohen Norden! Lauschen Sie Heidi Holzmann und ihren Geschichten: Dort wo die Winter besonders lang und dunkel sind, nahe dem nördlichen Polarkreis, da liebt man sie, die Märchen von den stolzen und mutigen Königssöhnen, von tapferen Jungfrauen und starken Frauen und natürlich auch all jene, welche von Elben, Trollen sowie Riesen und all ihren Schätzen erzählen. Ein bunter Reigen alter Geschichten aus dem fernen Island lädt ein, an diesen Freuden teilzuhaben. Dazwischen Vignetten aus kleinen, passenden Gedichten, welche die Erzählungen kunstvoll einrahmen. Sonntag, 3. April 2011, 19.00 Uhr Boppard, Stadthalle, Kleiner Saal Ansprechpartnerin: Gleichstellungsbeauftragte Martina Weirich-Mohr, Telefon 06742-10383, E-Mail: weirichm@boppard.de. Kräutersommer auf der Alp! Die erfahrene Hirtin und Heilpraktikerin Ute Braun hat ihr zweites Buch geschrieben. Darin nimmt sie uns wieder mit in ihren Sommer auf der Alp. Was sie dort erlebt hat, verbindet sie mit ihrem Wissen über Kräuter. Was haben Zitronenmelisse und Schmierseife gemeinsam? Welche Wunden heilt die Wilde Malve? Brennen Brennnesseln auf der Zunge? Von ihren neuen 15 Geschichten stellt die Autorin uns einige vor und untermalt sie mit ihren lebensnahen Fotos. Dienstag, 5. April 2011, 19.00 Uhr Kirchberg, Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5 Ansprechpartnerin: Gleichstellungsbeauftragte Gerlinde Westphalen-Koppke, Telefon 06763-910432, E-Mail: g.westphalen-koppke@kirchberg-hunsrueck.de. Historisches und Kulinarisches! Begleiten Sie uns bei der Führung auf der berühmten Burg Rheinfels. Zur Begrüßung und Einstimmung reichen wir Ihnen ein Glas Mythos aus dem verbandsgemeindeeigenen Weinberg. Im Anschluss bringt uns Burgführer Franz-Josef Schwarz die Besonderheiten der Rheinfels-Ruine näher. Nach der Burgführung wandern wir über den Hansenweg zum Weingut Phillips ins Gründelbachtal. Hier werden wir eine Weinprobe mit 5 Weinen genießen. Dazu wird Wasser, Brot und Käse gereicht. Der Unkostenbeitrag für Burgeintritt, Burgführung und Weinprobe beträgt insgesamt 10, Euro. Wir bitten um Anmeldung bis 30.3.2011. Mittwoch, 6. April 2011, 14.30 Uhr Treffpunkt auf Burg Rheinfels Ansprechpartnerin: Gleichstellungsbeauftragte Monika Scheer, Telefon 06744-91151, E-Mail: m.scheer@st.goar-oberwesel.de. FRAUENGEMEINSCHAFT stärkt - auch in der FREMDE Ein Erfahrungsbericht aus dem spannungsreichen und emotionalen Engagement in der Integrationsarbeit. Marlene Stotko hat als langjährige Leiterin der Integrationsarbeit des Landesverbandes der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V. vielfältige Erfahrungen sammeln können und gewährt Ihnen gerne Einblicke! Mittwoch, 6. April 2011, 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr Simmern, Paul-Schneider-Haus, Zeughausstraße 4 Ansprechpartnerin: Ev. Frauenhilfe Kreisverband Hunsrück, Renate Brenner, Telefon 06761-970741. Die Fremde Ein interessantes Filmerlebnis wartet auf Sie! Gönnen Sie sich einen schönen Abend im Kino! In Zusammenarbeit mit Cinema Boppard. Eintritt: 4, Euro Donnerstag, 7. April 2011, 20.00 Uhr Boppard, Cinema Boppard Ansprechpartnerin: Gleichstellungsbeauftragte Martina Weirich-Mohr, Telefon 06742-10383, E-Mail: weirichm@boppard.de. 10 Jahre donum vitae - ein Jubiläum! 10 erfolgreiche Jahre Beratung, Hilfe und Hoffnung für Frauen, Kinder und Familien! Mit einem Festakt für die Öffentlichkeit feiert donum vitae Boppard e.V. das 10-jährige Bestehen der Schwangerenberatungsstelle. Freitag, 8. April 2011, 14.00 Uhr Boppard, Stadthalle Ansprechpartnerin: donum vitae, Ingrid Gundert-Waldforst, E-Mail: i.gundert-waldforst@donumvitae-boppard.de.
Krankheitsbedingte Heimunterbringung kann Steuerlast mindern In einem Urteil vom 13. Oktober 2010 (VI R38/09) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine für viele ältere Menschen bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Demnach sind die Kosten, die bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim entstehen, auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet werden. Damit rückt der BFH von den bisher geltenden strengeren Grundsätzen ab, wonach ein Abzug entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen H oder Bl vo-raussetzte. Definition Ausschlaggebend für die Definition der außergewöhnlichen Belastungen ist § 33 des Einkommen-steuergesetzes. Demnach sind - vereinfacht gesagt - solche Aufwendungen abzugsfähig, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die andere vergleichbare Steuerpflichtige nicht zu tragen haben. In diesem Sinne außergewöhnlich sind Kosten dann, wie im obigen Urteil des BFH beschrieben, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen. Krankheitskosten sind regelmäßig eine außergewöhnliche Belastung. Aber auch andere Ausgaben, die z.B. durch Behinderung, Todesfall, Unwetterschäden oder Ehescheidungen anfallen, können dazu gehören. Das Spektrum möglicher außergewöhnlicher Belastungen ist breit gefächert und die steuermindernde Anerkennung von vielen unterschiedlichen Parametern abhängig. Bei den als außergewöhnliche Belastung anerkannten Kosten ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige einen sogenannten zumutbaren Teil der Kosten selber tragen muss. Dieser hängt ab vom Gesamtbetrag der Einkünfte, von der Steuerklasse und vom Familienstand und beträgt zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Fallbeispiel Im vorliegenden Fall war es so, dass die 74-jährige Klägerin, die neben Renteneinkünften auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung erzielte, sich in psychiatrische Behandlung begeben musste. Im Anschluss an diese stationäre Behandlung bezog sie gemäß ärztlicher Empfehlung ein Appartement in einem Seniorenheim mit der Begründung, dass aufgrund der Ausprägung der bei ihr bestehenden Erkrankung ... eine Unterbringung in einem Seniorenheim im Bereich des Betreuten Wohnens dringend erforderlich sei. Nach Ansicht der Ärzte war die Patientin krankheitsbedingt - und nicht etwa altersbedingt oder wegen Pflegebedürftigkeit - nicht mehr in der Lage, ihr Leben in der bisher gewohnten Art und Weise fortzusetzen. Ihre bis dahin genutzte Wohnung in einem Zweifamilienhaus behielt sie jedoch bei. Im Heim entstanden monatliche Kosten von 1.288,46 Euro für Miete und 269,45 Euro für die Verpflegung. In ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre machte die Klägerin die Mietaufwendungen mit einer Gesamthöhe von 15.462, Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Entscheidung Letztlich wurde - vereinfacht dargestellt - die Pflegebedürftigkeit nicht als unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung gewertet. Auch die nicht vorhandenen Einträge im Behindertenausweis schließen grundsätzlich eine solche Anerkennung nicht aus. Ausschlaggebend war im Prinzip allein die Tatsache, dass der Heimaufenthalt durch Krankheit veranlasst war. Folglich wurden die geltend gemachten Mietkosten einschließlich der Verpflegungskosten, also insgesamt 18.695, Euro dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung akzeptiert. Diese Kosten sind allerdings gemäß Urteilsbegründung nur insoweit abziehbar, als sie die zumutbare Belastung sowie die sogenannte Haushaltsersparnis übersteigen. Im beschriebenen Streitfall wurde die Hauhaltsersparnis auf den seinerzeit gültigen Höchstbetrag von 7.680, Euro geschätzt, dafür aber die Kosten der Verpflegung, die die Klägerin ursprünglich gar nicht angegeben hatte, ebenfalls als steuermindernd gegengerechnet. Fazit Dieses Beispiel zeigt u.a., dass für die Anerkennung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen sehr individuelle Bedingungen eine Rolle spielen können. Die Materie ist für Laien in vielen Fällen nicht ohne Weiteres durchschaubar. Hilfe bei der Suche nach einem kompetenten Steuerberater bietet der Online-Suchdienst auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte erhöhen sofort verfügbares Einkommen Der Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte führt dazu, dass der Steuerpflichtige sofort mehr verfügbares Geld in der eigenen Kasse hat. Normalerweise zahlen Arbeitnehmer Monat für Monat einen Teil ihres Einkommens sozusagen automatisch an den Fiskus, d.h. der Arbeitgeber zieht vom Gehalt die Lohnsteuer ab, die der Lohnsteuerklasse seines Arbeitnehmers entspricht, und überweist sie direkt an das Finanzamt. Dabei wird von der voraussichtlichen Jahres-Lohnsteuer ausgegangen. Im Ergebnis zahlen viele Arbeitnehmer im Jahresverlauf mehr Steuern, als sie eigentlich schulden. Diese bekommen sie mit Hilfe der Steuererklärung zurück, die aber erst nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht werden kann. Wer sofort für mehr Netto im Portemonnaie sorgen möchte, schafft dies mit der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte. Besonderheiten 2011 Da das Jahr 2011 ein Übergangsjahr ist, in dem die Systemumstellung auf das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren vorbereitet wird, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ausnahmsweise ihre Gültigkeit auch für 2011 einschließlich eventuell eingetragener Freibeträge. Gleichzeitig erfolgte ein Zuständigkeitswechsel. Wer also für 2011 auf seiner Lohnsteuerkarte Änderungen bei den Freibeträgen vornehmen bzw. erstmals Freibeträge eintragen lassen möchte, muss sich jetzt an das Finanzamt wenden und nicht mehr an die Meldebehörden der Städte und Gemeinden. Ab dem Jahr 2012 soll für Arbeitgeber ein Abruf der ElStAM (= Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) über eine zentrale Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern möglich sein. Eine Papier-Lohnsteuerkarte wird es in Zukunft nicht mehr geben. Freibeträge bleiben erhalten Für das Jahr 2011 gelten also einmalig sämtliche beantragten Freibeträge des Jahres 2010 automatisch weiter. Wichtig zu wissen, dass die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zwingend die Verpflichtung nach sich zieht, nach Ablauf des Kalenderjahrs unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Von dieser Veranlagungspflicht ausgenommen sind allerdings die Fälle, in denen auf der Lohnsteuerkarte lediglich ein Pauschbetrag für Behinderte oder der Pauschbetrag für Hinterbliebene eingetragen worden ist. Bei der Nutzung gewisser steuerrelevanter Tatbestände, die allein im Interesse des Arbeitnehmers liegen, ist es letztlich auch seine Entscheidung, dafür möglicherweise Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte zu beantragen. Andererseits ist er verpflichtet, Änderungen beim Finanzamt vornehmen zu lassen, wenn sich etwa die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert hat. Falls sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert, etwa durch weniger Fahrkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder eine voraussehbare Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung, ist der Arbeitnehmer gut beraten, das Finanzamt auch von diesen Veränderungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, da ohne die entsprechenden Korrekturen auf der Lohnsteuerkarte möglicherweise mit erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gerechnet werden muss. Grenze für Freibeträge Arbeitnehmer können prinzipiell Werbungskosten, bestimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen als Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das macht das Finanzamt aber grundsätzlich erst, wenn im Jahr insgesamt mehr als 600, Euro an Freibeträgen aller Art zusammenkommen. Bei Werbungskosten für Arbeitnehmer gilt eine weitere Hürde: Sie bringen nur dann einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, wenn dieser über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920, Euro liegt. Wenn Arbeitnehmer nur Werbungskosten geltend machen können, brauchen sie also mindestens 1.521, Euro, um die Hürde zu überspringen (920, Euro Arbeitnehmerpauschbetrag plus 600, Euro Antragsgrenze). Wobei diese 600-Euro-Grenze nicht in jedem Fall gilt, für Behinderte beispielsweise und auch für diverse Ausnahmen gelten Sonderregelungen. Absicht der Bundesregierung ist es, den Arbeitnehmerpauschbetrag für das laufende Jahr auf 1.000, Euro zu erhöhen. Der Steuervorteil soll jedoch erst mit der Lohnabrechnung im Dezember 2011 an die Arbeitnehmer weitergereicht werden. Welche Ausgaben kommen für einen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte infrage? Neben Werbungskosten sind Sonderausgaben, wie etwa Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner, Kinderbetreuungskosten oder Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, eintragungsfähig. Auch die Kosten für eine erste Berufsausbildung, ein Erststudium oder die Nachholung des Abiturs können hier eine Rolle spielen, ebenso wie Spenden oder die Kirchensteuer. Letztlich jedoch ist die individuelle Situation ausschlaggebend, so dass im Einzelfall diese Entscheidungen mit Hilfe eines Steuerexperten geklärt werden sollten. Entfernungspauschale Arbeitnehmer können prinzipiell für jeden Kilometer, den sie vom Betrieb entfernt wohnen, 30 Cent in Anrechnung bringen. Wer ausschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb geltend machen kann, muss bei beispielsweise 230 Arbeitstagen im Jahr mindestens 23 Kilometer vom Betrieb entfernt wohnen, um die 1.521, Euro Grenze zu überschreiten. Häusliches Arbeitszimmer Auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können unter bestimmten Umständen steuermindernd in Ansatz gebracht und folglich auch als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. All diejenigen, für deren berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wie beispielsweise Lehrer, dürfen ab sofort die Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 1.250, Euro für ihr häusliches Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzen und somit einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen. Kinderbetreuungskosten Für Kinder bis 14 dürfen viele Eltern bis zu 6.000, Euro Kinderbetreuungskosten geltend machen. Zwei Drittel davon akzeptiert das Finanzamt, so dass maximal 4.000, Euro pro Kind als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. Schulgeld 30 Prozent des Schulgelds für Privatschulen sind bis zu einer Höhe von 5.000, Euro als Sonderausgaben steuerlich abziehbar. Das Finanzamt berücksichtigt diese Summe als Freibetrag. Außergewöhnliche Belastungen Krankheits-, Behinderungs- und Scheidungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Freibetrag Steuern sparen. In aller Regel wird allerdings zunächst eine angemessene Selbstbeteiligung in Abzug gebracht. Auch Ausbildungsfreibeträge für Kinder über 18, die auswärts wohnen, und Unterhaltszahlungen an Angehörige lassen sich zu Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte ummünzen. Fazit Wer dem Finanzamt kein zinsloses Darlehen gewähren möchte, sollte sich professioneller Beratung bei der Eintragung von Freibeträgen bedienen, um das Freibetragspotential voll ausschöpfen zu können. Solche Spezialisten sind zu finden im Steuerberater-Suchdienst über die Internetseite der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
1.000 neue Biographien in der Rheinland-Pfälzischen Personendatenbank Erfreulichen Zuwachs kann die Rheinland-Pfälzische Personendatenbank (RPPD) vermelden: Über 1.000 Biographien aus dem Lexikon Persönlichkeiten des Kreises Cochem-Zell konnten mit Genehmigung des Herausgebers, Herrn Alfons Friderichs, in die Datenbank eingespielt werden. Damit sind unter http://www.rppd-rlp.de weit über 9.000 Personen aus unserem Bundesland kostenlos und rund um die Uhr zu recherchieren. Die Aufnahmebedingungen sind leicht zu fassen: bedeutende Personen, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder hier gewirkt haben. In der Rheinland-Pfälzischen Personendatenbank sind die Daten zur schnellen biographischen Information bereitgestellt. So sind neben allbekannten Figuren wie Hildegard von Bingen und Karl Marx insbesondere Personen von regionaler oder lokaler Bedeutung zu finden, nach denen man in herkömmlichen Nachschlagewerken oft vergeblich fahndet. Beteiligt am Aufbau der Datenbank sind das Landesbibliothekszentrum (LBZ) in Koblenz und Speyer sowie die Stadtbibliotheken in Mainz und Trier. Die Idee zu der Personendatenbank kam uns bei der Arbeit an der Landesbibliographie, in der ohnehin viele Artikel biographischen Inhalts über sogenannte Landeskinder verzeichnet werden erklärt der Standortleiter der Rheinischen Landesbibliothek im LBZ, Lars Jendral. Da es ein Lexikon mit Lebensbeschreibungen aus ganz Rheinland-Pfalz bislang nicht gibt, haben wir damit begonnen. Frei geschaltet für die Öffentlichkeit wurde die RPPD 2007. Aufgrund der engen Personalsituation sind Projekte hoch willkommen, in denen die Datenbestände bereits gedruckter Lexika komplett in die RPPD eingespielt werden können. So sind bereits sämtliche Biographien des von Heinz Monz herausgegebenen Trierer Biographischen Lexikons, des Mainz-Lexikons von Wilhelm Huber und des Organisationshandbuchs der NSDAP von Franz Maier enthalten. Kooperationen gab und gibt es mit den Stadtarchiven in Koblenz und Bad Kreuznach, dem Internetportal Regionalgeschichte.net oder der Kommission zur Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz. Die RPPD ist offen für weitere Formen der Zusammenarbeit: Historische Vereine oder Heimatforscher, die ihre Texte der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wollen, sind zur Mitarbeit herzlich eingeladen.
Freizeitmaßnahmen für geistig- und mobilitätseingeschränkte Erwachsene Das DRK bietet im Jahr 2011 zwei Freizeitmaßnahmen für geistig- und mobilitätseingeschränkte Erwachsene an. 1. Bad Herrenalb (Schwarzwald), Hotel am Kurpark, Termin: 25.5. bis 5.6.2011 2. Behringen (Thüringen), Schlosshotel Behringen, Termin: 15. bis 25.8.2011 Nähere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Rhein-Hunsrück, Holzbacher Straße 1, 55469 Simmern, Tel. 06761- 95950.
Is recht so - Einführung in Rechtsfragen der Kinder- und Jugendarbeit Um ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem nötigen Wissen auszustatten und ihnen Sicherheit in ihrer Arbeit zu geben, findet am Samstag, 26. März 2011 in der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis von 10.00 bis 17.00 Uhr eine Rechtsschulung statt. Jutta Elz, Juristin und Diplom-Pädagogin, informiert über Rechte und Pflichten in den Bereichen Aufsichtspflicht, Haftungsfragen und Kinder- und Jugendschutz. Die Schulung dient auch zum Erwerb der JuLeiCa. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen sind bis Montag, 21. März 2011 bei Judith Brautlecht vom Kreisjugendamt per Telefon (06761-82 509) oder E-Mail (judith.brautlecht@rheinhunsrueck.de) möglich. Hier gibt es auch weitere Informationen zur Jugendförderung im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz informiert Spenden an Parteien mindern Abgabelast von Steuerzahlern Wer Parteien mit einer Spende unterstützt, kann dadurch seine Steuerlast verringern. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) hin anlässlich der rheinlandpfälzischen Landtagswahl. SBK-Präsident Edgar Wilk betont: Um die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden zu erfüllen, müssen aber einige Fallstricke beachtet werden. So werden Zuwendungen an Parteien bei Alleinstehenden bis zu einer Höhe von 1.650, Euro und bei Verheirateten bis zu einer Höhe von 3.300, Euro zur Hälfte direkt von der Steuer abgezogen. Zuwendungen an Parteien, die diese Beträge überschreiten, sind bis zu weiteren 1.650, Euro (Alleinstehende) bzw. 3.300, Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Wichtig ist, dass der Fiskus alle Zahlungen an Parteien, die über eventuell gezahlte Mitgliedsbeiträge hinausgehen, als Spenden behandelt. Dementsprechend gelten zum Beispiel auch Mitgliederumlagen, Aufnahmegebühren und Mandatsträgerbeiträge als Spenden, erklärt Wilk. Beachtet werden muss zudem, dass Spenden an Parteien mit einer Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nachgewiesen werden müssen. Aufpassen müssen Steuerzahler, die freie Wählervereinigungen mit einer Spende unterstützen: Anders als bei Spenden an Parteien erkennt der Fiskus Zahlungen an freie Wählervereinigungen, die über die Grenze von 1.650, Euro (Alleinstehende) bzw. 3.300, Euro (Verheiratete) hinausgehen, nicht als Sonderausgaben an. Spenden an eine Wählervereinigung können zudem nur abgesetzt werden, wenn die Vereinigung die Rechtsform eines Vereins hat. Überdies müssen eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt sein, unterstreicht SBK-Präsident Wilk. Wer sich genauer informieren will zur Absetzbarkeit von Spenden an Parteien und Wählervereinigungen, findet den richtigen Steuerberater vor Ort über den Suchdienst auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (http://www.sbk-rlp.de).
Arbeitskreis Betreuung informiert Der Arbeitskreis Betreuung im Rhein-Hunsrück-Kreis informiert bietet einen Grundkurs zum Betreuungsrecht an. Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich engagierte Menschen, die für einen Familienangehörigen oder eine andere Person eine rechtliche Betreuung führen sowie für diejenigen, die sich mit dem Gedanken spielen. Der Arbeitskreis Betreuung ist ein Zusammenschluss der Betreuungsbehörde und der im Kreisgebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises tätigen Betreuungsvereine der AWO in Simmern, der Lebenshilfe in Kastellaun, des SKFM in Boppard und der Diakonie in Simmern. Termin ist jeweils mittwochs, 19.00 Uhr, Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg, Simmerner Straße 25, 55481 Kirchberg. Folgende Veranstaltungen sind vorgesehen: 23.03.2011 Auftaktveranstaltung (Vorstellung der Akteure und Allgemeines zum Kurs) 30.03.2011 Betreuungsverfahren, Bestellung eines Betreuers (Betreuungsbehörde) 06.04.2011 Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht (SKFM Boppard) 13.04.2011 Aufgabenkreis Gesundheitssorge (Lebenshilfe Kastellaun) 04.05.2011 Aufgabenkreis Vermögenssorge (Diakonie) 11.05.2011 Umgang mit dem Betreuten (AWO Simmern) Infos und Anmeldung: Betreuungsverein der Diakonie, Römerberg 3, 55469 Simmern, Tel. 06761-9677311, Fax 06761-9677320, E-Mail: btv.simmern@diakoniehilft.de.
Steuererklärung selbst ausrechnen Neueste Version der elektronischen Steuererklärung nun mit Möglichkeit zur Steuerberechnung Ab sofort steht eine aktualisierte Version des Programms ElsterFormular 2010 im Internet unter http://www.ElsterFormular.de zur Verfügung. Die neue Programmversion, mit deren Hilfe die Steuererklärung elektronisch erstellt und nun auch selbst berechnet werden kann, kann kostenlos heruntergeladen werden oder ist in allen Finanzämtern und Bürgerbüros der Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz als CD erhältlich. Unter allen ELSTER-Nutzern, die ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai 2011 elektronisch übermitteln, egal ob mit kostenloser Software der Finanzverwaltung oder einem der im Handel erhältlichen Steuersparprogramme, verlost die Oberfinanzdirektion Koblenz landesweit vier Laptops sowie viermal zwei Eintrittskarten zur Bundesgartenschau. Inzwischen wird mehr als jede vierte Steuererklärung in Rheinland-Pfälzer elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Dass sich die Abgabe einer Steuerklärung lohnt, belegt die folgende Zahl: Die meisten Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz konnten sich im vergangenen Jahr über eine Erstattung ihres Finanzamts freuen, im Schnitt 910, Euro.
Wurde für Feuerwehrfahrzeuge im Kreis zu viel bezahlt? SPD-Fraktionsvorsitzender Maurer: Bundeskartellamt hat Bußgelder verhängt - Anfrage an Landrat Sind in den vergangenen zehn Jahren bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Rhein-Hunsrück-Kreis überhöhte Preise gezahlt worden? Diese Frage stellt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Michael Maurer (Emmelshausen), in einem Schreiben an Landrat Bertram Fleck. Maurer bezieht sich in seiner schriftlichen Anfrage auf die gerade veröffentlichte Mitteilung des Bundeskartellamtes, Bußgelder von über 20 Millionen Euro gegen drei Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen verhängt zu haben. Danach habe die Bonner Behörde gegen die Albert Ziegler GmbH&Co.KG, die Schlingmann GmbH&Co.KG sowie die Rosenbauer Gruppe Bußgelder verhängt. Maurer: Ein viertes Unternehmen ist nach Angaben des Bundeskartellamtes ebenfalls betroffen. Hier ist das Verfahren offensichtlich noch nicht abgeschlossen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Maurer teilte mit, nach Angaben des Präsident der Behörde hätten die am Kartell beteiligten Unternehmen seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt. Maurer: Vielen Kommunen in Deutschland ist dadurch sicher ein großer finanzieller Schaden entstanden. Wir wollen nun wissen, ob auch Gemeinden beziehungsweise Verbandsgemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis von diesen Machenschaften betroffen sind. Unter anderem will der SPD-Fraktionsvorsitzende vom Landrat wissen, welche Feuerwehrlöschfahrzeuge im Rhein-Hunsrück-Kreis in den vergangenen zehn Jahren angeschafft wurden, von welchen Firmen zu welchem Preis und ob bereits mögliche Schadensersatzansprüche geprüft würden.
SPD Rhein-Hunsrück plant Reise nach Oppeln Der SPD-Kreisverband, die SPD-Kreistagsfraktion und die SGK Rhein-Hunsrück planen im Sommer (25. bis 28. August 2011) einen gemeinsamen Besuch in der rheinland-pfälzischen Partnerprovinz Oppeln in Polen. Dies teilte der SPD-Kreisvorsitzende und Vorsitzende der sozialdemokratischen Kreistagsfraktion, Michael Maurer, mit. Die stellvertretende Kreisvorsitzende Katharina Monteith hat mit dem Marschallamt der Woiwodschaft Oppeln ein Programm für eine viertägige Reise (drei Übernachtungen) mit politischen, gesellschaftlichen, touristischen und kulturellen Angeboten erarbeitet. Nach einem ersten Kostenvoranschlag entstehen für diese Reise etwa 300, bis 320, Euro Kosten pro Person. Darin enthalten sind Flug, Unterkunft und Verpflegung. Für die konkrete Planung benötigt der SPD-Kreisverband zügige Rückmeldungen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt. Wer Interesse an dieser Reise nach Oppeln vom 25. bis 28. August 2011 hat, den bittet der SPD-Kreisvorsitzende um Rückmeldung an Katharina Monteith unter der E-Mail-Adresse Kmonteith@t- online.de bis zum 5. März 2011.
Zu der Diskussion im Rhein-Hunsrück-Kreis um die Aufnahmekapazität der IGS Kastellaun erklärt die Schulaufsicht in der ADD: Trier / Kastellaun. Dass an der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kastellaun nicht alle Bewerbungen für das kommende Schuljahr angenommen werden konnten, ist keine Ausnahme bei der aktuellen Anmeldesituation in den landesweit 54 Integrierten Gesamtschulen, die es zum kommenden Schuljahr geben wird. Während landesweit Integrierte Gesamtschulen regulär immer vierzügig geführt werden, hat die Schulaufsicht in Absprache mit dem Schulträger zudem für die IGS Kastellaun im kommenden Jahr die Sechszügigkeit genehmigt. Darüber hinaus gibt es im Rhein-Hunsrück-Kreis neben der IGS Kastellaun - und natürlich den Gymnasien - mit der IGS Emmelshausen und fünf Realschulen plus ein insgesamt sehr breites und attraktives Angebot an weiterführenden Schulen. Diese Schulen stellen auch für Kinder, die an der IGS Kastellaun jetzt voraussichtlich keinen Platz finden, gute Alternativen dar. So konnten nach aktuellem Stand bereits einige Kinder an der nahe gelegenen IGS Emmelshausen angemeldet werden. Die Anmeldungen für alle Realschulen plus und Gymnasien laufen derzeit noch und stellen eine weitere Alternative dar.
Das Info-Telefon der Finanzämter steht nicht still Info-Hotline hat am Aktionstag zur Steuererklärung 2010 stark erhöhtes Anrufaufkommen Die Info-Hotline der Finanzämter, die zentral beim Finanzamt Koblenz angesiedelt ist, führt an jedem ersten Donnerstag im Monat einen Aktionstag zu ausgewählten, aktuellen Steuerthemen durch. Dieses Mal war die Steuererklärung 2010 das Thema. Es riefen insgesamt 473 und damit ca. 25% mehr interessierte Bürger als an normalen Tagen an, so dass die Mitarbeiter alle Hände voll zu tun hatten. Häufig wurde nach der Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers gefragt. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer kann derjenige geltend machen, der es für seine beruflichen oder betrieblichen Zwecke nutzt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Aufwendungen diesbezüglich von bis zu 1.250, Euro absetzbar, wenn für die ausgeübte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Weiterhin wurde sehr oft gefragt, wo die Beiträge zur sog. Riester-Rente anzugeben sind. Ab dem Veranlagungsjahr 2010 sind diese Beiträge wieder in der Anlage AV einzutragen. Für alle anderen Alters- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenkassen- und bestimmte Versicherungsbeiträge, ist weiterhin die Anlage Vorsorgeaufwand auszufüllen. Genauere Auskünfte zu diesen aber auch vielen anderen Steuerthemen gibt die Info-Hotline jeden Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bist 13.00 Uhr unter 0180-3757 400*. *9ct pro Minute via dtms, max. 42ct pro Minute mobil
Maurer und Tuldi begrüßen neue Form der Bürgerbeteiligung SPD Rhein-Hunsrück unterstützt Pläne von Ministerpräsident Kurt Beck Mit einer neuen Form der Bürgerbeteiligung möchte die Landesregierung Rheinland-Pfalz die Menschen bei der Planung von Großprojekten über das bereits gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus frühzeitig und effektiv einbeziehen. Erstmals soll diese Bürgerbeteiligung im Raumordnungsverfahren zur geplanten Brücke im Mittelrheintal erfolgen. Der SPD-Kreisvorsitzende Michael Maurer (Emmelshausen) und der Regionalvorsitzende der SGK Rhein-Hunsrück, Dietmar Tuldi (Ellern), begrüßten heute bei der Vorstellung in Mainz ausdrücklich das von Ministerpräsident Kurt Beck vorgestellte Verfahren. Die Landesregierung hat eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, in der entsprechende Möglichkeiten ausgelotet und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung ausgearbeitet werden sollen. Der Ministerpräsident warb ausdrücklich dafür, dass sich bei diesem Vorhaben alle politischen Kräfte im Land wiederfinden und die Bürgerinnen und Bürger diese Gelegenheit konstruktiv aufgreifen mögen. Der Vorsitzende der Kreis-SPD und der sozialdemokratischen Kreistagsfraktion Michael Maurer und der Kreisbeigeordnete Dietmar Tuldi teilen die in Mainz von Landrat Fleck geäußerte Auffassung, dass es sich hierbei um eine spannende Maßnahme handele, die zum richtigen Zeitpunkt komme und die er gerne aktiv begleiten wolle. Sie betonen ihrerseits, dass ein solches Vorgehen unbedingt notwendig sei, um die Bürgerinnen und Bürger bei Großprojekten, wie der geplanten Mittelrhein-Brücke, zu hören und mitentscheiden zu lassen. Außerdem hätten die Menschen einen Anspruch darauf. Die beiden SPD-Kommunalpolitiker wollen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass diese neue Form der Bürgerbeteiligung ein Erfolg wird.
Raus aus dem Vertrag Unter welchen Umständen sich Verträge kündigen lassen Hamburg (ots) - Schon bei den alten Römern war klar, dass Verträge bindend sind. Der Grundsatz Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden) ist auch heute noch die Voraussetzung für jede Form wirtschaftlichen Handelns. Was die antiken Rechtsgelehrten nicht ahnten: Im frühen 21. Jahrhundert schließt jeder Bürger im Jahr mehr Kauf-, Miet-, Leih- und sonstige Verträge ab als ein damals durchschnittlicher Römer im ganzen Leben. Viele davon sind schnell überflüssig, lästig oder schlicht nicht mehr zu finanzieren. Die Advocard Rechtsschutzversicherung erklärt, unter welchen Voraussetzungen Verträge vorzeitig kündbar sind. Letzter Ausweg: Widerruf Allgemein gilt: Vertrag ist Vertrag. Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist sind für beide Seiten bindend. Die meisten Verträge verlängern sich zudem automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Wer allerdings am Telefon oder an der Haustür überstürzt einen Vertrag abschließt und es sich dann doch anders überlegt, hat eine letzte Chance: Diese Fernabsatzverträge unterliegen dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Sie können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Das gilt auch für viele weitere Arten von Verträgen, insbesondere für solche, die mit Verbraucherkrediten oder Darlehen verbunden sind. Der Vertrag im Internet Ein Klick genügt: Nirgendwo werden Verträge schneller geschlossen als im World Wide Web. Rechtsgültig sind sie trotzdem. Wer per Maus bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt, unabhängig davon, ob er sie wirklich gelesen hat, muss den Vertrag erfüllen. Bei allen im Internet abgeschlossenen Verträgen handelt es sich aber um Fernabsatzverträge - wieder gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist. Mit einer Ausnahme: Ein privater Verkäufer, zum Beispiel auf einer Online-Auktionsplattform, ist nicht verpflichtet ein solches Widerrufsrecht zu gewähren. Im Netz der Mobilfunkanbieter Die Bundesnetzagentur verzeichnete 2009 in Deutschland über 108 Millionen Mobilfunkverträge. Das sind deutlich mehr als es Bundesbürger gibt. Da liegt die Vermutung nahe, dass einige dieser Verträge überflüssig sind. Doch um sich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vom Mobilfunkanbieter zu trennen, braucht es schon einen wirklich triftigen Grund. Wer beispielsweise dauerhaft mit schlechtem Empfang kämpft, kann sich vorzeitig von seinem Anbieter trennen. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden ein funktionierendes Mobilfunknetz zur Verfügung zu stellen, weiß Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung der Advocard Rechtsschutzversicherung. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, stellt das einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Wer hingegen sein Handy verliert, kann lediglich eine neue SIM-Karte verlangen. Dabei sein ist alles Ein häufiger Streitfall sind Verträge mit Fitness-Studios: Zu oft bleiben die guten Vorsätze schon nach wenigen Trainingseinheiten auf der Strecke - nur ist die Mitgliedschaft meist an einen langfristigen Vertrag gekoppelt. Akute Unlust reicht als Grund für eine vorzeitige Kündigung nicht aus. Eine Schwangerschaft hingegen ändert die Lebensgestaltung so gravierend, dass eine Sonderkündigung gerechtfertigt ist, entschied das Amtsgericht Mühldorf. Ähnliches gilt bei schwerwiegenden Krankheiten, wie etwa Asthma. Hier reicht ein ärztliches Attest aus, um den Vertrag zu beenden. Grundsätzlich gilt, dass eine Vertragsdauer von mehr als 24 Monaten sowieso unzulässig ist, erklärt Anja-Mareen Decker. Dies würde eine übermäßige Benachteiligung des Kunden darstellen.
Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung 2010 Fehlerhafte elektronische Lohnsteuerbescheinigungen - Neue Softwarelösung bringt Abhilfe Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Bürger sind durch Presseberichterstattungen in den letzten Tagen verunsichert. Hintergrund ist ein Fehler bei einigen Softwareanbietern. Hierbei wurden in den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen in den Zeilen 25 (Krankenversicherung) und 26 (soziale Pflegeversicherung) nur die Beitragsanteile, mit denen der Arbeitnehmer tatsächlich belastet wird, also der so genannte Arbeitnehmeranteil und nicht der Gesamtbetrag, ausgewiesen. Die Finanzverwaltung benötigt hier jedoch den Gesamtbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Die gesondert zu erfassenden Zuschüsse des Arbeitgebers werden bei der Berechnung der Einkommensteuer automatisch vom Gesamtbeitrag gekürzt. Bei fehlenden Angaben zum Arbeitgeberanteil kann es daher unter Umständen zu einer zu hohen Versteuerung kommen. Die Finanzverwaltung arbeitet derzeit an einer Softwarelösung, mit der solche Fehler beim Finanzamt automatisch erkannt werden. Bis dahin werden die betroffenen Fälle personell geprüft und korrigiert. Die Fälle können bereits jetzt abschließend bearbeitet werden. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärung kommen, da der Gesetzgeber grundsätzlich für die elektronische Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung eine Frist bis zum 28. Februar eingeräumt hat. Daher liegen den Finanzämtern teilweise zur Steuerberechnung relevante Daten noch nicht vor.
Darlehensverträge mit Angehörigen - nicht nur steuerlich interessant Einen Kredit bei einer Bank zu bekommen, ist oft zeitaufwendig. Mit dem Kreditantrag muss der Darlehensnehmer einen Businessplan vorlegen, und die Bank überprüft bei der Kreditvergabe seine Bonität. Sie kann z.B. verlangen, dass Sicherheiten gestellt oder Bürgschaften übernommen werden. Um kurzfristig und unbürokratisch ein Darlehen zu bekommen, kann man das benötigte Geld auch von einem Familienangehörigen leihen. Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten vorab genau darüber im Klaren sind, was in diesem Fall - auch steuerlich - zu beachten ist. Vertragsgestaltung Verträge, die mit einem Angehörigen geschlossen werden, müssen einem so genannten Drittvergleich standhalten. D.h. das Finanzamt prüft, ob ein entsprechender Vertrag auch unter fremden Dritten zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden würde. Bei einem Darlehensvertrag mit einem Angehörigen dürfen daher folgende Vereinbarungen nicht fehlen: die Höhe des Darlehens, die Verzinsung, die Laufzeit, die Art der Tilgung und ggf. eine erforderliche Sicherungsleistung. Schriftform erforderlich Aus Gründen der Beweissicherung sollten die Verträge zwischen Angehörigen immer schriftlich festgehalten werden. Die tatsächliche Durchführung muss dann auch den Vereinbarungen des Vertrags entsprechen. Ist beispielsweise eine Zinszahlung jeweils am 1. eines jeden Monats vereinbart, muss auch zu diesen Terminen gezahlt werden. Der Zahlungszeitpunkt darf nicht beliebig, je nach Liquiditätssituation, variiert werden. Wenn die Angehörigen, zwischen denen der Darlehensvertrag geschlossen wird, sich frühzeitig bei einem Steuerberater informieren, kann dieser sie beraten, wie sie die gesamte Bandbreite legitimer steuerlicher Vorteile nutzen können. Zinsaufwendungen für betrieblich veranlasste Darlehen sind beim Darlehensnehmer Betriebsausgaben. Wird das Darlehen zur Finanzierung einer Unternehmenserweiterung benötigt, z.B. zur Anschaffung von Maschinen, sind die Zinsen in voller Höhe abzugsfähig. Konditionen können variieren Da die Darlehenskonditionen im Prinzip frei aushandelbar sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich positiv für den Darlehensnehmer auswirken können. Zum Beispiel: Günstiger Zinssatz Der Darlehensgeber kann das Darlehen zinslos oder zu einem günstigeren Zinssatz zur Verfügung stellen als eine Bank. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn es muss darauf geachtet werden, dass das Finanzamt das Darlehen nicht etwa als Schenkung einstuft. Da derzeit noch nicht abschließend geklärt ist, ab welchem Zinssatz eine solche vorliegt, sollte man lieber sicher gehen. Das ist dann der Fall, wenn der im Bewertungsgesetz genannte Zinssatz von 5,5 Prozent nicht unterschritten wird. Variable Zins- und Tilgungszahlungen Wenn der Darlehensgeber keinen günstigeren Zinssatz bietet als eine Bank, dann ist er vielleicht bereit, bei Zins- und Tilgungszahlungen einen Aufschub zu gewähren. Beispielsweise könnte im Jahr der Investition und in den ein oder zwei Folgejahren auf Tilgungszahlungen verzichtet werden. Auch Zinszahlungen können erst später einsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass für die ersten ein oder zwei Jahre zunächst nur ein niedriger Zinssatz vereinbart wird, der erst später ansteigt. Partiarisches Darlehen Ein so genanntes partiarisches Darlehen bedeutet, dass kein fester Zins gezahlt wird. Der Darlehensgeber erhält stattdessen einen festgesetzten Anteil vom Gewinn. Der Darlehensnehmer muss dann weniger oder gar nichts zahlen, wenn das Unternehmen nicht gut läuft und mehr, wenn ein ordentlicher Gewinn erzielt werden kann. All das kann dazu beitragen, finanzielle Engpässe in der Anlaufphase von Unternehmen oder aber bei nötigen Investitionen zu vermeiden. Steuerpflicht des Darlehensgebers Für den Darlehensgeber ist es wichtig zu wissen, dass die eingehenden Zinszahlungen steuerpflichtig sind. Zinszahlungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und sind sowohl bei gewöhnlichen Darlehen als auch bei partiarischen Darlehen zu versteuern. Wurde das Darlehen aus dem Privatvermögen gewährt, liegen private Kapitalerträge vor, die grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für Darlehen zwischen Angehörigen. Diese Zinsen unterliegen der normalen Besteuerung mit dem progressiven Steuersatz. Die Zinserträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Hat der Darlehensgeber selbst ein Unternehmen und hat er das Geld aus seinem Betriebsvermögen gewährt, sind weitere Aspekte zu beachten. Gewährt er z.B. ein zinsloses Darlehen, ist die Darlehensforderung bei ihm mit steuerlicher Wirkung abzuzinsen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Fall einer Darlehensgewährung unter Angehörigen immer ein Steuerberater die steuerlichen Optionen und Konsequenzen im Vorfeld prüfen sollte. Spätere Forderungen des Finanzamts können dadurch vermieden werden. Zu finden sind solche Experten im Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Vorsorge und Steuern - welche Aufwendungen sind jetzt absetzbar? Vorsorgeaufwendungen dienen dazu, potentielle Risiken in Gegenwart und Zukunft abzusichern. Auch der Fiskus beteiligt sich an den Kosten. Seit dem 1. Januar 2010 sind einige grundsätzliche steuerliche Änderungen wirksam, mit denen der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2008 nach der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit bestimmter Vorsorgeaufwendungen (insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherungen) umgesetzt hat. Neuregelung Vorsorgeaufwendungen Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurden die Abzugsmöglichkeiten der sogenannten Vorsorgeaufwendungen neu gefasst und die Prioritäten anders gesetzt. Der Einkommensteuererklärung 2010 wurde eigens eine Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt. Erstmals in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (ggf. inklusive Zusatzbeitrag) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung und privaten Pflege-Pflichtversicherung, soweit sie der Basisabsicherung dienen. Die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen können nur beschränkt im Rahmen der geltenden Höchstbeträge von 1.900, Euro für Angestellte, Beamte und Rentner) bzw. 2.800, Euro (z.B. für Selbstständige) geltend gemacht werden, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch die oben genannten Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen und zu Renten- und Lebensversicherungen. Auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen außerhalb der Basisabsicherung sind hier zuzurechnen. Es ist davon auszugehen, dass bei vielen Steuerpflichtigen die nach neuem Recht abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits oberhalb des Höchstbetrages liegen und es in der Regel somit ausschließlich bei deren Abzug bleibt. Das Finanzamt nimmt zudem weiterhin von Amts wegen eine Günstigerprüfung vor. Es prüft, ob ggf. der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach der für das Jahr 2004 geltenden Regelung zu einem günstigeren Ergebnis führt. Details zur Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherung Das Schlüsselwort heißt Basisabsicherung. Die steuerliche Anerkennung der Ausgaben orientiert sich am sogenannten existenznotwendigen Versorgungsniveau, das auch im Rahmen der Sozialhilfe zur Verfügung gestellt wird und auf dem Leistungskatalog des fünften Sozialgesetzbuchs basiert. Neben den eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sind ab dem 1. Januar 2010 allerdings auch Beiträge für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie für Kinder, für die ein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht, abzugsfähig. Darüber hinaus können Beiträge des Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen zu einer vergleichbaren Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten abgesetzt werden. Gesetzlich Krankenversicherte Für diese Personengruppe sind damit sämtliche gezahlten Beiträge abzugsfähig, die der Basisabsicherung dienen. Keine Berücksichtigung hingegen findet der Beitragsanteil, der etwa der Finanzierung von Krankengeld dient. Dieser bleibt pauschal durch einen Abschlag von vier Prozent steuerlich unberücksichtigt. Privat Krankenversicherte Bei privat Versicherten, bei denen häufig der Leistungskatalog über das gesetzlich als notwendig Erachtete hinausgeht, erkennt das Finanzamt folglich nicht alle Aufwendungen an. So bleiben beispielsweise Beitragsbestandteile für die Chefarzt-Behandlung oder das Einzelzimmer steuerlich unberücksichtigt. Somit müssen privat Versicherte stets darauf achten, dass ihre Krankenkasse gemäß den Regeln der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO), die nicht steuerbegünstigten getrennt von den steuerbegünstigten Leistungen ausweist. Nehmen Privatversicherte, wenn sie beispielsweise aufgrund des vereinbarten Selbstbehaltes eventuell im Laufe des Jahres entstehende Arztkosten selber zahlen, ihre Versicherung nicht in Anspruch, dann erhalten sie von dieser am Jahresende - sozusagen als Belohnung - eine Beitragsrückerstattung. Im Jahr der Erstattung müssen die der Basisabsicherung zuzurechnenden Rückerstattungsbeträge von den gezahlten Beiträgen abgezogen werden, um den steuerlich noch abzugsfähigen Betrag zu ermitteln. Abzugsfähig ist nur das, womit der Steuerpflichtige auch tatsächlich wirtschaftlich belastet ist. Erstattungen, die auf nicht abzugsfähige Beitragsteile entfallen, werden hingegen wie diese Beitragsteile selbst steuerlich nicht berücksichtigt. Wer profitiert? Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Steuerzahler profitieren werden, die hohe Basis-Kranken- und Pflegekassen-Beiträge für sich, den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder ihre Kinder zu zahlen haben, denn diese sind nun in jedem Fall voll absetzbar. Allerdings werden dann die gewährten Höchstbeträge nicht mehr für andere Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung stehen. Geringverdiener dagegen, die mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen allein die Höchstbeträge nicht ausschöpfen, können die anderen Vorsorgeaufwendungen zusätzlich steuermindernd in Ansatz bringen. Die Materie ist kompliziert und es geht um nicht unerhebliche Beträge. Deshalb sollte in solchen Fragen ein Steuerberater herangezogen werden. Zu finden sind derartige Experten im Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Ein Programm für Spiele, Spaß und mehr Die Planungen für den Sommer 2011 haben in vielen Familien schon begonnen. Wer für seine Kinder noch eine Möglichkeit der Freizeitgestaltung sucht, hat dank der zahlreichen Angebote der Jugendverbände noch die Chance das Passende zu finden. Eine umfassende Information hierzu bietet das Ferien-Freizeit-Prospekt des Kreisjugendrings. Als Netzwerk der Jugendverbände im Landkreis hat er in Zusammenarbeit mit der Kreisjugendförderung diese Übersicht erstellt. Neben allen Jugendverbänden ist diese Broschüre auch bei der Kreisjugendförderung in der Kreisverwaltung erhältlich. Ansprechpartnerin ist Judith Brautlecht. Telefon 06761-82509 oder e-Mail judith.brautlecht@rheinhunsrueck.de. Der Kreisjugendring hat außerdem einen Ausleihflyer erstellt. Hierin sind Ausleihmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Beschäftigungsmöglichkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit aufgeführt. Neben Spielgeräten sind dort Medien wie Videokameras gelistet. Für Freizeiten oder Veranstaltungen finden sich auch Zelte unterschiedlicher Größe im Ausleihflyer. Für Veranstaltungen geeignet ist auch die Beschallungs- und Lichtanlage des Kreisjugendrings. Schminkkoffer ergänzen das umfassende Spielgeräte und Spielmaterialangebot. Der Ausleihflyer bietet eine Übersicht über die vielfältigen Unterstützungsangebote der Jugendverbände im Rhein-Hunsrück-Kreis. Im Kreisjugendring haben sich Vertreter der regional aktiven Jugendverbände zusammengeschlossen, um gemeinsam gesellschaftspolitische Themen zu bearbeiten. Der Flyer ist erhältlich bei Bernd Mauerhof, stellv. Vorsitzender KJR, Römerberg 1, Simmern, Telefon 06761-12383, treffmobil@ejust.de.
Dorferneuerung im Rhein-Hunsrück-Kreis - Gute Bilanz in 2010 Seit über 30 Jahren gehört die Dorferneuerung zu den Aufgaben des Rhein-Hunsrück-Kreises. Gegenwärtig liegen der Kreisverwaltung insgesamt 154 Dorferneuerungskonzepte von den kreisangehörigen Ortsgemeinden, sowie Orts- und Stadtteilen vor. Im Jahr 2010 wurden 32 private und kommunale Dorferneuerungsanträge im Rhein-Hunsrück-Kreis bewilligt. Die Höhe der Gesamtzuwendungen betrug insgesamt mehr als 600.000, Euro. Diese Zuschüsse lösen wiederum ein Investitionsvolumen in Höhe von rund fünf Millionen Euro aus, die überwiegend den regionsansässigen Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zu Gute kommen. Die stete Nachfrage zeigt, so Landrat Bertram Fleck, dass das Förderprogramm ein bedeutendes Instrument zur Entwicklung und Belebung der Dörfer ist. Förderschwerpunkte stellen im privaten Bereich die Sanierung von älteren, ortsbildprägenden Wohnhäusern sowie die Wohnraumschaffung durch Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Nebengebäude dar. Bei den Instandsetzungen spielt die dorftypische Gestaltung, d.h. die Materialwahl für Dacheindeckung und Fenster sowie deren Gliederung und Größe eine entscheidende Rolle. Voraussetzungen für eine Bezuschussung aus der Dorferneuerung ist zum einen, dass sich das Gebäude in einer Gemeinde befindet, die ein Dorferneuerungskonzept besitzt, und zum anderen, dass der Antrag vor Baubeginn und Auftragsvergabe gestellt wird. Die Förderhöhe beträgt je nach Maßnahmenpaket bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 20.452, Euro. Im kommunalen Bereich werden, unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, vorwiegend funktionsverbessernde Maßnahmen bei gemeindlichen Einrichtungen realisiert. Der Dorferneuerungsprozess erfolgt unter Beteiligung der Bevölkerung, insbesondere unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen. Zudem kann eine Ortsgemeinde mit größeren strukturellen Mängeln vom Ministerium des Innern und für Sport als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt anerkannt werden. Dadurch wird sie für die Dauer von sechs Jahren in die Lage versetzt, gezielt bestehende Defizite in Sachen Dorferneuerung abzubauen. Ziel dieser Anerkennung ist nicht nur die punktuelle Förderung von Einzelmaßnahmen, sondern die Realisierung umfassender, ganzheitlich angelegter Konzepte im Rahmen einer aktiven Bürgerbeteiligung. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung gibt es bei Simone Klein, Telefon 06761-82854 von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis.
Rentner und Steuerrecht - Abgabe einer Steuererklärung kann notwendig werden Die mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 realisierten Änderungen in der Besteuerung von Ruheständlern sorgen Jahr für Jahr für Unsicherheit. Muss ich eine Steuererklärung abgeben oder nicht und folgt daraus automatisch eine Zahlungspflicht?, so fragen sich immer wieder und immer mehr Betroffene. Ausschlaggebend sind im Wesentlichen drei Aspekte: Erstens ist die Transparenz der Einkommen gestiegen, seit mit Einführung der Steuer-Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID genannt, und dem inzwischen technisch möglichen Datenabgleich die Finanzbehörden in der Lage sind, alle Rentnereinkommen zu überprüfen. Und dies kann rückwirkend ab 2005 geschehen. Zweitens ist es generell so, dass seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes der zu versteuernde Rentenanteil jedes Jahr größer wird, also jeder neue Rentnerjahrgang mit anderen Voraussetzungen konfrontiert ist, und drittens können auch eventuelle Rentenerhöhungen in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Aber kein Grund zur Panik, denn die Abgabepflicht allein führt nicht automatisch zur Steuerzahlung. Ob und wie viel zu deklarieren ist, hängt letztlich von der Gesamthöhe der Einkünfte und vom Jahr des Renteneintritts ab. Geringe Einkünfte ersparen die Steuererklärung Grundsätzlich ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland und steuerpflichtigen Einkünften - dazu gehören auch Renten - zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Sind die Einkünfte allerdings so niedrig, dass sie unter dem vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Freibetrag liegen, wird vom Finanzamt keine Steuer erhoben und es ist in aller Regel auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für das Jahr 2010 ist das der Fall, wenn die zu versteuernden Einkünfte eines Alleinstehenden nicht mehr als 8.004, Euro und eines Ehepaares nicht mehr als 16.008, Euro betragen. Wer z.B. 2005 in Rente gegangen ist, muss bei Überschreiten des Freibetrages 50 Prozent des Rentenbetrags versteuern. Seitdem steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang der Besteuerungsanteil um zwei Prozent und zwar bis zum Jahr 2020, danach jeweils jährlich um ein Prozent, so dass für Rentner, die ab 2040 in Ruhestand gehen, eine Besteuerung von 100 Prozent erreicht wird. Für das Jahr 2010 beträgt der Besteuerungsanteil der Rente demnach schon 60 Prozent. Berechnungsbeispiel Folgendes Beispiel zeigt - stark vereinfacht -, dass eine Überschreitung des Grundfreibetrages nicht automatisch zu einer Steuerpflicht führt: Eine 65-jährige alleinstehende Frau ging Anfang des Jahres 2010 in Rente. Bei einer angenommenen jährlichen Rente von 13.500, Euro waren 60 Prozent, das sind 8.100, Euro, steuerpflichtig. Nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 102, Euro verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 7.998, Euro, das unterhalb des steuerfreien Existenzminimums für Alleinstehende von 8.004, Euro liegt. In vergleichbaren Fällen kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und es muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Der einmal ermittelte steuerfreie Euro-Betrag bleibt konstant. Rentenerhöhungen werden hingegen immer in voller Höhe dem steuerpflichtigen Anteil der Rente zugerechnet. Gesetzliche Rente und Zusatzeinkommen Auch Nebeneinkünfte müssen nicht zwangsläufig zu einer Steuerzahlung führen: Herr X, Rentner seit 2008, unverheiratet, hat eine monatliche Rente von 1.200, Euro und Zinsen aus Sparverträgen von 600, Euro im Jahr. Die Zinsen bleiben steuerfrei, weil sie unter dem Sparerpauschbetrag von 801, Euro liegen. Von der Jahresrente in Höhe von 14.400, Euro sind 56 Prozent steuerpflichtig, das sind 8.064, Euro. Abzüglich der Werbungskostenpauschale von 102, Euro bleiben 7.962, Euro übrig. Somit ist auch hier der steuerfreie Grundbetrag nicht überschritten. Kommen zur Rente aber erhebliche Einkünfte hinzu, etwa Arbeitslohn, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus selbstständiger Arbeit, kann sich die Lage ändern. Denn diese Einnahmen schlagen nicht wie die Rente mit einem reduzierten, sondern mit dem vollen Betrag steuerlich zu Buche. Ausgenommen sind hier die Minijobs. Bis zu 400, Euro dürfen Rentner dazuverdienen, ohne Abgaben zu zahlen. Ist der Zuverdienst höher oder wird mit Steuerkarte gearbeitet, dann werden Renten und andere Einkünfte zusammen erfasst und die zutreffende Einkommensteuer ermittelt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Altersentlastungsbetrag heißt das Zauberwort. Er gilt zwar nicht für Renten und Pensionen, wohl aber für alle sonstigen Einkünfte wie Mieten, Zinsen, Arbeitslohn oder Gewinne. Er berechnet sich als ein bis zum Jahr 2040 auf Null jährlich sinkender Anteil dieser Einkünfte. Für 2010 sind das immerhin 32 Prozent, maximal 1.520, Euro, die steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Darüber hinaus können Ruheständler unter Umständen auch weitere steuermindernde Kosten geltend machen, wie beispielsweise Sonderausgaben im Versicherungsbereich, Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung und Krankheitskosten. Fazit Wer sich unsicher ist, ob er als Ruheständler eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht und welche steuermindernden Beträge individuell berücksichtigt werden können, der sollte einen kompetenten Berater hinzuziehen. Steuerberater sind u.a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Europas Marktführer im Bereich Computer-Forensik, stellt Ihnen in diesem Frühjahr ein absolutes Highlight vor! Das Mobile IT-Forensische Komplett-Labor auf Achse! Ab März 2011 präsentieren die mh-Service-Spezialisten bundesweit ihr mobiles Cybercrime Labor. Angesprochen werden Forensiker und IT-Security-Beauftragte aus Industrie, Wirtschaft und Behörden. Der zum modernsten computerforensischen Labor ausgebaute HighTech-Truck stellt Lösungen zu postmortalen Problemen wie Datendiebstahl, Industriespionage etc. vor. Die neueste Generation der eigen entwickelten, marktführenden Hardware kann ebenso kennengelernt werden wie die führende Software auf diesem Gebiet. Hierfür ist der 9 Meter lange Truck mit 4 kompletten Arbeitsplätzen und einem Konferenzbereich ausgestattet. Er arbeitet vollständig autark vom Strom- und Telefonnetz. Mit diesem Mobilen Digital-Forensischen Labor definieren wir die Antwort auf die immer schneller anwachsende Datenflut. Das Sichern von Beweisen und gigantischen Datenmengen sowie deren Auswertung vor Ort wird mit unseren Lösungen Realität! Eine gezielte, kompetente Beratung zur Untersuchung doloser Handlungen und die Vorstellung sämtlicher aufeinander abgestimmten Komponenten, ist das Ziel unserer exklusiven Tour!, Kai Jessen, Vertriebsleiter mh-Service GmbH. Völlig neu ist ein zusätzliches Dienstleistungsangebot, das so genannte Intrusion. Es handelt sich hierbei um den Sicherheits-Check firmeninterner Netzwerke. Das mobile Forensik-Labor kann hierbei sogar in einiger Entfernung von dem Firmensitz platziert werden. Sicherheitslücken werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch durch Pen-Tests (fingierte Einbruchsversuche) aufgedeckt, dokumentiert und behoben. Als weitere Neuheit bietet mh-Service den IT-Forensischen Anwendern aus Behörden und Industrie ein exklusives Angebot: Der Forensik-Truck kann angemietet werden! Gleichzeitig dient das Mobil als Prototyp, eine Machbarkeitsstudie. Es kann voll bestückt, als IT-Forensisches Labor eingerichtet, von mh-Service bezogen werden. Als maßgeschneidertes Sonderfahrzeug in unterschiedlichen Variationen! Als Marktführer ist die mh-Service GmbH der Forensik-Partner sämtlicher Straf- und Steuerfahndungsbehörden, sowie führenden Wirtschaftsunternehmen, europaweit! Die mh-Service GmbH verfügt über eine eigene IT-Forensische Hardwareentwicklung und -fertigung. Zudem bietet sie als Systempartner und Landesvertretung der führenden forensischen Hard- und Softwarehersteller, die gesamte Produktpalette aus einer Hand. Neben einem international zugelassenen und zertifizierten Trainingscenter, betreibt die Firma mh Service GmbH, zusammen mit Ihrer Tochterfirma Data Lab, IT-Forensische Labore zur Daten-Sicherung, Daten-Rettung und Analyse. Alle Problemstellungen aus dem IT-Forensischen Ermittler Alltag wurden in unseren Laboren entweder schon gelöst, oder aber können von uns 1:1 nachvollzogen werden. so Kai Jessen. Wir sind Ansprechpartner in sämtlichen Cybercrime Defense Bereichen! Mit dieser Technik und diesem Knowhow wird das IT-Forensik Team ab März 2011 bundesweit unterwegs sein und sich Beamten aus Behörden und Ministerien sowie IT-Security Beauftragten aus Industrie und Wirtschaft präsentieren. Weitere Informationen, sowie Termine und Standorte können direkt über http://www.mh-service.de erfragt werden.
Was muss für die Steuerklärung 2010 beachtet werden? Info-Hotline der Finanzämter informiert aktuell Anfang des Jahres beschäftigen sich viele Bürger - insbesondere Arbeitnehmer, die mit einer Steuererstattung rechnen - mit ihrer Steuererklärung. Die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter informiert daher im Rahmen ihres monatlichen Aktionstages, am Donnerstag, 3. Februar 2011, was Bürger bei ihrer Steuererklärung 2010 zu beachten haben und welche Neuerungen es gibt. In der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr stehen fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer 0180-3757400 (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute mobil) zur Verfügung. Ab 13.00 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberater Walter Mock aus Koblenz. Er ist Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und hilft bei Fragen, die über eine allgemeine Information hinausgehen sowie bei individuellen Einzelfällen. Zu den wichtigsten Neuerungen, die bei der Erstellung der Steuererklärung 2010 zu beachten sind, gehört die bessere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Basisabsicherung) im Rahmen der Anlage Vorsorgeaufwand sowie die Wiedereinführung der Anlage AV (für den Abzug von Altersvorsorgebeträgen in Form der sog. Riester-Rente als Sonderausgaben). Die erneute Anhebung des Grundfreibetrages von 7.680, auf 8.004, Euro (bei Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge) sowie des Kinderfreibetrages von 6.024, auf 7.008, Euro (bei Ehegatten) machen sich ebenfalls positiv bemerkbar. Und wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann - auch wenn dieses nicht den Mittelpunkt der gesamten Betätigung bildet - hierfür wieder die Aufwendungen bis zur Höhe von 1.250, Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihm für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung ist zu allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht immer montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.
Internationales Jahr der Wälder Waldstarterpaket für 1.000 Grundschulklassen in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht - Bis 15. April bewerben Die Entstehung neuen Lebens miterleben, sich mit Freude um kleine Baumriesen kümmern und Verantwortung übernehmen, das ist das Ziel des Wald-Starterpakets für Grundschulklassen. Entwickelt wurde das Unterrichtsprojekt für die Mädchen und Jungen der 1. bis 4. Klasse gemeinsam von Landesforsten Rheinland-Pfalz und dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz. Das Paket beinhaltet Samen dreier wichtiger Baumarten in Rheinland-Pfalz: der seltenen Weißtanne, der toleranten Kiefer und der vielseitigen Eiche oder der Buche als der Mutter des Waldes. Zusätzlich bekommen die Klassen interessante Informationen zu den verschiedenen Baumarten und ein Bäumchentagebuch in dem sie die spannende Entwicklung ihrer kleinen Schützlinge festhalten können. Die Anzucht von Waldbäumen soll gerade jetzt im Internationalen Jahr der Wälder bei den Schülerinnen und Schülern denn Wunsch wecken, sich mit dem Thema Wald auseinander zu setzen. Aktiv kann so der Grundstein für ein Engagement der Kinder für den Naturschutz und besonders für unsere Wälder gelegt werden betont die rheinland-pfälzische Forstministerin Margit Conrad. Ebenso können die Grundschülerinnen und Grundschüler mit dem Waldstarterpaket handlungsorientiert an das Thema Generationenvertrag und Nachhaltigkeit herangeführt werden. Ab sofort geht per E-Mail der Aufruf an die Schulen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Bis zum 15. April können sich die Grundschulklassen im Land bewerben. Die Teilnehmerzahl ist auf 1.000 Klassen beschränkt. Mit Beginn des Frühjahrs dürfen dann die Kinder ihre ersten Keimversuche mit den Samen der Waldbäume starten und erleben, wie ein neues Baumleben beginnt. Nähere Informationen zum Wald-Starterpaket finden sich im Internet unter www.grundschule.bildung-rp.de oder können bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Kommunikation und Marketing (KOMMA) unter der Rufnummer 06724-603690 abgefragt werden.
Tattoos adieu: Lasertechnik lässt Jugendsünden verschwinden Zerstörung der Kollagenfasern - Entfernung teuer und langwierig - Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse Köln (ots) - Der Drachen auf dem Oberarm, die Rose auf dem Schulterblatt oder die Initialen des Partners an geheimer Stelle: Noch nie waren Tätowierungen so alltäglich wie heute. Doch spätestens, wenn die Tätowierungen aus der Mode kommen, bereuen einige Träger ihren Besuch im Tätowierstudio. Ein neuer Trend besteht darin, Tattoos wieder entfernen zu lassen, denn inzwischen gibt es effektive und Erfolg versprechende Methoden. Die gängigste funktioniert mit hochmoderner Lasertechnik. Je nach Farbe wird ein bestimmter Lasertyp angewandt, weiß Dr. Ulrike Roth, leitende Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. Tattoos in der charakteristischen dunkelgrünen Färbung lassen sich am besten mit einem Rubinlaser entfernen. Bei bunten Tätowierungen kommt der so genannte Neodym-YAG-Laser zum Einsatz. In beiden Fällen muss eine wesentliche Voraussetzung erfüllt sein: Die Lasertherapie funktioniert nur, wenn sich die Farbpigmente in der mittleren Hautschicht des Tätowierten befinden. Sind die Pigmente durch unprofessionelles Stechen in tiefere Hautschichten vorgedrungen, lassen sie sich nur schwer entfernen, sagt Roth. Das Prinzip der Therapie: Die Kollagenfasern, mit denen der Körper die tätowierten Farbpigmente eingekapselt hat, müssen zerstört werden. Die Laserenergie ist in der Lage, Kollagenfasern so stark zu erhitzen, dass sie platzen. In der Folge können die Farbpigmente durch körpereigene Zellen abgebaut werden. Doch mit einer Lasertherapiesitzung ist es nicht getan. Wer ein Tattoo rückstandsfrei entfernen lassen möchte, sollte Zeit, Geduld und Geld mitbringen. Dr. Ulrike Roth: Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Größe und Farbe der Tätowierung. Pro Sitzung werden etwa 50, bis 250, Euro fällig und nach jedem Termin steht erst einmal eine vierwöchige Pause an, um die Haut zu schonen. Außerdem rät die TÜV Rheinland-Expertin, die Therapie ausschließlich bei qualifizierten Hausärzten durchführen zu lassen, die auch über die entsprechende Lasertechnik verfügen. Die Krankenkasse zahlt die Therapie übrigens nicht.
Erbschaft und Schenkung aktuell - Neuregelung sichert steuerrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 wurde u.a. die steuerliche Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften neu geregelt. Gemäß Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes erfolgte nunmehr bei Erbschaft- und Schenkungsteuer eine völlige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehegatten. Gültig ist dies ab 1. Januar 2011 und - bei offen gehaltenen Altfällen - rückwirkend ab dem 1. August 2001. Die Gleichstellung betrifft sowohl den persönlichen Freibetrag, den besonderen Versorgungsfreibetrag und nun eben auch Steuerklasse und -tarif. Waren Lebenspartnerschaften hier früher in Steuerklasse III eingeordnet, gehören sie jetzt der Steuerklasse I an. Die finanziellen Konsequenzen können erheblich sein. Steuerliche Klassifizierung der Erben Jeder Erbe wird einer von drei Steuerklassen zugeordnet, für die jeweils unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze gelten. Zur Klasse I gehören die engsten Familienmitglieder, wie Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen, und die eingetragenen Lebenspartner. Geschiedene Ehepartner, Geschwister, Neffen, Nichten und weiter entfernte Verwandte werden nach Steuerklasse II besteuert. Nichtverwandte und alle übrigen Personen werden gemäß Steuerklasse III veranlagt. Dazwischen können Welten liegen, wenn man bedenkt, dass Erben der Steuerklasse I, in Abhängigkeit von dem über dem jeweiligen Freibetrag liegenden Betrag, Steuersätze zwischen sieben Prozent und 30 Prozent, Erben der Steuerklasse III hingegen zwischen 30 und 50 Prozent zu entrichten haben. Der geringste Steuersatz von sieben Prozent ist in Steuerklasse I für ein steuerpflichtiges Vermögen bis 75.000, Euro zu entrichten. Der höchste Steuersatz von 30 Prozent wird erst ab 26.000.000, Euro fällig. In der Steuerklasse II werden 15 bis 43 Prozent für diese Größenordnungen fällig und in Steuerklasse III - wie oben schon erwähnt - zwischen 30 und 50 Prozent. Wer kann welche Freibeträge geltend machen? Bevor überhaupt eine Besteuerung des jeweiligen Erbes eintritt, können die Erben von persönlichen Freibeträgen profitieren. Für nahe Angehörige stellen sich diese vom Gesetzgeber festgelegten Beträge wie folgt dar: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner dürfen 500.000, Euro steuerfrei behalten. Für Kinder und Kinder verstorbener Kinder gelten 400.000, Euro, für übrige Enkel 200.000, Euro. Hinzu kommen für Ehe-, Lebenspartner und Kinder noch jeweils individuelle Versorgungsfreibeträge. Die können beim überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner bis zu 256.000, Euro betragen, für Kinder bis zum 27. Lebensjahr liegen die Beträge, in Abhängigkeit vom Alter, zwischen 10.300, Euro und 52.000, Euro. Für übrige Erben in der Steuerklasse I, z.B. Großeltern und Eltern, gibt es einen Steuerfreibetrag von 100.000, Euro. Die persönlichen Freibeträge für alle anderen, zum Beispiel für geschiedene Ehegatten oder Geschwister, für Neffen, Nichten oder Schwiegereltern und -kinder liegen einheitlich bei 20.000, Euro. Für Erben in der Steuerklasse II kann gegebenenfalls ein Hausratsfreibetrag in einer Größenordnung von 12.000, Euro erbschaftsteuermindernd geltend gemacht werden. Schenkungen können Steuern sparen Ein wichtiger Aspekt bei der Langfristplanung ist vor allem, dass durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern vermieden werden können, die auf Beträge zu zahlen wären, die sich außerhalb der Freibetragsgrenze bewegen. So könnte beispielsweise eine wohlhabende Tante ihrem kleinen 8-jährigen Neffen alle 10 Jahre zu Weihnachten einen Betrag von bis zu 20.000, Euro steuerfrei zukommen lassen und so für ein gutes finanzielles Polster etwa für ein späteres Studium, einen Auslandsaufenthalt oder besondere Anschaffungen sorgen. Würde sie ihm alternativ zum 30. Geburtstag 60.000, Euro übertragen, müssten - aus heutiger Sicht - die über der Freibetragsgrenze liegenden 40.000, Euro immerhin mit 15 Prozent versteuert werden. Schenkungsintervalle eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten Die 10-Jahres-Regelung spielt auch bei der Übertragung größerer Vermögen eine Rolle. So ist im Prinzip für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften die mehrfache Vermögensübertragung von bis zu 500.000, Euro steuerfrei, wenn die 10-Jahresfrist jeweils eingehalten wird. Wer über große Vermögen verfügt und rechtzeitig anfängt, kann immer vorausgesetzt, die Bestimmungen ändern sich nicht gravierend diese günstige Steuergestaltung nutzen. Das gilt im Prinzip auch für andere Verwandtschaftsbeziehungen: So hat jeder Ehegatte die Möglichkeit, seinen Kindern alle 10 Jahre bis zu 400.000, Euro zu schenken. Macht also insgesamt einen Betrag von 800.000, Euro, den ein Kind alle 10 Jahre von seinen Eltern steuerfrei übertragen bekommen kann. Immobilien und Betriebsvermögen Vergleichbares gilt auch für die Übertragung von Immobilien, die durch die relativ hohen Freibeträge zum Teil zu Lebzeiten eher steuerfrei übertragen werden können, als das im Erbfall möglich wäre. Allerdings sind bei einer derartigen Schenkung ebenso wie bei Betriebsvermögen wieder eine Reihe anderer Parameter zu berücksichtigen. Generell besteht bei Erbschaft und Schenkung erhöhter Beratungsbedarf. Deshalb empfiehlt es sich, einen Steuerprofi zu konsultieren. Zu finden sind solche Berater im Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Lohnsteuerkarte hat ausgedient - 2011 gelten Übergangsregelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Stets gegen Jahresende stellt sich aus steuerlicher Sicht die Frage: Was gibt es Neues, was muss ich als Steuerbürger im kommenden Jahr beachten? Waren die Änderungen für das Steuerjahr 2010 u.a. wegen des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes besonders umfangreich, z.B. bei Kindergeld und Kinderfreibetrag, der steuerlichen Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, bei Abschreibungsmöglichkeiten und einigem mehr, so ist vorerst für 2011 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allem eines anders: Für das nächste Jahr wird es keine neue Lohnsteuerkarte geben. Hintergrund der neuen Regelung ist, dass die papiergebundene Lohnsteuerkarte durch ein neues elektronisches Verfahren ersetzt werden soll. Zwar wird dieses Verfahren voraussichtlich erst im Kalenderjahr 2012 eingeführt, aber für das Kalenderjahr 2011 sind bereits diverse Übergangsregelungen zu beachten: Verlängerte Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens - voraussichtlich bis Ende des Kalenderjahres 2011 - ihre Gültigkeit. Die Eintragungen für 2010 sind grundsätzlich auch auf 2011 anzuwenden. Die Lohnsteuerkarte darf daher nicht vernichtet oder dem Arbeitnehmer zum 31.12.2010 zurückgegeben werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel jedoch ist die Lohnsteuerkarte dem neuen Arbeitgeber vorzulegen, muss also vorher dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Fehlen bzw. Verlust der Lohnsteuerkarte Ist der Arbeitnehmer nicht (mehr) im Besitz einer Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2010, stellt das Finanzamt im Übergangszeitraum auf Antrag des Arbeitnehmers eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug nach amtlich vorgeschriebenem Muster aus. Diese Bescheinigung tritt an die Stelle der Lohnsteuerkarte. Zuständigkeit neu geregelt Konnten bisher Änderungen des Familienstandes, der Familiengröße oder sonstige lohnsteuerrelevante Informationen den Meldebehörden der Städte und Gemeinden mitgeteilt werden, so ist der künftige Ansprechpartner das Finanzamt. Dies gilt für alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse, Freibeträge etc.), die ab dem Kalenderjahr 2011 zu berücksichtigen sind. Änderung der Freibeträge und der Lohnsteuerklasse Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 zu ihren Gunsten von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 abweichen. Das könnte z.B. eine Eintragung der Steuerklasse I ab 2011 sein, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres jedoch entfällt. Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, hat das Finanzamt die Eintragung von Amts wegen zu ändern. Neues Beschäftigungsverhältnis Wird im Laufe des Kalenderjahres 2011 der Arbeitgeber gewechselt, muss der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. ggf. die Ersatzbescheinigung übergeben, damit die dort aufgeführten Merkmale und Freibeträge dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden können. Neue Ausbildungsverhältnisse Für ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, kann der Arbeitgeber auf die Vorlage der Ersatzbescheinigung verzichten und die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Diese Erklärung des Arbeitnehmers ist bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren. Ausblick Voraussichtlich ab dem Kalenderjahr 2012 wird das elektronische Verfahren eingeführt. Das heißt: Das Finanzamt stellt die LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) fest und übermittelt sie anschließend an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses stellt die ELStAM für den automatisierten Abruf durch den Arbeitgeber bereit. Das Finanzamt wird den Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem Starttermin über die für ihn gebildeten ELStAM informieren und ihn auffordern, etwaige gewünschte Änderungen oder Berichtigungen mitzuteilen. Die Neuregelungen in Zusammenhang mit dem Übergang zum elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren können für einzelne Arbeitnehmer Konsequenzen haben, die man kennen sollte. Deshalb empfiehlt es sich, gegebenenfalls einen kompetenten Berater hinzuzuziehen. Steuerberater sind u.a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Alte Häuser für neue Nutzer - www.leerstandsboerse.de Rund 30 Wohnhäuser, Scheunen und ehemals gewerblich genutzte Gebäude sind zurzeit in der Leerstandsbörse des Rhein-Hunsrück-Kreises erfasst. Fotos der Immobilien und detaillierte Baubeschreibungen erlauben vorab eine Begutachtung und werden von den Preisvorstellungen der Eigentümer ergänzt. Ziel der Leerstandsbörse ist der Erhalt alter, wertvoller Bausubstanz durch eine neue Nutzung. Das Internetportal bringt Haussuchende, die neues Leben in alte Mauern bringen wollen und Eigentümer, die für ihr Gebäude Käufer suchen, unkompliziert zusammen. Wer ein älteres, leer stehendes Gebäude verkaufen will oder ein neues Zuhause im Rhein-Hunsrück-Kreis sucht, sollte einfach unter http://www.leerstandsboerse.de einen Blick in die Leerstandsbörse werfen! Für Fragen zur Leerstandsbörse und Anmeldungen von Gebäuden steht Simone Klein, Telefon 06761-82854, E-Mail: simone.klein@rheinhunsrueck.de gerne zur Verfügung.
Doppelte Haushaltsführung - Steuerbonus für Mehraufwand Seit der Bundesfinanzhof (BFH) mit seiner Entscheidung vom 5. März 2009 (Az. VI R 58/06 und VI R 23/07) seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in so genannten Wegverlegungsfällen geändert hat, kann ein größerer Kreis von Steuerzahlern eine doppelte Haushaltsführung steuermindernd geltend machen. Aktuell hat der BFH diese Rechtsprechung noch einmal bestätigt (Urteil vom 10. März 2010, Az. VI R 47/09) und sich erneut mit einem so genannten Wegverlegungsfall beschäftigt. Damit gemeint sind all die Fälle, in denen Arbeitnehmer oder Selbstständige ihren Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründen, um von dort der bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Auch in diesen Fällen kann der Steuerpflichtige die Kosten für den doppelten Haushalt als beruflich bedingte Werbungskosten geltend machen. Neuregelung Wurde früher die am Arbeitsort unterhaltene Zweitwohnung nur dann als steuerrelevant anerkannt, wenn aus beruflichen Gründen ein solch zweiter Haushalt notwendig wurde, so hat sich dies inzwischen geändert, wie auch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Dezember 2009 erläutert. Mit diesem Schreiben wurde u.a. klargestellt, dass der BFH seine Rechtsprechung in so genannten Wegverlegungsfällen dahingehend geändert hat, als der Veranlassungsgrund beruflich oder privat nicht mehr ausschlaggebend für die steuermindernde Anerkennung der Kosten ist. Demnach kann eine steuerrelevante doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn private Gründe des Steuerpflichtigen zu einer Verlegung der Wohnung vom Beschäftigungsort weg führen und er dann von einer Zweitwohnung aus am gleichen Ort seine Beschäftigung weiter ausführt. Umzugskosten, die wegen der Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Beschäftigungsort entstehen, so besagt das Schreiben, sind in aller Regel keine Werbungskosten. Dagegen können Umzugskosten, die nach Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Beschäftigungsort für den Umzug in eine andere, ausschließlich aus beruflichen Gründen genutzte Unterkunft am Beschäftigungsort entstehen, als Werbungskosten abzugsfähig sein. Im aktuellen BFH-Urteil vom März 2010 stellte sich die Situation - hier vereinfacht skizziert - wie folgt dar: Die ledige Klägerin war im Streitjahr 2004 bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in A beschäftigt und erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Neben ihrer 60 qm großen Wohnung in A nutzte sie außerdem die Wohnung ihres Lebenspartners in B und beteiligte sich an dessen Kosten. Gemeinsam zog das Paar dann in eine größere Wohnung in B, was dazu führte, dass die Klägerin an ihrem Beschäftigungsort A ihre größere Wohnung in eine kleinere 44 qm-Wohnung umtauschte. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin dann Aufwendungen in Höhe von über 4.000, Euro als Kosten der doppelten Haushaltsführung für den fraglichen Zeitraum geltend. Zusätzlich wollte sie eine Umzugspauschale von über 500, Euro berücksichtigt wissen, was das Finanzamt und Finanzgericht in Gänze ablehnten. Dabei spielte auch die Begründung eine Rolle, dass die ab 2003 bestehende doppelte Haushaltführung privat veranlasst sei. Die zugelassene Revision hingegen führte zur Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht u.a. mit dem Hinweis auf die neuere Rechtsprechung. Grundsätzlich schließt demnach eine aus privaten Gründen erfolgte Verlegung des so genannten Haupthausstandes eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht aus. Entscheidend ist u.a., dass Arbeitsort und Lebensmittelpunkt nicht übereinstimmen, dann können unter bestimmten Voraussetzungen eine Reihe von Kosten steuermindernd geltend gemacht werden. Unterkunftskosten für Miete oder Eigentum Als Zweitwohnung am Arbeitsort gilt zum Beispiel eine gemietete Wohnung oder ein möbliertes Zimmer. Das Finanzamt akzeptiert aber nur Wohnungskosten, die notwendig und angemessen sind und orientiert sich dabei an den Kosten für eine 60 qm große Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete. Wer am Arbeitsort eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim nutzt, darf die Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Das betrifft beispielsweise die Abschreibung für Gebäude und Einrichtung, Schuldzinsen und Reparaturkosten, Nebenkosten wie Grundsteuern und Gebäudeversicherungen und die Betriebskosten, zum Beispiel Ausgaben für Strom, Gas, Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Reinigung. Allerdings gibt es auch hier eine Obergrenze und die liegt bei den vergleichbaren Kosten für eine 60 qm-Mietwohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete. Ausstattungskosten Bei einer Mietwohnung gehören neben der Miete im beschriebenen Umfang auch Ausgaben für die Anschaffung notwendiger Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung dazu. Dazu zählen beispielsweise Tisch, Bett, Schrank und Möblierung für Küche und Bad. Kosten Einrichtungsgegenstände 410, Euro oder weniger, sind sie sofort in voller Höhe absetzbar. Teurere Gegenstände müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden, Möbel zum Beispiel über 13 Jahre. Ebenfalls absetzbar sind beispielsweise die Mietnebenkosten, die Zweitwohnungsteuer und Aufwendungen für einen Makler bzw. andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche anfallen (z.B. für Inserate oder Besichtigungsreisen). An den Ausgaben für Reinigung und Renovierung der Zweitwohnung sowie für den Umzug hin und zurück beteiligt sich das Finanzamt ebenfalls. Fahrtkosten Auch Kosten für die erste und letzte Fahrt zum Beschäftigungsort können steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Für die wöchentliche Heimfahrt dürfen pauschal 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder die Ticketpreise für öffentliche Verkehrsmittel eingereicht werden. Ist dem Arbeitnehmer, aus welchen Gründen auch immer, keine Heimfahrt möglich, so können ersatzweise Kosten für ein 15-minütiges Telefonat geltend gemacht werden. Verpflegungskosten Für die ersten drei Monate einer doppelten Haushaltsführung erkennt das Finanzamt auch Verpflegungskosten als Werbungskosten an. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Pauschale richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Familienwohnung, dem Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt. Sie beträgt in Abhängigkeit von der entsprechenden Stundenzahl zwischen sechs und 24, Euro je Kalendertag. Professioneller Rat ist bares Geld wert Rund um die doppelte Haushaltsführung gibt es eine ganze Reihe kniffliger und strittiger Fragen. Da kann es sich für Arbeitnehmer lohnen, professionellen steuerlichen Rat zu suchen. Denn es handelt sich um Größenordnungen, die steuermindernd beachtlich zu Buche schlagen können. Beratungsprofis sind u.a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
An der Talstation der neuen Koblenzer Seilbahn begrüßte die Marketing-Chefin der Bundesgartenschau Koblenz 2011 GmbH, Karin Bommersheim, die sozialdemokratische Delegation aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis. 900 Meter weit ging es dann frei tragen aufs Plateau der Festung Ehrenbreitstein, wo bereits zahlreiche Pflanzungen fürs kommende Jahr erfolgt sind. Der neue Klettergarten, der künftige Aussichtsturm und die Sanierungsarbeiten an der Festungsanlage waren anschließende Besichtigungspunkte. Dabei erfuhren die Rhein-Hunsrücker Sozialdemokraten, dass das Gesamtbudget der Buga 102 Millionen Euro beträgt; 49 Millionen davon schultert das Land Rheinland-Pfalz. Weitere 35 Millionen Euro investiert das Land in die Festungssanierung - Arbeiten, die ohnehin anstanden und jetzt zeitlich passend zur Buga erfolgen. Fraktions-Chef Michael Maurer wies darauf hin, dass diese öffentlichen Investitionen etwa das Dreifache an privaten Investitionen in der Rhein-Mosel-Stadt auslösten, die wiederum der heimischen Wirtschaft zugute kämen. Nicht zuletzt sei mit der Firma Sonntag ein bedeutendes Bauunternehmen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis mit erheblichen Aufträgen an der Buga beteiligt. Nach der Rückfahrt mit der Seilbahn und einer atemberaubenden Aussicht über das Rheintal und das Deutsche Eck marschierten die Sozialdemokraten durch die Baustellen am Rheinufer bis zur neuen Treppenanlage zwischen Schloss und Rhein. Eine Besichtigung des völlig neu gestalteten Schlossgartens bildete den Abschluss einer informativen Buga-Baustellen-Führung. Der Besuch der Bundesgartenschau in Koblenz im kommenden Jahr wird für die Sozialdemokraten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis ein gerne wahrzunehmendes Pflichtprogramm sein, und die ersten Genossen haben sich bereits mit einer Dauerkarte eingedeckt.