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Sport für Schwangere
Leichte sportliche Aktivitäten in der Schwangerschaft senken den Blutzuckerspiegel von Mutter und Kind, wissen die Fachleute der DKV Deutsche Krankenversicherung. Somit sind die Babys bereits im Mutterleib vor Übergewicht geschützt. Die werdende Mutter kann die Gefahr, an Schwangerschaftsdiabetes zu erkranken, selbst reduzieren. Bestimmte sportlichen Aktivitäten wie beispielsweise Schwangerschafts-Yoga, bereiten den Körper sogar aktiv auf die Geburt vor.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Rauchverbot gut fürs Herz
Rauchverbote haben schon nach wenigen Monaten einen positiven Effekt für die Gesundheit: Nach Angabe der DKV Deutsche Krankenversicherung belegen wissenschaftliche Untersuchungen aus den USA, dass sie insbesondere das Auftreten von Herzinfarkten verringert. So ergab eine Studie der American Heart Association, dass die Anzahl der Infarkte ein Jahr nach Einführung des Rauchverbotes bereits um 17 Prozent, nach drei Jahren sogar um rund 36 Prozent zurückging.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Größere Vielfalt bei der Babykost
Verschiedene Gemüse, Fleisch und sogar glutenhaltiges Getreide sollten nach neuesten Untersuchungen bereits ab dem fünften Lebensmonat als Beikost gefüttert werden, informiert die DKV Deutsche Krankenversicherung. Zahlreiche internationale Studien belegen, dass eine frühzeitige Gabe möglichst vielfältiger, fleischhaltiger Beikost die Nährstoffbedürfnisse des Babys besser abdeckt als die hierzulande häufig empfohlenen Monobreie. Zudem werde so der Geschmackssinn trainiert und damit einseitigen Ernährungsvorlieben im Kleinkindalter vorgebeugt. Eine Erhöhung des Allergierisikos durch die frühzeitige, abwechslungsreiche Beikost konnte nicht festgestellt werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gesundheitsrisiko Großstadt
Menschen, die im Grünen wohnen, leiden seltener an Depressionen oder Angsterkrankungen als Großstädter - das belegt eine Studie des niederländischen Instituts für öffentliche Gesundheit und Umwelt. Schwedische Forscher fanden zudem heraus, dass Menschen in ruhigeren Gegenden seltener Herzinfarkte erleiden als Menschen, die in Umgebungen mit stärkerer Verkehrsbelastung wohnen. Ab einer dauerhaften Lautstärke von 50 Dezibel steige das Infarktrisiko um 38 Prozent. Speziell Menschen, die in einem lauten, städtischen Umfeld leben, empfehlen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung daher regelmäßige Auszeiten - möglichst in der freien Natur, fernab vom Straßenlärm.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Kochendes Wasser für Kräutertee
Winterzeit ist Tee-Zeit und gerade jetzt findet der Verbraucher ein breites Angebot an Schwarz-, Grün-, Kräuter- und Früchtetees, die oft mit speziellen Weihnachts- oder Winteraromen zur gemütlichen Teestunde einladen. Was viele Teetrinker nicht wissen: Verschiedene Sorten erfordern unterschiedliche Aufgusstemperaturen. Diese sind auf den Verpackungen vermerkt und sollten unbedingt beachtet werden, denn es geht dabei keineswegs nur um den Geschmack. Während bei grünem oder schwarzem Tee in der Regel eine Aufgusstemperatur von 85 Grad ausreicht, müssen Kräuter- und Früchtetees mit kochendem Wasser aufgeschüttet werden, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Sowohl in Teebeuteln als auch in losen Mischungen können sich nämlich krankheitserregende Keime - in seltenen Fällen sogar Salmonellen - befinden, die nur mit kochend heißem Wasser abgetötet werden. Daher ist von der Zubereitung mit heißem Wasser aus dem Durchlauferhitzer oder der Kaffeemaschine abzuraten, da dies meist nur Temperaturen bis zu 85 Grad erreicht. Mit einem elektrischen Wasserkocher oder der konventionellen Zubereitung auf dem Herd hingegen geht man hinsichtlich der notwendigen Aufgusstemperaturen auf Nummer sicher.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Richtig ernähren bei Rheuma
Millionen von Bundesbürgern leiden an den unterschiedlichsten rheumatischen Erkrankungen - zumeist verbunden mit starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Rheuma lässt sich unter anderem durch die richtige Ernährung positiv beeinflussen, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. So verringern etwa die in verschiedenen Fischsorten enthaltenen Omega-3-Fettsäuren die Entzündungsprozesse im Körper, während die aus tierischen Fetten gebildete Arachidonsäure sie verstärken. Auch der regelmäßige Verzehr diverser Pflanzenöle kann sich positiv auf den Erkrankungsverlauf auswirken, so die DKV: Raps-, Walnuss- und Sojaöle enthalten beispielsweise Alpha-Linolensäure, die erwiesenermaßen entzündungshemmende Eigenschaften besitzt. Sonnenblumen- oder rotes Palmöl ist aus dem gleichen Grund empfehlenswert, denn diese Öle sind reich an Vitamin D, das ebenfalls die Beschwerden mildern kann. Die Fachleute der DKV empfehlen daher, den Fleischverzehr stark einzuschränken und mindestens zwei Mal in der Woche Fisch auf den Speiseplan zu setzen. Bei der Essenszubereitung sollten zudem überwiegend Öle verwendet werden, die den Entzündungen entgegen wirken. Da der Konsum von Kaffee oder Weizenprodukten bei vielen Rheumatikern die Krankheit negativ beeinflusst, raten die Experten zu einem maßvollen Genuss.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Vorbeugen gegen Neurodermitis
Die Haut ist trocken, es kommt zu Entzündungen mit starkem Juckreiz - Neurodermitis, auch atopische Dermatitis genannt, quält inzwischen jedes fünfte bis zehnte Kind in Deutschland. Ursache ist nach Auskunft der DKV Deutsche Krankenversicherung unter anderem ein Gendefekt: Ein bestimmtes Fett in der obersten Hautschicht wird nicht richtig gebildet. So verliert die Haut zu viel Wasser, Fremdstoffe können leichter eindringen. Heilbar ist Neurodermitis noch nicht, aber es gibt wirksame Methoden, der Krankheit vorzubeugen und so den Verlauf zumindest abzuschwächen. Sind also Vater, Mutter oder ein Geschwisterkind von Neurodermitis betroffen, sollte ein Baby mindestens vier Monate lang gestillt werden. Alternativ empfehlen die Experten hypoallergene (HA) Fertigmilch. Zeigt das Baby dennoch Hautreizungen, kann nach Rücksprache mit dem Kinderarzt stark hydrolisierte Nahrung helfen. Beikost kann ab dem vierten Monat gefüttert werden, neue Lebensmittel können im wöchentlichen Turnus hinzukommen. Treten dabei Reaktionen auf, muss das Kind getestet und vom Arzt ein Speiseplan entwickelt werden. Nur so ist trotz eventueller Allergie eine ausgewogene, gesunde Ernährung gewährleistet. Zigarettenrauch erhöht nachweislich das Neurodermitis-Risiko und sollte schon in der Schwangerschaft gemieden werden. Auch Hausstaubmilben und Tierhaare können Schübe auslösen. Ganz wichtig bei Risikokindern ist das regelmäßige Eincremen mit einer stark rückfettenden Lotion oder Creme. Gebadet werden sollte dagegen höchstens ein- bis zweimal pro Woche für fünf Minuten und mit einem ölhaltigen Badezusatz.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Mit klarem Kopf ins neue Jahr
Bier, Wein und andere alkoholische Getränke sorgen bei den meisten Partys zum bevorstehenden Jahreswechsel für ausgelassene und fröhliche Stimmung. Die Fachleute der DKV Deutsche Krankenversicherung raten jedoch zu maßvollem Konsum und geben Tipps, wie sich ein Brummschädel vermeiden lässt.
Am ersten Morgen im neuen Jahr gibt es für viele buchstäblich ein böses Erwachen, denn nun sind die Folgen des Alkohols der Silvesternacht zu spüren. Migräneartige Kopfschmerzen, Schwindel, Licht- und Geräuschempfindlichkeit sowie heftige Übelkeit setzen die Partygänger oft für den ganzen Tag außer Gefecht. Der berüchtigte Silvester-Kater wird unter anderem durch die Stoffwechselprozesse beim Alkoholabbau hervorgerufen. So ist etwa das dabei entstehende giftige Acetaldehyd für den Brummschädel verantwortlich. In diese Substanz verwandelt nämlich der Körper den Trinkalkohol. Der Abbauprozess kann sich je nach Konstitution über mehrere Stunden, manchmal sogar über mehrere Tage hinziehen und wird dabei zumeist von den unangenehmen Kater-Symptomen begleitet.
Doch die beste Vorbeugung ist: Den Konsum von Spirituosen nicht zu übertreiben und dabei auch auf Nikotin möglichst zu verzichten. Alkohol wirkt harntreibend und kann somit zu Flüssigkeitsverlust und Mineralstoffmangel führen. Daher sollte man zu Sekt oder Bier sowie später vor dem Schlafengehen reichlich Mineralwasser trinken, rät die DKV Deutsche Krankenversicherung. Auch eine gute Nahrungsgrundlage sowie salz- und fetthaltigere Snacks zum Getränk sind hilfreich. Das ersetzt ausgeschwemmte Salze; zudem verzögert das Fett den Übergang von Alkohol ins Blut.
Die Einnahme von Kopfschmerztabletten vor dem Schlafengehen gilt immer noch als Geheimtipp gegen den Kater am folgenden Tag. Doch Experten warnen: Die Einnahme kann zu gefährlichen Wechselwirkungen führen.
Am besten hilft allerdings in den meisten Fällen ein klassisches Gegenmittel, wissen die Fachleute: Bewegung an der frischen Luft. Der Kreislauf kommt in Schwung, die Körperzellen werden gut durchblutet und so wieder richtig mit Sauerstoff versorgt – das lässt in aller Regel die Schmerzen rasch verschwinden und sorgt auch für einen klaren Kopf.

Finger weg von alten Raketen!
Etwa 100 Millionen Euro geben die Deutschen schätzungsweise für das jährliche Silvesterfeuerwerk aus und auch in diesem Jahr wollen viele es zum Jahreswechsel wieder richtig krachen lassen. Raketen und Knallkörper aus dem Vorjahr sollten dabei jedoch keinesfalls zum Einsatz kommen, warnen die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Selbst bei sachgerechter Lagerung kann es zu chemischen Reaktionen der Explosivstoffe kommen, die beim späteren Gebrauch unter Umständen gefährliche Folgen haben. Auch an der Zündvorrichtung können durch längeres Lagern Veränderungen auftreten, die dann eventuell zu Fehlzündungen führen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sport im Winter stärkt die Venen
Zwischen 50 und 80 Prozent der Deutschen leiden unter Venenerkrankungen - Tendenz steigend. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, gerade im Winter draußen Sport zu treiben. Die niedrigen Temperaturen sorgen dafür, dass sich die Venen zusammenziehen und somit besser das Blut in Herzrichtung pumpen. Dieses aktive Venentraining mindert bereits vorhandene Beschwerden und beugt Venenveränderungen bei Gesunden vor.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Bleigießen: So ist es sicher
Alte Bräuche haben Hochkonjunktur und so wird das bereits zur Römerzeit populäre Bleigießen sicherlich auf mancher Silvesterparty für Unterhaltung sorgen. Die Fachleute der Victoria Versicherung raten hier, das geschmolzene Blei möglichst schnell ins kalte Wasser zu geben, da es sonst leicht umherspritzt. Der verwendete Löffel sollte anschließend weggeworfen werden, da er durch das Blei giftig geworden sein kann. Zinn ist eine ungiftige Alternative, die zudem deutlich schneller schmilzt als Blei. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn aufgrund der höheren Wärmekapazität verursachen Zinnspritzer schwere Brandwunden und können Textilien entzünden. Die ungefährlichste Variante ist das Wachsgießen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Weniger Bewegung durch Zwischenmahlzeiten
Wer auf den Imbiss zwischendurch verzichtet, bewegt sich mehr und ist auch schlanker. Zu diesem Schluss kommt nach Angabe der DKV Deutsche Krankenversicherung eine Studie der Technischen Hochschule in Zürich. Wie die Schweizer Wissenschaftler herausfanden, blockieren häufige Mahlzeiten das sogenannte Foxa2-Protein, welches unter anderem auch das Bewegungsverhalten beeinflusst. Wer etwas für seine Gesundheit tun will, sollte daher anstelle der Snackpause lieber gleich einen Spaziergang einlegen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Orientierungshilfe im Schilderwald
Jeder Verkehrsteilnehmer kennt sie und bisweilen machen sie die Orientierung nicht eben einfacher: Schildermasten, an denen sich drei oder mehr reguläre Verkehrsanweisungen befinden und eventuell noch Zusatzschilder. Diese zeigen oft eine zeitliche Einschränkung und gelten immer nur für das unmittelbar darüber angebrachte Verkehrszeichen, informiert die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Befindet sich also oben am Schildermast eine Geschwindigkeitsbegrenzung, darunter ein Parkverbot mit einem kleineren Zusatzschild 9.00 - 18.00 Uhr und ganz unten ein Baustellenschild, gilt das Zusatzschild nur für das Parkverbot. Wer diese Regeln nicht kennt oder nicht beachtet, kann sich unter Umständen Ärger einhandeln. Dies musste auch ein Herr feststellen, der außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die Geschwindigkeit überschritt und dafür ein Bußgeld kassierte. Er weigerte sich zu bezahlen, denn an dem Schildermast mit der Geschwindigkeitsbegrenzung war weiter unten noch ein Zusatzschild mit einer Zeitangabe angebracht. Da der rasante Fahrer außerhalb der dort genannten Uhrzeit unterwegs war, sah er sich von der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit befreit. Diese Fehleinschätzung ließ das Oberlandesgericht Hamm nicht durchgehen und verwies auf die oben genannte allgemeine Regel: Zusatzschilder beziehen sich ausschließlich auf das darüber angebrachte Verkehrszeichen (OLG Hamm, Az.: 2 Ss Owi 482/09).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Fehlerhafte Navigation
Eine wachsende Anzahl von Pkws ist mit einem Navigationsgerät ausgerüstet - und so manch ein Autofahrer wird unter dem Weihnachtsbaum ein neues „Navi“ finden. Beim Einsatz der technischen Hilfe sollte jedoch nicht der Überblick auf das Verkehrsgeschehen verloren gehen, warnen die Versicherungsexperten der Victoria Versicherung, denn ein solches Verhalten gilt unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit. Diese Erfahrung musste erst kürzlich ein Fahrer machen, der im gemieteten Mercedes einen Auffahrunfall auf der Autobahn verursachte. Er hatte das Navigationsgerät programmiert und dabei den Abstand zum Vordermann nicht beachtet. Als er seinen Fehler bemerkte, war es zu spät und es kam zur Kollision. Als es später um die Erstattung der Kosten für den demolierten Mercedes ging, berief sich der Unfallfahrer auf die im Mietvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung und zahlte nur den festgelegten Selbstbehalt in Höhe von 950,— Euro. Er habe nur einen „alltäglichen Fahrfehler“ begangen, begründete der Mann sein Verhalten und weigerte sich, für die tatsächlichen angefallenen Kosten von knapp 5.500,— Euro aufzukommen. Der Autoverleiher teilte diese Einschätzung allerdings nicht und verklagte ihn vor dem Landgericht in Potsdam. Die Richter gaben der Mietwagenfirma in allen Punkten recht: Der Beklagte habe durch die Benutzung des Navigationsgerätes während der Fahrt den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt (LG Potsdam, Az.: 6 O 32/09).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Reparaturkosten
müssen angemessen sein

Ein unaufmerksamer Moment eines anderen Autofahrers kann manchmal ausreichen, um in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Wird dabei das eigene Fahrzeug beschädigt, trägt in der Regel die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners die Reparaturkosten. Doch auch hier gibt es eine Grenze, informiert die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, und diese liegt bei etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes für das beschädigte Fahrzeug. Wird die Reparatur teurer, muss die Haftpflicht die Kosten nicht mehr komplett übernehmen. Dies zeigt das Beispiel eines Paares, dessen Wagen nach einem Auffahrunfall einen Schaden in Höhe von rund 7.200,— Euro aufwies. Da das Auto allerdings nur noch einen Wert von 2.500,— Euro besaß und der Wiederbeschaffungswert bei 5.500,— Euro lag, lehnte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Erstattung der vollen Summe ab und überwies daher einschließlich der entstandenen Unkosten 3.506,— Euro. Zu wenig, befanden die Geschädigten, da für 3.000,— Euro kein entsprechendes Fahrzeug zu bekommen sei und zogen vor das Amtsgericht München. Das urteilte jedoch zugunsten der Gegenseite. Die Begründung: Mit dem Restwert aus dem Verkauf des Wagens und dem Geld der Versicherung sei durchaus ein gleichwertiger Wagen zu erwerben. Da die Reparaturkosten deutlich über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes lagen, wiesen die Richter zudem darauf hin, dass sie nach geltender Rechtsprechung unverhältnismäßig und somit nicht zu erstatten seien (AG München, Az.: 345 C 4756/09).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Neugeborene in der Krankenversicherung
Da liegt es, das Kindlein... und nimmt die volle Aufmerksamkeit seiner frischgebackenen Eltern in Anspruch. Die sind in den ersten Wochen meist vollauf beschäftigt, den neuen Alltag mit Baby zu erlernen. Zusätzlich müssen wichtige Weichen für das Leben des Kindes gestellt werden, etwa die Frage, welche Krankenversicherung die richtige ist. Was Eltern dabei alles beachten müssen, erklärt ERGO-Experte Benno Schmeing.
Soll ich mein Neugeborenes privat oder gesetzlich versichern?
Das Baby wird in der Regel dort versichert, wo auch seine Eltern versichert sind, also bei gesetzlich versicherten Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse, bei privat Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Sind die Eltern gesetzlich versichert, muss das Kind bei der Krankenkasse eines Elternteils angemeldet werden und ist dann beitragsfrei mitversichert. Sind die Eltern privat versichert, können sie für ihr Kind bei jeder privaten Krankenversicherung Versicherungsschutz beantragen. Eine Pflicht zur Aufnahme besteht jedoch nur bei der Krankenversicherung der Eltern. Wenn das Kind hier bis zu zwei Monate nach der Geburt angemeldet wird, wird es ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen: in einen Tarif, dessen Leistungen denen des Elterntarifs entsprechen. So ist auch Kindern, die bei der Geburt nicht ganz gesund sind, der private Gesundheitsschutz sicher.
Was ist, wenn ein Elternteil privat,
das andere gesetzlich versichert ist?

Hier entscheidet das Einkommen der Eltern. Als Faustregel lässt sich sagen: Das Kind wird so eingestuft wie der Elternteil mit dem höheren Verdienst.
Ich bin selbst gesetzlich versichert, will aber für mein Kind die Behandlung als Privatpatient.
Auch wenn ein Kind über die gesetzliche Kasse bei den Eltern mitversichert ist, steht ihm der Weg in die private Krankenversicherung offen. Für gut hundert Euro im Monat könnten die Eltern für Ihr Kind eine komplette Privatversicherung abschließen. Dann wäre das Kind aber praktisch „doppelt“ versichert. Kostengünstiger ist es, für wenig Geld eine Zusatzversicherung für das Kind abzuschließen. Sie stellt etwa die Privatbehandlung im Krankenhaus und die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer sicher. Eine solche Versicherung ist bereits ab vier bis neun Euro im Monat zu haben.
Über den ERGO-Experten
Benno Schmeing (Jahrgang 1959) beschäftigt sich als Versicherungsmathematiker seit fast 20 Jahren mit dem Gesundheitswesen und der privaten Krankenversicherung. Seit Januar 2006 entwickelt er für die DKV Deutsche Krankenversicherung neue Produktideen. Dabei hat er die gesamte Gesundheitsbranche im Blick. Wenn er nicht gerade den Markt und Wettbewerb nach neuen Chancen beleuchtet, unternimmt er gerne etwas mit seiner Familie und liebt ein gutes Essen in entspannter Atmosphäre.

Fitness & Gesundheit: Weniger Milben - stärkere Allergie
Hausstaubmilben sind nur 0,3 Millimeter klein, treiben allerdings Allergiker zur Verzweiflung - und zwar insbesondere zu Beginn der Heizperiode, wenn die kleinen Spinnentiere längst abgestorben sind. Allergieauslöser sind nämlich die Ausscheidungen der Milben, die durch die trockene Heizungsluft aufgewirbelt werden und sich mit dem Hausstaub zu einer hoch allergenen Mischung verbinden. Leider ist es unmöglich, Milben komplett aus der Wohnung zu verbannen. Allerdings können Allergiker nach Auskunft der Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung ihre Beschwerden lindern, indem sie Staubfänger aus ihren vier Wänden verbannen: Offene Bücherregale, Kissen, Stofftiere, Polstermöbel und Teppiche sollten nach Möglichkeit reduziert werden. Alternativen sind beispielsweise Ledermöbel oder glatte Bodenbeläge, die mindestens alle zwei Tage feucht gewischt oder gesaugt werden sollten. Für wirksames Staubsaugen sollten Milben-Allergiker auf Modellen mit speziellen Feinstaubfiltern zurückgreifen. Auch Matratzen müssen regelmäßig gesaugt und am besten mit Zwischenbezügen versehen werden. Ihr Bettzeug sollten Allergiker häufiger wechseln und bei mindestens 60 Grad waschen. Auch regelmäßiges Lüften hilft. Eine gute Nachricht gibt es für Fans des Bergurlaubs: In Orten über 1.200 Metern Höhe sinkt das Allergierisiko deutlich. Lassen sich die Beschwerden auch mit diesen Verhaltensregeln nicht eindämmen, sollten sich die Betroffenen von einem Facharzt über Therapiemöglichkeiten beraten lassen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Kalorienarme Weihnachtszeit
Butterspekulatius, Marzipankartoffeln und Spritzgebäck - in Deutschland gehören Süßigkeiten zur Advents- und Weihnachtszeit. Nach den festlichen Tagen machen sich die zusätzlichen Kalorien bei vielen Bürgern am stärkeren Taillenumfang unangenehm bemerkbar. Spätestens Silvester werden dann gute Vorsätze gefasst, im neuen Jahr mit Sport und Diät die zugelegten Kilos wieder loszuwerden. Doch nur selten folgen den guten Absichten auch wirklich Taten, in der Regel sind die Advents-Speckröllchen noch im Sommer sichtbar. Die DKV Deutsche Krankenversicherung empfiehlt daher, bei den Weihnachtsleckereien lieber gleich den weniger gehaltvollen Sorten den Vorzug zu geben. So enthält beispielsweise ein Stollen ohne Marzipan deutlich weniger Kalorien, Pfeffernüsse und Spekulatius sind nicht so gehaltvoll wie etwa Dominosteine oder Schokoprinten. Wer den Versuchungen trotzdem nicht widerstehen kann, sollte maßvoll „sündigen“ und die Naschereien nur in kleinen Mengen im Hause haben, raten die Experten. Diejenigen, die sich auch während der Feiertage sportlich betätigen und die Zeit nicht nur auf dem Sofa oder vor dem Fernseher verbringen, beugen wirkungsvoll einer Gewichtszunahme vor. So sorgt zum Beispiel eine Fahrradtour oder ein ausgedehnter Spaziergang nach dem Adventskaffee nicht nur für gute Stimmung, sondern bringt darüber hinaus Kreislauf und Stoffwechsel ordentlich in Schwung.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Besser schwitzen statt sitzen
Schule, Hausaufgaben, Fernsehen, Computer - immer mehr Kindern verbringen viele Stunden des Tages im Sitzen und bewegen sich entsprechend wenig. Hinzu kommt eine oftmals unausgewogene, kalorienreiche Ernährung. Kein Wunder also, dass bereits 15 Prozent des bundesdeutschen Nachwuchses übergewichtig sind - und das ist weit mehr als ein ästhetisches Problem. Studien haben eindeutig gezeigt, dass Kinder, die zu viel wiegen, die Extra-Kilos im Erwachsenenalter nur selten los werden und daher früher an Arteriosklerose oder Herz-Kreislauf-Störungen erkranken. Dabei genügt eine Viertelstunde Sport am Tag, um wirksam gegen die überflüssigen Pfunde vorzugehen, berichten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Britische Wissenschaftler entdeckten bei einer Langzeit-Untersuchung, dass Zwölfjährige, die ein entsprechendes Bewegungsprogramm absolvierten, nach zwei Jahren deutlich schlanker und muskulöser waren als zuvor. Eine Bedingung für den Gewichtsverlust: Die Kinder sollten sich bei den sportlichen Übungen etwas anstrengen. Die DKV Deutsche Krankenversicherung rät daher, Sohn und Tochter regelmäßig körperlich auf Trab zu bringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder durch Fahrradfahren, Schwimmen, Klettern oder einfaches Herumtoben ins Schwitzen geraten - Hauptsache, es geschieht täglich und dauert mindestens 15 Minuten. Und am besten machen die Eltern dabei gleich mit …
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Versicherung & Sicherheit:
Augen auf beim Weihnachtsshopping!

Vor Weihnachten strömen die Menschen in die Innenstädte und die Schaufenster laden mit ihren geschmückten Auslagen zum Einkaufsvergnügen ein. Doch sollte man auch in der Hektik der vorweihnachtlichen Besorgungen die Augen offen halten, denn im Gedränge ist ein Unfall schnell geschehen – und wer nicht aufpasst, haftet oftmals allein für seinen Schaden, weiß die Victoria Versicherung. Das erfuhr auch eine Dame, die beim Betreten eines Kaufhauses versehentlich mit einer Glastüre im Eingangsbereich zusammenstieß. Die Folge war eine Gehirnerschütterung, für die die Betroffene Schmerzensgeld und einen Haushaltsführungsschaden geltend machen wollte: Der Kaufhausbetreiber hatte in ihren Augen seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, zumal nur diese eine Tür geschlossen gewesen sei. Die Argumentation konnte die zuständige Richterin jedoch nicht überzeugen. Zum einen seien auf der Glastür Aufkleber und eine große Türklinke angebracht gewesen, zum anderen müsse man im Eingangsbereich von Kaufhäusern mit Glastüren rechnen (AG München, Az.: 172 C 1190/09).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Boarding verpasst?
Lange Schlangen vor dem Check-in-Schalter sind in der Winterreisezeit keine Seltenheit und vielerlei Sondergepäck wie Skier und Snowboards trägt auch nicht gerade dazu bei, die Wartezeit zu verkürzen. Das treibt manch einem Flugreisenden die Schweißperlen auf die Stirn - schafft man es noch rechtzeitig in die Maschine oder nicht? Kann der Reisende selbst bereits absehen, dass es knapp wird, raten die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung, unbedingt das Personal anzusprechen und auf den Zeitdruck aufmerksam zu machen. Wer nämlich diese Möglichkeit nicht wahrnimmt und aufgrund dessen den gebuchten Flug verpasst, trägt daran eine Mitschuld und muss unter Umständen auch für Teile der entstehenden Kosten aufkommen. Zwar hat die Fluggesellschaft Sorge zu tragen, dass alle gebuchten Passagiere ordnungsgemäß an Bord gehen, und muss noch nicht abgefertigte Fluggäste vor dem Schließen des Schalters gesondert aufrufen. Ein gewisses Maß an eigenem Engagement sollte jedoch auch beim Passagier vorhanden sein. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg und strich einer Flugreisenden, die sich in eben dieser Situation befand, ein Drittel ihrer Ausgleichszahlungen (AG Berlin-Charlottenburg, Az.: 226 C 331/08).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Wasserschaden nicht immer versichert
Im Falle eines Wasserschadens aufgrund starker Niederschläge trägt eine Elementarschadenversicherung die entstehenden Kosten. Dies gilt allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer selbst ausreichende Schutzvorkehrungen getroffen hat, um sich vor etwaigen Schäden zu schützen, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Diese Erfahrung musste auch ein Hauseigentümer machen, der nach einem starken Niederschlag in seinen Räumlichkeiten Wasserschäden festgestellt und diese der Versicherung gemeldet hatte. Der eingeschaltete Sachverständige stellte bauliche Mängel im Rohrleitungssystem fest. Sie waren der Grund dafür, dass die Wassermassen nicht bewältigt werden konnten und in die Wohnung eindrangen. Das Landgericht Wiesbaden urteilte: Die Versicherung braucht für den Schaden nicht aufzukommen, obwohl die starken Regenfälle der Auslöser für die Überschwemmung waren. Das Fazit der Experten: Der Abschluss einer Versicherung entbindet nicht von jeder Verantwortung. Daher sollten Hauseigentümer den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Immobilie einschließlich der Leitungen regelmäßig überprüfen lassen (LG Wiesbaden, Az.: 1 O 305/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Lichterketten im Freien richtig installieren
In der Vorweihnachtszeit schmücken viele Bundesbürger Balkon und Vorgarten mit Lichterketten oder -schläuchen. Doch hier ist Vorsicht geboten, warnen die Fachleute der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Nicht jede Beleuchtung ist außentauglich und kann Witterungseinflüssen problemlos standhalten. Für die Installation im Freien sollten ausschließlich Lichterketten verwendet werden, die einen entsprechenden Hinweis und ein GS- oder VDE-Prüfzeichen auf der Verpackung tragen. Zudem sind Anschlüsse wie etwa die Steckdose gut vor Feuchtigkeit, Regen oder Schnee zu schützen, um Kurzschlüsse und durchgeschmorte Leitungen zu vermeiden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Keine Rohmilchprodukte für Kleinkinder
Ob frische Butter vom Bauern oder Rohmilchkäse aus dem Supermarkt - für die Kleinsten sind Produkte aus unbehandelter Milch ungeeignet, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Sie können Colibakterien enthalten, die im Körper gefährliche Giftstoffe freisetzen. Diese führen bei Kindern unter Umständen zu schweren Durchfallerkrankungen und in seltenen Fällen sogar zu Nierenversagen. Da die Bakterien im Darm von Wiederkäuern vorkommen, sollten sich Kinder auch nach dem Kontakt mit Ziegen, Schafen und Kühen gründlich die Hände waschen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vorsicht Glühwein
Zum Besuch des Weihnachtsmarktes gehört für viele ein Becher heißer Glühwein oder Punsch. Wer allerdings mit dem Auto unterwegs ist, sollte besser auf nichtalkoholische Getränke umsteigen, rät die Victoria Versicherung. Der Grund: Der Zucker und die heiße Temperatur steigern die Wirkung des Alkohols erheblich. So reicht bereits ein Becher, um den Blutalkoholspiegel einer 60 Kilo schweren Frau auf 0,5 Promille anzuheben. Wer sich damit hinters Steuer setzt, riskiert nach Angabe der Victoria nicht nur den Versicherungsschutz und ein saftiges Bußgeld: Zusätzlich muss mit vier Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot gerechnet werden.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Wirksame Handfeuerlöscher
Alle Jahre brennt es in Deutschland wieder - der Erwerb eines Handfeuerlöschers lohnt gerade in der Weihnachts- und Silvestersaison. Für den Privatgebrauch ist nach Angabe der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung die Anschaffung eines Mehrbereichslöschers empfehlenswert: Er sollte sich zum Löschen brennender Kerzengestecke ebenso eignen wie beispielsweise zur Bekämpfung von Kunststoff- und Elektrobränden. Die Beschriftung auf dem Löscher informiert, bei welchen Brandarten er eingesetzt werden darf. Ebenfalls wichtig: Das Gerät sollte mindestens zwei Kilo Füllmenge enthalten, der DIN-Norm EN 3 entsprechen und spätestens nach zwei Jahren gewartet werden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Ski und Rodeln gut
Sobald der erste Schnee liegt, zieht es viele Bundesbürger hinaus ins eisige Vergnügen. Ob durch Unachtsamkeit oder Überschätzung der eigenen sportlichen Fähigkeiten - immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen, die durch gute Vorbereitung und die richtige Ausrüstung vermeidbar gewesen wären. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe geben Tipps, wie sich das Unfallrisiko beim Rodeln, Ski- oder Schlittschuhlaufen wirksam verringern lässt.
Der Familienausflug zur Rodelbahn findet ein jähes Ende: Der sechsjährige Florian M. kann seinen neuen Plastik-Bob nicht richtig steuern und prallt ungebremst gegen einen Baum. Für den Grundschüler endet die Spritztour in den Schnee mit mehreren Rippenbrüchen und einer Beckenfraktur im Krankenhaus. Dabei hat Florian noch Glück im Unglück gehabt, denn die Verletzungen hätten schwerwiegender sein können. Schlitten aus Plastik oder zum Aufblasen verhalten sich bei hohem Tempo häufig unberechenbar, so dass die Fahrer schnell die Kontrolle verlieren, warnen die Fachleute der ERGO. Für jüngere Rodel-Fans sind sie daher ungeeignet, denn diese verfügen noch nicht über das dafür notwendige motorische Geschick. Die Folge sind Stürze sowie Zusammenstöße mit anderen Rodlern oder festen Hindernissen. Auch Lenkradschlitten sind nicht empfehlenswert, da sie sich nur schwer bedienen lassen. Die Experten raten, nur Sportgeräte zu verwenden, die für das jeweilige Alter geeignet und überdies mit einem GS- oder TÜV-Siegel ausgezeichnet sind. Vor dem ersten Einsatz auf der Rodelbahn sollte der Schlitten überprüft werden: Rostige Kufen oder verzogenes Holz beeinträchtigen die Fahrsicherheit. Alle Rodelfahrer sollten durch festes Schuhwerk und gegebenenfalls einen Helm zusätzlich geschützt werden.
Ina T. knickt am Wochenende beim Schlittschuhlaufen so unglücklich um, dass sie gleich für längere Zeit im Büro ausfallen muss: Der Arzt diagnostiziert einen Bänderabriss. Beim Schlittschuhlaufen senkt die richtige Wahl des Schuhwerks das Verletzungsrisiko, weiß die ERGO, denn die Gelenke brauchen besonderen Schutz. Daher ist es wichtig, dass die Schuhe passen und nicht etwa zu groß ausfallen, anderenfalls wird der Fuß nicht wirksam gestützt. Für Hobby-Läufer empfehlen sich deshalb Eishockey-Schlittschuhe: Sie sind besonders stabil und hinten zusätzlich erhöht.
Schon lange hat sich Robert N. auf seinen Ski-Urlaub gefreut: Gleich am ersten Ferientag wagt der Immobilienkaufmann bei strahlendem Sonnenschein eine Schussfahrt ins Tal. Auf einer vereisten Stelle der unerwartet glatten Piste verliert er die Kontrolle über die Skier und stürzt schwer. Jährlich verunglücken Zehntausende von Wintersportlern unter anderem deshalb, weil sie ihr Können überschätzen, wissen die Versicherungsfachleute der ERGO. Zu hohes Tempo, mangelnde Übung, Ermüdungserscheinungen und eine falsche Einschätzung der Gegebenheiten zählen zu den häufigsten Unfallursachen. Um sich für die Herausforderungen des Ski-Sports zu rüsten, sollte man sich frühzeitig durch entsprechende Ski-Gymnastik vorbereiten: So können später beim Ski-Laufen Knochenbrüche, Muskelzerrungen und -risse vermieden werden. Zusätzlich reduzieren eine der Situation und den eigenen Fähigkeiten angepasste Geschwindigkeit sowie eine gute Ausrüstung, wie beispielsweise Helm und Rückenprotektoren, das Verletz
ungsrisiko erheblich.

Kerzen richtig anzünden und löschen
Kerzenlöscher und Stabfeuerzeuge sind nicht nur dekorativ, sondern sorgen auch für mehr Sicherheit. Werden Kerzen nämlich nur ausgepustet, kann sich der Docht bei Zugluft erneut entzünden. Mit dem Ersticken der Flamme beugt man zudem gefährlichem Funkenflug vor und vermeidet, dass heißes Wachs verspritzt wird, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Entzündet man die Kerzen mit dem Stabfeuerzeug, sind Verbrennungen beinahe ausgeschlossen. Mit den langen Feuerzeugen können auch Kinder besser beim Erleuchten des Adventskranzes helfen - unter Aufsicht natürlich!
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Multitalent Möhre
Wer etwas für die Gesundheit tun möchte, sollte öfter einmal zur Möhre greifen. Roh oder gekocht ist sie ein echtes Energiepaket, denn sie enthält Vitamin E, C und Provitamin A sowie wichtige Mineralstoffe wie beispielsweise Kalium, Eisen und Magnesium, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Britische und dänische Wissenschaftler wiesen zudem nach, dass der Inhaltstoff Falcarinol bei Tieren die Entwicklung von bösartigen Tumoren im Dickdarm hemmt.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Rauchen schadet Rheumatikern besonders
Fast ein Prozent der deutschen Bevölkerung leidet an rheumaähnlichen, schmerzhaften Gelenkentzündungen, der sogenannten rheumatoiden Arthritis - jedes Jahr erkranken rund 25.000 Bundesbürger neu. Rheumatiker, die rauchen, verringern nach Angabe der DKV Deutsche Krankenversicherung den Erfolg einer Therapie. Wie das Deutsche Rheumazentrum kürzlich in einer Untersuchung nachwies, verringert Zigarettenkonsum nicht nur die Wirkung der Medikamente, sondern verschlechtert darüber hinaus den Krankheitsverlauf.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Keine Duftkerzen bei Allergie
Zimt-, Lebkuchen- oder Orangendüfte tragen zu einer weihnachtlichen Atmosphäre bei. Daher verwenden viele Menschen Duftkerzen, um durch die entsprechenden Wohlgerüche für festliche Stimmung zu sorgen. Doch die Fachleute der DKV Deutsche Krankenversicherung raten zur Vorsicht: Die ätherischen Öle in Duftkerzen enthalten allergieauslösende Stoffe. Deshalb sollten Allergiker Duftkerzen und -öle nicht verwenden. Doch auch Menschen ohne Allergien sollten darauf achten, die Duftstoffe maßvoll einzusetzen und nach Gebrauch stets gründlich zu lüften.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Schlitterpartie auf der Fußmatte
Rutschfeste Fußmatten sollen Unfällen vorbeugen - bei Eis und Schnee kann sich dieser Effekt jedoch ins Gegenteil verkehren. Darauf müssen Hausbesitzer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt achten, raten die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung - ansonsten verletzen sie ihre Verkehrssicherungspflicht. Kommt dann ein Besucher auf der vereisten Gummimatte zu Fall, kann dieser Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Dies zeigt das Beispiel einer Dame, die auf dem Weg zu ihrer Ärztin eine Holzbrücke überqueren musste. Eine rutschhemmende Matte sollte den Überweg sichern - unglücklicherweise war diese jedoch vereist und daher spiegelglatt. Die Patientin rutschte aus, stürzte und verletzte sich. Beim Streit um die Erstattung der entstandenen Kosten sprach das Landgericht Coburg der Ärztin die Hauptschuld zu: Da sich auf Brücken besonders schnell Vereisungen bilden, hätte sie den Weg zu ihrer Praxis unbedingt regelmäßig überprüfen und entsprechend sichern müssen. Eine geringe Mitschuld sahen die Richter allerdings auch bei der Verunglückten, die sich trotz der eindeutigen Witterungsbedingungen nicht am Geländer festgehalten hatte. Der Rat der Experten: Auch als Fußgänger sollte man im Winter sorgfältig prüfen, ob Wege und Zugänge ohne Gefahr passiert werden können. So lassen sich Stürze und leidige Auseinandersetzungen um die Haftung von vorneherein vermeiden (LG Coburg, Az.: 21 O 645/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Weihnachtsbäume sicher aufstellen
Ob Nordmanntanne oder Blaufichte – spätestens am 24. Dezember wird in den meisten deutschen Wohnzimmern wieder ein Weihnachtsbaum aufgestellt. Damit das Prachtstück auch sicher steht und nicht schon bei der leichtesten Berührung umfällt, empfehlen die Experten der Victoria Versicherung, ausschließlich sicherheitsgeprüfte Baumständer mit GS-Siegel zu verwenden. Systeme mit Seilzugtechnik eignen sich besonders gut für diejenigen, die die Tanne ohne Hilfe aufstellen wollen: Hier genügt der Tritt auf ein Fußpedal, um den Baum sicher im Halter einzuklemmen. Grundsätzlich darf der festliche Tannenbaum die in der Gebrauchsanweisung angegebene Höhe nicht überschreiten, denn nur so ist ein sicherer Stand tatsächlich garantiert. Am besten steht der Weihnachtsbaum zudem in einem Ständer, der sich mit Wasser befüllen lässt – dies verhindert, dass er im geheizten Zimmer austrocknet und somit „brandgefährlich“ wird. Zusätzlich mindert der Verzicht auf „echte“ zugunsten von elektrischen Kerzen die Feuergefahr erheblich. Den Weihnachtsbaum-Fans rät die Victoria für alle Fälle, einen Handfeuerlöscher oder einen Eimer mit Wasser griffbereit zu halten.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Gefährliche Altgeräte austauschen
Es gibt sie in fast jedem Haushalt: Ältere Elektrogeräte, die vielleicht schon ein wenig beschädigt, aber immerhin noch funktionsfähig sind. Weihnachten bietet eine gute Gelegenheit, diese auszutauschen, empfehlen die Fachleute der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, denn defekte Elektrogeräte bergen ein hohes Risiko und sind für eine Vielzahl von Wohnungsbränden sowie die meisten Stromunfälle verantwortlich. Hinweise auf gefährliche Defekte liefern beispielsweise das wiederholte Herausspringen von Sicherungen, gelegentliche Funktionsstörungen, Schmelzspuren, eingerissene oder gar nicht mehr vorhandene Kabelhüllen. Ob sich eine Reparatur lohnt, kann ein Elektrofachmann beurteilen, der diese dann gegebenenfalls auch durchführen muss. Do-it-yourself ist bei Elektrogeräten nicht empfehlenswert. Selbst bei intakten Geräten sollte man Vorsicht walten lassen, rät die Hamburg-Mannheimer. Fernseher, DVD-Player oder Computer sollten daher niemals im Stand-by-Modus laufen, sondern nach Gebrauch stets ausgeschaltet werden. So verringert man die Gefahr eines gefährlichen technischen Defekts und im besten Fall auch noch die Stromkosten.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit:
Regelmäßiges Training vermeidet Knochenbrüche

Stürze sind im Alter nicht ungefährlich: Nur die Hälfte der verunglückten Senioren erlangt die ursprüngliche Beweglichkeit zurück, mehr als 20 Prozent bleiben anschließend dauerhaft pflegebedürftig. Besonders häufig ziehen sich die über 65-Jährigen eine Hüftfraktur zu, die in vielen Fällen nicht mehr richtig verheilt. Durch regelmäßige sportliche Betätigung lässt sich nach Angabe der DKV Deutsche Krankenversicherung die Verletzungsgefahr senken. Eine aktuelle Studie zeigt, dass eine Mischung aus Ausdauer-, Gleichgewichts- und Krafttraining die beste Wirkung hat: Ältere Frauen konnten mit entsprechenden Übungen die Mineraldichte ihrer Knochen verbessern oder zumindest erhalten. Die Experten der DKV empfehlen den Senioren daher, etwa drei bis vier Mal in der Woche ein solches Training zu absolvieren. Das reduziert nicht nur die Gefahr von Knochenbrüchen, sondern verbessert überdies die Durchblutung und beugt Herz- und Kreislauferkrankungen vor.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit:
Schnarchen vermindert Reaktionsfähigkeit

Schnarchen stellt nicht nur manche Paarbeziehung auf eine harte Probe - die nächtlichen Atembeschwerden sind für den Körper überdies eine große Belastung. Sie sorgen nämlich für eine verminderte Sauerstoffzufuhr und versetzen dadurch das Gehirn dauerhaft in Alarmzustand, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. In der Konsequenz sind Schnarcher nach dem Schlaf weniger ausgeruht als Nichtschnarcher. Dies schlägt sich negativ auf das Reaktionsvermögen nieder. Experten zu Folge reagieren Betroffene sogar langsamer als Ruhig-Schläfer, die 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Die Fachleute warnen: Übermüdung und mangelnde Konzentrationsfähigkeit sorgen nicht nur für erhebliche Beeinträchtigungen bei der Arbeit, sondern stellen auch eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar. Daher ist es wichtig, dieses vermeintlich harmlose Symptom nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Ursachen des Schnarchens sollten fachkundig diagnostiziert und nach Möglichkeit zeitnah behoben werden. Auch Menschen, die alleine schlafen und sich morgens unkonzentriert und unausgeruht fühlen, sollten überprüfen lassen, ob nicht vielleicht nächtliche Atemstörungen oder gar -aussetzer die Ursache sind.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Vorsicht Nasenspray!
Ist die Nase durch Schnupfen verstopft, versprechen Nasensprays schnelle und bequeme Hilfe. Doch ob vom Arzt verordnet oder frei in der Apotheke erworben - Nasensprays sind mit Vorsicht zu verwenden, rät die DKV Deutsche Krankenversicherung. Mindestens 100.000 Menschen in Deutschland leiden unter einer Nasenspray-Abhängigkeit - manche Experten gehen sogar von rund 1.000.000 Betroffenen aus. Die Sucht kann bereits nach kurzer Zeit einsetzen, wissen die Fachleute und raten, ganz auf abschwellende Nasensprays oder -tropfen zu verzichten. Diese lindern zwar im ersten Moment die Beschwerden, führen aber bei intensiverer Nutzung selbst wieder zum Anschwellen der Nasenschleimhäute: Nach dem Sprühstoß ziehen sich die Blutgefäße in der Nase zunächst zusammen und man kann wieder frei durchatmen. Lässt die Wirkung nach, kommt es zu einer verstärkten Durchblutung und die Nase ist wieder verstopft. So beginnt der Suchtkreislauf. Daher sollten diese Mittel längstens drei bis fünf Tage verwendet werden. Gute Alternativen sind Kochsalzlösungen oder (verschreibungspflichtige) Kortison-Nasensprays. Auf Kindernasensprays auszuweichen, ist dagegen keine Lösung: Auch eine geringere Wirkstoffkonzentration kann zur Abhängigkeit führen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Wenn die Spannung nicht zu ertragen ist
Jahr für Jahr schlagen rund 2 Millionen Blitze in Deutschland ein. Dabei können an Gebäuden und technischen Geräten beträchtliche Schäden entstehen. Neben den Folgen des Klimawandels ist auch die technische Ausstattung vieler Haushalte ausschlaggebend für die hohe Schadensrate. Immer mehr Menschen besitzen einen Zweitfernseher, einen DVD-Player, eine hochwertige HiFi-Anlage, einen Computer oder ein Funktelefon. Auch die Gebäude sind in zunehmendem Maße elektronisiert durch Heizgeräte, Klimatechnik und Solarenergie.
„Es ist deshalb sehr wichtig, die empfindliche Elektrik und Elektronik gegen die Folgen eines Blitzschlages abzusichern“, empfiehlt ERGO-Expertin Tanja Cronenberg. Nach Statistiken und Schätzungen der Sachversicherer beträgt die Höhe der Schäden an Elektroanlagen und -geräten durch Blitze und Überspannungen pro Jahr rund 400 Millionen Euro.
„Gegen Gebäudeschäden und Brände reicht in der Regel ein Blitzableiter aus“, sagt Cronenberg. Allerdings kann dieser nicht verhindern, dass die Energie eines Blitzes, der in der Nähe eines Gebäudes einschlägt, über die Leitungen in das Haus eindringt und hier Anlagen und elektrische Geräte beschädigt oder gar zerstört.
Tanja Cronenberg: „Solche Überspannungsschäden können vermieden werden, wenn im Vorfeld verschiedene Schutzvorkehrungen getroffen werden. Mit einem so genannten Anlagenschutz können die elektrischen Hausinstallationen komplett abgesichert werden. Dazu wird ein Überspannungsschutzgerät in den Verteilerkasten eingebaut. Es reduziert elektrische Restspannungsspitzen auf verträgliche Werte.“ Bei sehr empfindlichen elektronischen Geräten (Computer, Fernseher, DVD-Player) reicht der Anlagenschutz alleine aber nicht aus. Ein zusätzlicher Überspannungsschutz für einzelne Geräte ist im Elektro-Fachhandel steckerfertig zu erhalten und kinderleicht zu installieren.
In neueren Hausratversicherungen sind Überspannungsschäden durch Blitze im Allgemeinen mit abgesichert. Allerdings fehlt dieser Punkt mitunter in älteren Policen. Eine Prüfung solcher “Altverträge” ist deshalb empfehlenswert.
Über die ERGO-Expertin
Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

Kinder & Familie: Spielplatz zu jeder Jahreszeit
Klettern und Toben ist gesund und so wollen die meisten Eltern ihren Kindern auch in der kühlen Jahreszeit Gelegenheit zum Herumtollen geben. Indoor-Spielplätze haben Hochkonjunktur, allerdings bergen sie nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung teilweise auch erhebliche Sicherheitsrisiken für Kinder. Zwar weisen die Betreiber in der Regel darauf hin, welche Spielgeräte für welche Altersgruppe geeignet sind, wie sie zu benutzen sind und welche Vorsichtsmaßnahmen gelten, doch Vorschulkinder können solche Informationen in aller Regel noch nicht verstehen. Daher sollten Eltern ihre Kinder in jedem Fall vorab auf Gefahren und Verhaltensregeln hinweisen - besser noch bleiben sie in Sichtweite, um sicherzustellen, dass der Sprössling die Ratschläge im Eifer des Gefechts auch einhält. Trotz prinzipiell guter Sicherheitsstandards der deutschen Indoor-Spielplätze lohnt es sich nachzuschauen, ob die Spielgeräte offenkundige Mängel aufweisen. Bei zerschlissenen Seilen oder Trampolinbezügen, vorstehenden Schrauben oder fehlenden Geländern sollte die Anlage gemieden werden. Schließlich sollte auch das Kind selbst für das wilde Vergnügen passend ausgerüstet sein, raten die Experten der Hamburg-Mannheimer: Kleidungsstücke mit Kordeln oder Kapuzen, Ketten, Gürteln, weite Röcke und rutschige Socken haben beim Toben nichts zu suchen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Augen auf beim Spielzeugkauf!
Weihnachten steht vor der Tür und bundesweit sind Eltern damit beschäftigt, für das Fest passende Geschenke für Sohn und Tochter zu erstehen. Nicht nur elektronische Spielgeräte erfreuen sich großer Beliebtheit, auch Klassiker wie etwa Bagger, Puppe oder Lego stehen nach wie vor hoch im Kurs. Auch Eltern, denen nur ein begrenztes Budget für die Weihnachtseinkäufe zur Verfügung steht, sollten beim Einkauf die Qualität der Spielsachen im Auge behalten, mahnen die Experten der Victoria Versicherung. Billige Produkte sind nicht nur weniger haltbar, sondern häufig auch gefährlich: Die Verarbeitung lässt vielfach zu wünschen übrig und nicht wenige der preisgünstigen Spielwaren enthalten überdies schädliche Stoffe. Eltern sollten deshalb darauf achten, dass das Kuscheltier oder die Holzeisenbahn ein CE- oder CS-Siegel trägt. So ausgezeichnete Produkte sind auf ihre Sicherheit hin überprüft - auch mit Blick auf den Schadstoffgehalt. Überdies rät die Victoria, das Weihnachtspräsent altersgerecht auszuwählen, damit sich der Nachwuchs nicht verletzt. Für die Jüngeren sind Spielwaren mit Kleinteilen zumeist ungeeignet, denn sie können verschluckt oder eingeatmet werden. Aber auch Laufrad, Inliner und Co. sollte man nur Kindern schenken, die schon über ausreichendes motorisches Geschick verfügen. Wer nicht sicher ist, ob die Kinder-Bohrmaschine oder das Prinzessinnen-Schloss schon das Richtige ist, sollte sich im Fachhandel beraten lassen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Schäden an parkenden Autos
Wer mit Kindern zwischen parkenden Autos unterwegs ist, muss besonders wachsam sein: Ein versehentlicher Schlenker mit dem Fahrrad oder eine unachtsame Bewegung mit dem zuvor aufgesammelten Stock kann genügen, um bei einem geparkten Fahrzeug Lackschäden zu verursachen. In solchen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass die Eltern für den Schaden eintreten müssen, wissen die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Dies gilt allerdings nicht in jedem Fall, wie ein bayrischer Autobesitzer jüngst erfahren musste. Er hatte sein Fahrzeug auf dem Bürgersteig abgestellt und dadurch den Gehweg auf nur einen Meter Breite verengt. Als ein Siebenjähriger mit seinem Fahrrad die Engstelle passierte, kam er ins Straucheln, stieß gegen den Wagen und verursachte einen Schaden in Höhe von 1.105,— Euro. Die Eltern hatten den Jungen begleitet, konnten den Unfall allerdings nicht mehr verhindern. Der Geschädigte forderte von ihnen die Reparaturkosten zurück, ging aber leer aus. Das Amtsgericht München entschied: Durch das nicht ordnungsgemäße Abstellen des Fahrzeuges habe er die Gefahr selbst herbeigeführt. Ein Kind, das laut Straßenverkehrsordnung auf dem Gehweg fahren muss, könne durch eine solche Situation überfordert werden. Auch treffe die Eltern keine Schuld, da sie nicht dazu verpflichtet sind, das Kind bei jedem möglichen Hindernis vom Fahrrad absteigen zu lassen. Somit sei auch die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden (AG München, Az.: 331 C 5627/09).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Die meisten Kinder verunglücken zuhause
Kinder unter 15 Jahren verunglücken zuhause wesentlich häufiger als etwa im Straßenverkehr, weiß die Victoria Versicherung. Laut einer aktuellen Statistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Kindersicherheit kam es allein im vergangenen Jahr in den eigenen vier Wänden zu 271.000 Unfällen, im Verkehr fiel die Quote mit 150.234 registrierten Fällen um fast 45 Prozent niedriger aus. Eltern sollten daher gerade auch daheim auf potenzielle Gefahrenquellen achten und über eine private Unfallversicherung für Sohn oder Tochter nachdenken, rät die Victoria.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kerzen mit Brandschutz
In keiner anderen Jahreszeit werden so viele Kerzen angezündet wie vor Weihnachten. Allerdings erhöhen die stimmungsvollen Lichter auch die Brandgefahr. Höhere Sicherheit bieten nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung sogenannte selbstverlöschende Kerzen. Diese brennen nicht bis zum Ende ab und verfügen zudem über einen Auslaufschutz für das heiße Wachs. Auch diese Kerzen müssen natürlich sicher sowie in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen aufgestellt und ständig beaufsichtigt werden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Schlafmittel Muttermilch
Muttermilch versorgt Babys mit allen wichtigen Nährstoffen und schützt zudem vor Infektionen. Nach Angaben der DKV Deutsche Krankenversicherung fanden spanische Wissenschaftler nun heraus, dass die Muttermilch auch Wirkstoffe enthält, die den Säugling beruhigen und so schneller in den Schlaf finden lassen. Die Konzentration dieser Wirkstoffe verändert sich im Tagesverlauf und ist abends am höchsten. Abendliches Stillen kann somit bei Einschlafproblemen helfen; auch abends abgepumpte Milch wirkt beruhigend.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Qualitätssiegel für Kerzen
Qualitativ hochwertige Kerzen brennen in der Regel nicht nur länger, sondern tragen aufgrund ihrer Eigenschaften auch zu mehr Sicherheit bei. Daher raten die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, beim Kerzenkauf auf das RAL-Gütezeichen zu achten. Erhält eine Kerze dieses Siegel, kann der Verbraucher sicher sein, dass nicht nur das Brenn- und Tropfverhalten sowie die Dochtstellung und Rußentwicklung überprüft wurden, sondern auch die Schadstoffemissionen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr:
Sichere Fahrt bei sinkenden Temperaturen

Der Winter naht mit aller Macht - in einigen Regionen Deutschlands hat es schon die ersten Schneefälle gegeben. Höchste Zeit also, den Pkw für die kalten Tage umzurüsten, raten die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Laut Straßenverkehrsordnung ist Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage sowie eine den Witterungsbedingungen angepasste Bereifung Pflicht. Anderenfalls drohen Bußgelder und - wenn der Verkehr durch die rutschigen Sommerreifen behindert wird - sogar ein Punkt in Flensburg. Die über Nacht zugefrorenen Autoscheiben sollten auch bei knapper Zeit ganz frei gekratzt werden: Sonst riskiert man aufgrund der eingeschränkten Sicht nicht nur einen Unfall, sondern auch eine Strafe. Bei eisigen Temperaturen ist außerdem mit glatten Stellen auf Straßen und Fahrbahnen zu rechnen. Pendler sollten deshalb bei widrigen Witterungsbedingungen entsprechend mehr Zeit für den Weg ins Büro einplanen oder gleich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Um ein Gefühl für die Straßenverhältnisse zu bekommen, hat es sich bewährt, zu Beginn der Fahrt erst einmal vorsichtig zu bremsen. Bei Glätte empfiehlt die Hamburg-Mannheimer einen entsprechend größeren Sicherheitsabstand einzuhalten, und besonders vor Kreuzungen die verlängerten Bremswege einzukalkulieren.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Unfallfolgen - Übertreibung bringt nichts
Ein starker Aufprall bei einem Unfall kann schwere gesundheitliche Folge haben, eine Vollbremsung jedoch in der Regel nicht. Daher lohnt bei solchen Bagatellereignissen zumeist auch keine Schadenersatzklage, wissen die Fachleute der Victoria Versicherung und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Würzburg. Dort hatte ein Beifahrer nach einer Vollbremsung, die vorgeblich einen Unfall verhindert hatte, Schadenersatz verlangt. Der Herr machte geltend, er hätte aufgrund dessen sowohl ein Schleudertrauma (HWS-Verletzung) als auch einen Schock erlitten, der wiederum eine Psychose ausgelöst habe. Das konnten die Richter kaum glauben und wiesen die Klage ab. Die Begründung: Bei einer Vollbremsung ohne Kollision herrschten so niedrige Verzögerungswerte, dass HWS-Verletzungen im Grunde nicht entstehen könnten. Auch der Ausbruch einer Psychose durch einen derartigen Vorfall sei doch zumindest sehr unwahrscheinlich. Die Experten der Victoria wissen: Übertriebene oder gar frei erfundene Unfallfolgen werden erfahrungsgemäß schnell als solche entlarvt. Besser fährt man daher mit einer der Verkehrssituation angepassten Geschwindigkeit und einem ausreichenden Abstand zum Vordermann (LG Würzburg, Az.: 52 S 667/06).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr:
In der Dunkelheit Geschwindigkeit drosseln!

Nebel, Regen, Schnee, aber vor allem auch frühe Dunkelheit verlangen den Autofahrern im Herbst und Winter viel ab. Nicht nur im Interesse der eigenen Sicherheit rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, im Zweifelsfall den Fuß vom Gas zu nehmen. In Deutschland gilt nämlich das sogenannte Sichtfahrgebot, das Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anzupassen. Kollidiert ein Fahrzeug demnach bei Dunkelheit und überhöhter Geschwindigkeit mit einem Hindernis, trägt der Autofahrer die alleinige Schuld und kann sich nicht auf eine unzureichende Beleuchtung berufen. So entschied auch das Oberlandesgericht Thüringen: Ein Fahrzeug hatte bei Dunkelheit eine Sperrschranke an einer Baustelle gerammt. Die Eigentümerin des Wagens berief sich auf unzureichende Beschilderung und mangelnde Beleuchtung des Hindernisses. Doch ihre Forderung wurde zurückgewiesen. Die Richter wiesen darauf hin, dass mit solchen Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu rechnen sei. Wer also vor einer Absperrung nicht mehr anhalten könne, habe eindeutig das Sichtfahrgebot missachtet und sei unter den gegebenen Umständen zu schnell gefahren. Nach Einschätzung des Gerichts trug die Dame die alleinige Verantwortung (OLG Thüringen, Az.: 4 U 155/08). Daher empfiehlt die Hamburg-Mannheimer bei unklaren Sichtverhältnissen, notfalls unter der vorgeschlagenen Richtgeschwindigkeit zu bleiben - so dauert die Fahrt vielleicht etwas länger, ist dafür aber sicherer.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 

Kleine Schniefnasen: Was Eltern wissen müssen
Als Svea und Anton - heute 20 und 22 Monate alt - im Sommer einen Krippenplatz bekamen, war die Freude groß. Zwischenzeitlich überwiegt in beiden Familien die Sorge, denn die beiden sind ständig krank: Husten, Schnupfen und Magen-Darm-Infekte wechseln sich ab und die Eltern fragen sich, ob sie die Sprösslinge nicht zu früh in die Fremdbetreuung gegeben haben. Die Gesundheitsexperten der ERGO Versicherungsgruppe informieren, wie Infekte im Kleinkindalter zu bewerten sind, und was Eltern tun können.
Wenn die Nase läuft, der Appetit nachlässt und die Temperatur ansteigt, ist in der Regel eine harmlose Virusinfektion im Anmarsch, die in wenigen Tagen auch wieder vergeht. Folgt bei einem Kleinkind allerdings ein Infekt dem anderen, ist dies für die Eltern oft Anlass zur Sorge. Zumeist ist das nicht nötig, wissen die Experten der ERGO: Bis zu zwölf Infekte im Jahr sind bei einem Kleinkind normal, denn das Immunsystem ist bis etwa zum fünften Lebensjahr noch nicht ausgereift und besitzt daher noch keinen ausreichenden Schutz gegen Krankheitserreger. Somit erstaunt es nicht, dass sich Infekte insbesondere dann häufen, wenn das Kind verstärkt in Kontakt mit fremden Menschen kommt. War dies früher in der Großfamilie von Geburt an selbstverständlich, beginnt der Ansturm von Viren und Bakterien auf die kindlichen Abwehrkräfte heute erst mit dem Besuch der Krippe oder Kita.
Wertvolles Training
Studien belegen in der Tat, dass Krippenkinder doppelt bis dreimal so häufig krank sind wie ihre Altersgenossen, die zuhause betreut werden. Doch das ist keineswegs ein Argument gegen die Fremdbetreuung, sagen die Fachleute. Im Gegenteil: Der Kontakt mit Viren und Bakterien trainiert das Immunsystem und ist somit extrem wichtig für eine langfristig funktionierende Abwehr. Diesen Effekt kann man beobachten: Üblicherweise geht die Zahl der Infekte nach dem ersten Krippen- oder Kita-Jahr merklich zurück. Einige Untersuchungen weisen sogar daraufhin, dass Kinder, die in den ersten Lebensjahren häufig mit Krankheitskeimen in Berührung kommen, seltener Allergien entwickeln als der Durchschnitt ihres Jahrgangs. Damit das Abwehrtraining für die Kleinsten wirklich funktioniert und Komplikationen harmloser Infekte nach Möglichkeit ausbleiben, können die Eltern zusätzlich Einiges tun.
Fit gegen Erreger
Wie die Immunabwehr wirklich funktioniert, ist heute erst in Ansätzen bekannt. Allerdings kennt man bereits einige Faktoren, die die körpereigene Abwehr unterstützen. Ausgewogene, vitaminreiche Ernährung, reichliche Flüssigkeitszufuhr und Bewegung an der frischen Luft helfen gesunden Kindern ebenso wie kleinen Schniefnasen, den Krankheitserregern erfolgreich Paroli zu bieten. Die Wahl der richtigen Kleidung tut ein Übriges, ist allerdings in dieser Jahreszeit oft eine echte Herausforderung: Sie sollte vor Kälte, Wind und Nässe schützen, aber gleichzeitig nicht zu warm sein - da hilft oft nur der „Zwiebel-Look“ mit entsprechend wasser- und winddichter Außenschicht (zum Beispiel Gummistiefel, Matschhose, Regenjacke und Mütze).
Ruhepause bei Infekt
Hat es den kleinen Patienten richtig „erwischt“, braucht er vor allem Ruhe und Zeit, um den Infekt richtig auszukurieren. Der Besuch der Krippe oder Kita sollte während der akuten Erkrankung absolut tabu sein - auch um das Ansteckungsrisiko für die anderen Kinder und die Mitarbeiter zu senken. Die Experten raten, das Kind auch am ersten völlig beschwerdefreien Tag noch zuhause zu lassen. Unmittelbar nach einer überwundenen Erkrankung muss sich nämlich auch das Immunsystem erst einmal wieder erholen und die Gefahr einer erneuten Infektion ist in dieser Zeit besonders hoch. Insbesondere, wenn ein Kind von einer Erkältung in die nächste rutscht, sollten die Eltern ihm unbedingt eine längere Kita-Pause gönnen.

ERGO-Kompaktthemen
Hibiskustee senkt Bluthochdruck
Fast jeder vierte Bundesbürger hat zu hohen Blutdruck - oft mit gravierenden gesundheitlichen Folgen. Bei nur leicht erhöhten Werten helfen nach Information der DKV Deutsche Krankenversicherung schon drei Tassen Hibiskustee pro Tag: So zeigte eine US-amerikanische Studie, dass der regelmäßige Genuss den Blutdruck von Testpersonen nach sechs Wochen deutlich sinken ließ. Der Konsum des roten Tees ist auch aus einem weiteren Grund empfehlenswert: Der hohe Gehalt an Vitamin C stärkt die Immunabwehr des Körpers.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gut sichtbar auf dem Fahrrad
Für kürzere Strecken oder kleine Erledigungen benutzt manch einer gerne das Rad - viele Wege müssen jetzt wieder bei Dunkelheit zurückgelegt werden. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung rät daher, nur Räder mit einer funktionierenden Beleuchtungsanlage zu nutzen. Die regelmäßige Kontrolle sowie Reinigung der Lampen und Rückstrahler ist im Herbst unverzichtbar. Außerdem empfehlenswert: Reflektoren an der Kleidung. Sie sorgen dafür, dass Radler auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut erkennbar sind. Bei widrigen Witterungsbedingungen, wie etwa überfrierender Nässe oder Schnee, sollte man das Fahrrad allerdings besser stehen lassen und mit dem Bus oder der Bahn fahren.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sonnenvitamin gegen Herzinfarkt
Menschen über 50, die unter Vitamin-D-Mangel leiden, haben ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Dies geht aus einer Studie des Intermountain Medical Center (IMC) in Salt Lake City hervor, für die Daten von über 27.000 Patienten ausgewertet wurden. Das Ergebnis: Gegenüber Patienten mit normalen Vitamin-D-Werten war bei den Probanden mit Mangelversorgung das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 45 Prozent und die Schlaganfallgefahr um 78 Prozent erhöht. Da Vitamin D durch UV-Strahlung natürlich gebildet wird, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung dazu, auch bei schlechtem Wetter eine halbe Stunde täglich im Freien zu verbringen. Positiver Nebeneffekt: Auch die Abwehrkräfte werden gestärkt! 
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Spätes Essen
Wer abnehmen möchte, sollte die Kalorienzufuhr einschränken, sich ausreichend bewegen und auf späte Abendmenüs besser verzichten. Nach Angabe der DKV Deutsche Krankenversicherung gibt eine US-amerikanische Studie Anlass zu der Vermutung, dass spätes Essen offenbar doch eine Gewichtszunahme begünstigt. Dabei spielt der Rhythmus der Essenszeiten ebenfalls eine Rolle. Am besten ist es daher, ausgewogen und vor allem regelmäßig über den Tag verteilt zu essen, wobei das Abendessen nicht zu üppig ausfallen sollte.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie:
Eukalyptus und Menthol für Säuglinge ungeeignet

Viele Bundesbürger schwören bei einer Erkältung auf die wohltuende Wirkung von Kampher, Eukalyptus oder Menthol. Heilmittel mit diesen Wirkstoffen werden gerne verwendet, um den lästigen Husten zu lindern oder die verstopfte Nase wieder frei zu bekommen. Doch was bei Erwachsenen hilft, kann für Babys und Kleinkinder unter drei Jahren gefährlich werden, warnen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Der Grund: Präparate mit diesen ätherischen Ölen können bei ihnen zu Atembeschwerden und sogar zu Erstickungsanfällen führen. Die Kleinen schaffen es nämlich noch nicht, den durch die Substanzen gelösten Schleim richtig abzuhusten. Die Substanzen reizen stattdessen zusätzlich die Atemwege und erzeugen so weitere Hustenattacken, wodurch sich dann schlimmstenfalls der Kehlkopf verkrampfen kann. Bei Hautkontakt drohen Reizungen und allergische Reaktionen: Erkältungsbäder und Mittel zum Einreiben oder Inhalieren sollten Eltern daher nur anwenden, wenn es der Beipackzettel und der Kinderarzt ausdrücklich erlauben. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann verschnupften Babys manchmal ebenso helfen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Plätzchen-Alarm
Bald beginnt die Adventszeit - würziger Glühwein und Plätzchen haben wieder Hochkonjunktur. Allergiker sollten bei den vorweihnachtlichen Leckereien allerdings aufpassen, warnen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung, denn manchmal kann der Verzehr Atemnot, Hautausschlag oder schlimmstenfalls einen Kreislaufkollaps zur Folge haben. Der Grund: Viele der beliebten Naschereien enthalten Substanzen, die bestimmten Pollen-Allergenen ähneln. Daher sollten Menschen mit einer Birkenpollenallergie nusshaltige Köstlichkeiten aus Marzipan oder Nougat meiden, Beifuß-Allergiker einen Bogen um Anis, Koriander und Zimt machen. Saisonale Delikatessen mit Erdnüssen oder aus Weizenmehl sind ebenfalls nicht empfehlenswert, wenn eine Gräser-Allergie diagnostiziert wurde. Selbst das aus Apfel- oder Zitrusfrüchten gewonnene Pektin, Bestandteil des Christstollens und vieler anderer Weihnachtsrezepte, kann unerwünschte Reaktionen auslösen. Wer ganz sicher gehen möchte, dass die Leckereien keine allergenen Stoffe enthalten, sollte sie am besten selber backen, rät die DKV Deutsche Krankenversicherung. Mittlerweile gibt es viele Backrezepte, mit denen sich die Lieblingsplätzchen oder der Stollen ganz ohne die kritischen Inhalte herstellen lassen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Mit Senf, bitte!
Herbst und Winter sind in unseren Landen die Jahreszeit der deftigen Küche. Auch auf dem Weihnachtsmarkt oder im Restaurant gehören Schweinebraten, Mettwurst, Frikadelle und Pökelfleisch jetzt zum festen Repertoire. Dazu gibt es häufig Senf. Wer ihn mag, sollte reichlich zugreifen, raten die Fachleute der DKV Deutsche Krankenversicherung, denn Senf hat zahlreiche positive Eigenschaften. So kurbeln die enthaltenen ätherischen Öle beispielsweise die Produktion der Magensäure an und helfen, fettes und schweres Essen besser zu verdauen. Doch nicht nur im Magen, sondern auch auf der Haut kann Senf seine gesundheitsfördernde Kraft entwickeln. Ein Senfwickel beispielsweise eignet sich hervorragend zur Behandlung von Schnupfen oder Bronchitis, da die ätherischen Öle schleimlösend wirken. Doch Vorsicht: Der Wickel sollte nicht zu lange auf der Haut bleiben, denn Senf kann zu Reizungen führen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Riester-Sparer sollten kein Geld verschenken
Die Riester-Rente ist beliebt: Fast 13 Millionen Verträge haben die Deutschen abgeschlossen. Einer der Gründe dafür ist, dass der Staat die Riester-Sparer mit Zulagen unterstützt. Wer die staatliche Förderung für 2007 noch nicht beantragt hat, sollte sich beeilen: Ende Dezember läuft die Frist ab, wie Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung, erläutert.
Die Riester-Rente wird staatlich gefördert. Was genau ist zu tun,
damit das Geld vom Staat auch wirklich fließt?

Die Förderung muss der Riester-Sparer beantragen, und dafür gilt eine Zweijahres-Frist. Wer beispielsweise für das Jahr 2007 das Geld einfordern möchte, muss dies bis Ende dieses Jahres tun - sonst verschenkt er die Förderung. Wie genau der Antrag gestellt wird, weiß der Anbieter, bei dem der Riester-Sparer seinen Vertrag abgeschlossen hat. Am einfachsten ist es, wenn mit dem ersten Zulagenantrag gleich ein Dauerzulagenantrag gestellt wird. Die staatliche Förderung wird dann Jahr für Jahr automatisch beantragt. Wer einen Dauerzulagenantrag stellt, sollte aber trotzdem nicht vergessen, Änderungen der persönlichen Situation in Punkto Einkommen, Familienstand oder bei Geburt eines Kindes rechtzeitig mitzuteilen. So wird sichergestellt, dass man in den Genuss aller Vergünstigungen der Riesterförderung kommt.
Lohnt sich staatliche Riester-Förderung überhaupt?
Ja, sie lohnt sich für jeden Riester-Sparer. Für die Zeit bis 2007 zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage in Höhe von 114,— Euro; seit 2008 sind es 154,— Euro. Für jedes Kind gibt es 185,— Euro. Das heißt: Für eine vierköpfige Familie fließen für die Zeit bis 2007 insgesamt 504,— Euro; seit 2008 liegt dieser Betrag bei 678,— Euro. Für jedes Kind, das 2008 oder später geboren wurde, zahlt der Staat sogar ganze 300,— Euro. Die vollen staatlichen Zulagen gibt es, wenn der Sparer inklusive der Zulagen vier Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt hat - maximal 2.100,— Euro.
Die Riester-Rente bietet doch Steuervorteile.
Muss man dann noch die Zulage beantragen?

Bis zu 2.100,— Euro können Riester-Sparer als Sonderausgabe in ihrer Steuererklärung angeben. Vor allem Besserverdienende haben dadurch einen Vorteil. Sofern der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer ist als der Wert der Zulagen, wird die Differenz im Rahmen einer Steuerrückerstattung vom Finanzamt zusätzlich an den Förderberechtigten ausgezahlt.
Über die ERGO-Expertin
Tatjana Höchstödter (Jahrgang 1973) hat nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau Betriebswirtschaftlehre studiert und anschließend zwei Jahre in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Im Jahr 2000 wechselte sie zur Victoria Lebensversicherung. Seit 2008 ist sie als Leiterin Produktmanagement private Altersvorsorge für die ERGO Unternehmen Hamburg-Mannheimer und Victoria tätig. Zu ihren liebsten Freizeitbeschäftigungen gehören Tauchen und Ski fahren.

Kinder & Familie: Eisenmangel in der Pubertät
Kopfschmerzen, Blässe, Müdigkeit und Konzentrationsprobleme - besonders in der Pubertät klagen Mädchen und Jungen häufig darüber. Möglicherweise steckt ein leichter Eisenmangel dahinter: Gerade während der Wachstumsphasen benötigt der Körpers besonders viel davon. Der Bedarf übertrifft sogar den eines erwachsenen Mannes, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Eisen ist vor allem für die Sauerstoffversorgung sowie Muskelbildung wichtig und wird nicht vom Körper selbst produziert - es muss daher über die Nahrung aufgenommen werden. Besonders Mädchen, bei denen die Regelblutung gerade einsetzt, benötigen viel Eisen. Um einem Mangel vorzubeugen, rät die DKV den Eltern, beim Essen auf die richtige Auswahl und Kombination der Lebensmittel zu achten: Auf einfache Art und Weise können so die Eisendepots bei den Kindern wieder aufgefüllt werden. Da Fast Food, schwarzer Tee oder Kaffee wahre Nährstoffräuber sind, gehören sie nicht auf den Speiseplan. Stattdessen sind natürliche Eisenlieferanten wie Fisch, Fleisch, Hülsenfrüchte, Kohl, verschiedene Blattsalate, Nüsse und Vollkornprodukte gefragt. Damit der Organismus allerdings das in pflanzlichen Lebensmitteln enthaltene Eisen wirklich verwerten kann, ist Vitamin C erforderlich. Aus diesem Grund empfiehlt die DKV, zu den Mahlzeiten stets ein Glas Orangensaft oder frisches Obst zu servieren.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Unfallrisiko Schlüsselband
Sie sind bei Eltern und Kindern gleichermaßen beliebt: Schön gemusterte oder auch grellbunte Schlüsselbänder, die verhindern sollen, dass der Haustür- oder Fahrradschlüssel verloren geht. Werden die Bänder um den Hals getragen, sind sie allerdings nicht ungefährlich, warnen die Experten der Victoria Versicherung. Kinder bis ins Grundschulalter können beim Klettern oder Toben daran hängen bleiben und sich im schlimmsten Fall strangulieren. Da solche Unfälle häufiger vorkommen, rät die Victoria, das Schlüsselband zumindest in der Tasche zu tragen. Besser ist es, auf das bunte Band ganz zu verzichten und die Schlüssel stattdessen mithilfe eines Karabinerhakens an einer Gürtelschlaufe oder der Tasche zu befestigen. Weitere gefährliche „Fangstricke“ sind Halsketten, Bänder und Kordeln an Jacken oder Kapuzenpullis - sie sollten entfernt oder zumindest so weit gekürzt werden, dass sie sich nicht um den Hals schlingen können. Auch längere Schals gehören grundsätzlich unter die Jacke. Sogar der Gurt eines Fahrradhelms kann sich beim Herumtollen zu einem Unfallrisiko entwickeln: Eltern sollten daher beim jüngeren Nachwuchs darauf achten, dass der Helm ausschließlich auf dem Fahrrad getragen und ansonsten sofort abgelegt wird.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Nicht zu lange nuckeln!
Viele Eltern wissen es schon längst: Ständiges Nuckeln an Schnullern, Daumen oder Trinkfläschchen kann bei Kindern Karies verursachen und begünstigt Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Rund 40 Prozent aller Anomalien im Mundraum sind nicht angeboren, sondern erworben - sie müssen meist spätestens im Teenager-Alter aufwendig mit einer Zahnspange korrigiert werden. Das Dauerlutschen schadet nach Angabe der DKV Deutsche Krankenversicherung aber nicht nur dem Gebiss, sondern wirkt sich zudem nachteilig auf die Sprachentwicklung aus. Erst kürzlich belegte eine amerikanische Studie, dass Kinder, die länger als drei Jahre nuckelten, im Vergleich zu früher entwöhnten Altersgenossen dreimal so häufig eine Sprachstörung aufwiesen. Die DKV rät, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen: Trinkflaschen oder -becher sollten den Kleinsten grundsätzlich nicht dauerhaft überlassen werden, sondern nur dann zum Einsatz kommen, wenn das Kind tatsächlich Durst hat. Gleiches gilt für den Schnuller, der - wenn überhaupt - nur dann verwendet werden sollte, wenn andere Methoden zur Beruhigung nicht helfen. Ein „Nucki“ in Griffweite entlastet zwar die Betreuungsperson, verführt aber auch zum Dauernuckeln. Zudem sollten Eltern sich bemühen, den Nachwuchs schon frühzeitig von Schnuller oder Daumen abzubringen. Babys kann beispielsweise der Sauger nach dem Einschlafen vorsichtig aus dem Mund gezogen werden, ältere Kinder geben den Nuckel meist freiwillig im Tausch gegen etwas Hübsches bei der „Schnullerfee“ ab. Abends fällt der Verzicht auf Schnuller oder Daumen erfahrungsgemäß besonders schwer. Hier hilft es, wenn das Kind beim Einschlafen durch ein schönes Ritual und das geliebte Kuscheltier oder Schmusetuch unterstützt wird. Als Faustregel gilt: Mit dem zweiten Lebensjahr sollten die Kinder lernen, ohne Schnuller oder Nuckelflasche auszukommen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Helmpflicht für Ski-Kinder
In Italien ist es bereits Gesetz: Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen nur mit Helm auf die Piste - anderenfalls drohen Geldbußen. Auch in Österreich gilt eine zeitnahe Einführung der Skihelm-Pflicht nach Auskunft der ERV Europäische Reiseversicherung als wahrscheinlich: Niederösterreich und Kärnten haben bereits entsprechende Gesetze erlassen. Von Bußgeldern will man dort zunächst noch absehen. In Frankreich und der Schweiz ist der Kopfschutz auf der Piste noch freiwillig. Die Fachleute raten jedoch, Kinder nur mit Helm auf die Bretter zu lassen, um so Verletzungen wirksam vorzubeugen.
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Ernährung kann Depressionen auslösen
„Du bist, was du isst“ - in dieser volkstümlichen Redensart liegt mehr als nur ein Körnchen Wahrheit. Nach Angabe der DKV Deutsche Krankenversicherung fanden britische Wissenschaftler unlängst heraus, dass ungesunde Ernährung das Auftreten von Depressionen begünstigt. Im Rahmen einer fünfjährigen Studie stellten sie fest, dass jene Teilnehmer überdurchschnittlich häufig daran erkrankten, die ihren Hunger vorwiegend mit Fast-Food-Lebensmitteln, verarbeitetem Fleisch, Gebratenem sowie Süßspeisen und fettreichen Milchprodukten stillen. Verglichen mit den Beteiligten, die sich ausgewogen mit Obst, Gemüse und Fisch ernährten, lag die Krankheitswahrscheinlichkeit um 58 Prozent höher.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gemüse in der Schwangerschaft
schützt Kinder vor Diabetes

Falsche Ernährung in der Schwangerschaft hat nach Angabe der Victoria Krankenversicherung gesundheitliche Folgen für das Kind: Essen beispielsweise die werdenden Mütter nur wenig oder sehr selten frisches Gemüse, erkrankt der Nachwuchs deutlich häufiger an Diabetes Typ 1 als sonst. Zu diesem Schluss kamen jetzt schwedische Wissenschaftler nach einer Untersuchung von 6.000 Fünfjährigen. Schwangere sollten daher jeden Tag frisches Obst oder Gemüse zu sich nehmen und auf eine ausgewogene, vitamin- sowie ballaststoffreiche Ernährung achten, rät die Victoria.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Hustenreiz wirksam bekämpfen
In der kühlen Jahreszeit leiden viele Bürger wieder vermehrt an Reizhusten - meist als Folge einer überstandenen Erkältung. Hustengeplagte sollten möglichst verqualmte sowie überheizte Räume meiden und viel trinken, rät die DKV Deutsche Krankenversicherung. Insbesondere ist der Genuss von Malven-, Lindenblüten- und Salbeitee empfehlenswert, die zusätzlich die Regeneration der bronchialen Schleimhäute fördern. Mit geringem Aufwand lässt sich zudem die Luftfeuchtigkeit in Wohnung oder Büro erhöhen - etwa durch das Aufhängen von feuchten Tüchern oder das Absenken der Raumtemperatur unter 22 Grad. Auch mechanische oder elektrische Verdunster helfen. Sollte der Husten aber nicht besser werden und länger als zwei Wochen andauern, ist ein Arztbesuch ratsam.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Mütter-Taxi unterwegs
Häufig haben Frauen im Alltag eine Menge zu organisieren: Job, Haushalt und oft auch noch die Betreuung der Kinder. Neudeutsch heißt dies „Multitasking“ und bedeutet, dass gerade Mütter viele Dinge gleichzeitig erledigen müssen. Beim Autofahren ist das jedoch nicht ungefährlich, warnen die Experten der Victoria Versicherung. So ist der Unfall schnell passiert, wenn etwa die Mama nicht nur das Auto steuert, sondern zusätzlich einen unruhigen Säugling mit dem Schnuller beruhigt oder den auf dem Rücksitz zankenden Nachwuchs zur Raison bringt. Auch Zeitdruck wirkt hier nicht gerade förderlich: Nach dem verspäteten Verlassen des Hauses oder dem zeitraubenden Abschied an der Kindergartentür werden Vorsichtsmaßnahmen und selbst Verkehrsregeln oft außer Acht gelassen: Überhöhte Geschwindigkeit, das Parken im Halteverbot oder in der zweiten Reihe kommen in solchen Situationen regelmäßig vor. Auch rote Ampeln oder andere Verkehrszeichen werden im Erledigungsstress leicht übersehen und Fahrradfahrer oder Fußgänger in der Eile nicht beachtet. Die Victoria rät den Müttern daher, Zeitpuffer einzuplanen und besser auf ein paar Termine zu verzichten. Bei längeren Fahrten mit Babys sollte möglichst eine weitere Person mitfahren, um die Betreuung zu übernehmen. Das erhöht die Sicherheit und schont zudem die strapazierten Mütter-Nerven.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit:
Hausrat in Garage nicht immer mitversichert

Wer kennt das nicht: In Wohnung und Keller sammeln sich immer mehr Besitztümer an, doch trennen möchte man sich davon nicht. Daher lagern viele Bürger Eigentum auch in der Garage ein. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, warnt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Bei einem Einbruch sind nämlich die hier aufbewahrten Gegenstände nicht immer automatisch durch die Hausratversicherung mit abgedeckt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Abstellmöglichkeit zu weit vom Haus entfernt liegt. Diese Erfahrung musste kürzlich ein Mann machen, dessen wertvolle Gokarts aus einer Sammelgarage gestohlen worden waren. Sein Hausratversicherer weigerte sich, den Schaden zu ersetzen und argumentierte, dass für die Schutzgewährung ein Minimum an Überwachungs- und Beobachtungsmöglichkeiten vorauszusetzen sei. Da sich die Garage des Klägers aber fünf Kilometer vom Haus entfernt befand, könne man davon nicht ausgehen. Daraufhin klagte der Bestohlene vor dem Landgericht in Coburg. Die Richter teilten jedoch die Meinung der Assekuranz: Es hätte hier einer zusätzlichen Vereinbarung bedurft, um die dort befindlichen Wertgegenstände mit abzusichern (LG Coburg, Az.: 23 O 369/09). Die Hamburg-Mannheimer rät daher, die Versicherung umgehend zu kontaktieren, wenn Hausrat an einem weiter entfernten Ort gelagert werden soll.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Versicherung & Sicherheit:
Versicherung & Sicherheit: Risiko Hund?

Rund fünf Millionen Hunde sind in Deutschland registriert; die tatsächliche Anzahl könnte Schätzungen zufolge doppelt so hoch sein. Gerade in der Vorweihnachtszeit haben Züchter und Tierheime Hochbetrieb, denn Mops, Labrador und Co. sind nach wie vor beliebte Weihnachtsgeschenke. Sind die zeitlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben, spricht nichts gegen die Anschaffung eines geeigneten Vierbeiners. Allerdings warnt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, die damit verbundene Verantwortung nicht zu unterschätzen, denn ein Hund kann erheblichen Schaden anrichten. Ob Bissverletzung oder demolierte Hoteleinrichtung, Autounfall oder zerfetzter Mantel - die Schadenfälle, die bei der Hundehalterhaftpflicht gemeldet werden, zeigen eindrücklich, welches Risiko im Einzelfall von einem Hund ausgehen kann. Doch man kann vorbeugen, wissen die Experten, denn viele Unfälle geschehen, weil Herrchen oder Frauchen ihren vierbeinigen Begleiter nicht führen können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Hund seinen Eigentümer als „Leittier“ akzeptiert - die dazu erforderlichen Verhaltensregeln sollte jeder Hundebesitzer kennen und beherzigen. Kinder bis etwa zum zwölften Lebensjahr sind für diese Aufgabe noch nicht geeignet und sollten niemals mit dem Hund alleine bleiben. Gerade für „Anfänger“ ist eine Hundeschule empfehlenswert, da Hund und Herrchen hier die wichtigsten Regeln einüben können. In potenziell gefährlichen Situationen sollte der Vierbeiner in jedem Fall an die Leine: An einer belebten Kreuzung, auf einer Wiese voller tobender Kinder oder bei fremdem Besuch in der Wohnung kann nämlich auch ein gutartiger Hund unvorhersehbar heftig reagieren. Wer diese Regeln beachtet, kann das Risiko eines Schadens bereits erheblich senken. Trotzdem ist der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung - am besten mit „Haus & Gassi“-Schutz - ratsam, um sich vor möglichen finanziellen Folgen zu schützen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Adventszeit ohne böse Überraschungen
Im Supermarkt locken weihnachtliche Süßigkeiten und festliche Dekorationen bestimmen zunehmend das Stadtbild: Die Adventszeit steht bevor. Damit die besinnlichen Stunden nicht durch Brandschäden getrübt werden, informieren die Experten der ERGO Versicherungsgruppe hier über die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen.
Am 29. November ist der erste Advent und wie in jedem Jahr werden aus diesem Anlass wohl in den meisten deutschen Wohnstuben die Kerzen angezündet. Eine schöne Tradition, denn was könnte gemütlicher sein, als sich mit seinen Lieben bei Kerzenschein, heißem Tee und duftendem Gebäck auf die Vorweihnachtszeit einzustimmen? Manch ein besinnlicher Abend findet allerdings ein unerfreuliches Ende, denn immer wieder geraten Kerzenflammen außer Kontrolle und können im schlimmsten Fall einen Wohnungsbrand verursachen. Allein im vergangenen Jahr entstanden durch Feuer Schäden in Höhe von rund 35 Millionen Euro. Soweit muss es nicht kommen, sagen die Schadenfachleute der ERGO Versicherungsgruppe, denn einige einfache Vorsichtsmaßnahmen verhindern, dass Kerzen zur Gefahrenquelle werden.
Eine der häufigsten Brandursachen in der Vorweihnachtszeit sind ausgetrocknete Adventskränze oder Weihnachtsgestecke, die Feuer fangen und dann wie Zunder brennen. Daher sollte man schon bei der Auswahl darauf achten, dass das verwendete Tannengrün möglichst frisch ist und im Idealfall auf einem feuchten Steckschwamm dekoriert wurde. Regelmäßig gewässert hält dieser die Zweige frisch und vermeidet so auch, dass sie sich etwa durch Funkenflug entzünden. Alternativ können Kränze und Gestecke durch regelmäßiges Besprühen feucht gehalten werden. Vorsicht ist geboten, wenn der Kranz selbst oder die eingearbeiteten Dekorationen aus Kunststoff oder anderen leicht brennbaren Materialien bestehen: Auf diese Modelle verzichtet man besser. Wenn die Kerzen heruntergebrannt sind, sollte man sie nach Auskunft der ERGO-Experten wechseln, bevor die Flamme das Tannengrün oder die Dekoration erreicht.
Der Adventskranz gehört überdies stets auf einen feuerfesten Untersatz wie etwa einen Glas- oder Keramikteller. Frei stehende Kerzen im Raum sollten nur in geeigneten, standsicheren Kerzenhaltern brennen. Dabei gilt es, darauf zu achten, dass die offenen Flammen möglichst nicht in Reichweite brennbarer Wohntextilien, Zeitungen oder anderer Gegenstände aus leicht entzündlichen Materialien stehen – anderenfalls kann es leicht geschehen, dass durch einen Luftzug oder eine unkontrollierte Bewegung ein Brand entfacht wird. Für den Fall der Fälle sollte man daher stets einen Eimer Wasser, eine Löschdecke oder einen Feuerlöscher bereit halten.
Wo Kinder im Haushalt leben, müssen diese Vorsichtsmaßnahmen besonders sorgfältig beachtet werden, denn gerade die Kleineren sind noch nicht in der Lage, selbst immer die nötige Umsicht walten zu lassen. Daher sollten die beschaulichen Lichter auch nur dann brennen, wenn ein Erwachsener im Raum ist. Auch größere Kinder sollten Kerzen weder anzünden noch herumtragen dürfen; Feuerzeug und Zündhölzer müssen nach jeder Benutzung wieder kindersicher verstaut werden. Verlässt man die Wohnung oder auch nur den Raum, empfehlen die Sicherheitsfachleute der ERGO, alle Kerzen zu löschen.

Auto & Verkehr: Verbandskasten in Ordnung?
Laut Straßenverkehrsordnung muss sich in jedem Pkw, Lkw oder Bus ein Verbandskasten befinden, so dass im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Allerdings sind die Sets häufig in einem beklagenswerten Zustand. Viele Fahrer kümmern sich zwar sorgfältig um den Zustand ihres Fahrzeugs, die Erste-Hilfe-Ausrüstung wird jedoch nur selten oder gar nicht inspiziert, wissen die Experten der Victoria Versicherung. Zumeist ist der Inhalt nicht vollständig oder das Verfallsdatum schon lange überschritten - das Verbandsmaterial daher nicht mehr steril. Schätzungen zufolge sind mehr als zwei Drittel aller im Umlauf befindlichen Erste-Hilfe-Ausstattungen überaltert. Kein Wunder: Oft werden sie von einem Auto ins andere übernommen und sind im Laufe der Zeit überdies Feuchtigkeit sowie extremen Temperaturschwankungen ausgesetzt. Gerade die sogenannten Sterilteile müssen jedoch regelmäßig überprüft und spätestens alle fünf Jahre ausgetauscht werden. In der Regel findet sich das Verfallsdatum auf der Packung selbst oder auf dem Beipackzettel. Wer sich nicht sicher ist, ob der Inhalt seines Rettungssets der vorgeschriebenen DIN-Norm 13164 entspricht, sollte den Kasten in einer Apotheke vorzeigen, rät die Victoria. Dort können dann auch abgelaufene Bandagen, Pflaster oder Handschuhe ausgemustert und sofort ersetzt werden. Die Experten empfehlen, den Verbandskasten leicht zugänglich unter dem Vordersitz oder im Handschuhfach aufzubewahren: So wird er nicht vergessen und ist im Notfall gleich griffbereit.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr:
Wer nicht abschließt, den bestraft das Leben …

Es mag Regionen auf der Erde geben, wo man sein Auto unverschlossen abstellen kann. In Deutschland jedoch ist trotz sinkender Diebstahlsquote die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Fahrzeug auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Pkw-Besitzer, die ihren Wagen nicht verschließen, handeln daher grob fahrlässig und setzen ihren Versicherungsschutz aufs Spiel, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Auch Vergesslichkeit gilt nicht als Entschuldigung: Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz bewerteten dies sogar als „unentschuldbare Pflichtverletzung“: Ein Fahrer hatte vergessen, seinen Pkw zu verriegeln und den Schlüssel nebst Fahrzeugschein im Wagen zurückgelassen. Obwohl ihm später in der Nähe seines Fahrzeugs zwei Männer auffielen, hielt der achtlose Wageninhaber eine Kontrolle für unnötig. Wenig überraschend wurde das Auto über Nacht gestohlen. Die Kaskoversicherung weigerte sich daraufhin, den entstanden Schaden zu ersetzen. Der Bestohlene war jedoch der Ansicht, sein Fahrzeug wäre selbst im abgeschlossenen Zustand entwendet worden und klagte sich durch alle Instanzen, um eine Entschädigung für den erlittenen Verlust zu erreichen. Doch auch die obersten Koblenzer Richter konnten seiner Argumentation nicht folgen: Der Kläger habe seine Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit dem versicherten Gegenstand besonders schwerwiegend verletzt und durch sein Verhalten einen Schadenfall geradezu provoziert (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1243/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Besondere Achtsamkeit auf Parkplätzen
Wer im fließenden Verkehr am Fahrbahnrand die Autotür öffnet, trägt in der Regel die volle Verantwortung, wenn dadurch ein Unfall geschieht. Auf Parkplätzen gestaltet sich die Situation jedoch anders: Es ist eng, Fahrzeuge kommen an und fahren ab, Türen werden abrupt geöffnet und bleiben beim Aussteigen oder Beladen oft minutenlang offen stehen - zu Stoßzeiten oftmals ein heilloses Chaos. Daher ist auf Parkplätzen besondere Vorsicht geboten, warnt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, denn hier werden bei Unfällen mit geöffneten Fahrzeugtüren nicht selten alle Beteiligten zur Rechenschaft gezogen. Dies erfuhr auch ein Herr, der beim Einparken in die bereits halb geöffnete Tür des neben ihm haltenden Fahrzeugs gefahren war und diese beschädigt hatte. Der Eigentümer forderte Schadenersatz: Schließlich müsse auf einem Parkplatz jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass Fahrzeugtüren geöffnet würden und sein Fahrverhalten anpassen. Das Landgericht Saarbrücken sah dies ähnlich und verurteilte den Fahrer, ein Drittel des Unfallschadens zu übernehmen. Die übrigen zwei Drittel musste der Kläger selbst tragen (LG Saarbrücken, Az.: 13 S 181/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Tee schützt vor Karies und Parodontose
Mehr als 80 Prozent der Bundesbürger haben Probleme mit den Zähnen: Bakterien verursachen Karies, Zahnfleischentzündungen oder Parodontose. Durch den regelmäßigen Genuss von Tee lassen sich die Krankheitserreger im Mundraum reduzieren, berichtet die DKV Deutsche Krankenversicherung. So hemmen etwa die in grünem und schwarzem Tee enthaltenen Phenole wirkungsvoll das Wachstum der schädlichen Bakterien. Japanische Wissenschaftler fanden zudem heraus, dass das im grünen Tee enthaltene Antioxidationsmittel Catechin positive Auswirkungen auf entzündetes Zahnfleisch hat: Schon eine Tasse Tee pro Tag kann auf Dauer zu einer nachweislichen Verbesserung führen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Rohrbruch durch Frost ist leicht zu vermeiden
Zuleitungsrohre in unbeheizten Räumen oder im Außenbereich, wie beispielsweise der Wasseranschluss für den Garten, können bei Frost platzen - so etwas verursacht Arbeit und Kosten, Versicherungen haften gegebenenfalls nicht. Daher raten die Experten der Victoria Versicherung, vor Einbruch der Winterkälte das Wasser aus frostgefährdeten Rohren abzulassen oder die fraglichen Leitungen zu isolieren. Im Zweifelsfall sollten sich Hausbesitzer von einem Fachmann über die notwendigen Maßnahmen beraten und bei der Durchführung unterstützen lassen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Geld unter der Matratze
Sparen gilt in Deutschland als wichtige Tugend und 68 Prozent der Bundesbürger wollen auch im kommenden Jahr genauso viel oder sogar mehr Geld zurücklegen als bisher. Das ergab jetzt eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Immerhin 18 Prozent der Befragten gaben an, ihre Ersparnisse am liebsten zuhause zu deponieren - eine „Geldanlage“, die laut Hamburg-Mannheimer Leben denkbar problematisch ist: Rücklagen unter der Matratze bringen nämlich nicht nur keinerlei Ertrag, sondern verlieren inflationsbedingt sogar kontinuierlich an Wert. Wer regelmäßig etwas zur Seite legen kann, sollte das Geld nach Auskunft der Experten daher sinnvollerweise in eine bessere Altersvorsorge investieren.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Bakterien auf der Computertastatur
Auf vielen Computertastaturen tummeln sich mehr Bakterien als auf mancher Toilette: Besonders viele Krankheitserreger finden sich auf den Keyboards von öffentlich zugänglichen Rechnern in Flughäfen, Bibliotheken, Internetcafés, Schulen oder Büros. Daher empfehlen die Experten der Victoria Krankenversicherung allen Usern, sich gerade in Zeiten der Schweinegrippe nach der Benutzung gründlich die Hände zu waschen.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Was tun mit kleinen Frühaufstehern?
Nach dem Ende der Sommerzeit zeigt der Wecker in vielen Familien gerade einmal 5.30 Uhr, wenn Sohn oder Tochter hellwach im elterlichen Schlafzimmer erscheinen. Kindergarten- und Grundschulkinder sind häufig von Natur aus Frühaufsteher. Zudem brauchen sie erfahrungsgemäß deutlich länger als Erwachsene, um sich der Zeitumstellung anzupassen - bei einem Fünfjährigen kann es mehrere Wochen dauern, bis sich seine „innere Uhr“ reguliert hat. Für die Eltern ist das eine echte Herausforderung, und die Versuchung ist groß, noch ein Viertelstündchen liegen zu bleiben. Die DKV Deutsche Krankenversicherung mahnt hier zur Vorsicht: Wer Kinder in diesem Alter sich selbst überlässt, riskiert unter Umständen schwere Unfälle - und zwar auch dann, wenn er den Nachwuchs vermeintlich sicher vor dem Fernseher „geparkt“ hat. Daher muss ein Elternteil mit den Kindern aufstehen und sie beaufsichtigen. Wechseln sich die Eltern dabei ab, fällt dies in der Regel leichter. Überdies lassen sich bei etwas größeren Kindern Regelungen finden, die sowohl dem elterlichen Ruhebedürfnis als auch dem kindlichen Tatendrang Rechnung tragen. So kann man etwa vereinbaren, dass der Nachwuchs nach dem Wecken der Eltern noch eine halbe Stunde im Kinderzimmer bleibt und dort Bücher anschaut, Musik hört oder malt - damit gewinnen Papa oder Mama zumindest Zeit, um richtig wach zu werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit:
Gesundheitsprobleme durch falsches Heizen

An der Frage nach der richtigen Raumtemperatur scheiden sich die Geister: Sparfüchse empfehlen gerne, ausschließlich die ständig genutzten Räume wie beispielsweise Wohnzimmer, Küche oder Kinderzimmer zu beheizen. Das ist jedoch gesundheitlich nicht unbedenklich, warnen die Experten der Victoria Krankenversicherung. Der Grund: Die in der Raumluft befindliche Feuchtigkeit schlägt sich an den ausgekühlten Wänden nieder und schafft damit ideale Bedingungen für Schimmel, dessen Sporen sich über die Luft in der ganzen Wohnung ausbreiten können. Die ungewollten Folgen der Wärmeeinsparung sind dann Erkrankungen der Atemwege, Reizungen der Haut, chronische Erschöpfung, erhöhte Infektanfälligkeit oder Allergien. Laut einer Studie erkranken beispielsweise Kinder in einer von Schimmelpilz belasteten Umgebung bis zu dreimal häufiger an Asthma bronchiale als ihre Altersgenossen. Die Victoria rät daher, die Raumtemperatur in der Wohnung nicht unter 15 Grad abzusenken und mehrmals täglich gründlich zu lüften. Um Feuchtigkeitsbildung an den Wänden zu vermeiden, sollte zudem der Wärmeunterschied zwischen den Zimmern nicht mehr als vier Grad betragen.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Erste Hilfe beim Herzanfall
Wenn das Herz stillsteht, zählt jede Minute: Allein in Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 140.000 Menschen am sogenannten plötzlichen Herztod. Aktuellen Schätzungen zufolge könnten aber neun von zehn Betroffenen überleben, würde das Herz schnellstmöglich mit einem Elektroschock wieder in Gang gesetzt, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. In vielen Fällen verstreicht allerdings bis zum Eintreffen der Rettungskräfte lebenswichtige Zeit. Zahllose Kommunen haben daher inzwischen öffentliche Gebäude, Flughäfen, Banken und auch U-Bahnen mit automatischen Defibrillatoren (AED) ausgestattet. Aber nur wenige Bundesbürger wissen, dass die Geräte selbst von medizinischen Laien eingesetzt werden können und trauen sich die Anwendung daher im Notfall nicht zu: Sie fürchten, den gesundheitlichen Zustand durch unsachgemäßes Handeln möglicherweise noch zu verschlimmern. Diese Sorgen sind unbegründet, beruhigt die DKV. Die automatischen Defibrillatoren sind benutzerfreundlich konstruiert und analysieren selbstständig, ob ein Stromstoß nötig ist. In diesem Fall erhält der Helfer die richtigen Anweisungen durch einen im Gerät integrierten Sprachcomputer. Der Einsatz ist nicht empfehlenswert, wenn die Opfer jünger als acht Jahre sind oder weniger als 35 Kilo wiegen. Wer also miterlebt, dass eine Person plötzlich zusammenbricht, nicht mehr ansprechbar ist und auch auf Berührungen nicht mehr reagiert, sollte unverzüglich den Rettungsdienst informieren und anschließend - wenn vorhanden - den Defibrillator nutzen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Steuern sparen im nächsten Jahr
Ab dem kommenden Jahr können Beiträge zur Krankenversicherung in höherem Maße von der Steuer abgesetzt werden als bisher. Grundlage dafür ist das Bürgerentlastungsgesetz, das im Januar in Kraft tritt. Wer etwas davon hat und wie man die Steuerersparnis auch bekommt, erklärt ERGO-Krankenversicherungsexperte Benno Schmeing.
Wer profitiert von den neuen Steuerregeln?
Vor allem werden Familien profitieren, bei denen Eltern und Kinder privat versichert sind. Sie zahlen in der Regel hohe Beiträge und können daher künftig auch viel von der Steuer absetzen: Eine vierköpfige Familie kann so bei einem Steuersatz von 30 Prozent ungefähr 2.400,- Euro Steuern pro Jahr sparen. Aber auch die meisten anderen Steuerzahler, ob gesetzlich oder privat versichert, werden mehr Geld im Portemonnaie haben.
Wie kommt man an die Ersparnis?
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern wird der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenkasse automatisch ab Januar beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Privatversicherte werden dagegen zum Jahresanfang Post von ihrer Krankenversicherung bekommen. Darin ist eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, in der steht, wie viel Geld der Versicherte für sich und eventuell für seine Familie steuerlich geltend machen kann. Diese Beträge werden in der Regel etwas geringer sein als die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung, weil Beitragsanteile für zusätzliche Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung) nicht mitgerechnet werden dürfen. Der Arbeitgeber kann dann die Ersparnis direkt von der Lohnsteuer abziehen.
Also viel Bürokratie?
Nur im kommenden Jahr. Ab dem Jahr 2011 soll es dann eine elektronische Bescheinigung geben. Die wird direkt von der Krankenversicherung an die Behörden übermittelt, wo sie Arbeitgeber und Finanzamt abrufen können. Der Steuerzahler muss dann nichts mehr machen. Allerdings ist es für dieses automatische Verfahren unbedingt notwendig, dass die Versicherten ihrer privaten Krankenversicherung erlauben, ihre persönliche Identifikationsnummer zu speichern. Die Identifikationsnummer hat ja jeder bereits bekommen, sie wird nach und nach die Steuernummer ersetzen.
Über den ERGO-Experten
Benno Schmeing (Jahrgang 1959) beschäftigt sich als Versicherungsmathematiker seit fast 20 Jahren mit dem Gesundheitswesen und der privaten Krankenversicherung. Seit Januar 2006 entwickelt er für die DKV Deutsche Krankenversicherung neue Produktideen. Dabei hat er die gesamte Gesundheitsbranche im Blick. Wenn er nicht gerade den Markt und Wettbewerb nach neuen Chancen beleuchtet, unternimmt er gerne etwas mit seiner Familie und liebt ein gutes Essen in entspannter Atmosphäre.

Kinder & Familie: Computer-Unfälle
Seit der Computer in die Haushalte eingezogen ist, werden seine Gefahren für Kinder immer wieder diskutiert. Zumeist geht es dabei um die Inhalte und die Nutzung des Rechners. Doch auch die Geräte selbst können für Kinder gefährlich werden, weiß die Victoria Versicherung. Eine jüngst veröffentlichte amerikanische Langzeitstudie ergab, dass zwischen 1994 und 2006 mehr als 78.000 Menschen durch Computer und Zubehör so schwer verletzt wurden, dass sie die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchten - die Anzahl der leichteren Verletzungen liegt um ein Vielfaches höher. Im Zeitverlauf stieg die Anzahl der Unfälle mehr als doppelt so stark an wie die Anzahl der Computer in Privathaushalten. Hauptsächlich betroffen sind Kinder unter fünf Jahren: Über 40 Prozent der Unfallopfer gehören zu dieser Altersgruppe, zwei Drittel erleiden Kopfverletzungen. Eltern rät die Victoria vor diesem Hintergrund, kleine Kinder niemals unbeaufsichtigt in der Nähe des Computers zu lassen. Am besten ist der Rechner in einem separaten Zimmer untergebracht, zu dem der Nachwuchs nur kontrolliert Zutritt hat. Bildschirm, Tastatur und Drucker sowie gegebenenfalls der Laptop sollten so aufgestellt sein, dass sie nicht umkippen beziehungsweise vom Tisch stürzen können. Strom- und Gerätekabel dürfen nicht frei zugänglich sein, zudem sollten die Kinder für deren Gefahren frühzeitig sensibilisiert werden. So vermeidet man Stromunfälle - nicht nur am Computer - und verhindert, dass der Sprössling ein schweres oder scharfkantiges Gerät am Kabel vom Tisch zieht und dadurch verletzt wird. Wo Krabbelkinder unterwegs sind, sollten Computer- und Zubehörkabel im Zweifelsfall komplett entfernt werden, wenn der Rechner nicht benutzt wird.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Aufgepasst mit der Motorsäge
Wenn es jetzt kälter wird, greift mancher Hausbesitzer zur Motorsäge, um das Brennholz für den heimischen Kamin passend zu machen oder gleich selbst aus dem Wald zu holen. Das ist besonders für Anfänger oder Ungeübte nicht ungefährlich - immer wieder kommt es beim Sägen zu schweren Unfällen, berichtet die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Aus diesem Grund erlauben mittlerweile die meisten kommunalen und privaten Forstbetriebe nur noch Fachkundigen, Holz für den Eigengebrauch zu schneiden: Wer mit der Motorsäge in die Wälder will, muss zuvor in einem Kurs den richtigen Umgang mit dem Arbeitsgerät üben. Aber auch beim Einsatz in den eigenen vier Wänden sollten sich die Hobby-Holzfäller an die Sicherheitsregeln halten, mahnen die Experten der Hamburg-Mannheimer. Dazu zählt unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, zu der ein Helm mit Gesichtsschutz, Ohrenschützer, passendes Schuhwerk mit Stahlkappen sowie eine gepolsterte Schnitthose und Arbeitshandschuhe gehören. Empfehlenswert ist vor dem Einsatz zudem das genaue Studium der Gebrauchsanweisung: Die meisten Unfälle passieren vor allem aufgrund fehlerhafter Bedienung der Maschine. In jedem Fall sollten Freizeit-Holzfäller über eine Privat-Haftpflichtversicherung verfügen, um sich gegen Schäden, die sie gegebenenfalls Dritten zufügen, abzusichern. Um möglichen Risiken durch eine Funktionsstörung vorzubeugen, rät die Hamburg-Mannheimer, die Motor- oder Kettensäge in regelmäßigen Abständen durch einen Fachbetrieb kontrollieren zu lassen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Vorsicht rutschig!
Knapp 40 Prozent der Deutschen wissen nicht, dass die meisten Unfälle im Haushalt passieren – das ergab jetzt eine Umfrage des Forsa-Instituts. Fakt ist: Jeder fünfte Bundesbürger über 18 Jahren musste schon infolge eines Haushaltsunfalls zum Arzt oder ins Krankenhaus. Über achtzig Prozent der Unfälle sind Stürze, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Dabei ist eine wirksame Vorbeugung keineswegs schwierig. Sie beginnt mit einem rutschhemmenden Bodenbelag: Wer neue Böden verlegt, sollte hier auf die DIN 5120 achten: Böden mit der Bewertungsklasse R13 erfüllen die höchsten Anforderungen an Rutschfestigkeit. Bereits vorhandene Böden können durch eine nachträgliche (unsichtbare) Beschichtung rutschsicher gemacht werden, für Holz- und Laminatböden gibt es überdies entsprechende Pflegemittel im Fachhandel - eine Investition, die sich speziell in Nassräumen und auf Treppenstufen durchaus lohnen kann. Auch Läufer, Teppiche oder Matten können die Wege in der Wohnung sicher machen - vorausgesetzt, sie sind mit einer rutschfesten Beschichtung (auch bei Nässe) oder z.B. durch beidseitige Teppichklebebänder ausgestattet und liegen auch an den Ecken fest auf. Treppen und Stufen sind nicht zu unterschätzen. Diese sollten immer gut kenntlich gemacht und beleuchtet sein. Eine weitere Empfehlung der Unfallexperten: Bei der Reinigung und Pflege glatter Böden sollte man mit Putzmitteln sparsam umgehen. Zu reichlich dosierte Reinigungs- oder Pflegeprodukte bilden nämlich auf dem Boden eine Schicht, die im Zusammenwirken mit Wasser zum gefährlichen Schmierfilm wird. Wer zudem in der Wohnung stets Hausschuhe mit griffigen, rutschfesten Sohlen (keine glatten Kunststoffsohlen) trägt, hat schon viel zur Vorbeugung einer gefährlichen „Rutschpartie“ getan.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Weniger Kfz-Diebstähle - höhere Entschädigung
Im vergangenen Jahr ist die Kfz-Diebstahlquote im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent gesunken. Nach Angabe der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung stieg hingegen die Summe der durchschnittlich ausgezahlten Entschädigung leicht an: So wurden laut Statistik der Deutschen Versicherungswirtschaft durchschnittlich 7.236,— Euro pro Fahrzeug erstattet.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Optimismus beschleunigt Heilung
Wer positiv denkt, verbessert seine Heilungschancen. Diese weitverbreitete Volksmeinung wird nach Angabe der Victoria Krankenversicherung jetzt auch durch Untersuchungen schwedischer und amerikanischer Wissenschaftler bestätigt: So zeigten optimistisch gestimmte Patienten mit einem Schleudertrauma nach einem halben Jahr auffällig weniger Beschwerden als diejenigen, die nicht mit einem positiven Verlauf rechneten.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gefährliche Gleichgewichtsstörungen
Gleichgewichtsstörungen und Schwindelanfälle nehmen mit steigendem Alter zu, häufig sind schwere Stürze und Knochenbrüche die Folge. Laut Information der DKV Deutsche Krankenversicherung beginnen die Schwierigkeiten schon früher als bisher angenommen: So fanden amerikanische Wissenschaftler heraus, dass in der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen bereits mehr als 18 Prozent Probleme mit der richtigen Balance hatten. Die Gesundheitsexperten empfehlen, rechtzeitig dagegen anzugehen: Wer beispielsweise jeden Tag übt, einige Minuten auf nur einem Bein zu stehen, kann wirkungsvoll den Gleichgewichtssinn trainieren und so das Unfallrisiko verringern.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Rente? Keine Ahnung!
Die eigenen Rentenansprüche sind für viele Bundesbürger offenbar ein Buch mit sieben Siegeln. So ergab eine aktuelle Umfrage des EMNID-Instituts, dass nur 13 Prozent der Deutschen glauben, ihre Altersbezüge sehr gut einschätzen zu können. Die Zahl der Befragten, die nach eigenem Bekunden nicht wirklich weiß, wie viel Geld ihr im Alter zur Verfügung steht, liegt bei über 50 Prozent. Die Experten der Hamburg-Mannheimer Leben raten jedem, der diesen Eindruck hat, sich schnellstmöglich Klarheit zu verschaffen. Nur so können Versorgungslücken erkannt und geschlossen werden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO
Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Musik nicht zu laut aufdrehen
Musik ist heute auch im Auto für viele Menschen ein unverzichtbarer Wohlfühlfaktor: Ob über das konventionelle Radio oder CD-Gerät, die Hightech-Musikanlage oder den mobilen IPod - kaum ein Autofahrer ist heute ohne „Beschallung“ unterwegs. Mit einer leistungsfähigen Musikanlage können dabei im Innenraum problemlos Klangstärken von über 100 Dezibel erreicht werden. Der Innenohr-Kopfhörer des IPod oder MP3-Players schirmt zusätzlich Außengeräusche ab. Diese Form von Musikbegeisterung führt schnell zu verkehrsgefährdendem Verhalten und kann im Schadenfall auch den Versicherungsschutz beeinträchtigen, warnen die Verkehrsexperten der Victoria Versicherung. Selbst eine Hupe ist nicht lauter als 105 Dezibel und kann bei lautem Musikgenuss oder unter dem Kopfhörer leicht überhört werden. Die normalen Fahrgeräusche anderer Pkws oder gar eine Fahrradklingel sind unter solchen Bedingungen nicht mehr wahrnehmbar - das kann im Zweifelsfall fatale Folgen haben. Dringt selbst das Martinshorn nicht mehr zum Musikfan durch und kommt es infolge dessen zu einer Behinderung von Rettungswagen oder Polizei, wird das für die Fahrer unter Umständen teuer: Gerichte können für diese Fahrlässigkeit Geldbußen von bis zu 5.000,— Euro verhängen. Die Victoria rät daher, während der Fahrt die Hi-Fi-Anlage auf Gesprächslautstärke zu schalten und auf Kopfhörer möglichst zu verzichten. Das steigert die Sicherheit im Straßenverkehr und dient außerdem der Gesundheit: Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge schädigen bereits Lautstärken von über 65 Dezibel langfristig das Hörvermögen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Mithaftung auch im Vollrausch
Wer sich als Beifahrer im Auto nicht anschnallt, handelt grob fahrlässig und muss daher bei einem Unfall für möglicherweise erlittene Verletzungen mit haften. Selbst ein Vollrausch schützt nicht vor dieser Konsequenz, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Das musste auch ein Mann erfahren, der nach einem Volksfest sturzbetrunken und unangeschnallt von seinem ebenfalls nicht mehr nüchternen Freund nach Hause gefahren wurde. Wenig überraschend kam es auf der Rückfahrt zu einem Unfall: Der Beifahrer erlitt erhebliche Verletzungen und blieb für unabsehbare Zeit arbeitsunfähig. Bei der Klage auf Entschädigung machte der Mann geltend, er habe sich bereits vor Fahrtbeginn im komaähnlichen Tiefschlaf befunden und wisse gar nicht, wie er überhaupt in das Auto gelangt sei. Er habe daher nicht bemerken können, ob er angeschnallt gewesen sei und trage für seine Verletzungen keine Mitverantwortung. Die Richter vom Oberlandesgericht in Karlsruhe teilten diese Meinung nicht ganz: Zwar hätte der Fahrer des Wagens selbst in alkoholisiertem Zustand dafür sorgen müssen, dass sein Beifahrer ordnungsgemäß angegurtet sei. Der Kläger selbst war nach Ansicht des Gerichts ebenfalls nicht ganz schuldlos, denn er habe durch seinen Alkoholkonsum fahrlässig eine Situation herbeigeführt, in der er nicht mehr die „zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ besaß. Aus diesem Grund billigte man ihm nur eine Entschädigung von zwei Dritteln des materiellen Schadens zu (OLG Karlsruhe, Az.: 1 U 192/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Wenn Bier und Wein in Strömen fließen …
Das Münchener Oktoberfest hat unlängst seine Pforten geschlossen, regionale Weinfeste haben vielerorts noch Saison und ab November findet man bundesweit auf den Weihnachtsmärkten unter anderem auch duftenden Glühwein. Dass manch ein Besucher örtlicher Feste und Märkte deutlich mehr Alkohol konsumiert als er verträgt, ist ein offenes Geheimnis. Was jedoch die wenigsten wissen: Auto- und Motorradfahrer, die sich im räumlichen Umfeld solcher Events bewegen, müssen mit alkoholisierten Fußgängern rechnen und ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung verweist hier auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München: An einer Kreuzung unweit der Oktoberfest-Wiese überquerte ein angetrunkener Fußgänger bei Rot die Fahrbahn. Dabei stieß er mit einer Motorradfahrerin zusammen, die stürzte und leichte Verletzungen erlitt. Das Motorrad wurde erheblich beschädigt. Die Dame verlangte von dem trinkfreudigen Wies’n-Besucher Schadenersatz - schließlich hätte sie keine Verkehrsregel verletzt. Doch die Richter hielten dies nicht für ausreichend und sahen eine 50-prozentige Mitschuld bei der Klägerin: Sie hätte zur Oktoberfestzeit auf dieser Straße mit Betrunkenen rechnen müssen, die sich im Verkehr nicht mehr ordnungsgsemäß verhalten könnten. Vor diesem Hintergrund sei ihre - prinzipiell zulässige - Geschwindigkeit zu hoch gewesen. Die Experten raten daher allen motorisierten Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht in der Nähe von Veranstaltungen, bei denen bekanntermaßen auch reichlich Alkohol fließt (AG München, Az.: 331 C 22085/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Martinsumzüge richtig versichern
Viele Familien freuen sich schon auf die Martins- und Laternenumzüge, die demnächst in vielen Regionen Deutschlands stattfinden. Für die Veranstalter ist das Ereignis allerdings nicht ganz ohne Risiko: Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, kann das unter Umständen ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Die Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, informiert, wie sich die Organisatoren wirksam absichern können.
Selbst gebastelte Laternen, Fackelträger und Posaunenchor: Das lässt Kinderaugen leuchten und sorgt bei den Erwachsenen für vorweihnachtliche Gefühle. Zumeist werden die Martins- oder Laternenumzüge von Vereinen, Schulen oder Kindergärten ausgerichtet und die Mitarbeiter oder ehrenamtlichen Helfer passen auf, dass niemand dabei zu Schaden kommt. Aber selbst bei bester Organisation lassen sich nach Erfahrung der Experten Zwischenfälle nicht hundertprozentig vermeiden: So kann beispielsweise in der Menge durch die brennende Fackel eines vom Veranstalter eingesetzten Zugbegleiters versehentlich ein Teilnehmer verletzt werden und so ein Haftpflichtanspruch entstehen.
Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Ist der Veranstalter zum Schadenersatz verpflichtet, haftet er mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen: Schnell kann da die wirtschaftliche Existenz in eine Schieflage geraten. Die Organisatoren sollten daher rechtzeitig vor dem Ereignis eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Victoria empfiehlt, im Vertrag eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vorzusehen. Die zu zahlende Prämie bemisst sich nach der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer. Auch für Vereine ist eine zusätzliche Versicherung wichtig: Oft schließt die Vereinshaftpflicht das Risiko eines Laternen- oder Martinszuges nämlich nicht mit ein.
Tierhalterversicherung
Gelegentlich nehmen an den Umzügen auch Reiter teil und machen die Veranstaltung so zu einem ganz besonderen Erlebnis. In diesen Fällen sollte der Veranstalter vorher prüfen, ob für die eingesetzten Pferde eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, denn Teilnehmer können im Gedränge schon einmal durch ein scheuendes Pferd verletzt werden. Selbst geübte Reiter können solche Vorfälle nicht in jedem Fall verhindern.
Im Schadenfall
Sollte es während des Umzuges zu einem Schaden kommen, müssen der Schadenshergang und das Verschulden des Veranstalters nachgewiesen werden. Die Betroffenen sollten dem Organisator daher nicht nur umgehend den Schaden, sondern auch die Namen von möglichen Zeugen mitteilen. Die Experten empfehlen dem Veranstalter, den Vorfall schnellstmöglich seinem Versicherer zu melden.

Kinder & Familie: Kopfweh nicht ignorieren
„Mama, mein Kopf tut weh!“ Viele Eltern kennen das: Kaum sind die Ferien vorbei, klagt der Nachwuchs vermehrt über Kopfschmerzen. Nach Aussage der DKV Deutsche Krankenversicherung sind immer mehr Kinder und Jugendliche davon betroffen. Bereits in der Grundschule leidet die Hälfte aller Jungen und Mädchen unter mehr oder weniger starkem Kopfweh, bei den Zwölfjährigen sind es bereits 90 Prozent. Wissenschaftlichen Studien zufolge gibt es für die Schmerzattacken viele Gründe: Manchmal sind körperliche Ursachen wie Sehschwächen, verstopfte Nebenhöhlen oder Infekte der Auslöser. Auch ernstere Organstörungen oder Nahrungsmittelallergien kommen gelegentlich infrage, ebenso wie falsche Ernährung, zu wenig Flüssigkeit oder hoher Fernsehkonsum. In den meisten Fällen ist jedoch Stress in Schule, Freizeit oder Familie für die Kopfschmerzattacke verantwortlich. In diesem Fall können zumeist die Eltern selbst für Abhilfe sorgen, wissen die Experten der DKV: So sollten sie die Zeit für Hausaufgaben begrenzen und Termine am Nachmittag reduzieren. Kinder brauchen nach der Schule ausreichend freie und vor allem unverplante Zeit. Allerdings sollte diese dann nicht ausschließlich vor dem Computer oder der Playstation verbracht werden. Bewegung an der frischen Luft - Inline-Skaten, Fußballspielen oder Fahrradfahren - macht einen klaren Kopf und baut zusätzlich den in der Schule oder am Schreibtisch aufgestauten Frust ab. Klagen die Kinder allerdings häufig über sehr starke Kopfschmerzen oder dauern die Beschwerden länger als drei Monate an, sollten die Ursachen durch den Arzt abgeklärt werden. Keinesfalls dürfen die Attacken einfach ignoriert werden, warnt die DKV: Unbehandelt werden sie rasch chronisch und begründen so eine spätere „Kopfschmerzkarriere“ im Erwachsenenalter.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit:
Fertiggerichte steigern Cholesterinspiegel

Bestimmte Cholesterine sind gefährlich: Sie lagern sich in den Zellen ab und erhöhen zudem das Risiko für Herzinfarkt oder Schlaganfall. Besonders tückisch ist nach Angabe der Victoria Krankenversicherung das sogenannte Oxycholesterin, das sich beim industriellen Erhitzen von fetthaltigen Substanzen bildet - insbesondere auch bei der Pulverisierung von Eiern und Milch. Oxycholesterin kommt somit in Fertiglebensmitteln wie Pizza oder Nudelgerichten vor, findet sich aber beispielsweise auch in Schokolade, Eis, Kuchen, Keksen oder Instant-Babynahrung. Erst kürzlich wiesen chinesische Wissenschaftler nach, dass der Cholesterinspiegel bei oxycholesterinreicher Nahrung überdurchschnittlich steigt und sich außerdem größere Ablagerungen in den Arterien bilden. Der bequeme Griff zum Fertiggericht kommt der Gesundheit daher auf Dauer teuer zu stehen, warnt die Victoria. Gegen Menüs aus dem Kühlregal ist in Bezug auf Cholesterine nichts einzuwenden, sie sollten jedoch die Ausnahme sein und höchstens einmal in der Woche auf dem Speiseplan stehen. Selbst zubereitete Mahlzeiten oder Backwaren benötigen zwar etwas mehr Zeit, kommen dafür aber ganz ohne gehärtete Fette und andere potenziell schädliche Zusätze aus.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Fieberndes Kind
Ob durch Ansteckung, herbstliches Schmuddelwetter oder als Reaktion auf die notwendigen Schutzimpfungen - Babys und Kleinkinder neigen schnell zu erhöhter Temperatur und Fieber. Insbesondere beim ersten Kind sind Eltern dann oft besorgt und unsicher. Das ist in den meisten Fällen nicht nötig, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung: Bei Kindern unter einem Jahr gelten Körpertemperaturen bis 38°C als unbedenklich, größere Kinder dürfen auch bis 39°C fiebern. In solchen Fällen brauchen die kleinen Patienten zunächst Ruhe und sollten reichlich trinken: Lauwarmer Melissen- oder Lindenblütentee hilft zusätzlich, die Körpertemperatur zu senken. Zudem sollte man die Kinder nicht zu warm anziehen und ihnen nur leichte Mahlzeiten anbieten. Auch Wadenwickel sind eine bewährte Erste-Hilfe-Maßnahme bei Fieber, sofern das Kind nicht bereits fröstelt. Dies reicht aus, sofern keine anderen schwerwiegende Symptome auftreten: Starker Durchfall, Erbrechen, Atembeschwerden, Ausschlag, Schmerzen, Bewusstseinstörungen oder gar Fieberkrämpfe erfordern einen sofortigen Besuch beim Kinderarzt. Auch, wenn das Fieber nach drei Tagen nicht gesunken ist, müssen die Eltern den Arzt zurate ziehen. Dieser kann dann unter Umständen auch fiebersenkende Mittel verabreichen. Von einer Selbstmedikation ist abzuraten: Bei falscher Dosierung oder längerer Einnahmedauer können selbst frei verkäufliche Präparate beispielsweise die Leber schädigen. Auch die vorbeugende Gabe von fiebersenkenden Medikamenten nach Impfungen ist laut DKV kritisch zu bewerten: Neuesten Studien zufolge kann Paracetamol nämlich die Impfwirkung vermindern.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 

Unauffälligere Radarkontrollen
Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit steigert die Unfallgefahr und kann gegebenenfalls sogar den Verlust des Führerscheins und des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Wer trotz dieser Risiken noch immer zu schnell fährt, muss jetzt aufpassen: Neue Radartechnologien sorgen seit kurzem für eine bessere Überwachung, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Versteckt in unauffälligen Geräten und ohne den vertrauten „Blitz“ sollen sie Raser deutlich zuverlässiger ermitteln als bisher. Auf vielen Autobahnen und innerstädtischen Straßen sind die neuen Geräte bereits im Einsatz.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Starker Stress kann Schlaganfall auslösen
In der Bundesrepublik erleiden jährlich mehr als 250.000 Menschen einen Hirnschlag, fast zehn Prozent der Betroffenen sind jünger als 40 Jahre. Vor allem Bluthochdruck, Übergewicht und Diabetes erhöhen das Risiko. Auch Raucher und Menschen mit erhöhten Cholesterinwerten sind gefährdet, weiß die Victoria Krankenversicherung. Wie eine kürzlich veröffentlichte Studie aus Schweden zeigt, kann starker Stress ebenfalls einen Hirnschlag auslösen. Ein großer Teil der Untersuchten hatte nach eigenen Angaben vor dem Schlaganfall unter sehr hohem Druck gestanden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Flüsterprobe bei Schulproblemen
Haben Kinder Schwierigkeiten in der Schule, denken Eltern oder Lehrer bei der Ursachenforschung nur selten an das Gehör. Dabei sind mangelnde Motivation, Konzentrationsschwäche oder Lese-Rechtschreib-Probleme manchmal auch Indizien für eine Hörminderung, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Immerhin ist laut einer Untersuchung des Umweltbundesamtes mittlerweile jedes achte Kind davon betroffen. Oft verschlechtert sich das Gehör schleichend und unbemerkt. Die DKV empfiehlt Eltern die sogenannte Flüsterprobe: Versteht ein Kind einen geflüsterten Satz aus vier Metern Entfernung nur schlecht oder gar nicht, sollte es unbedingt von einem Facharzt untersucht werden. 
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Schwimmen lindert Asthma-Beschwerden
Eine wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen leidet unter Asthma bronchiale - nach aktuellen Schätzungen sind mittlerweile zwischen fünf und zwölf Prozent aller Heranwachsenden in Deutschland davon betroffen. Schwimmen kann die Beschwerden lindern, weiß die Victoria Krankenversicherung. So zeigte kürzlich eine Studie aus Taiwan, dass sich durch regelmäßiges Training der Gesundheitszustand der erkrankten Kinder deutlich verbesserte: Es wirkt sich positiv auf Lungenfunktion sowie Atemtechnik aus und steigert zusätzlich auch die körperliche Belastbarkeit. Dabei sollten Asthmatiker nach Möglichkeit Schwimmbäder nutzen, in denen wenig oder kein Chlor verwendet wird, da dieser Zusatz die Atemwege reizen kann.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Einfacher Diebstahl oder Raub?
Wer in seinem eigenen Hause bestohlen wird und über eine angemessene Hausratversicherung verfügt, fühlt sich - zumindest hinsichtlich der materiellen Entschädigung - ausreichend geschützt. Die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung raten aber dazu, den Vertrag genau zu lesen und zu überprüfen, ob die Versicherung auch wirklich in jedem Fall eintritt. Es gibt nämlich Unterschiede zwischen den Definitionen von Einbruchdiebstahl, Raub und einfachem Diebstahl. Dies musste auch eine Dame feststellen, die bestohlen wurde, während sie sich selbst im Haus befand. Da sie eine Tür zum Lüften offen gelassen hatte, konnten die Diebe die Räumlichkeiten ungehindert und ohne Gewaltanwendung betreten: Ein Einbruch lag somit nicht vor. Auch der Tatbestand des Raubes war nicht erfüllt, da sie sich während der Tat in einem anderen Raum aufhielt und nicht angegriffen wurde. Daher handelte es sich im vorliegenden Fall um einen nicht versicherten, einfachen Diebstahl und die Bestohlene erhielt keine Entschädigung (OLG Frankfurt, Az.: 7 U 15/01).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Blitzschutz für Fotovoltaik-Anlagen
Deutschland ist weltweit der zweitgrößte Abnehmer von Fotovoltaik-Anlagen und die augenblicklich sinkenden Preise machen die Anschaffung für immer mehr Hausbesitzer attraktiv. Wer die umweltfreundliche Technologie nutzt, sollte aber auch an seine eigene Sicherheit denken, mahnen Experten der Victoria Versicherung. Deshalb sollten solche Anlagen nur von einem anerkannten Fachbetrieb installiert werden. Damit ist gewährleistet, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt sind und die Anlage beispielsweise auch korrekt in ein möglicherweise bestehendes Blitzableitersystem eingebunden wird. Für den Fall der Fälle empfehlen die Experten jedem Hausbesitzer, der eine Fotovoltaik-Anlage installiert, trotzdem die bestehende Wohngebäudeversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern. Während Schäden durch direkten Blitzeinschlag durch die dort eingeschlossene Feuerversicherung in der Regel automatisch abgedeckt sind, müssen Überspannungsschäden durch indirekten Blitzeinschlag zusätzlich versichert werden.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Stehlgutliste nach Einbruch obligatorisch
Allein im vergangenen Jahr registrierte das Bundeskriminalamt in Deutschland 42.240 Wohnungseinbrüche, das sind über sieben Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Für die Betroffenen ist dies immer ein immenser Schock. Ein kleiner Trost: Zumindest die materiellen Verluste werden in aller Regel von der Hausratversicherung ersetzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist jedoch, dass eine detaillierte Liste der entwendeten Gegenstände sowohl bei der zuständigen Assekuranz als auch bei der Polizei eingereicht worden ist. Das erleichtert die Schadenabwicklung und die Suche nach dem Diebesgut. Die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung empfehlen daher, die Aufzeichnung sofort bei der Anzeige vorzulegen und am besten von den zuständigen Beamten quittieren oder im Protokoll vermerken zu lassen. Besonders hilfreich ist es, wenn Fotos und Quittungen beigefügt werden, die das Aussehen und den Wert der gestohlenen Gegenstände zweifelsfrei dokumentieren.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Wenn Halloween böse endet
31. Oktober, Halloween: Auf der Suche nach Süßigkeiten ziehen Kinder durch die Straßen und drohen mit “Süßes oder es gibt Saures”. Wer keine Süßigkeiten spendiert, wird mit einem Streich bestraft: Rasierschaum am Fenster, Klopapier im Baum. Doch neben harmlosen Streichen haben in den letzten Jahren ernsthafte Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Vandalismus, Belästigungen und Gefährdung des Straßenverkehrs zugenommen. Wer kommt für die Schäden auf? Drei Fragen an ERGO-Expertin Tanja Cronenberg.
Haften die Eltern, wenn Minderjährige an Halloween
etwa ein Auto zerkratzen oder eine Hauswand beschmieren?

Entgegen der gängigen Meinung haften Eltern nicht für ihre Kinder. Auch Minderjährige sind - je nach Alter - für einen verursachten Schaden verantwortlich und müssen diesen aus ihrem eigenen Vermögen zahlen. Allerdings gilt das erst nach dem siebten Lebensjahr. Kinder unter sieben können nicht für verursachte Schäden haften. Sind die Eltern ihren Aufsichtspflichten nachgekommen und hat das Kind trotzdem „Mist gebaut“, bleibt das Halloween-Opfer wahrscheinlich auf seinen Kosten sitzen. Um das zu verhindern, sollten Eltern ihre private Haftpflichtversicherung überprüfen und die Leistungen gegebenenfalls um den Punkt erweitern, dass auch Schäden mitversicherter, deliktunfähiger Kinder reguliert werden. Diese „Kinderschadenklausel“ ist in vielen Haftpflichtversicherungen für Familien bereits enthalten.
Wie sieht es bei älteren Kindern über 7 Jahren aus? Wer haftet dann?
Kinder über sieben und unter achtzehn haften selbst, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen. Man muss also den Einzelfall prüfen. Je älter das Kind ist, desto eher bejaht ein Gericht die Haftung. So wurde zum Bespiel entschieden, dass ein 14-Jähriger erkennen muss, dass ein Graffiti per Farbspraydose an der Hauswand eine Sachbeschädigung ist.
Haften Eltern also gar nicht?
Doch, unter Umständen schon. Aber nur dann, wenn sie selbst etwas falsch gemacht, wenn sie nämlich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann würde die private Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden begleichen. Natürlich kann niemand 24 Stunden am Tag neben seinem Kind stehen, das verlangen auch die Gerichte nicht. Bei der Frage, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kommt es auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an. Je älter das Kind ist, desto mehr Freiraum und Eigenverantwortung darf man ihm geben.
Über die ERGO-Expertin 
Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.
Über die ERGO Versicherungsgruppe
Mit 17,7 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Heute vertrauen 40 Millionen Kunden den Leistungen, der Kompetenz und der Finanzstärke der ERGO und ihrer Gesellschaften. In Deutschland sind es 20 Millionen Kunden, die auf die starken Marken D.A.S., DKV, ERV, Hamburg-Mannheimer, KarstadtQuelle Versicherungen und Victoria setzen. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. Großaktionär mit 94,7 Prozent der Anteile ist Munich Re, einer der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Vorsorge & Finanzen:
Private Altersvorsorge sicher bei Insolvenz

Die Anzahl der Selbstständigen in Deutschland hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen - bei der letzten Erhebung im Jahr 2007 waren bereits 4,2 Millionen Menschen ihr eigener Chef. Damit müssen sie in aller Regel auch selbst für das Rentenalter vorsorgen. Wichtig zu wissen: Laut der Hamburg-Mannheimer Leben kann eine private Lebensversicherung so gestaltet werden, dass sie im Falle der Insolvenz pfändungssicher ist. Eine der Voraussetzungen: Die Leistungen aus der Police dürfen nur als lebenslange Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in Anspruch genommen werden. Die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen für den Todesfall, ist nicht gestattet und über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nicht verfügt werden. Das heißt, der Vertrag darf beispielsweise nicht gekündigt, beliehen, verpfändet oder abgetreten werden; auch eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich. Wie die Hamburg-Mannheimer mitteilt, kann eine bestehende kapitalbildende Lebensversicherung jederzeit in eine pfändungssichere private Rentenversicherung umgewandelt werden. Die Experten raten den Selbstständigen daher, sich frühzeitig über diese Möglichkeit beraten zu lassen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vorsorge & Finanzen: „Riestern“ trotz Versorgungswerk?
„Riestern“ erfreut sich bei den Deutschen trotz Finanzkrise anhaltender Beliebtheit. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sorgen inzwischen 12,6 Millionen Bundesbürger mit der staatlich geförderten Privatrente für ihr Alter vor. Auch Ehepartner von zulageberechtigten Personen, die selbst nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben mittelbar Anspruch auf die staatliche Förderung. Wie die Hamburg-Mannheimer Leben informiert, gilt dies sogar dann, wenn sie über ein berufsständisches Versorgungswerk rentenversichert sind. In diesem Fall darf die staatliche Zulage allerdings nicht zur Aufstockung der Altersvorsorge beim fraglichen Versorgungswerk genutzt werden, sondern muss in eine private Rentenversicherung fließen. So entschied auch das Bundesfinanzgericht in einem aktuellen Urteil: Eine Tierärztin wollte auf dem Klageweg Riester-Zulagen für ihre berufsständische Altersvorsorge durchsetzen. Das Gericht wies die Klage ab und informierte die Veterinärin über eine einfache Alternative: Als Ehefrau ihres gesetzlich pflichtversicherten Mannes besäße sie eine mittelbare Zulageberechtigung und könne somit einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen (BFH München, Az.: X R 33/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vorsorge & Finanzen:
Regionales Gefälle bei Rentenansprüchen

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung allein reichen bei weitem nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten - das ist hinlänglich bekannt. Laut einer aktuellen Studie des Forschungszentrums für Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist die Situation allerdings in den östlichen und nordöstlichen Bundesländern besonders gravierend, weiß die Hamburg-Mannheimer Leben: In Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie weiten Teilen Sachsens, Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs liegen die Rentenansprüche der Erwerbstätigen durchschnittlich unter 820,— Euro pro Monat. In den umliegenden Regionen, aber auch im Norden Schleswig-Holsteins, in Bremen, im Saarland und in Oberfranken können die gesetzlich Rentenversicherten mit höchstens 953,— Euro pro Monat rechnen. Im Rest der Republik werden die Erwerbstätigen der Hochrechnung zufolge im besten Fall durchschnittlich 1.038,— Euro aus der gesetzlichen Rentenkasse erhalten - besser versorgt sind lediglich die Bewohner einiger Regionen im Süden Deutschlands sowie des Kölner Raums. Dieses Gefälle zeigt sich auch bei anderen Alterseinkünften: Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge, Riester-Rente oder Immobilienbesitz werden im Osten und Nordosten ebenfalls deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegen. Die Experten raten den Bewohnern der betroffenen Regionen daher dringend, ihren persönlichen Rentenanspruch berechnen zu lassen und Versorgungslücken zu schließen.

Tuberkulose bricht bei Rauchern eher aus
Ungefähr ein Drittel aller Menschen weltweit ist mit Tuberkulose infiziert, aber nur bei jedem Zehnten bricht die Krankheit auch tatsächlich aus. Normalerweise wird die Ausbreitung des Erregers durch das Immunsystem gestoppt. Bei Rauchern stößt das tückische Bakterium jedoch auf geringeren Widerstand, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Wie eine aktuelle Studie aus Taiwan belegt, bricht die Krankheit bei ihnen doppelt so häufig aus wie bei Nichtrauchern. Der Grund: Tabak-Konsum schwächt die Abwehrkräfte und verhindert so, dass der Erreger im Körper wirksam isoliert werden kann.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sturmschäden vermeiden
Sturmschäden übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung – vorausgesetzt, man hat den Schaden nicht fahrlässig herbeigeführt. Das musste ein Hausbesitzer in Bayern erfahren, nachdem ein Sturm mit Windstärke 8 seine ausgefahrene Markise stark beschädigt hatte. Die Versicherung lehnte die Erstattung der rund 2.000,— Euro Reparaturkosten ab. Zu Recht befand das Münchener Amtsgericht: Wer bei so starkem Windaufkommen die Markise draußen ließe, müsse mit Schäden rechnen und hafte selbst (AG München, Az.: 112 C 31663/08). Die Victoria Versicherung rät daher, Markisen immer einzufahren, wenn man das Haus verlässt. Da man nicht nur im Herbst mit plötzlichen Witterungsumschwüngen rechnen muss, bietet die Assekuranz seit einiger Zeit einen kostenlosen Unwetter-Warnservice für das Handy an.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Knirschen im Bett …
Nächtliches Zähneknirschen ist nicht nur eine lästige Angewohnheit, sondern schädigt den Zahnschmelz und führt langfristig zum Verlust von Zahnsubstanz. Fällt solch nächtliches Knirschen auf, rät die DKV Deutsche Krankenversicherung zu einer baldigen Behandlung - Kinderzähne sind durch die unbewussten Kaubewegungen besonders gefährdet. Wer alleine schläft und häufig mit verspannter Gesichts- und Nackenmuskulatur oder Spannungskopfschmerz aufwacht, könnte ebenfalls betroffen sein und sollte zur Abklärung sicherheitshalber seinen Zahnarzt konsultieren. Zur Behandlung wird in der Regel eine Kunststoffschiene angepasst, die nachts getragen wird, und den Zahnabrieb sowie häufig auch das Knirschen selbst verhindert.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Zeit für den Scheibenwischer-Check
Autofahrer sollten mit Beginn der Schlechtwetterperiode unbedingt ihre Scheibenwischer überprüfen. Defekte Wischer beeinträchtigen bei Regen- und Schneefällen die Sicht erheblich und erhöhen so das Unfallrisiko. Wer mit nicht funktionierenden Scheibenwischern unterwegs ist, verstößt zudem gegen die Straßenverkehrsordnung und muss mit einem Bußgeld rechnen. Schadhafte Wischblätter sollte man daher zeitnah ersetzen, mahnt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Wer die Scheiben bei Minustemperaturen abdeckt und Frostschutzmittel in die Scheibenwaschanlage füllt, vermeidet zusätzlich Beschädigungen der Scheibenwischer durch Festfrieren an der Scheibe und sorgt für freie Sicht auch in der kalten Jahreszeit.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kofferpacken wie die Profis
Der Herbst ist eine beliebte Reisezeit und viele Bundesbürger haben bereits ihr Ticket in der Tasche. Doch bevor Reisende die Urlaubsfreuden so richtig genießen können, müssen erst die Koffer gepackt werden - die ERV Europäische Reiseversicherung hat ein paar hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Mag die Vorfreude auf den bevorstehenden Urlaub auch noch so groß sein - das Kofferpacken ist für viele Reisende schlicht ein Graus. Wer jedoch systematisch vorgeht und einige praktische Tipps beherzigt, kann laut ERV Stress von Beginn an vermeiden. Die erste Regel lautet: Weniger ist mehr. Während man mit Übergepäck bei Bahn-, Auto- oder Schiffsreisen „nur“ lästiges Kofferschleppen und Platzmangel im Hotelzimmer in Kauf nimmt, riskieren Flugtouristen Zusatzkosten und Ärger. Die Regeln auf internationalen Fluglinien variieren und sollten im Zweifelsfall beim Reiseveranstalter oder der Airline abgefragt werden. Zulässig sind in der Regel ein Stück Handgepäck und ein Stück Reisegepäck. Wer zusätzlich ein größeres Sportgerät, einen Kinderwagen, eine umfangreichere Kameraausrüstung oder den Laptop mitnehmen möchte, sollte ebenfalls frühzeitig Rücksprache halten.
Das Handgepäck darf bei den meisten Airlines maximal fünf bis acht Kilogramm schwer sein und die Maße 56x45x25 Zentimeter nicht überschreiten. Ins Handgepäck gehören Wertsachen, wichtige (Reise-) Dokumente sowie gegebenenfalls Brille, Sonnenbrille und regelmäßig einzunehmende Medikamente. Flüssige Kosmetika und Körperpflegeprodukte dürfen nur noch in Behältern mit bis zu 100 Milliliter Fassungsvermögen ins Handgepäck. Diese Tuben und Fläschchen müssen zusammen in einer transparenten, wieder verschließbaren Plastiktüte von höchstens einem Liter Fassungsvermögen verpackt werden. Spitze oder scharfe Gegenstände - Nagelschere, Taschenmesser oder Stielkamm - dürfen im Handgepäck überhaupt nicht mitgeführt werden.
Das zulässige Maximalgewicht des aufzugebenden Reisegepäcks ist von der jeweiligen Fluggesellschaft und Reiseroute abhängig. Wer sichergehen möchte, erkundigt sich rechtzeitig bei seinem Reiseveranstalter oder der Airline. Um Verwechslungen vorzubeugen und nötigenfalls die Rückführung zu erleichtern, sollten Koffer oder Tasche stets mit Namen und Anschrift des Besitzers, vor allem aber mit einer Mobilfunknummer versehen sein, unter der der Eigentümer auch im Urlaub erreichbar ist: 0049 als Vorwahl eintragen und die erste „0“ der Rufnummer weglassen. Damit das Gepäck nach der Ankunft schnell und sicher zu identifizieren ist, empfiehlt sich im Zweifelsfall eine individuelle Kennzeichnung, etwa durch einen auffälligen Aufkleber.
Im Koffer selbst sollte man immer etwas Geld sowie Kopien der wichtigsten Dokumente (Reisepass / Ausweis, Führerschein, Bank- oder Kreditkarte) deponieren. Bei Diebstahl oder Verlust des Handgepäcks wird damit am Urlaubsort vieles einfacher.
Grundsätzlich raten die Experten der ERV beim Packen zur Beschränkung: Kosmetika und Körperpflegeprodukte in kleinen Größen sind in der Regel ausreichend. Damit nichts ausläuft, sollte der Kulturbeutel zusätzlich in einer Plastiktüte aufbewahrt werden. Handtücher können oft ganz zuhause bleiben - selbst in Ferienwohnungen gehören sie meist zur Ausstattung und für den Strand findet man notfalls vor Ort günstige und praktische Unterlagen. Die Kleidung sollte vielseitig kombinierbar, pflegeleicht und im besten Fall so beschaffen sein, dass man sie auch im Waschbecken kurz durchwaschen kann. Wer für exklusivere Anlässe gerüstet sein möchte, schlägt Anzug oder Cocktailkleid am besten in Seidenpapier ein - das vermeidet Knitterfalten. Auch für Reisen ins südliche Europa sollte man im Herbst einige wärmere Teile einpacken, da die Abende dort jetzt schon empfindlich kühl sein können.
In jedem Fall gilt: Rechtzeitig mit der Planung und Vorbereitung fürs Packen beginnen! Wer im letzten Moment sein Gepäck schnürt, nimmt erfahrungsgemäß mehr Überflüssiges mit und vergisst wichtige Dinge.

Windenergie für den Hausgebrauch
Alternative Energielieferanten sind auf dem Vormarsch - nach Solaranlagen soll nun auch das Kleinwindrad einen breiteren Markt erobern. Wie andere frei stehende Anlagen auf dem Grundstück gelten die Mini-Windräder als Bauwerke und müssen entsprechend versichert werden. Die Victoria Versicherung rät: Wer sich für eine Kleinwindanlage interessiert, sollte sich nicht nur bei seiner Versicherung nach entsprechenden Schutzmaßnahmen, sondern auch bei der Gemeinde nach eventuell erforderlichen Baugenehmigungen erkundigen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Wer glücklich ist, bleibt dick
Glücklich und zufrieden zu sein, ist wohl für jedermann erstrebenswert. Übergewichtigen allerdings kann diese positive Grundeinstellung das Abnehmen erschweren. Nach Auskunft der DKV Deutsche Krankenversicherung fanden japanische Wissenschaftler heraus, dass schwergewichtige Testpersonen, die mit sich selbst und ihrem Leben unzufrieden sind, wesentlich leichter Pfunde verlieren als glückliche. Wer trotz einer grundsätzlich positiven Selbsteinschätzung abnehmen möchte, sollte genau diese nutzen, um sich zu gesünderer Ernährung und mehr Bewegung zu motivieren. Ansonsten können Übergewichtigen nämlich eine Reihe von Folgeerkrankungen drohen, die dann nicht mehr glücklich machen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gute Sicht auch bei schlechtem Licht?
Die schlechteren Sichtverhältnisse der Herbst- und Winterzeit machen nicht nur älteren Autofahrern zu schaffen: Nahezu jeder vierte Fahrer hat Probleme mit dem Sehvermögen. Das kann dazu führen, dass entgegenkommende Fahrzeuge zu spät erkannt werden oder Fehler bei der Einschätzung der Geschwindigkeit passieren, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Wer sich trotz Schwierigkeiten mit den Augen hinter das Steuer setzt, handelt fahrlässig und macht sich im Falle eines Unfalls mitschuldig. Die Hamburg-Mannheimer rät daher, die Augen regelmäßig mindestens alle zwei Jahre vom Arzt oder Optiker überprüfen zu lassen. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Heimwerker: Vorsicht Asbest!
Der Einsatz von Asbest ist in Deutschland bereits seit 1993 verboten, doch noch immer ist der beständige Werkstoff in zahlreichen Gebäuden zu finden. Die schädlichen Fasern verbergen sich meist in älteren Dachplatten, Fassadeneinkleidungen oder auch Zwischendecken. Heimwerker, die hier selbst Hand anlegen, setzen daher möglicherweise ihre Gesundheit aufs Spiel, warnt die DKV Deutsche Krankenversicherung: Freigesetzte Asbestfasern können zu schweren Erkrankungen führen und sogar 30 Jahre später noch Krebs auslösen. Die DKV empfiehlt, bei Reinigungs- oder Umbauarbeiten in älteren Häusern eine Schutzmaske zu tragen und umfangreichere Sanierungen sowie die Montage von Sonnenkollektoren einem Fachunternehmen zu überlassen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Berufsunfähigkeit - ein Thema für Studenten
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, steigt erst mit zunehmendem Alter. Dennoch ist es ratsam, eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit schon in jungen Jahren abzuschließen. Auch Studentinnen und Studenten sollten sich über eine solche Absicherung Gedanken machen, empfiehlt Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung.
Warum sollten sich auch Studentinnen und Studenten
gegen Berufsunfähigkeit versichern?
Sie haben doch noch gar nicht begonnen zu arbeiten.

Richtig, Studentinnen oder Studenten haben in der Regel formal noch keinen Beruf erlernt oder ausgeübt. Deshalb ist bis zum Abschluss des Studiums das Risiko abgesichert, dass man nicht mehr in der Lage ist, seiner derzeitigen Tätigkeit nachzugehen, also das Studium fortzusetzen. Eine solche Absicherung ist sehr wichtig, denn Studentinnen oder Studenten sind von einer Berufsunfähigkeit besonders hart betroffen. Wenn sie wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, ehe sie überhaupt ins Berufsleben gestartet sind, ist der Anspruch auf gesetzliche Rente meist gleich null. Im Extremfall ist der Betroffene oft ein Leben lang auf Sozialhilfe angewiesen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet Geld, und das haben die meisten Studenten nicht gerade im Überfluss.
Dieses Geld ist aber gut investiert. Wenn sich erst einmal gesundheitliche Beschwerden eingestellt haben, wird es schwierig bis unmöglich, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ausschlüsse und Risikozuschläge abzuschließen. Darüber hinaus gilt die Faustregel: Je jünger der Versicherte ist, desto günstiger sind die Beiträge.
Kann man die Versicherung nach dem Ende des Studiums
mit ins Berufsleben nehmen?

Ja, in der Regel ist es möglich, die Versicherung weiterlaufen zu lassen. Welche Tätigkeit die frühere Studentin oder der frühere Student dann wirklich beruflich ausübt, spielt keine Rolle mehr. Es ist also nicht möglich, dass der Versicherungsschutz verweigert oder nur gegen Risikozuschlag gewährt wird, weil der ausgeübte Beruf als besonders gefährlich gilt.
Im Laufe des späteren Berufslebens steigt das Gehalt. Kann man
dies schon in jungen Jahren für die Absicherung berücksichtigen?

Wer zunächst, wie bei Studentinnen und Studenten in der Regel üblich, eine kleinere Rente bei Berufsunfähigkeit beantragt und diese später erhöhen will, sollte darauf achten, dass die so genannte Automatik in den Vertrag eingeschlossen ist. In diesem Fall wird die Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht. Darüber hinaus kann der Versicherungskunde über die Nachversicherungsgarantie die Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa bei einer Gehaltserhöhung, der Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Somit ist sichergestellt, dass der Schutz vor den Risiken der Berufsunfähigkeit, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, stets dem Bedarf entspricht.
Über die ERGO-Expertin
Tatjana Höchstödter (Jahrgang 1973) hat nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau Betriebswirtschaftlehre studiert und anschließend zwei Jahre in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Im Jahr 2000 wechselte sie zur Victoria Lebensversicherung. Seit 2008 ist sie als Leiterin Produktmanagement private Altersvorsorge für die ERGO Unternehmen Hamburg-Mannheimer und Victoria tätig. Zu ihren liebsten Freizeitbeschäftigungen gehören Tauchen und Ski fahren.

Versicherung & Sicherheit:
Steuerabzug nur mit Versicherung

Gestohlene Gegenstände nach einem Diebstahl wieder zu beschaffen, kann eine teure Angelegenheit werden – auch, wenn es sich „nur“ um Kleidung und Hausrat handelt. Steuerlich sind diese Kosten unter Umständen als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt allerdings nur, wenn eine entsprechende Sachversicherung bestand und die tatsächlichen Kosten die Versicherungssumme übersteigen, weiß die Victoria Versicherung. Diese Erfahrung machte ein Ehepaar aus Süddeutschland, dessen Wohnmobil in Italien entwendet wurde und verschwunden blieb. Der Wohnwagen selbst war versichert und wurde ersetzt. Für den im Fahrzeug befindlichen Hausrat bestand jedoch kein Versicherungsschutz. So mussten die bestohlenen Urlauber die Neuanschaffung der entwendeten Gegenstände aus eigener Tasche bezahlen – alles in allem rund 2.000,- Euro. Diese gaben sie bei der nächsten Steuerklärung als Sonderausgabe an, doch das zuständige Finanzamt verweigerte die Anerkennung. Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg bekam die Behörde recht: Die Wiederbeschaffung gestohlener Gegenstände des täglichen Bedarfs erfülle zwar grundsätzlich die Voraussetzungen für einen steuerlichen Sonderabzug, allerdings seien solche Schäden versicherbar. Ein Bürger, der diese Möglichkeit nicht nutze, könne die Kosten im Schadenfall nicht auf die Allgemeinheit abwälzen (FinG Baden-Württemberg, Az.: 2 K 441/04). Hätte das Ehepaar beispielsweise eine Hausratversicherung besessen, so die Experten der Victoria, wäre ihm nicht nur der Schaden ersetzt, sondern auch der Ärger mit dem Fiskus erspart geblieben.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit:
Alkoholerkrankung nicht verschweigen

In Deutschland leben nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes etwa 2,5 Millionen alkoholabhängige Menschen, von denen im Jahr circa 40.000 an den Folgen des Alkoholkonsums sterben. Verschweigt ein Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner Kapitallebensversicherung eine frühere oder aktuelle Alkoholabhängigkeit und deren mögliche gesundheitliche Folgen, gefährdet er unter Umständen den Anspruch auf die Leistung, weiß die Hamburg-Mannheimer Leben. So geschehen im Fall eines Mannes, der mehrfach wegen seiner Alkoholprobleme in ärztlicher Behandlung und stationärer Entwöhnung war, diese Angaben jedoch in seinem Versicherungsantrag verschwiegen hatte. Nachdem der Mann verstorben war, erfuhr die Versicherung von dessen gesundheitlicher Vorbelastung. Das Unternehmen sah sich arglistig getäuscht und zahlte die Todesfallleistung nicht aus. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Entscheidung und machte deutlich, dass die Frage nach ärztlichen Behandlungen im Versicherungsvertrag eindeutig formuliert und der Versicherte zur vollständigen sowie wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet sei. Somit war die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit (OLG Hamm, Az.: 20 U 26/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit: Invalidität rechtzeitig melden
Wer in Folge eines Unfalls bleibende Gesundheitsschäden erleidet, ist durch eine private Unfallversicherung zumindest vor den finanziellen Folgen der Invalidität geschützt. Dies gilt natürlich auch dann, wenn sich die Tragweite der Beeinträchtigung erst längere Zeit nach dem Unfall herausstellt. In solchen Fällen ist es laut Hamburg-Mannheimer Leben entscheidend, den Versicherer zeitnah und umfassend zu informieren: Vom Zeitpunkt des Unfalls an hat ein Geschädigter 15 Monate Zeit, um Invaliditätsansprüche geltend zu machen. Die Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf die Mitteilung des Amtsgerichts München zu einem erst kürzlich ergangenen Urteil (Az.: 163 C 22609/08). Die Richter entschieden über den Fall eines Mannes, der sich bei einem Sturz den Knöchel im linken Sprunggelenk brach. Darüber informierte er auch zeitnah seinen Unfallversicherer. Die ärztlichen Prognosen, die auch auf dem eingereichten Schadenformular vermerkt waren, gingen zunächst nicht von einem dauerhaften Schaden aus. Doch es kam anders: Trotz eines Klinikaufenthalts und Therapien heilte das Gelenk nicht vollständig aus, so dass die behandelnden Ärzte rund ein Jahr nach dem Unfall eine bleibende Beeinträchtigung feststellten. Dies meldete der Betroffene seiner Versicherung jedoch wiederum erst über ein Jahr später. Zu spät, befand nicht nur die Versicherung, sondern auch das Gericht. Mit dem Einreichen des ersten Schadenformulars, aus dem keine Dauerschädigung ersichtlich war, sei diese Pflicht nicht erfüllt worden. Daher bestünden in einem solchen Fall auch keine Invaliditätsansprüche.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Fahrerflucht kostet Versicherungsschutz
Wenn es einmal kracht, sollten Autofahrer unbedingt das Eintreffen der Polizei abwarten und sich nicht schon vorher von der Unfallstelle entfernen, warnen die Verkehrsexperten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Wer sich anders verhält, riskiert den Versicherungsschutz. Diese Erfahrung musste erst kürzlich ein Mann machen, der mit seinem Wagen nachts gegen eine Grundstücksmauer gefahren war und nicht auf das Erscheinen der Polizei hatte warten wollen. Stattdessen ließ er das Fahrzeug stehen und ging nach Hause. Er habe unter Schock gestanden, versuchte der Unfallfahrer später sein Verhalten zu rechtfertigen, und sei aus diesem Grund schuldunfähig. Schließlich hätte er seine Papiere im Fahrzeug gelassen und sich mit Einverständnis einer Zeugin von der Unglücksstelle entfernt. Der Versicherung reichte diese Erklärung jedoch nicht: Sie sah die Pflicht des Fahrers zur Aufklärung des Tatbestandes verletzt und weigerte sich daher, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Auch das Oberlandesgericht Saarbrücken wollte der Argumentation des Autofahrers nicht folgen. Durch das Verlassen des Unfallortes habe er nicht nur die Feststellung seiner Personalien verhindert, sondern sich zusätzlich einem Alkohol-Test entzogen. Somit wäre die Klärung versicherungsrechtlich wichtiger Fragen unmöglich geworden, die Assekuranz sei daher von der Leistung befreit (OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 424/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Mit „Anhang“ unterwegs
Ob Wochenendausflug oder Jahresurlaub - viele Deutsche sind in ihrer Freizeit mit „Anhang“ unterwegs. Rund 6,4 Millionen Pkw-Anhänger sind laut Kraftfahrt-Bundesamt in der Bundesrepublik zugelassen, darunter Wohnwagen, Gepäck- oder Sportanhänger. Um einen Wohn- oder Gepäckanhänger im Straßenverkehr nutzen zu dürfen, muss der Halter das Fahrzeug gesondert anmelden. Dazu ist eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich, informiert die Victoria Versicherung. Für Sportanhänger dagegen ist diese zwar nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Normalerweise sind sie über die Kfz-Haftpflichtversicherung des ziehenden Wagens mit abgesichert - dies gilt aber nur dann, wenn der Anhänger am Fahrzeug auch angekuppelt ist. Für Wohnwagen und teure Spezialanhänger kann darüber hinaus eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ratsam sein, die zum Beispiel bei Diebstahl, Glasbruch oder Brand eintritt oder gegebenenfalls auch für selbst verursachte Schäden aufkommt.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Fahrbahn frei für Fahrradfahrer
Wer Fahrrad fährt, tut sich und der Umwelt etwas Gutes. Mit diesem Wissen treten rund 68 Millionen Menschen in Deutschland mehr oder minder regelmäßig in die Pedale. Seit dem ersten September ist der beliebte Drahtesel nun auch dem Auto gleichgestellt - so regelt es die neue Straßenverkehrsordnung. In der Konsequenz erhalten Fahrradfahrer mehr Rechte, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Die wichtigsten Neuerungen: In Fahrradstraßen ist für Pkw und Räder jetzt ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern vorgeschrieben. Autofahrer müssen aber für Fahrradfahrer gegebenenfalls die Geschwindigkeit noch weiter reduzieren. Der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn wird dem Radweg gleichgestellt. Bis Ende August 2012 gelten für Fahrradfahrer an Kreuzungen ohne eigene Ampeln noch die Lichtzeichen für Fußgänger. Danach dürfen sich Fahrradfahrer nach den Ampeln für den Autoverkehr richten und profitieren so von den häufig längeren Grünphasen. Vorhandene Fahrradampeln sind aber weiterhin zu beachten. Insgesamt raten die Verkehrsexperten jedoch zur Vorsicht, denn die verkehrsrechtliche Gleichstellung der Radfahrer bedeutet leider nicht zwangsläufig, dass alle Autofahrer zukünftig vorsichtiger und mit ausreichendem Abstand fahren. Daher sollten Fahrradfahrer ganz besonders auf gute Sichtbarkeit und umsichtige Fahrweise achten. Wo es Fahrradwege gibt, sollte man sie nach wie vor nutzen: Sie sind in jedem Fall der sicherere Verkehrsweg.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Autofahrer haftet nicht immer
Im Straßenverkehr gilt im Normalfall nicht das Recht, sondern die Pflicht des Stärkeren. Autofahrer müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen und haften bei einem Zusammenstoß in der Regel mit. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn sich der Radfahrer grob verkehrswidrig verhält, wissen die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. So verlangte jüngst ein Radler Schadenersatz, nachdem er auf einem Bürgersteig mit einem Wagen kollidierte, der von einem Parkplatz fuhr. Da er allerdings viel zu schnell unterwegs war und dabei auch noch entgegen der Fahrtrichtung fuhr, wies das Amtsgericht Darmstadt diesen Anspruch zurück. Der Autofahrer habe in dieser Situation nicht mit dem nahenden Zweirad rechnen können. Somit könne ihm auch keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden. Der unvorsichtige Radfahrer trage die Schuld allein (AG Darmstadt, Az.: 304 C 181/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Wetteränderung beeinflusst Asthma
Anders als vielfach vermutet, kommt es bei Luftdruckschwankungen nicht vermehrt zu Asthmaanfällen. Zu diesem Schluss kommt eine kürzlich veröffentlichte amerikanische Studie zur Kinderheilkunde. Wie die DKV Deutsche Krankenversicherung mitteilt, ergab jedoch die wissenschaftliche Auswertung der Daten von mehreren tausend untersuchten Kindern, dass ein Zusammenhang zwischen Wetteränderungen und Anfallswahrscheinlichkeit besteht. So wurde etwa immer dann eine Zunahme der Anfälle beobachtet, wenn sich die Luftfeuchtigkeit innerhalb von 24 Stunden um zehn Prozent erhöhte. Dasselbe Phänomen wurde auch festgestellt, wenn die Temperatur sprunghaft um mehr als zwölf Grad anstieg.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Brandgefährliche Anti-Läusemittel
Kopfläuse haben sich in vielen Schulen und Kindergärten zu einer regelrechten Plage entwickelt. Seit einiger Zeit werden im Kampf gegen die lästigen Krabbeltiere zunehmend auch Präparate auf Silikonölbasis eingesetzt: Sie töten die Läuse ab, enthalten dabei aber keine neurotoxisch wirkenden Stoffe wie etwa Pyrethrum, Allethrin oder Permethrin. Allerdings besteht bei der Verwendung solcher Mittel erhöhte Verbrennungsgefahr, denn sie sind besonders leicht entzündlich, warnen die Fachleute der Victoria Krankenversicherung. Nach einer Behandlung sollten die Haare daher nicht mit einem Fön getrocknet werden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Mutterpass geändert
Frauen, die zum ersten Mal schwanger sind, erhalten seit Ende September einen neuen Mutterpass. Das Dokument enthält nach Information der DKV Deutsche Krankenversicherung zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärztinnen und Ärzte beschlossen wurden. Danach sind für Schwangere unter anderem zusätzliche Beratungen zu Ernährung, Zahngesundheit und zum HIV-Antikörpertest vorgesehen. Wird noch der alte Mutterpass verwendet, sollen Ärzte, Hebammen und Entbindungshelfer die Neuerungen in den Unterlagen selbst nachtragen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Erhöhte Unfallgefahren durch Wildwechsel im Herbst
Auf Waldstrecken ist zurzeit die Wahrscheinlichkeit hoch, dass plötzlich ein Wildschwein oder Reh auf die Fahrbahn läuft. Aber auch auf Bundesstraßen oder Autobahnen können Wildtiere enorme Unfälle verursachen. Die Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, gibt Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen und Hilfestellungen für den Fall der Fälle.
Der 38-jährige Walter K. konnte gerade noch bremsen: Auf dem Weg zur Arbeit war in der herbstlichen Morgendämmerung plötzlich ein Reh auf der Bundesstraße aufgetaucht. Keine Seltenheit in dieser Jahreszeit: Jedes Jahr kommt es durch Wildunfälle zu Schäden in Millionenhöhe. Im Herbst ist besondere Vorsicht geboten: An Waldrändern und Feldern sollten Autofahrer den Straßenrand rechts und links stets im Auge behalten, empfehlen die Verkehrsfachleute der Victoria. So lassen sich im Fernlicht funkelnde Tieraugen häufig noch rechtzeitig erkennen. Wird dann etwa ein Wildschwein gesichtet, sollten die Fahrer bremsen, hupen und sofort abblenden. Das Scheinwerferlicht verwirrt die Tiere, sie verlieren die Orientierung und laufen instinktiv auf die Lichtquelle zu. Zudem müssen die Fahrer mit Nachläufern rechnen, denn Wildschweine und Rehe sind nur selten allein unterwegs.
Bei einem Zusammenstoß muss die Unfallstelle mit Warnblinker sowie -dreieck abgesichert und unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Für die Schadenregulierung durch die Kaskoversicherung braucht man von der Polizei, möglichst auch vom Jagdpächter oder Forstamt, eine entsprechende Bescheinigung. Die Versicherer regeln sehr unterschiedlich, für welche Tierarten die „Wildschadenklausel“ gilt: Grundsätzlich ist in der Teilkasko nur der Zusammenstoß mit „Haarwild“ (z.B. Reh, Hirsch, Wildschwein) versichert. Der Zusammenstoß mit einem großen Vogel oder einem Haustier ist nicht abgedeckt. Maßgeblich sind dabei die Versicherungsbedingungen.
Bei Wildunfällen wird zwischen dem Ausweichen und dem Zusammenstoß unterschieden: Die durch eine Kollision verursachten Schäden sind in der Teilkaskoversicherung versichert, die Folgen eines Ausweichmanövers hingegen nicht. Nur in Ausnahmefällen kommt die Assekuranz für diese Kosten auf: Wenn etwa der Fahrer beweisen kann, dass das Manöver nicht zu vermeiden war und er die Rettungsaktion für angemessen hielt. Letzteres ist in der Regel nur dann der Fall, wenn ein Zusammenstoß mit einem großen Tier droht - kleinere Tiere (z.B. Hase, Fuchs) zählen nicht als Begründung. Denn durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier. Zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausweichmanöver gefährdet.
In der Vollkasko ist grundsätzlich jeder Unfallschaden versichert - auf die Ursache oder die Tierart kommt es nicht an. Die Schäden Dritter, etwa entgegenkommender Autos, die in den Unfall verwickelt werden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kinder & Familie: Halloween - Gruselige Inhaltsstoffe
Kleine Gespenster, Hexen, Vampire und Skelette werden in der letzten Oktobernacht wieder unsere Straßen bevölkern. Perfekt wird das gruselige Outfit durch eine passende Maske oder ein entsprechend geschminktes Gesicht. Die DKV Deutsche Krankenversicherung rät hier zur Vorsicht, denn speziell die handelsüblichen Kunststoffmasken enthalten flüchtige organische Verbindungen, die Haut und Schleimhäute reizen können. Zwar verfliegen diese nach einiger Zeit, aber in den Masken sind meist noch andere böse „Überraschungen“ versteckt: Sie enthalten bisweilen sogar giftiges Tributylzinn (TBT) oder Krebs erregende Weichmacher. Schminke ist hier die bessere Alternative. Dabei sollten die Eltern allerdings auf Qualität achten und auf speziell ausgewiesene Kinderschminke zurückgreifen, die im Fachhandel erhältlich ist. In vielen preiswerten Schminkprodukten sind unter Umständen gefährliche Inhaltsstoffe wie Arsen, Blei, Chrom oder Quecksilber enthalten. In der Regel überschreiten sie zwar nicht die gesetzlichen Höchstwerte, können aber Allergien und Hautirritationen auslösen. Die gesundheitlich unbedenkliche Alternative: Einfach die Maske mit den Sprösslingen selber basteln.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie:
Halloween - Monster-Spaß ohne böse Folgen

Am 31. Oktober ist es wieder soweit: Kinder und Jugendliche ziehen als Gespenster, Hexen oder Monster um die Häuser. Getreu dem Motto „Gib uns Süßes, sonst gibt es Saures“ gehören natürlich auch kleine Streiche zum Halloween-Spaß. Allerdings sollten Eltern dafür Sorge tragen, dass ihre Sprösslinge dabei nicht über das Ziel hinaus schießen, empfiehlt die Victoria Versicherung. Sonst endet der abendliche Ausflug unter Umständen gar mit einer Schadenersatzklage oder einem Unfall. Grundschulkinder, die die Folgen ihres Handelns noch nicht richtig einschätzen können, sollten daher ihren Halloween-Ausflug nur unter Aufsicht eines Erwachsenen unternehmen. Der Begleiter ist übrigens auch dann durch seine Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn er im Auftrag der Eltern andere Kinder mit beaufsichtigt. Größere Kinder können allein losziehen, sollten aber von Mama oder Papa bei der Vorbereitung unterstützt werden. So wird gewährleistet, dass der Unsinn im harmlosen Rahmen bleibt. Trotzdem raten die Experten, größere Kinder explizit auf Gefahren hinzuweisen, klare Regeln aufzustellen und durchaus Verbote auszusprechen: Knallfrösche und andere explosive Scherzartikel sollten ebenso tabu sein wie Streichhölzer oder Feuerzeuge. Auch scharfe oder spitze Gegenstände gehören nicht ins „Spuk-Gepäck“. Die gerne verwendeten Farbsprühdosen sollte man dem Nachwuchs ebenfalls ausreden: Das Besprühen fremden Eigentums ist Sachbeschädigung und die unsachgemäße Anwendung birgt erhebliche Unfallgefahren.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Vorsicht im Badezimmer
Nach dem Spielplatzbesuch packen Eltern ihre Kinder zu Hause gerne erst einmal in die Badewanne. So werden die kleinen Abenteurer schön sauber und können sich gerade in der feuchten, kühlen Jahreszeit wieder richtig aufwärmen. Zudem nutzen Mama und Papa den Badespaß oft als Verschnaufpause für die Essensvorbereitung oder ein kurzes Telefonat. Doch hier ist Vorsicht geboten: Kinder sollten niemals ohne Aufsicht im Bad allein gelassen werden, warnt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Auch ältere Kinder sind mit der Verantwortung für die kleineren Geschwister überfordert, denn diese können selbst bei niedrigem Wasserstand in der Wanne ertrinken oder sich beim Spiel an den Badarmaturen mit kochend heißem Wasser verbrühen. Weitere Gefahrenquellen sind Putzmittel, Shampoo, Mamas Nagellack oder die häufig im Badezimmer deponierten Medikamente. Sie sind für die Kleinen hochinteressant und werden gerne auf verschiedene Weise ausprobiert. Daher sollten sie für die Kinder unerreichbar sein und am besten eingeschlossen werden, rät die Hamburg-Mannheimer. Auch elektrische Geräte wie beispielsweise der Fön gehören nicht in Griffweite der Sprösslinge und dürfen auf gar keinen Fall in Wassernähe gelagert werden. Außerdem sollten die Eltern vor dem Kinderbad daran denken, herumliegende scharfe Gegenstände wie Rasierklingen, Nagelscheren oder -feilen wegzuräumen. Eine Wanneneinlage und ein Badvorleger verhindern zusätzlich, dass die Kleinen ausrutschen und sich dabei ernsthaft verletzen. Auch die Installation von Fehlstromschutzschaltern (FI-Schalter) und Temperaturreglern sowie die Anschaffung von Abdeckvorrichtungen für Wannenarmaturen helfen, Unfälle zu vermeiden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Selbstständige: Sorgen um die Alterssicherung
Die oft unzureichende Absicherung für das Alter macht vielen Selbstständigen und Freiberuflern große Sorgen. Nach Information der Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung bekannte bei einer Studie des Allensbach-Instituts fast jeder zehnte Befragte, häufig über das Thema Vorsorge mit Familie und Bekannten zu sprechen. Das verwundert nicht: In den Interviews bewertete mehr als ein Drittel der Teilnehmer die eigene Alterssicherung als „nicht ausreichend“.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sport im Alter verlängert das Leben
Wer im Alter regelmäßig Sport treibt, stärkt die Knochen und verlängert seine Lebenserwartung. Wie die DKV Deutsche Krankenversicherung informiert, tritt dieser Effekt auch dann ein, wenn mit der sportlichen Aktivität erst im höheren Alter begonnen wird. So stellten israelische Wissenschaftler jetzt im Rahmen einer Langzeitstudie fest, dass die Lebenserwartung sogar bei jenen Senioren deutlich anstieg, die erst mit 85 Jahren körperlich aktiv wurden. Die Untersuchung zeigte, dass es keine Rolle spielt, ob in den Jahren zuvor Sport betrieben wurde. Wesentlich wichtiger für den Erfolg war stattdessen, dass sich die Senioren kontinuierlich mindestens vier Stunden pro Woche bewegten.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Alkoholexzess legt Immunsystem lahm
Nach übermäßigem Alkoholkonsum haben Krankheitserreger leichtes Spiel: Das Immunsystem ist geschwächt, weiß die Victoria Krankenversicherung. Amerikanische Wissenschaftler fanden bei Experimenten heraus, dass Alkoholexzesse einen Rezeptor lahmlegen, der die Körperabwehr aktiviert. Das hat zur Folge, dass innerhalb der nächsten 24 Stunden nicht mehr genügend so genannte Zytokine produziert werden, die bei Infektionsgefahr das Immunsystem mobilisieren.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gefährliche Gefühllosigkeit
Zu hoher Blutzucker schädigt die Nerven und beeinträchtigt so auch das Schmerz- und Temperaturempfinden. Daher steigt bei Diabetikern beispielsweise die Gefahr, sich unbemerkt durch zu heiße Bäder oder Wärmflaschen zu verbrühen. Daher raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, die Temperatur des Wannenbades auf maximal 38°C einzustellen und diese vorab mit einem Thermometer zu überprüfen. Auf Wärmflaschen sollten Diabetiker besser komplett verzichten und stattdessen zum Beispiel auf Heizkissen oder -decken mit automatischer Temperaturregulierung zurückgreifen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Kinderschuhe - mit Bedacht ausgewählt
98 Prozent aller Säuglinge kommen mit gesunden Füßen auf die Welt. Doch leider ändert sich dies häufig schon während der Kindheit, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung: Jedes fünfte Kind in Deutschland hat Druckstellen, Schwielen, Warzen oder Nagelpilz. Bei den Erwachsenen machen Fußfehlstellungen etwa die Hälfte der orthopädischen Erkrankungen aus - unbehandelt führen sie zwangsläufig zu Schädigungen des Bewegungsapparates. Die Vorbeugung beginnt im frühen Kindesalter mit der Wahl des richtigen Schuhwerks. Hier sollten Eltern nicht sparen: Jedes Kind sollte zwei Paar jahreszeitlich passende Schuhe besitzen, die neu (oder neuwertig) gekauft und zuvor anprobiert wurden. Da Kinderfüße bis zum sechsten Lebensjahr im Schnitt 1 bis 1,5 cm im Jahr wachsen und Kinder selbst nicht merken, wann die Schuhe zu klein werden, sollten Eltern den Fuß regelmäßig nachmessen lassen. Die Faustregel: In einem gut sitzenden Schuh hat das Kind etwa einen Zentimeter Platz vor dem großen Zeh. Auch die richtige Breite ist wichtig: Der Fuß darf beim Laufen weder aus dem Schuh rutschen noch zusammengedrückt werden. Daher sollte das Kind beim Anprobieren ruhig eine Weile mit dem Schuh herumlaufen dürfen. Gute Schuhe verfügen nach Auskunft der Experten zudem über ein kindgerechtes Fußbett und eine elastische Sohle. Das Obermaterial muss auf jeden Fall luftdurchlässig sein. Wann immer es möglich ist, sollten Eltern ihr Kind barfuß laufen lassen - das trainiert nicht nur die kleinen Füße, sondern den gesamten Bewegungsapparat.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Sport: Richtig joggen im Herbst
Wer regelmäßig läuft, stärkt gerade in der kalten Jahreszeit die Immunabwehr und das allgemeine Wohlbefinden. Allerdings sollten Freizeitläufer laut Victoria Krankenversicherung einige Regeln beachten, um sich vor Muskelzerrungen, Unterkühlung oder auch Unfällen zu schützen. Das beginnt mit der richtigen Vorbereitung: Vor dem eigentlichen Lauf sollte die Muskulatur zuhause intensiv aufgewärmt und gedehnt werden. Für ein gesundes Joggingvergnügen bei niedrigeren Temperaturen raten die Experten, Funktionskleidung zu tragen, die den Schweiß von innen nach außen leitet und so einer Unterkühlung vorbeugt. Bewährt hat sich das Zwiebelprinzip: Mehrere leichte Schichten von Funktionskleidung werden übereinander getragen, so dass sich zwischen den einzelnen Lagen eine Luftschicht als Wärmepuffer bildet. Gut beleuchtete Strecken und reflektierende Laufbekleidung helfen, besser zu sehen und gesehen zu werden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Sauna - besser vorher zum Arzt
Ein Saunabesuch ist für viele besonders in der kühlen und dunklen Jahreszeit das Mittel der Wahl, um Energie zu tanken und es sich gut gehen zu lassen. Der Wechsel von Hitze und Kälte hat zahlreiche positive Effekte auf den Organismus: Die Durchblutung und der Kreislauf werden angeregt, das Immunsystem wird gestärkt, der Körper von Giftstoffen gereinigt und sogar die Hautalterung verlangsamt. Doch nicht jeder verträgt die starke trockene Hitze mit anschließender Abkühlung, mahnt die DKV Deutsche Krankenversicherung - unter bestimmten Umständen stellt der Saunagang sogar ein ernstes gesundheitliches Risiko dar. Wer unter akuten Entzündungen oder Infekten, Herz-Kreislauf-Problemen, Erkrankungen der Atemwege, Venenthrombosen oder Krampfadern leidet, sollte nach Information der Gesundheitsfachleute auf den Besuch einer Sauna verzichten. Gesunde Menschen können prinzipiell nach Herzenslust schwitzen, sollten den Saunagang allerdings beim ersten Anzeichen von Unwohlsein sofort abbrechen. Besteht Unsicherheit hinsichtlich der eigenen „Saunatauglichkeit“, empfiehlt es sich, vor dem ersten Besuch zur Sicherheit den Arzt zu fragen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Patientenverfügung richtig verfassen
Nicht alles, was die moderne Medizin kann, ist auch hilfreich. Kritik gibt es vor allem bei lebensverlängernden Maßnahmen für todkranke Patienten. Viele Menschen haben den Wunsch, dass ihr Sterben nicht auf solche Weise verzögert werden soll. Seit Anfang September gilt eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Was dabei zu beachten ist, erklärt Dr. Elmar Terhorst, Krankenversicherungsexperte der ERGO.
Wer sollte eine Patientenverfügung schreiben?
Jeder Erwachsene kann in einer Patientenverfügung festhalten, wie er medizinisch behandelt werden will, falls er selbst sich nicht mehr verständlich machen kann. Sinnvoll ist das vor allem für Menschen, die bestimmte Behandlungen ablehnen. Beispiel: Jemand möchte nicht künstlich beatmet oder per Magensonde ernährt werden, falls er ins Koma fallen sollte. Das kann er in der Patientenverfügung festlegen. Über solche Situationen machen sich vor allem Menschen Gedanken, die bereits eine sehr schwere Erkrankung haben. Man kann in der Patientenverfügung natürlich auch festlegen, dass der Arzt alle medizinischen Möglichkeiten ausnutzen soll, um das Leben zu verlängern.
Kann ich sicher sein, dass der Arzt sich an meine Vorgaben hält?
Ja, das ist im Gesetz festgelegt. Voraussetzung ist aber, dass Ihr aktueller Wille sich auch zweifelsfrei aus der Patientenverfügung ergibt. Die Verfügung sollte alle paar Jahre aktualisiert - also mit neuem Datum und Unterschrift versehen werden. Und Sie müssen darin konkret sagen, welche Behandlungen Sie in welchen Situationen ablehnen oder befürworten. Dabei geht es um Dinge wie Beatmung, künstliche Ernährung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung und vieles mehr. Darüber sollten Sie unbedingt mit Ihrem Arzt sprechen. Er kann überblicken, was Sie dabei alles bedenken müssen. Denn wenn Sie irgendwann tatsächlich in der Notsituation sind und sich nicht äußern können, kann der Arzt Ihnen nichts mehr erklären und Sie können die Verfügung dann auch nicht mehr ändern.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit meine Patientenverfügung gilt?
Eigentlich nur eine: Sie muss schriftlich abgefasst sein. Das Bundesjustizministerium bietet im Internet (www.bmj.de) einen Entwurf an, bei dem Sie einzelne Textbausteine individuell auswählen können. Wichtig ist auch, dass der behandelnde Arzt in der Notsituation überhaupt von Ihrer Patientenverfügung erfährt. Ihre Familie sollte also wissen, dass und wo es eine solche Verfügung gibt. Sie können die Verfügung auch bei der Deutschen Hospizstiftung oder beim Deutschen Roten Kreuz hinterlegen. Dann sollte im Portemonnaie ein Zettel sein, auf dem steht, wo die Patientenverfügung zu finden ist.
Über den ERGO-Experten
Dr. Elmar Terhorst (Jahrgang 1962) hat Volkswirtschaft und Mathematik studiert und ist seit 1983 in der Versicherungsbranche tätig. Dabei hat er für unterschiedliche Unternehmen gearbeitet und einen breiten Überblick über die Versicherungsbranche gewonnen. Seit 1999 arbeitet er im Strategischen Gesundheitsmanagement der DKV und leitet dort die Abteilung Produktmanagement Versorgung. In seiner Freizeit beschäftigt sich der Familienvater gerne mit Literatur und klassischer Musik.

Reise & Freizeit: Medikamente unterwegs
Bald beginnen die Herbstferien und viele Bundesbürger nutzen die freien Tage, um während eines Kurzurlaubs noch einmal so richtig Sonne zu tanken. Die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung raten, vorab die Reiseapotheke auf Vollständigkeit zu überprüfen. Untersuchungen zufolge erkrankt immerhin fast jeder zweite Deutsche während der Ferien. Ein Medikament gegen Schmerzen und Fieber sowie Präparate gegen Magen-Darm-Beschwerden sollten daher am Urlaubsort zur Hand sein. Auch Pflaster und Mittel gegen Insektenstiche und Verbrennungen gehören in die Reiseapotheke. Urlauber mit Pollenallergie können sich durch ein geeignetes Antihistamin vor den möglichen Nebenwirkungen südlicher Blütenpracht schützen. Flugreisende mit chronischen Erkrankungen sollten nach Auskunft der ERV die benötigten Medikamente im Handgepäck mitnehmen. So ist die Versorgung mit den wichtigen Arzneien auch dann sichergestellt, wenn sich die Ankunft der Koffer am Urlaubsort einmal verspäten sollte. Medikamente in flüssiger Form, welche die im Flugzeug erlaubte Gesamtmenge von einem Liter überschreiten oder Ampullen, die mehr als 100 ml beinhalten, dürfen in Ausnahmefällen in den Passagierraum mitgenommen werden - vorausgesetzt, an der Sicherheitskontrolle wird ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt. Darin muss die medizinische Notwendigkeit der Mitnahme bescheinigt werden. Im Zweifelsfall sollte vorher beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft nachgefragt werden, denn je nach Fluggesellschaft können die Bestimmungen durchaus unterschiedlich ausfallen.
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Reise & Freizeit: Wenn Wellen zu hoch schlagen
Sonne, Strand und Meer - für viele Deutschen ist das die Vorstellung vom perfekten Urlaub. Welche Küste man wählt, hängt sicherlich von den persönlichen Bedürfnissen ab: Familien mit kleinen Kindern werden ruhigere Gewässer bevorzugen, während sich passionierte Surfer auch über stürmischere See freuen. Wer sich gut beraten lässt, wird in aller Regel genau den richtigen Strand finden - aber ohne Garantie, sagt die ERV Europäische Reiseversicherung. Wetter und Wellengang können in Einzelfällen so ungünstig sein, dass die geplanten Aktivitäten am oder im Wasser nicht möglich sind. So erlebte es auch ein Urlauber aus Niedersachsen, der mit seiner Familie eine Reise auf die Seychellen gebucht hatte und dort ausgiebig baden und schnorcheln wollte. Vor Ort allerdings machten stürmisches Wetter und hoher Wellengang den enttäuschten Touristen einen Strich durch die Rechnung. Nach der Rückkehr zog der Mann deshalb vor Gericht und verlangte eine Reisepreisminderung von 25 Prozent. Die Richter vom Landgericht Hannover winkten ab: Grundsätzlich seien die Klimabeschreibungen des Reiseveranstalters zutreffend gewesen und die fragliche Reisezeit damit durchaus geeignet zum Baden oder Schnorcheln. Für unvorhersehbare Wetterlagen könne der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden (LG Hannover, Az.: 1 O 59/09).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Kein Recht auf einsamen Strand
Mancher Bundesbürger fühlt sich in stressigen Zeiten „reif für die Insel“ und ein Urlaub ganz allein an einem unberührten Strand erscheint da allemal verlockend. Zuweilen haben die Erholungssuchenden aber recht unrealistische Vorstellungen, wie einsam es am Urlaubsort zugehen soll, wissen die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung. So ärgerte sich jüngst ein Tourist, dass der Sandstrand auf Mauritius anders als auf den Abbildungen im Katalog nicht völlig menschenleer gewesen sei. Das störte den verhinderten Freizeit-Robinson ebenso wie die am Open-Air-Buffet gesichteten Fliegen. Wieder daheim forderte der Urlauber vom Veranstalter aufgrund dieser vermeintlichen Reisemängel einen Teil seines Geldes zurück. Das Unternehmen weigerte sich und die Angelegenheit endete vor dem Amtsgericht Aschaffenburg. Die dortigen Richter brachten für seine Forderung jedoch ebenfalls kein Verständnis auf: Nirgendwo sei im Reiseprospekt versprochen worden, dass es am Strand keine Menschen geben würde. Ebenfalls auf Befremden stieß die behauptete Belästigung durch Fliegen: Bei Mahlzeiten im Freien hätte der vermeintliche Naturfreund mit so etwas rechnen müssen. Einen Reisemangel konnte das Gericht nicht erkennen, die Klage wurde daher abgewiesen (Amtsgericht Aschaffenburg, Az.: 13 C 3517/95).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Partner in die Kfz-Versicherung mit aufnehmen
Wer eine feste Partnerschaft eingeht, heiratet oder zusammenzieht, teilt neben Tisch und Bett bisweilen auch das Auto. In diesem Fall rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, die Kfz-Versicherung umgehend zu prüfen und gegebenenfalls den neuen Lebensumständen anzupassen. Hat man bislang nur sich als Fahrer benannt und sonstige Personen ausgeschlossen, kann dies z.B. bei einem Unfall des Lebensgefährten zu Nachteilen führen. Wer also dem Partner oder sonstigen Personen gelegentlich das eigene Auto überlässt, sollte dies in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Rauchstopp vor OP
Wenn eine Operation ansteht, sollte rechtzeitig vorher das Rauchen aufgegeben werden. So ergaben nach Information der DKV Deutsche Krankenversicherung mehrere aktuelle Studien, dass sich das Risiko von Wundheilungsstörungen halbiert, wenn mindestens vier Wochen vor dem Eingriff keine Zigaretten mehr konsumiert werden. Rauchen verschlechtert die Sauerstoffversorgung des Körpers, was häufig zu Komplikationen bei der Genesung führt.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Allergiker: Ziegenmilch ist nicht immer eine Alternative
Kuhmilchallergiker können auch auf Ziegenmilch allergisch reagieren. So kann das in der Ziegenmilch vorkommende Eiweiß bei sensiblen Menschen die gleichen Symptome auslösen wie das der Kuhmilch, weiß die Victoria Krankenversicherung. Bei einer Unverträglichkeit sind in der Regel juckende Hautausschläge, Magen-Darm-Beschwerden oder Asthmaanfälle zu beobachten, sehr selten kommt es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock. Bevor Eltern Kleinkindern mit Kuhmilchallergie das vermeintlich bekömmlichere Ziegenprodukt geben, sollten sie vom Arzt überprüfen lassen, ob die Gefahr einer so genannten Kreuzreaktion besteht. 
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Keine Abführmittel für Schwangere
Mit wachsendem Bauch können auch die kleinen Zipperlein zunehmen. So leiden rund 30 bis 40 Prozent aller Schwangeren unter Darmträgheit. Aber Abführmittel sind hier keine gute Wahl, warnt die DKV Deutsche Krankenversicherung, da sie den Darm reizen und die Durchblutung des kleinen Beckens fördern. Dies führt zu erhöhten Darmbewegungen, die sich auf die Gebärmutter übertragen und so im Extremfall Früh- oder Fehlgeburten auslösen können. Die Experten empfehlen, bei Verstopfung in der Schwangerschaft viel zu trinken und reichlich Ballaststoffe zu sich zu nehmen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Insulin richtig verabreichen
Rund zehn Millionen Bundesbürger sind aktuellen Schätzungen zufolge an Diabetes erkrankt. Die wichtigste und am weitesten verbreitete Therapie der Stoffwechselerkrankung ist die Injektion von Insulin. Derzeit spritzen sich rund zwei Millionen Diabeteskranke das Insulin selbst. Dabei gibt es laut DKV Deutsche Krankenversicherung einige Regeln zu beachten: Verzögerungs- und Mischinsuline mit Langzeitwirkung, die typischerweise im Rahmen der Basistherapie eingesetzt werden, dürfen nur unter die Haut gespritzt werden - zum Beispiel in den Oberschenkel oder ins Gesäß. So ist gewährleistet, dass der Wirkstoff langsam und kontrolliert ins Blut gelangt. Kurz wirkendes Insulin hingegen muss schnell helfen. Daher raten die Experten, die Spritze intramuskulär in die Bauchdecke zu geben. Gewebeveränderungen an der Einspritzstelle können die Aufnahme des Insulins ins Blut verhindern. Sie lassen sich vermeiden, indem nach jeder Injektion die Einstichstelle und die Penkanüle gewechselt werden. Als Faustregel gilt mindestens drei Zentimeter Abstand von der letzten Einstichstelle. Übergewichtige sollten eine Kanülenlänge von zehn oder zwölf Millimetern verwenden, für Normalgewichtige reicht eine Länge von acht Millimetern.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Blasenentzündung nicht unterschätzen
Blasenentzündungen gehören zu den häufigsten Infektionskrankheiten bei Frauen: Jede zweite Deutsche war schon mindestens einmal betroffen. Verursacht wird die schmerzhafte Erkrankung durch unterschiedliche Bakterienstämme. Ihr Vordringen in die Harnwege wird durch verschiedene Faktoren begünstigt - so etwa durch Unterkühlung, weiß die Victoria Krankenversicherung. Gerade jetzt zu Beginn der kühleren Jahreszeit gilt es daher, bei Aufenthalten im Freien auf ausreichend wärmende Bekleidung für die unteren Körperregionen zu achten. Wer länger draußen sitzt, sollte nach Möglichkeit ein Kissen oder eine Decke unterlegen. Eine weitere wirksame Vorbeugungsmaßnahme ist ausreichende Flüssigkeitszufuhr: Werden die Harnwege gut durchspült, können sich Bakterien wesentlich schlechter festsetzen. Wer zu Blasenentzündungen neigt, kann sich durch harntreibenden Blasentee oder verdünnten Preiselbeersaft, der in den Harnwegen als lokales Antibiotikum wirkt, zusätzlich aktiv schützen. Auch gründliche Hygiene beugt der lästigen Infektion vor. Daher sollte man grundsätzlich nach jedem WC-Besuch die Hände waschen und sich auf öffentlichen Toiletten möglichst nicht hinsetzen. Treten dennoch Beschwerden auf, muss zeitnah ein Arzt aufgesucht werden. Eine verschleppte Blasenentzündung kann durchaus ernsthafte Komplikationen nach sich ziehen.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Sport: Riskantes Freizeitdoping
Dopingsünder kennen die meisten Menschen bislang nur aus der Sportschau. Doch auch im Freizeitsport greift eine wachsende Zahl von Aktiven zu Anabolika, Steroiden und Ähnlichem. Experten schätzen, dass mittlerweile weit über 200.000 Freizeitsportler regelmäßig verbotene Dopingpräparate schlucken oder spritzen - beschafft werden die teilweise illegalen Substanzen zumeist auf dem Schwarzmarkt. Vor allem Jugendliche versprechen sich von den Medikamenten ein gesteigertes Leistungsvermögen, schnelleres Wachstum der Muskeln und ein besonders athletisches Aussehen. Der sorglose Einsatz solcher Präparate hat allerdings gravierende Folgen für die Gesundheit, warnen die Fachleute der DKV Deutsche Krankenversicherung. Dopingmittel wirken sich erwiesenermaßen nicht nur auf den Muskelaufbau aus: Akne, Haarausfall, Potenzstörungen, aggressives Verhalten oder auch chronische Schmerzen gehören zu den häufigen Nebenwirkungen. Wer mit Hilfe von illegalen Präparaten seine sportlichen Leistungen steigert, muss unter Umständen sogar mit Schädigungen an Herz und Kreislauf oder am Zentralen Nervensystem rechnen. Daher rät die DKV Deutsche Krankenversicherung: Wer wirklich etwas für seine Gesundheit tun will, sollte drogenfrei trainieren.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Richtig handeln bei Gewitter
Der Himmel wird schwarz, das erste Donnergrollen ist zu hören, Blitze zucken über den Himmel und kurz darauf prasselt ein Platzregen oder Hagelschauer nieder. Gewitter sind im Sommer keine Seltenheit - und kein Grund zur Sorge, wenn man sich richtig verhält. Die Experten der Victoria Versicherung fassen die wichtigsten Verhaltensregeln zusammen.
Täglich gehen 45.000 Gewitter mit geschätzten drei bis vier Millionen Blitzen auf unsere Erde nieder, Westeuropa ist mit 20 bis 60 Gewittertagen pro Jahr eine eher gemäßigte Region. Dennoch werden auch in Deutschland bei Gewittern regelmäßig Personen verletzt und es entstehen Sachschäden.
Gefährlich wird es nach Auskunft der Victoria Versicherung, wenn sich das Unwetter in unmittelbarer Nähe befindet. Liegen zwischen Blitz und Donner weniger als zehn Sekunden, drohen Gefahren durch Blitzeinschläge in der nächsten Umgebung – Entladungen von circa 20.000 Ampere. Das entspricht der Stromstärke von 46.500 Glühbirnen. Ebenso riskant ist der so genannte Blitzstrom, der sich im Umkreis der Einschlagstelle kreisförmig im Erdreich ausbreitet.
Wer also im Freien vom Gewitter überrascht wird, sollte schnellstmöglich Schutz suchen. Da Wasser extrem leitfähig ist, empfiehlt es sich, Gewässer schon beim ersten Donnern zu verlassen. Befindet sich kein Gebäude in der Nähe, ist der sicherste Ort nach Auskunft der Victoria das Auto. Es leitet Strom ab wie ein „Faradayscher Käfig“. Genau aus diesem Grund sollte der Metallrahmen des Fahrzeugs in dieser Situation nicht berührt werden. Auch andere metallische Gegenstände stellen während des Unwetters eine Gefahrenquelle dar. Fahrrad oder Motorrad sind ebenso zu meiden wie etwa der MP3-Player. Wer sich auf dem freien Feld befindet, sucht am besten in Mulden oder Talsenken Schutz. Nie sollte man sich unter einem Baum aufhalten, denn der Blitz sucht sich immer den höchsten Punkt. Herab fallende Äste können hier zusätzlich zu Verletzungen führen.
Die gefährliche Schrittspannung, die entstehen kann, wenn sich ein Fuß näher an der Einschlagstelle befindet als der andere, kann durch eine geduckte Körperhaltung vermieden werden: die Füße dicht zusammenstellen, mit gesenktem Kopf in die Hocke gehen und die Knie mit den Armen umfassen. Auf gar keinen Fall sollte man sich auf den Boden legen oder weglaufen.
Dank Benjamin Franklin, der 1752 den Blitzableiter erfand, ist man innerhalb von Gebäuden während eines Gewitters gut geschützt. Doch auch hier sind nach den Erfahrungen der Experten einige Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll. So sollten Antennen- und Gerätekabel, die an das Hausnetz angeschlossen sind, vorsichtshalber aus der Steckdose gezogen werden. Anderenfalls können Blitze bis in den Computer oder das Telefon geleitet werden. In diesem Fall drohen nicht nur Totalschäden am Gerät, sondern überdies gefährliche Stromunfälle für den Benutzer. Wer frühzeitig vorbeugen will, schließt elektronische Geräte nur an Steckdosenleisten mit einem Überspannungsschutz an.
Metallteile, die sich außen am Haus befinden, wie etwa Balkongeländer, Regenrinnen oder auch das schmiedeeiserne Gartentor, sind während des Gewitters zu meiden - gleiches gilt für metallische Leitungen. Baden, Duschen oder Abwaschen sollte man während des Unwetters nur, wenn man ganz sicher ist, dass die Wasserleitungen des Hauses richtig geerdet sind.
Wer diese Verhaltensregeln beherzigt, kann Blitz und Donner getrost vorüberziehen lassen.


Auto & Verkehr: Sicher durch den Herbst

Der Herbst naht. Feuchtes Laub auf der Straße, frühe Dämmerung, Wind, Nässe und Nebel lassen dann das Unfallrisiko wieder ansteigen. Gefährliche Straßenverhältnisse ergeben sich bisweilen ganz unerwartet und sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Gerade feuchtes Laub wird oft unterschätzt, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Dieses wirkt auf nasser Fahrbahn wie Schmierseife. Und kommt das Fahrzeug dann erst mal ins Schleudern, ist ein Unfall schnell passiert. Gleiches gilt für Raureif oder ersten Bodenfrost, der sich in höheren Lagen schon ab September einstellen kann. Daher raten die Experten, im Herbst auch auf vermeintlich sicheren Strecken besonders vorsichtig zu fahren. Das bedeutet im Zweifelsfall: Tempo reduzieren, Beleuchtung einschalten und stets auf ausreichenden Abstand zum Vordermann achten. Im Nebel gilt als Faustregel: Sichtweite ist gleich Sicherheitsabstand. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand. Wer dann noch rechtzeitig jahreszeitlich passende Reifen aufzieht, ist auf der sicheren Seite.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Achtung Wildschwein!
Viele unter uns haben vermutlich noch nie ein frei lebendes Wildschwein gesehen und doch sind sie zu einer echten Gefahr im Straßenverkehr geworden. Die Bestände sind deutlich gewachsen. In der Konsequenz erhöhte sich die Zahl der Unfälle zwischen Pkw und Wildschweinen im vergangenen Jahr um etwa 30 Prozent. Ein Zusammenstoß kann nach Angaben der Victoria Versicherung auch bei geringer Geschwindigkeit gravierende Folgen haben, denn ausgewachsene Wildschweine bringen durchaus einiges auf die Waage. Prallt ein 80 Kilogramm schweres Tier bei Tempo 50 gegen die Motorhaube, so wirken zwei Tonnen auf das Fahrzeug ein. Das entspricht dem Gewicht eines ausgewachsenen Nashorns. Wildschweine bewegen sich in Gruppen und gehen in der Regel mit Einbruch der Dämmerung auf Futtersuche. Dann wechseln sie vom Wald auf Wiesen und Felder und überqueren dazu auch Straßen. Im Herbst schlemmen sie besonders gern auf Mais-, Kohl- oder Rübenfeldern. Wer also nach Einbruch der Dunkelheit durch land- oder forstwirtschaftliches Gebiet fährt, sollte vorbeugend die Geschwindigkeit drosseln und - sofern der Verkehr es erlaubt - mit Fernlicht fahren. Steht ein Wildschwein auf der Straße, kann man damit rechnen, dass weitere Tiere folgen. Daher ist es nach Auskunft der Experten ratsam, das Licht abzublenden, rechts ranzufahren und mit eingeschalteter Warnblinkanlage abzuwarten. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Scheinwerfer überprüfen!
Nebel, Regen und frühe Dämmerung - in der jetzt beginnenden Herbstsaison sind funktionierende Scheinwerfer für eine gute Sicht unerlässlich. Daher rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, die Lichtanlage jetzt überprüfen zu lassen. Wer überzeugt ist, bei seinem Fahrzeug sei alles in Ordnung, könnte dabei durchaus eine Überraschung erleben: Eine Untersuchung des TÜV Nord bestätigte kürzlich, dass mehr als 35 Prozent der Leuchtanlagen zum Teil erhebliche Mängel aufweisen. So sind bei jedem zehnten Auto die Scheinwerfer zu hoch eingestellt. Dadurch ist nicht nur die eigene Sicht im Dunkeln beeinträchtigt, sondern entgegenkommende Fahrer können gefährlich geblendet werden. Auch Ablagerungen am Glaskolben kommen häufig vor und beeinträchtigen die Leuchtkraft der Scheinwerferlampen erheblich. Bereits eine Verschmutzung von nur 20 Prozent der Oberfläche verringert den Leuchtradius um bis zu sieben Meter und erfordert ein vorzeitiges Auswechseln der Birnen. Das Fazit der Experten: Kleine Maßnahmen können eine große Wirkung auf die verkehrssichere Beleuchtung haben.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vorsicht Biotonne
Schon jeder dritte Bundesbürger leidet unter einer Allergie. Allergiker mit asthmatischen Beschwerden sollten sich besonders vor der Biotonne in Acht nehmen, warnt die Victoria Krankenversicherung. Der Grund: Im Abfallbehälter siedeln hochallergene Schimmelpilzsporen. Sie gelangen vornehmlich beim Öffnen des Deckels an die Luft und können so einen akuten Asthmaanfall auslösen. Die Experten empfehlen daher, die Tonne nur im Freien und niemals in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Garage oder Keller abzustellen. Zusätzlich sollte der Biomüllbehälter regelmäßig heiß ausgewaschen werden: So lassen sich Schimmelsporen und Bakterien mit einfachen Mitteln wirksam reduzieren.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Private Krankenversicherung: Sozialbehörde muss Beiträge übernehmen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in zwei Fällen per Eilverfahren entschieden, dass die zuständige Sozialbehörde die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Hilfebedürftigen in voller Höhe übernehmen muss. Zurzeit werden diese Aufwendungen nur teilweise erstattet, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung, den Rest tragen die Versicherten selbst. Dieser Praxis erteilten die Stuttgarter Richter nun eine scharfe Abfuhr: Es könne den Versicherten nicht zugemutet werden, die Folgen einer bekannten „gesetzgeberischen Unzulänglichkeit“ zu tragen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 2 SO 2529/09 Er-B, Az.: L 7 SO 2453/09 ER-B).
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Asthma: Risikofaktor Fernsehkonsum
Bei Kindern, die täglich mehr als zwei Stunden vor dem Fernseher verbringen, steigt nach Information der Victoria Krankenversicherung das Asthmarisiko. Im Rahmen einer Langzeituntersuchung an 14.000 Kindern in England stellten Wissenschaftler der Universität Bristol fest, dass hoher Medienkonsum die Wahrscheinlichkeit für diese Atemwegserkrankung nahezu verdoppelt. Die Forscher vermuten, dass mangelnde Bewegung an der frischen Luft dafür verantwortlich ist. Eltern sollten ihren Nachwuchs daher nach der Schule erst einmal zum Toben nach draußen schicken, rät die Victoria. Das verbessert nicht nur die Atmung, sondern wirkt sich darüber hinaus positiv auf die Konzentration aus.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Wasser trinken schützt Kinder vor Übergewicht
Kinder, die über den Tag verteilt ausreichend Wasser trinken, können sich vor Übergewicht schützen, informiert die DKV Deutsche Krankenversicherung. Dies ergab die DONALD-Studie (Dortmund Nutritional and Anthropometric Longitudinally Designed Study) an 3.000 Schülern. Eine Untersuchungsgruppe wurde durch Maßnahmen wie Verhaltenstrainings und Wasserspender in der Schule motiviert, mehr Wasser zu trinken. Das erstaunliche Ergebnis nach einem Schuljahr: Die Kinder dieser Gruppe hatten im Gegensatz zu den Schülern der Kontrollgruppe nicht zugenommen, obwohl sie nach wie vor genauso viel Saft und Limonade tranken.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vorsorge: Mehr Gestaltungsfreiheit
beim Versorgungsausgleich

Seit Anfang September ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) in Kraft: Im Scheidungsfall gelten neue Regelungen für die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Alle Anrechte aus gesetzlicher, betrieblicher oder privater Altersvorsorge werden nun intern hälftig geteilt und beim jeweiligen Versorgungsträger auf ein eigenes Rentenkonto gut geschrieben, weiß die Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung. Dieses Verfahren ersetzt die bisherige komplizierte Berechnung der Versorgungsansprüche, auch der Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung entfällt. Von der Regelung darf abgewichen werden, wenn der Partner mit den geringeren Rentenansprüchen einer so genannten „externen Teilung“ zustimmt. In solchen Fällen kann er entscheiden, ob durch Zahlung eines ausgleichenden Kapitalbetrages eine bereits bestehende Versorgung aufgestockt oder eine neue begonnen wird. Haben die Ehepartner nur geringe oder aber ähnlich hohe Versorgungswerte erworben, muss gar kein Ausgleich mehr erfolgen. Das neue Gesetz gibt Ehepaaren nach Meinung der Hamburg-Mannheimer eine größere Gestaltungsfreiheit, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Gut sichtbar auf dem Schulweg
Die meisten Unfälle bei Grundschülern ereignen sich laut Statistik auf dem Schulweg sowie am späten Nachmittag. In der dunkleren Jahreszeit steigt das Unfallrisiko zusätzlich. Eltern sollten daher darauf achten, dass der Nachwuchs jetzt im Verkehr gut zu sehen ist. So lassen helle beziehungsweise farbige Jacken oder Mäntel die Kinder im Straßenverkehr eher auffallen. Die Experten der Victoria Versicherung raten außerdem, Kleidung und Schultasche der Sprösslinge mit Reflektoren auszustatten oder schon beim Kauf auf integrierte Reflektoren nicht nur vorn oder hinten, sondern auch an den Seiten zu achten. Das verbessert die Chancen der kleinen Verkehrsteilnehmer, rechtzeitig von den Autofahrern bemerkt zu werden, denn Kinder denken, wenn sie das Auto sehen, dann sieht sie auch das Auto. Aktuellen Untersuchungen zufolge werden entsprechend ausgerüstete Kinder im Scheinwerferlicht bereits aus einer Entfernung von 160 Metern von den Fahrern gesehen - ohne entsprechenden Leuchtschutz sind sie in der Regel erst in einem Abstand von 30 Metern zu entdecken. Wird der Schulweg mit dem Rad zurückgelegt, reichen Reflektoren allein nicht aus: Hier ist ab Herbst eine funktionierende Beleuchtung unbedingt erforderlich. Idealerweise funktioniert das Fahrradlicht ohne Dynamo, damit das Kind auch dann gesehen wird, wenn es anhält. Bei starkem Regen, Sturm oder Nebel sollte das Fahrrad ganz zu Hause bleiben: Schlechte Sichtverhältnisse und nasse, laubbedeckte Straßen erhöhen das Unfallrisiko für Kinder ganz erheblich. Doch es kommt nicht nur auf die richtige Kleidung an, sondern auch auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr - und das muss geübt werden.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit: Riester-Rente EU-weit nutzbar
Knapp 12,5 Millionen Bundesbürger sorgen bereits durch steuerlich geförderte Riester-Rentenverträge zusätzlich für das Alter vor. Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lässt demnächst einen weiteren Anstieg erwarten: Künftig sollen so genannte Grenzarbeitnehmer und ihre Ehegatten, die zwar in Deutschland arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ihren Wohnsitz jedoch im Ausland haben und dort Steuern entrichten, nicht mehr von den hiesigen Vorsorge-Vergünstigungen ausgeschlossen werden. Wie die Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung mitteilt, hat das Urteil der europäischen Richter auch Konsequenzen für jene Bürger, die ihre Rente später im Ausland genießen möchten: Anders als bisher soll der Staat die gezahlte Förderung in solchen Fällen nicht mehr zurückverlangen dürfen. Auch selbst genutzte Immobilien außerhalb der Bundesrepublik, wie etwa der Altersruhesitz auf Mallorca, sollen demnach als förderungswürdig eingestuft werden. Die Europäische Kommission hatte gegen die geltende Regelung für die Altersvorsorgezulagen geklagt, da sie das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft verletzt sah. Die Fachleute der Hamburg-Mannheimer erwarten, dass die Bestimmungen dem Luxemburger Urteil entsprechend angepasst werden (EuGH Luxemburg, C 269/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Lebensversicherungen automatisch anpassen
Lebensversicherungen sind in der Regel auf einen sehr langen Zeitraum ausgelegt. In dieser Zeit kann eine Menge passieren: Lebensumstände ändern sich, so dass später einmal mehr Geld benötigt wird als ursprünglich geplant. Zudem sorgt die Inflation dafür, dass die Kaufkraft des Geldes allmählich sinkt - dieser Effekt wird, über Jahrzehnte betrachtet, deutlich spürbar sein. Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung, erläutert, wie sich mit Hilfe der so genannten Automatik die Leistungen einer Lebensversicherung erhöhen lassen.
Wie können Menschen, die in einigen Jahrzehnten eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung erwarten, der Inflation vorbeugen und zum anderen die Versorgungsleistung an ihren eventuell veränderten Vorsorgebedarf anpassen?
Dafür gibt es die so genannte Automatik in der Lebensversicherung. Darunter versteht man das Recht des Kunden, die Leistungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese Automatik ist aus zwei Gründen sinnvoll: Sie schafft einerseits einen Ausgleich für den Kaufkraftverlust, den die Inflation mit sich bringt. Dieser Effekt ist erheblich: Bei einer angenommenen Inflationsrate von zwei Prozent im Jahr haben 30.000,— Euro nach 20 Jahren schätzungsweise ein Drittel ihrer Kaufkraft verloren. Die Automatik macht es andererseits möglich, auf einen steigenden Lebensstandard zu reagieren. Da Berufstätige normalerweise im Laufe der Jahre mehr verdienen, kann die ursprünglich geplante Versicherungssumme zu niedrig sein, um später den gestiegenen Lebensstandard abzudecken.
Wie hoch kann diese automatische Steigerung ausfallen?
Versicherungen wenden dafür unterschiedliche Verfahren an: Eine Möglichkeit ist, dass der Kunde seinen Beitrag jedes Jahr um einen festen Prozentsatz erhöht. Auf diese Weise steigen natürlich auch die Leistungen aus der Versicherung. Eine andere Möglichkeit sieht vor, dass der Beitrag im gleichen Maße wie der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt, mindestens aber um fünf Prozent. Auf diese Weise können Kunden Beiträge und Leistungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung anpassen.
Kann man die Beiträge in größerem Umfang erhöhen, wenn eine veränderte Lebenssituation dies erforderlich macht?
Ja, das ist mit der so genannten Nachversicherungsgarantie möglich. Diese beinhaltet ein Vertrag mit automatischer Beitragsanpassung in der Regel ebenfalls. Über die jährliche Steigerung hinaus kann der Kunde Beiträge und Leistungen seiner Lebensversicherung erhöhen, wenn beispielsweise der Kauf eines Eigenheims oder die Geburt eines Kindes einen umfassenderen Versicherungsschutz nötig macht.
Über die ERGO-Expertin 
Tatjana Höchstödter (Jahrgang 1973) hat nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau Betriebswirtschaftlehre studiert und anschließend zwei Jahre in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Im Jahr 2000 wechselte sie zur Victoria Lebensversicherung. Seit 2008 ist sie als Leiterin Produktmanagement private Altersvorsorge für die ERGO Unternehmen Hamburg-Mannheimer und Victoria tätig. Zu ihren liebsten Freizeitbeschäftigungen gehören Tauchen und Ski fahren.

Fitness & Gesundheit: Sport schützt vor Depressionen
Schätzungen zufolge leiden aktuell rund eine Million Menschen in Deutschland an behandlungsbedürftigen Depressionen. Die Anzahl der von depressiver Verstimmung betroffenen Patienten liegt wahrscheinlich deutlich höher. Nach Auskunft der DKV Deutsche Krankenversicherung belegen verschiedene sportmedizinische Studien, dass sich regelmäßige Bewegung auch auf diese Erkrankung positiv auswirkt. Einer US-amerikanischen Untersuchung zufolge verbessert sich das Befinden depressiver Patienten schon nach einem 15-minütigen Spurt auf dem Laufband messbar. Durch regelmäßiges Ausdauertraining wurde sogar eine ähnlich stimmungsaufhellende Wirkung erzielt wie bei ausschließlich medikamentöser Behandlung. Die Ursachen für diesen positiven Effekt sind noch nicht abschließend geklärt. Möglicherweise führt sportliche Aktivität zur verstärkten Ausschüttung des „Glückshormons“ Serotonin - eines körpereigenen Botenstoffes, der das Befinden positiv beeinflusst. So fand eine Forschergruppe an der Yale-University im Tierversuch heraus, dass körperliche Betätigung das sogenannte VGF-Gen aktiviert, welches wiederum die Produktion von Serotonin im Gehirn steuert.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit:
Vorsicht bei Leckereien aus dem Wald!

Jedes Jahr im Spätsommer bevölkern die Pilzsammler wieder die Wälder. Immer mehr Deutsche sind auf der Suche nach Pfifferling, Steinpilz & Co. unterwegs, um sich die Zutaten für ein leckeres Gericht zu besorgen. Sofern man die Pilze selbst nicht sicher bestimmen kann, rät die Victoria Krankenversicherung zur Vorsicht. Viele giftige Arten sehen ihren essbaren Verwandten sehr ähnlich, selten sind sie so auffällig wie der rot-weiße Fliegenpilz. Hinzu kommt, dass Bestimmungsbücher nur begrenzt weiterhelfen, denn in der Natur sehen die fraglichen Gewächse meist anders aus als auf Fotos oder Zeichnungen. Deswegen empfehlen die Experten, nur absolut zuverlässig erkannte Pilze mit nach Hause zu nehmen. Für die Zubereitung sollten sie gründlich unter fließendem Wasser gereinigt, in kleine Stücke geschnitten und längere Zeit gegart werden, da die Zellwände aus schwer verdaulichem Chitin bestehen. Wer Kinder mit zum Sammeln nimmt, sollte aufpassen, dass sie nicht versehentlich schädliche Pilze anfassen oder gar verzehren. Vorsicht ist auch bei anderen „Versuchungen“ des Herbstwaldes geboten: Manchmal kann es sich bei den appetitlich aussehenden Beeren um die gefährlichen Früchte von Eberesche oder Tollkirsche handeln.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie:
Einnässen - wann sollten Eltern mit ihrem Kind zum Arzt?

Wenn der „große Junge“ regelmäßig mit nasser Hose vom Kindergarten kommt oder die vierjährige Tochter noch jede Nacht eine Windel braucht, machen sich viele Eltern Sorgen. Das ist in der Regel unnötig, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung: Es kann durchaus bis zum fünften Lebensjahr dauern, ehe die hormonelle Steuerung der Harnbildungs- und Ausscheidungsprozesse abgeschlossen und die Kontrolle der Blase möglich ist. Gelegentliche „Unfälle“ können bis ins Schulalter vorkommen - zum Beispiel bei Krankheit, psychischer Belastung oder wenn schlicht vergessen wird, rechtzeitig zur Toilette zu gehen. Ärztlichen Rat sollten die Eltern allerdings dann einholen, wenn das Problem in der Grundschule andauert. In diesem Fall handelt es sich möglicherweise um Störungen des Harntrakts oder Hormonhaushaltes, die sich jedoch zumeist ohne Schwierigkeiten beseitigen lassen. Wenn Kinder, die eigentlich schon lange trocken sind, plötzlich wieder regelmäßig einnässen, sollten die Eltern ebenfalls aufmerksam werden: Hier können organische Ursachen vorliegen, doch auch Ängste, Sorgen oder soziale Probleme zeigen sich nicht selten auf diesem Wege. In keinem Fall darf das Kind in solchen Situationen ausgeschimpft oder bestraft werden, raten die Experten, denn das bewirkt in der Regel eher eine Verschlimmerung.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vegane Ernährung schwächt die Knochen
Veganer nehmen keinerlei tierische Produkte zu sich. Dass diese Ernährungsweise bei fehlendem Ausgleich zu Mangelerscheinungen führen kann, ist schon lange bekannt, so die Experten der Victoria Krankenversicherung. Jetzt konnte ein australisch-vietnamesisches Forscherteam nachweisen, dass Menschen, die sich vegan ernähren, schwächere Knochen haben. Die Wissenschaftler hatten die Knochendichte und die Ernährungsgewohnheiten von mehr als 2.700 Probanden untersucht und kamen zu dem Ergebnis, dass Veganer eine um bis zu sechs Prozent geringere Knochendichte aufweisen als jene, die auch tierisches Eiweiß zu sich nehmen.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

„Phantomgrün“ oder doch Rot?
Rot oder grün? Welche Farbe die Ampel zeigt, ist bei ungünstigen Lichtverhältnissen nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Gerade im Spätsommer, wenn die Nachmittagssonne tief steht, sieht der Autofahrer nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung häufig ein so genanntes „Phantomgrün“. Bei unklaren Sichtverhältnissen raten die Experten zu besonderer Achtsamkeit: Wer nämlich eine rote Ampel überfährt und dadurch einen Unfall verursacht, wird von Justiz und Versicherung in der Regel mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit konfrontiert – die Berufung auf die vermeintlich grüne Ampel allein reicht hier erfahrungsgemäß nicht aus. So sollte man bei unklarer Ampelstellung im Kreuzungsbereich stets den Fuß vom Gas nehmen und zunächst überprüfen, ob die Lichtzeichen anderer Anlagen gegebenenfalls besser erkennbar sind. Außerden ist es empfehlenswert, den Querverkehr genau zu beobachten.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gefährliche Himmelslaternen
Sie kommen aus China und erfreuen sich auch in Deutschland wachsender Beliebtheit: So genannte Himmelslaternen, mit denen bei Festveranstaltungen, wie beispielsweise Hochzeiten, leuchtende Wunschbotschaften in den Himmel geschickt werden. Die durch Kerzenlicht angetriebenen Papierlampions sind jedoch gefährlich, warnen Experten der Victoria Versicherung, denn die Fluglaternen nehmen nicht selten einen anderen Kurs als geplant. So können Seitenwinde die Leuchtobjekte abtreiben oder früher abstürzen lassen, wobei die Flamme im Inneren weiter brennt. In den letzten Monaten setzten Himmelslaternen so schon mehrfach Häuser oder Bäume in Brand. In einigen Bundesländern sind die fliegenden Leuchtkörper daher schon verboten. Die Victoria empfiehlt, bei Feiern besser ganz auf den Einsatz der Himmelslaternen zu verzichten. Kommt es durch die Verwendung nämlich zu Schäden, besteht kein Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vitamin D steigert Hirnleistung
Das bis dato vorwiegend als „Knochenhormon“ bekannte Vitamin D erweist sich zunehmend als Multitalent: Eine europaweite Studie an 3.000 Personen ergab kürzlich, dass ein höherer Vitamin-D-Spiegel im Blut auch für höhere Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit sorgt sowie die Verarbeitungsgeschwindigkeit von Informationen erhöht. Der menschliche Vitamin-D-Bedarf kann nicht nur über die Ernährung gedeckt werden. Daher empfehlen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, neben einer Vitamin-D-reichen Kost aus Milcherzeugnissen, fettreichem Fisch und Vollkornprodukten auch regelmäßige Aufenthalte im Freien: Die natürliche UV-Strahlung regt zusätzlich die Bildung von körpereigenem Vitamin D an.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Heizöltanks vor dem Befüllen prüfen
Viele Hausbesitzer, die mit Erdöl heizen, lassen jetzt ihre Heizöltanks füllen: Die Preise sind vergleichsweise niedrig und die Heizperiode steht möglicherweise schon bald ins Haus. Die Victoria Versicherung rät, den Öltank unbedingt vor dem Befüllen prüfen und gegebenenfalls warten zu lassen: Vor allem sollten die Dichtigkeit und die Standfestigkeit der Tanks sowie die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Sicherheitssysteme kontrolliert werden. Wird durch austretendes Heizöl zum Beispiel das Grundwasser verunreinigt, haftet in der Regel der Eigentümer: Da bereits ein Liter Heizöl fast eine Million Liter Trinkwasser verseuchen kann, erreichen die Kosten für die erforderliche Kanal- oder Grundwassersanierung schnell mehrere 10.000,— Euro. Angesichts solcher Schadensummen raten die Experten jedem Besitzer eines Öltanks zum Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung. Denn trotz sorgfältiger Kontrolle und regelmäßiger Wartung kann ein „Tank-Unglück“ im heimischen Keller nie vollständig ausgeschlossen werden und der Eigentümer haftet nach geltendem Recht auch dann, wenn kein Verschulden vorliegt.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Zeit für den Baum-TÜV
Im Frühjahr erfreuen sie uns durch ihre Blüten und im Herbst vielleicht mit Äpfeln, Birnen- oder Pflaumen-Bäume im Garten sind ein echter Gewinn für den Eigentümer. Regelmäßige Kontrollen und Pflege sollten daher selbstverständlich sein. Dies gilt gerade im Herbst, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, denn morsche Äste, instabile Wurzeln oder Kronen können bei Sturm und Unwetter zu Gefahrenquellen werden. Bricht ein Ast ab oder stürzt gar ein ganzer Baum um, können schwere Personen- und Sachschäden entstehen, für die der Eigentümer des Baumes unter Umständen im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht haftet. Da Schwachstellen am Baum, die beispielsweise durch Frostschäden, Pilzbefall oder ungünstige Wachstumsprozesse entstanden sind, vom Laien nicht immer zuverlässig erkannt werden, empfehlen die Experten, vor Beginn der Schlechtwetter-Periode einen Fachmann zur Begutachtung hinzuzuziehen. So können erforderliche Maßnahmen – Baumschnitt, Kronensicherung oder nötigenfalls Fällung - rechtzeitig festgestellt und eingeleitet werden. Das Fachunternehmen unterstützt den Besitzer auch dabei, eventuell erforderliche Genehmigungen durch die Gemeinde einzuholen. Gerade bei großen, älteren Bäumen sollte man niemals selbst Hand anlegen: Das Unfallrisiko ist hoch und die Stabilität des Baumes wird durch unsachgemäße Eingriffe bisweilen sogar verschlechtert.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Verkehrssicherungspflicht hat Grenzen
Hauseigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Gehwege von herabgefallenen Zweigen und Blättern frei halten. Anderenfalls haften sie, wenn ein Passant stürzt und zu Schaden kommt - soweit die Theorie. In der Praxis könnte das an stürmischen Herbsttagen einen Dauereinsatz auf dem Bürgersteig erfordern, denn kurz nach dem Kehren liegt der Gehweg meist schon wieder voller Laub. Die Victoria Versicherung kann Hausbesitzer hier beruhigen, denn die Verkehrssicherungspflicht muss im Rahmen des Zumutbaren bleiben. So entschied auch das Landgericht Coburg im Fall einer Passantin, die an einem windigen Tag im Herbst auf Laub und Ästen ausgerutscht war. Da sie sich dabei die Schulter gebrochen und das Knie geprellt hatte, forderte sie vom Hauseigentümer Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht Coburg wies die Forderung zurück: Die Beklagten hätten den Gehweg am fraglichen Tag vom Laub befreit und damit ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Laub und Äste an windigen Tagen sofort zu entfernen, sei schlicht unmöglich und sprenge den Rahmen des Zumutbaren. Fußgänger müssten sich darauf einstellen, dass Gehwege im Bereich von Laubbäumen zu dieser Jahreszeit rutschig sein können. Anders verhält es sich nach Auskunft der Victoria allerdings, wenn - etwa durch einen abgebrochenen Ast - auf dem Gehweg eine besondere Gefährdung besteht. Diese muss vom Hausbesitzer möglichst umgehend beseitigt werden (LG Coburg, Az.: 14 O 742/07).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Gesund und fit in den Herbst
Die Tage werden kürzer und an den Bäumen verfärbt sich allmählich das Laub - der Herbst kommt. Mit dem jahreszeitlichen Wechsel sind für viele Menschen gesundheitliche Probleme verbunden: Müdigkeit und Antriebsschwäche, aber auch grippale Infekte und rheumatische Beschwerden nehmen erfahrungsgemäß ab dem Herbst wieder zu. Die Victoria Krankenversicherung sagt, wie man vorbeugen kann. 
Ein grauer Himmel und feuchtes, kühles Wetter sorgen sicherlich bei niemandem für gute Laune. In der Tat steigt im Herbst die Anzahl der Menschen, die unter depressiven Verstimmungen, Müdigkeit und Antriebsschwäche leiden. Experten glauben, dass dies in vielen Fällen mit dem Mangel an natürlichem Licht zusammenhängt: Die UV-Strahlen der Sonne fördern zum Beispiel die Bildung des Neurotransmitters Serotonin, der unter anderem für ein positives Befinden sorgt. Auch für die ausreichende Versorgung mit Vitamin D wird natürliches Sonnenlicht benötigt, denn die Ernährung deckt lediglich 10 bis 20 Prozent des Bedarfs. Kannte man das „Sonnenvitamin“ bislang hauptsächlich in seiner Bedeutung für den Knochenaufbau, so belegen jüngste Studien, dass Vitamin-D-Mangel unter anderem die Immunabwehr, das Herz-Kreislauf-System und die allgemeine Leistungsfähigkeit schwächt. Wer sich also im Herbst selbst bei schlechtem Wetter möglichst häufig im Freien aufhält, hat nach Auskunft der Experten der Victoria schon viel zur Vorbeugung getan: Auch bei trübem Himmel kann man draußen noch viel Tageslicht tanken und damit aktiv etwas für seine Gesundheit tun.
Beim Herbstspaziergang profitiert der Körper zudem von Bewegung und frischer Luft: Herz und Kreislauf kommen in Schwung, Lungen, Muskulatur und Gelenke werden trainiert und die Schleimhäute feucht gehalten. Das fördert das allgemeine Wohlbefinden und beugt Infekten vor, die ebenfalls ab Herbst wieder verstärkt auftreten: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber treffen die meisten Patienten zwischen September und März. Hier hilft es laut Victoria, auch hinsichtlich der Ernährung die guten Angewohnheiten des Sommers beizubehalten: Leichte, vitaminreiche Kost, viel frisches Obst und Gemüse sowie Vollkornprodukte stärken die Immunabwehr nachweislich. Insbesondere Vitamin C und Zink sind echte „Wunderwaffen“ gegen Erkältungskrankheiten. Rheumatikern, die sich vor einer Verschlimmerung der Beschwerden im Herbst fürchten, raten die Fachleute, jetzt gezielt Vitamin-E-Lieferanten, wie etwa Pflanzenöle, auf den Speiseplan zu setzen. Zusätzliche Vitaminpräparate sind bei ausgewogener, gesunder Ernährung auch im Herbst in der Regel nicht erforderlich.
Zudem sollte man mit Beginn der Erkältungszeit wieder verstärkt auf Hygiene achten, denn Viren überleben unter anderem an Türklinken oder Haltestangen in Bussen und Bahnen. Regelmäßiges Händewaschen beugt einer Ansteckung erfolgreich vor. Hat einen der Infekt bereits erwischt, sollte man diese gute Gewohnheit beibehalten, um seine Umwelt vor einer Infektion zu schützen. Auch die Benutzung von Einwegtaschentüchern bei akutem Schnupfen und Husten muss selbstverständlich sein. Bereits Kleinkinder sollten dazu angehalten werden, beim Niesen und Husten zumindest die Hand vorzuhalten.
Besonders anfälligen Menschen wie etwa chronisch kranken oder älteren Patienten, rät die Victoria, schon jetzt mit dem Arzt über sinnvolle Vorsorgeimpfungen - etwa gegen Grippe oder Pneumokokken - zu sprechen.
So kommt man mit wenigen, einfachen Verhaltensregeln gesund und fit durch den Herbst.

Versicherungen & Sicherheit:
„Ich-AG“ auf sicherem Fundament

In schwierigen Zeiten am Arbeitsmarkt wächst erfahrungsgemäß auch die Zahl der Freiberufler und selbstständigen Einzelunternehmer. Im Jahr 2007 gehörten bereits 55,8 Prozent der insgesamt rund 4,2 Millionen Selbstständigen zu dieser Gruppe. Für viele ist die Selbstständigkeit zunächst als Übergangslösung gedacht - nicht nur junge Freiberufler hoffen, in absehbarer Zeit eine Festanstellung zu finden. Vor diesem Hintergrund wird die Frage nach der notwendigen Absicherung vielfach zu lange aufgeschoben, wissen die Experten der Victoria Versicherung. Dies kann fatale Folgen haben, denn Schäden, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit auftreten, werden von Versicherungen für den Privatbereich in der Regel nicht gedeckt. Speziell eine Berufshaftpflicht ist dringend erforderlich, denn auch durch kleine Ursachen können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden in einer Größenordnung entstehen, die den Freiberufler bzw. Einzelunternehmer wirtschaftlich völlig überfordern. Für hochwertige Hard- und Software, teure Maschinen oder andere wertvolle Arbeitsmittel sollte eine entsprechende Sachversicherung abgeschlossen werden. Wer keiner Berufsgenossenschaft angehört, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt - auch hier lohnt es unter Umständen, privat vorzusorgen. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Vorsicht an automatischen Türen
Im Kaufhaus, am Aufzug oder in vielen Behörden: Automatische Türen befinden sich überall und sind im Prinzip auch sehr praktisch. Eltern sollten allerdings gewisse Vorsichtsmaßnahmen beachten, rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, da Kinder sich hier leicht verletzen können. Es gibt zwar zahlreiche Schutzvorkehrungen, wie Lichtschranken, Sensoren oder Notschalter, doch sie reagieren oft nicht schnell, wenn eine Hand, ein Bein oder gar der Kopf durch den Türspalt gesteckt wird. Kleinkinder sollten niemals unbeaufsichtigt durch automatische Türen gehen, sondern stets auf den Arm oder an die Hand genommen werden. Größere Kinder sollten auf Gefahrenquellen aufmerksam gemacht und dazu angehalten werden, die angebrachten Warnhinweise ernst zu nehmen. Besonders gefährlich sind auch automatische Rolltore, an denen gerne einmal geklettert wird. Beim Öffnen können Kinder trotz Schutzvorrichtungen schwer verletzt werden. Deswegen sollten die Kleinen nicht unbeaufsichtigt in der Nähe der Tore spielen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherungen & Sicherheit: Schutz vor Fahrraddiebstahl
Manch ein Radfahrer musste es schon erleben: Das am Abend vermeintlich sicher angeschlossene Fahrrad war am darauf folgenden Morgen verschwunden. Professionelle Fahrraddiebe machen selbst vor Innenhöfen oder Gärten nicht halt und die häufig verwendeten Ketten- und Kabelschlösser lassen sich mit dem entsprechenden Werkzeug leicht durchtrennen. Bügelschlösser bieten besseren Schutz - sie erhöhen den Aufwand für Langfinger beträchtlich und verringern so die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls. Hochwertige Zweiräder sollten besser gleich in verschlossenen Räumen wie Wohnung, Keller oder Garage abgestellt werden – im Rahmen der Hausratversicherung sind sie dann gegen Einbruchdiebstahl versichert. Wer sein Rad hingegen nachts draußen parken muss, sollte die Police entsprechend erweitern, empfehlen die Experten der Victoria Versicherung. Die sogenannte Fahrraddiebstahl-Klausel greift nämlich immer dann, wenn das Rad außerhalb der eigenen Wohnung entwendet wird.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Gesundheitsfragen vollständig beantworten
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen und eine entsprechende Absicherung ist nach Ansicht aller Fachleute zwingend erforderlich. Wer jedoch im Versicherungsfall tatsächlich in den Genuss der vertraglich vereinbarten Leistungen kommen möchte, sollte bereits beim Ausfüllen des Antrages vollständige und ehrliche Angaben machen. Dies gilt nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung speziell für die Beantwortung der dort gestellten Gesundheitsfragen - werden hier Arztbesuche, Diagnosen oder Therapien verschwiegen, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Unter Umständen kann der Versicherer berechtigt sein, den Vertrag zu kündigen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Mit Teebaum-Honig gegen resistente Bakterien
Eine wachsende Anzahl von Bakterien, die man in Krankenhäusern findet, ist bereits gegen mehrere Antibiotika resistent. Die Folge: Bei Befall verzögern sich Wundheilungsprozesse und verlängern so den Aufenthalt der Patienten in der Klinik. Wie die Victoria Krankenversicherung berichtet, könnte ein spezieller Honig für Abhilfe sorgen. Australische Wissenschafter fanden heraus, dass Bienenhonig aus den Blüten des Manukastrauches selbst multiresistente Bakterien abtöten kann. Darüber hinaus können die Mikroben gegen den Honig - im Unterschied zu Antibiotika - keinerlei Resistenzen entwickeln. Der Manukastrauch zählt zu den Teebaum-Arten; das aus seinen Blättern gewonnene Öl ist unter anderem für seine entzündungshemmenden Eigenschaften bekannt.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Keine Cola für Kinder mit Durchfall
Cola mit Salzstangen - ein bekanntes Hausmittel bei Durchfall und Erbrechen, das bisweilen sogar von Kinderärzten empfohlen wird. Im Rahmen einer englischen Studie wurde jetzt aber herausgefunden, dass zucker- und koffeinhaltige Getränke bei Magen-Darm-Erkrankungen nicht helfen. Gesüßter Fencheltee, Möhrensaft oder in schlimmeren Fällen eine Elektrolytlösung aus der Apotheke sind die bessere Wahl, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Diese gleichen den Flüssigkeits- und Mineralstoffverlust aus und beruhigen gleichzeitig die Magen- und Darmschleimhaut.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vorsicht Aquaplaning
Bei spätsommerlichen Unwettern werden häufig innerhalb weniger Minuten ganze Autobahnabschnitte und Bundesstraßen unter Wasser gesetzt. Die starken Regenfälle beeinträchtigen aber nicht nur die Sicht, sondern erhöhen die Gefahr von Aquaplaning, warnen die Experten der Victoria Versicherung. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Autofahrer durch zu hohe Geschwindigkeit oder abgefahrende Reifen ins Rutschen kommen und die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren. Besonders in Spurrinnen, Unterführungen oder Kurven sammelt sich das Wasser und die so entstehenden Lachen bleiben auch nach Abzug der Unwetterfront gefährlich. Die Victoria rät daher den Autofahrern, bei Regen sowie nasser Fahrbahn den Fuß vom Gas zu nehmen und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug entsprechend zu vergrößern. Zudem sollten die Reifen in regelmäßigen Abständen darauf überprüft werden, ob sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht unterschreiten.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Vitaminreiche Kost gegen Asthma
Rund 300 Millionen Menschen weltweit leiden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO an Asthma. In Deutschland sind etwa fünf Prozent der Erwachsenen von der chronischen Atemwegserkrankung betroffen. Allerdings kann eine vitaminreiche Ernährung einer Asthmaerkrankung vorbeugen oder den Verlauf der Erkrankung positiv beeinflussen, weiß die Victoria Krankenversicherung. Aktuelle Studien zeigen, dass Asthmatiker, die nicht genügend Vitamin A, C und Folsäure zu sich nehmen, häufiger an schwereren Anfällen leiden als Patienten mit ausreichender Vitaminversorgung. Britische Wissenschaftler fanden heraus, dass ein Mangel an diesen Vitaminen sogar das Risiko einer Erkrankung deutlich erhöht. Asthmatikern raten die Gesundheitsexperten daher zu einer vitaminreichen Ernährung: Zitrusfrüchte oder Gemüse wie Brokkoli und Paprika liefern beispielsweise viel Vitamin C, Käse, Eier oder Fisch enthalten reichlich Vitamin A. Folsäure findet sich in Nüssen oder Bohnen. Achtet man auf Ausgewogenheit in der Ernährung, sind zusätzliche Vitaminpräparate nicht erforderlich.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Tee nicht zu heiß genießen!
Tee ist nach Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen. Die einen genießen ihn als Schwarztee, andere bevorzugen die grüne Variante und wieder andere trinken am liebsten Kräutertee. Doch gleichgültig, wie man ihn am liebsten mag - allzu heiß sollte er nicht mehr sein, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Aktuelle Studien haben nämlich ergeben, dass zu heiß getrunkener Tee das Risiko an Speiseröhrenkrebs zu erkranken, unter Umständen drastisch erhöhen kann. So verglichen Forscher der Universität Teheran die Trinkgewohnheiten von Patienten, die an Speiseröhrenkrebs erkrankt waren, mit denen gesunder Kontrollpersonen. Die Ergebnisse waren eindeutig: Teetrinker, die ihren Tee mit einer Temperatur von 65 bis 69 Grad Celsius zu sich nahmen, erkrankten doppelt so häufig wie jene, die ihren Tee mit einer Temperatur unter 65 Grad Celsius tranken. Bei einer Temperatur von mehr als 70 Grad steigt das Risiko, an Speiseröhrenkrebs zu erkranken, sogar um das Achtfache an.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit:
Zusatzstoffe können Pseudoallergien auslösen

Die Symptome ähneln denen einer Allergie und sind genauso unangenehm: Magen-Darm-Beschwerden oder Schwellungen im Mund-Rachen-Raum können Anzeichen einer so genannten Pseudoallergie sein, an der das Immunsystem nicht beteiligt ist. Forscher haben jetzt herausgefunden, dass Pseudoallergien durch Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel und Farbstoffe in Fertiggerichten, aromatisierte Getränke oder vorgefertigte Backwaren ausgelöst werden können. Aber auch natürliche Bestandteile wie Salicylate, die etwa in Sauerkraut, Salami oder Thunfisch enthalten sind, führen bisweilen zu den unerwünschten Reaktionen. In solchen Fällen sollten die möglichen Ursachen durch einen Arzt abgeklärt werden, empfiehlt die Victoria Krankenversicherung. Bei Verdacht wird dem Patienten dann im Rahmen einer so genannten Provokationstherapie gezielt eine pseudoallergenreiche Kost verabreicht. So kann der Auslöser schnell gefunden und eine passende Therapie verordnet werden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Urlaub mit dem Hund
Die geliebte Kuscheldecke, ein vertrautes Spielzeug und das gewohnte Hundefutter geben dem Hund am Urlaubsort ein Gefühl der Sicherheit. Trotzdem: In einer unbekannten Umgebung reagieren Hunde manchmal anders als zu Hause, und schnell ist ein Schaden entstanden. Dazu Fragen an ERGO-Expertin Tanja Cronenberg.
Wer kommt dafür auf, wenn der Hund das Hotelzimmer
oder die Ferienwohnung beschädigt?

Wenn ein Hund eine Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer beschädigt, haftet der Hundehalter in vollem Umfang. Deshalb ist es wichtig, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die so genannte Mietsachschäden umfasst. Ohne eine solche Haftpflichtversicherung muss der Hundehalter den Schaden unter Umständen aus der eigenen Tasche begleichen.
Worauf muss geachtet werden?
Es ist ratsam, genau in die Versicherungsbedingungen zu schauen: Auch wenn in der Police Mietsachschäden eingeschlossen sind, sind oft nur Schäden an Gebäudebestandteilen versichert, zum Beispiel Kratzer an Türen oder Flecken im Teppichboden. Gedeckt sein sollten unbedingt auch Schäden an der mobilen Einrichtung, wie zum Beispiel an Lampen, Vasen und Sofas.
Macht es einen Unterschied, ob in Deutschland
oder im Ausland Urlaub gemacht wird?

Das hängt vom Anbieter ab. In der Regel gilt der Versicherungsschutz auch bei Reisen ins Ausland. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, explizit danach zu fragen.
Über die ERGO-Expertin 
Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

Auto & Verkehr: Hundehalter haftet auch für Erschrecken
Auch wenn der vierbeinige Gefährte freundlich und gut erzogen ist, die Haftung des Hundehalters kann im Falle eines Schadens sehr weit gehen. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung erklärt, dass unter Umständen schon der Schreck, den das Tier auslöst, ausreichen kann, um einen schadenersatzpflichtigen Unfall zu verursachen. So geschehen in einem Fall, der vor einiger Zeit das Oberlandesgericht Brandenburg beschäftigte. „Täter“ war hier ein Schäferhund, der auf einen Radfahrer zulief. Der Fahrradfahrer erschreckte sich dermaßen, dass er vom Fahrrad stürzte und sich verletzte. Die Richter befanden: Der Fahrradfahrer hat ein Anrecht auf Schadenersatz. Es sei in einem solchen Fall nicht notwendig, dass das Tier mit dem Fallenden in Kontakt komme. Der Rat der Experten: Hunde im Zweifelsfall immer anleinen und in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 12 U 94/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr:
Versicherung darf über Schuldfrage entscheiden

Bei Verkehrsunfällen ist die Schuldfrage oft nicht auf den ersten Blick klar und im Zweifelsfall gesteht sich niemand gerne ein, dass er einen Unfall verursacht hat. Kommt die Kfz-Haftpflicht jedoch zu diesem Ergebnis, empfiehlt die Victoria Versicherung die Entscheidung zu akzeptieren. Jeder Haftpflichtversicherer muss nämlich berechtigte Schadenersatzforderungen erfüllen, unberechtigte Ansprüche jedoch zurückweisen. Dementsprechend sorgfältig prüfen die Versicherer die jeweilige Sach- und Rechtslage, bevor über eine Regulierung des Schadens entschieden wird. Wer dennoch auf seine vermeintliche Unschuld beharrt, wird häufig eines Besseren belehrt. So erging es einer Dame, die nach einem Auffahrunfall von ihrer Unschuld überzeugt war und ihren Anwalt anwies, der Versicherung die Begleichung des Schadens zu untersagen. Die Versicherung hatte den Fall jedoch bereits geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, der sogenannte Beweis des ersten Anscheins spräche eindeutig gegen die Kundin. Auf dieser Basis war der Unfallgegner entschädigt und die Schadensfreiheitsklasse im Vertrag der Dame angepasst worden. Als sie gegen diese Entscheidung vor Gericht ging, scheiterte sie: Die Richter des Landgerichts Coburg bestätigten die Einschätzung des Versicherers und wiesen überdies auf den in diesen Fragen geltenden Ermessensspielraum hin (Landgericht Coburg, Az.: 15 C 1469/08).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr:
Erstattung des Fahrzeugwertes nur bei Neukauf

Jeder, der schon einmal ein fabrikneues Auto gekauft hat, weiß: Es braucht Zeit, bis der bestellte Neuwagen in Empfang genommen werden kann. Umso ärgerlicher ist es, wenn das gerade erworbene Fahrzeug schon kurz darauf bei einem Unfall erheblich beschädigt wird. In diesem Fall kann der Besitzer den Ersatz des Neupreises verlangen - allerdings nur dann, wenn er tatsächlich ein Neufahrzeug kauft, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Anderenfalls werden nur die Reparaturkosten ersetzt. Erst kürzlich wies der Bundesgerichtshof den Anspruch einer Autofahrerin auf Kostenerstattung in Höhe des Fahrzeugneuwertes zurück. Die gesamte linke Fahrzeugseite ihres neuen BMWs war einen Tag nach Zulassung bei einem unverschuldeten Unfall demoliert worden. Die Besitzerin ließ den entstandenen Schaden reparieren und verlangte Schadenersatz in Höhe des Neupreises. Diese Forderung wiesen die Karlsruher Richter zurück: Der Geschädigte hat zwar die Wahl, ob er eine Reparatur durchführen lässt oder ein Ersatzfahrzeug beschafft. Den ihm entstandenen Schaden kann er aber nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat (Bundesgerichtshof Karlsruhe, Az.: VI ZR 110/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Ruhezeit für Vorschulkinder wichtig
Auch für Vorschulkinder ist der Alltag anstrengend: Früh aufstehen, in den Kindergarten, meist steht nachmittags noch etwas auf dem Programm. Amerikanische Schlafforscher haben jetzt herausgefunden, dass auch den Vier- und Fünfjährigen eine kleine Pause nach dem Mittagessen gut tut. Kinder, die mittags schlafen, sind in der Regel ausgeglichener und zeigen weniger Anzeichen von Hyperaktivität, Unruhe oder Depression. Selbst Kinder, die tagsüber nicht mehr schlafen, sollten nach Auskunft der Victoria Krankenversicherung wenigstens eine etwa einstündige Ruhezeit einhalten. In dieser Zeit können sie etwas vorgelesen bekommen, Musik hören oder einfach auf dem Sofa mit dem Teddy kuscheln: Das gibt ihnen die innere Ruhe wieder.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus- und Wohnungsbesitzer leben günstiger
Die monatliche finanzielle Belastung durch die Eigentumswohnung oder das eigene Haus liegt oft deutlich unter der eines vergleichbaren Mietobjekts, weiß die Victoria Lebensversicherung. In einer Erhebung des Markforschungsinstituts Infratest beurteilten 40 Prozent der befragten Haus- und Wohnungsbesitzer die anfallenden Kosten für das eigene Heim im Vergleich zu einer entsprechenden Mietwohnung als „günstig“ oder sogar „sehr günstig“. Die Hälfte der Eigentümer waren der Meinung, die Aufwendungen seien „angemessen“, nur ein Prozent empfand die Ausgaben als viel zu hoch. Damit ist die eigene Immobilie nach Aussage der Experten aktuell eine sehr sinnvolle Geldanlage.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Zu wenig Schlaf macht Kinder dick
Ausgeschlafene Kinder werden nach Angaben der DKV Deutsche Krankenversicherung seltener zu dick. So fanden kanadische Forscher heraus, dass bei Grundschülern, die wenig schlafen, das Risiko für Übergewicht dreimal so hoch ist. Gleichaltrige, die zwölf Stunden oder mehr schliefen, brachten im Vergleich deutlich weniger auf die Waage. Schlafmangel senkt unter anderem die Ausschüttung des appetitzügelnden Hormons Leptin, somit nimmt bei müden Kindern und Erwachsenen der Hunger zu. Die DKV rät den Eltern darauf zu achten, dass ihre Kinder ausreichend schlafen - ein Grundschulkind braucht in der Regel acht bis zehn Stunden pro Nacht. 
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Bau- und Sanierungskosten nach neuer Energieeinsparverordnung planen
Ab dem ersten Oktober dieses Jahres tritt für alle Neu- und Umbauten die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 in Kraft, mit der die Bundesregierung den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser weiter senken will. Bei Neubauten liegt der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf damit um 30 Prozent niedriger als bisher, informiert die Victoria Lebensversicherung. Allein über die Wärmedämmung der Gebäudehülle müssen künftig 15 Prozent mehr eingespart werden. Auch Altbauten, die modernisiert beziehungsweise saniert werden sollen, unterliegen den verschärften Anforderungen der EnEV. Damit die dafür erforderlichen Investitionen bei der Finanzplanung für den Hausbau oder die Sanierung angemessen berücksichtigt werden, rät die Victoria, frühzeitig einen entsprechend qualifizierten Planer oder Architekten hinzuzuziehen.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit:
Bewegung hilft bei Rückenschmerzen

Rückenschmerzen sind die Volkskrankheit Nummer eins: Fast jeder Deutsche hat im Laufe seines Lebens mindestens einmal darunter zu leiden. Zu den häufigsten Ursachen zählen einseitige Belastung und Bewegungsmangel. Meist trifft es Menschen im Alter zwischen 30 und 50 Jahren, aber selbst Jüngere haben zunehmend Probleme. Wenn der Rücken schmerzt, sollten sich die Betroffenen keinesfalls ausruhen oder gar hinlegen, warnen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Wer sich stattdessen weiter bewegt, hat nach aktueller Forschung bessere Aussichten auf Genesung als diejenigen, die sich besonders schonen. Auch konventionelle Behandlungsmethoden wie Bettruhe, Spritzen, Wärme- oder Kälteanwendungen helfen in der Regel nicht dauerhaft. Obwohl sie zwar kurzfristig die Schmerzen lindern können, verschlimmern sie nach einer Untersuchung Heidelberger Wissenschaftler längerfristig sogar die Beschwerden. Wer häufiger Probleme mit dem Rücken hat, sollte daher die Wirbelsäule durch gezielten Aufbau und spezielle Übungen stärken, rät die DKV. Das wirkt nachhaltig und verhindert Schmerzen durch Verspannungen oder Fehlhaltung.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Mit guten Augen zur Schule
Mit dem Ende der Sommerferien beginnt auch für die Schulkinder wieder der Alltag, und erfahrungsgemäß ist die Motivation gerade zum Anfang des neuen Schuljahres groß. Damit Lerneifer und Leistungen nicht durch eine unentdeckte oder schlecht korrigierte Sehschwäche leiden, raten die Experten der Victoria Krankenversicherung, regelmäßig die Augen der Schulkinder überprüfen zu lassen. Schlechtes Sehen wirkt sich nämlich unmittelbar auf Konzentration und Leistungsfähigkeit aus: Während für kurzsichtige Kinder das Abschreiben von der Tafel zur Fehlerquelle werden kann, macht Weitsichtigkeit eher beim Lesen Probleme. Daher sollten erste Anzeichen wie Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Unsicherheiten beim Lesen oder Schreiben ernst genommen und mit dem Augenarzt besprochen werden. Ist eine Brille notwendig, sollten die Eltern ein flexibles und bruchsicheres Modell wählen – das erhöht den Tragekomfort, die Lebensdauer und beugt Verletzungen vor. Die Victoria Krankenversicherung rät, die Augenkontrolle jährlich durchführen zu lassen.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Richtige Zahnpflege für Schulanfänger
Die Einschulung markiert für Kinder einen neuen Lebensabschnitt – sie sollen nun zunehmend selbstständig und eigenverantwortlich handeln. Das gilt auch für die Zahnpflege, denn anders als im Kindergarten ist das Zähneputzen nach dem Essen in Grundschulen mit Ganztagsangebot nicht mehr zwangsläufig fester Bestandteil im Tagesablauf. Hier müssen Eltern ihre Kinder unterstützen, denn in der Grundschulzeit kommen die bleibenden Zähne, und Karies ist in diesem Alter bereits sehr verbreitet. Ein Zahnputz-Set gehört somit in jeden Schulranzen, empfiehlt die DKV Deutsche Krankenversicherung. Auch zuhause sollte von der Einschulung an besonders auf regelmäßige und gründliche Zahnpflege geachtet werden: Drei Minuten nach jedem Essen, immer von „Rot nach Weiß“. Eine Zahnbürste mit einem elastischen, angewinkelten Bürstenkopf und ergonomischem Griff erleichtert den Kindern die Zahnreinigung. Ist der Umgang mit der Zahnbürste sicher eingeübt, kommt die Reinigung der Zahnzwischenräume hinzu. Diese werden in der Regel nicht durch die Zahnbürste erreicht und bilden einen idealen Nährboden für aggressive Beläge. Hier helfen spezielle Zahnseidenhalter für Kinder. Um durchbrechende Backenzähne, die tiefer als die vorderen Milchzähne liegen, optimal pflegen zu können, werden spezielle Einbüschelzahnbürsten empfohlen. Natürlich gilt auch hier: Das gute Vorbild der Eltern bewirkt mehr als abstrakte Ermahnungen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Nachbarschaftshilfe? Aber sicher!
Viele hilfsbereite Mitbürger haben während der Sommerferien bei ihren Nachbarn die Blumen gegossen, den Briefkasten geleert, die Wohnung gelüftet und vielleicht sogar das Meerschweinchen betreut. Nachbarschaftshilfe ist eine wunderbare Sache und funktioniert in aller Regel reibungslos. Doch was geschieht, wenn im Zuge solcher Gefälligkeiten ein Schaden entsteht? Angesichts des durch Gießwasser ruinierten Parketts stößt die gute nachbarschaftliche Beziehung schnell an ihre Grenzen: Der Geschädigte möchte Schadenersatz. Der hilfsbereite Nachbar hingegen ist der Ansicht, wer sich auf derartige Gefälligkeiten einlässt, nimmt damit auch das Risiko eines eventuellen Missgeschicks in Kauf. Diese Auffassung teilen nach Auskunft der Victoria Versicherung viele Gerichte und gehen in solchen Streitfällen von einem sogenannten „stillschweigenden Haftungsausschluss“ aus - der Geschädigte müsste dann den neuen Parkettboden aus eigener Tasche bezahlen. Doch die gut gemeinte Nachbarschaftshilfe muss nicht unerfreulich enden, wenn die Beteiligten einige wichtige Punkte beachten: Viele Schäden kann man nach Auskunft der Victoria vermeiden, indem man den undichten Blumentopf auf einen Untersetzer stellt oder den Helfer bittet, hier nur vorsichtig zu gießen. Die Haftung für unvorhergesehene Missgeschicke sollte man vor der Schlüsselübergabe zumindest besprechen. Im Interesse aller sollte der hilfsbereite Nachbar über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, die sogenannte „Schäden aus Gefälligkeitshandlungen“ ersetzt.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Keine Angst vor extremen Witterungen
Starkregen mit Überschwemmung, Erdrutsche, extremer Schneefall oder Erdbeben - die Natur macht immer öfter, was sie will. Dies ist leider nicht nur der subjektive Eindruck vieler Menschen. Experten rechnen damit, dass man aufgrund der globalen Klimaveränderung künftig regelmäßig mit extremen Witterungsverhältnissen und sogar Naturkatastrophen rechnen muss. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung rät vor diesem Hintergrund, den Versicherungsschutz fürs eigene Heim unbedingt zu überprüfen und nötigenfalls zu erweitern. Die Wohngebäudeversicherung deckt zwar Schäden durch Sturm, Hagel und Blitz ab, Elementarschäden durch Starkregen, Hochwasser, Schnee oder Erdbeben müssen jedoch separat versichert werden. Dies ist nach Erfahrung der Versicherungsfachleute häufig nicht der Fall, obwohl gerade diese Schäden oftmals gravierend sind: Wenn das Dach des Eigenheims unter der Schneelast zusammenbricht und komplett erneuert werden muss, oder gar das gesamte Haus durch einen Erdrutsch zerstört wird, stehen die Betroffenen ohne Absicherung vor dem wirtschaftlichen Ruin. Ein entsprechender Versicherungsschutz ist dagegen oft schon für unter zehn Euro im Monat zu haben.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Alles noch dicht?
Der Herbst ist nicht mehr fern und mit ihm kommt auch das schlechte Wetter. Hausbesitzer sollten daher schon jetzt dafür Sorge tragen, dass ihr Eigenheim bei Sturm und Regen möglichst keinen Schaden nimmt. Nach Auskunft der Experten der Victoria Versicherung finden sich die gefährlichsten Schwachstellen an Dächern und Fenstern. Daher sollte jeder Hausherr vor Einbruch der Schlechtwetter-Periode prüfen, ob sich im Verlauf des Sommers Dachziegel - etwa bei einem Gewitter - gelöst haben. Bereits kleine Defekte können nämlich dazu führen, dass die Ziegel bei stärkerem Wind vom Dach geweht werden oder bei länger anhaltendem Regen Feuchtigkeit durchlassen. Auch wichtig: Regenrinnen und Fallrohre sollten frei von Verunreinigungen und am besten durch Spezialgitter gegen herabfallendes Herbstlaub geschützt sein. Die Victoria empfiehlt: Wer nach dem ersten Augenschein Zweifel hat, ob alles in Ordnung ist, sollte einen Fachbetrieb zu Rate ziehen - kleine Reparaturen vermeiden oft größere Schäden.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Buntstifte und Malkästen ohne gesundheitliche Risiken
Ob in der Schule oder zuhause - Buntstifte und Wassermalkästen gehören zur Grundausstattung von Kindern ab etwa zwei Jahren. Da aber selbst bei größeren Kindern Stifte oder Malfarben nicht immer nur auf dem Papier, sondern auch im Mund landen, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, beim Kauf auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit zu achten. Diese erkennt man etwa am Vermerk der EU-Norm DIN EN 71, welche die Richtwerte für Schwermetalle in Spielzeugen festlegt. Buntstifte und Wasserfarben, die der Norm entsprechen, enthalten keine giftigen Farbstoffe.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haupt- und Abgasuntersuchung bei Einreise sofort fällig
Mehr als eine halbe Million Deutsche lebt aktuell im europäischen Ausland. Wenn das Auto in Deutschland zugelassen ist, darf die Erneuerung der Haupt- und Abgasuntersuchung nur durch eine Prüfstelle in Deutschland erfolgen, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Ausländische Prüfprotokolle sind hier nicht gültig. Wird die Prüfung während eines Auslandaufenthaltes fällig, muss diese daher unverzüglich nach der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen werden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Bei Auslandsstudium Krankenversicherung anpassen!
Studenten von deutschen Hochschulen, die sich im Rahmen ihres Studiums für ein oder mehrere Auslandssemester entschieden haben, müssen schon bald die Koffer packen: An vielen europäischen und amerikanischen Universitäten beginnt in wenigen Wochen das neue Studienjahr. Mit ins Gepäck sollte auf jeden Fall eine entsprechende Krankenzusatzversicherung, empfiehlt die DKV Deutsche Krankenversicherung, denn die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen im Ausland sind nicht immer durch die deutsche Krankenversicherung abgedeckt.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Ambrosia-Pollenflug gefährdet Allergiker
Pollenallergiker müssen derzeit aufpassen: Seit Anfang August blüht europaweit die Ambrosiapflanze. Schon wenige eingeatmete Pollen des Gewächses reichen aus, um bei sensiblen Menschen die typischen Allergiereaktionen wie beispielsweise Augenjucken, Kopfschmerzen, Heuschnupfen oder auch Asthma hervorzurufen. Die Ambrosia-Samen gehören nach Angabe der Victoria Krankenversicherung zu den stärksten Pollenallergenen weltweit und sind wesentlich aggressiver als etwa die Blütenstäube heimischer Bäume oder Gräser. Seit einigen Jahren ist die ursprünglich aus Amerika stammende Pflanze in Europa auf dem Vormarsch und produziert während der Blütezeit bis Ende Oktober Milliarden der allergieauslösenden Samen. Die Victoria rät Pollenallergikern, sich auf den Internetseiten des Deutschen Wetterdienstes über die aktuelle Pollenlage zu informieren.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Wenn Kinder in die Klinik müssen
Fast jedes zweite Kind kommt irgendwann einmal ins Krankenhaus - nach Angaben des Bundesamtes für Statistik sind die häufigsten Gründe Mandel- oder Blinddarmoperationen. Wenn ein vollstationärer Klinikaufenthalt ansteht, sollten die Eltern den Nachwuchs rechtzeitig darauf vorbereiten. Gut aufgeklärte Kinder haben später weniger Angst und kommen besser mit der medizinischen Routine zurecht, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Da die Kleinen genau spüren, wenn Mama oder Papa beunruhigt sind, empfiehlt es sich, den künftigen Klinikaufenthalt ruhig und unaufgeregt zu besprechen. Eine gute Vorbereitung bieten Bücher, die das Thema „Krankenhaus“ kindgerecht erklären oder auch ein Spielzeug-Arztkoffer, mit dem sich Untersuchungen oder Behandlungen anschaulich durchspielen lassen. Über möglicherweise unangenehme oder schmerzhafte Vorgänge, wie zum Beispiel eine Blutabnahme, muss das Kind schonend, aber ehrlich aufgeklärt werden - Eltern, die zu sehr beschönigen, riskieren einen schweren Vertrauensverlust, der dann unter Umständen zu einer kompletten Verweigerung führt. In der Klinik sollte ein Elternteil oder eine nahe Bezugsperson bei dem kleinen Patienten bleiben, um Trennungsängste gar nicht erst aufkommen zu lassen, rät die DKV. In den meisten Krankenhäuser können Elternteil mittlerweile stationär mit aufgenommen werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Medizinschrank-Check
Wenn der Kopf schmerzt, der Hals kratzt oder der Magen grummelt, führt der erste Weg viele Verbraucher zum häuslichen Medizinschrank. Laut Victoria Krankenversicherung spricht prinzipiell auch nichts dagegen, bei leichten Beschwerden zunächst auf die Hausapotheke zurückzugreifen – vorausgesetzt, diese wird regelmäßig überprüft. Dabei sollte zunächst sichergestellt sein, dass überhaupt alle wichtigen Medikamente und Verbandsmaterialien vorhanden sind. Entsprechende Empfehlungen erhält man beim Arzt oder Apotheker. Medikamente, die abgelaufen sind, aber auch Arzneien, die für eine einmalige Erkrankung verschrieben wurden, sollten aussortiert werden. Gleiches gilt für Säfte, Tinkturen, Tropfen oder Salben, die schon seit längerem geöffnet sind. Die Experten raten zudem die Beipackzettel auch vermeintlich harmloser Medikamente stets aufzubewahren, um sich so über die Dosierung, mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder unerwünschte Nebenwirkungen zu informieren. Ein weiterer guter Tipp: Im Medizinschrank sollte man auch Notfalladressen und -telefonnummern sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung bereithalten.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie:
Babys brauchen auf längeren Strecken viele Pausen

Babys dürfen im Auto nur in sogenannten Babyschalen transportiert werden. Eltern sollten dabei darauf achten, dass die Fahrt jedoch nicht zu lange dauert, rät die DKV Deutsche Krankenversicherung. Ein lang anhaltender Transport belastet die Wirbelsäule der Babys enorm. Gerade in den ersten Monaten ist die Wirbelsäule sehr empfindlich, da sie noch nicht in der später typischen Doppel-S-Form ausgeprägt, sondern noch gestreckt ist. Erst im Verlauf des ersten Lebensjahres und mit zunehmender Mobilisierung wird die Halswirbelsäule gestreckt. Zur Entlastung der Wirbelsäule ist es daher für Babys noch wichtiger als für Erwachsene, öfter einmal die Position zu wechseln. Ein weiterer Grund für eine Pause zwischendurch: Mediziner der neuseeländischen Universität Auckland haben herausgefunden, dass Babys in den Babyschalen durch die gebogene Form in Atemnot geraten können. Grund hierfür ist der im Verhältnis noch schwere Kopf, der während des Schlafens auf die Brust fallen und so die Sauerstoffzufuhr vermindern kann. In den Fahrtpausen sollten Eltern ihre Babys aus der Babyschale nehmen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Grüner Star - jeder Zehnte ist gefährdet
Der „Grüne Star“, in der medizinischen Fachsprache Glaukom genannt, ist eine schwere Sehnervenerkrankung. In den westlichen Industrienationen ist das Glaukom eine der häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Erblindung. Die Hälfte der am Grünen Star Leidenden in Deutschland weiß jedoch nichts von ihrer Erkrankung. Wie kann man herausfinden, ob man betroffen ist? Dazu Fragen an den ERGO-Krankenversicherungsexperten Dr. Elmar Terhorst.
Was genau ist ein Glaukom, also der Grüne Star?
Beim Grünen Star wird der Sehnerv geschädigt, was im Krankheitsverlauf zu Gesichtsfelddefekten führt. Die Patienten sehen dann am Blickrand nur noch Nebel. Ohne Behandlung führt die Krankheit zu einer vollständigen Erblindung. Das Glaukom ist schmerzfrei und verläuft im Anfangsstadium ohne Symptome. Das Fortschreiten der Erkrankung kann aber in den meisten Fällen aufgehalten oder zumindest verlangsamt werden - wenn sie rechtzeitig erkannt wird, etwa bei einer Glaukom-Vorsorgeuntersuchung
Wer sollte die Glaukom-Vorsorge wahrnehmen?
Je älter ein Mensch wird, desto höher ist das Risiko, am Glaukom zu erkranken. Zehn Prozent aller Menschen in Deutschland über 40 Jahre gelten als akut gefährdet. Zu den wissenschaftlich belegten Risikofaktoren zählen hoher Augeninnendruck, Kurzsichtigkeit, Pigmentausschüttungen im Auge und eine dünne Hornhaut. Das Risiko steigt auch, wenn ein enger Verwandter bereits am Glaukom leidet. Für Menschen ab 40 und für alle, die zu einer Risikogruppe gehören, ist es daher wichtig, regelmäßige Glaukomvorsorgeuntersuchungen bei einem Facharzt für Augenheilkunde durchführen zu lassen.
Was passiert bei der Glaukom-Vorsorge?
Eine umfassende Glaukomvorsorge-Untersuchung ist schmerzlos. Der Augenarzt misst zunächst den Augeninnendruck und untersucht dann den Sehnerv und das Gesichtsfeld bei beiden Augen. Je früher ein Glaukom erkannt wird, desto erfolgreicher kann das Sehvermögen erhalten werden. Die Vorsorgeuntersuchung kostet zwischen 20,— und 60,— Euro. Wer gesetzlich versichert ist, muss diese Kosten derzeit selbst tragen, weil die Krankenkasse dafür nicht aufkommt.
Über den ERGO-Experten 
Dr. Elmar Terhorst (Jahrgang 1962) hat Volkswirtschaft und Mathematik studiert und ist seit 1983 in der Versicherungsbranche tätig. Dabei hat er für unterschiedliche Unternehmen gearbeitet und einen breiten Überblick über die Versicherungsbranche gewonnen. Seit 1999 arbeitet er im Strategischen Gesundheitsmanagement der DKV und leitet dort die Abteilung Produktmanagement Versorgung. In seiner Freizeit beschäftigt sich der Familienvater gerne mit Literatur und klassischer Musik.


Versicherungen & Sicherheit:
Bandscheibenschaden nach Unfall?

Verletzt sich ein Selbstständiger bei einem Unfall, übernimmt die private Unfallversicherung in der Regel alle Kosten für notwendige Rehabilitationsmaßnahmen und zahlt bei Invalidität eine entsprechende Rente. Allerdings gibt es eine Ausnahme, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Wie der Bundesgerichtshof Anfang diesen Jahres entschied, muss bei Schädigungen an der Bandscheibe nachgewiesen werden, dass diese hauptsächlich durch den Unfall entstanden sind. Die Karlsruher Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage eines selbstständigen Maurers zurück, der auf der Baustelle beim Tragen eines Zementsacks so unglücklich stürzte, dass er einen Bandscheibenvorfall erlitt. Später machte der Handwerker aufgrund der Verletzung eine dauerhafte Invalidität geltend und verlangte von seiner Unfallversicherung die Auszahlung einer entsprechenden Rente. Das Unternehmen lehnte ab: Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen seien die Folge von degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule, die bereits vor dem Unfall vorhanden waren. Das sah der Maurer anders und zog vor Gericht. Die Bundesrichter gaben jedoch der Assekuranz in allen Punkten recht, da nach deren Bedingungswerk die private Unfallversicherung grundsätzlich nicht für Bandscheibenschäden aufzukommen braucht. Nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden überwiegend durch einen Unfall entstanden ist, besteht nach den vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen ein Anrecht auf die Versicherungsleistung (BGH Az.: IV ZR/06/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Kinder frühzeitig absichern
Wer eine Familie gründet geht davon aus, dass diese Gemeinschaft ein Leben lang besteht. Doch leider geschieht es immer wieder, dass Vater, Mutter oder sogar beide Elternteile früh versterben. Mit diesem Thema setzt sich niemand gerne auseinander, dennoch rät die Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung, die Kinder frühzeitig gegen diesen Fall abzusichern. Bis zum 20. Lebensjahr benötigen Sohn oder Tochter wirtschaftliche Unterstützung, bei einem Studium sogar bis zum Alter von 25 Jahren. Rechnet man mit einem Betrag von 750,— Euro im Monat, kommen pro Kind Summen zwischen 180.000,— und 225.000,— Euro zusammen. Nur die wenigsten jungen Familien verfügen über solche Ersparnisse, so dass eine Risikolebensversicherung nach Auskunft der Fachleute unverzichtbar ist. Diese tritt im Todesfall ein und sollte in jedem Fall für den Hauptverdiener der Familie abgeschlossen werden. Zusätzlich sollte auch der Elternteil versichert werden, der sich vorwiegend um Haushalt und Kinder kümmert - fällt er aus, müssen nämlich auch sein Einkommen und Zeitaufwand ausgeglichen werden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherungen & Sicherheit:
Sturz nach Sonnenstich kein Unfall

Trotz aller Vorsicht geschieht es immer wieder: Man schläft beim Sonnenbad ein oder dehnt den Stadtbummel in der Mittagshitze etwas zu lange aus. Die Folge ist bisweilen ein Sonnenstich, der sich in Form von Kreislaufschwäche, Übelkeit oder gar plötzlicher Bewusstlosigkeit äußert. Die Victoria Versicherung rät allen, die versehentlich zuviel Sonne genossen haben, im Schatten sitzend oder liegend abzuwarten, bis sich der Kreislauf wieder stabilisiert hat. Unter Umständen sollte Hilfe in Anspruch genommen werden. Erleidet man nämlich in diesem Zustand einen Unfall, ist dieser nicht mehr durch die Unfallversicherung abgedeckt. So urteilte auch der Bundesgerichtshof im Falle einer Dame, die nach einem langen Sonnenbad einen Kreislaufkollaps erlitt, stürzte und mit dem Kopf auf einer Betonkante aufschlug. Die Unfallversicherung sah sich nicht zur Leistung verpflichtet, denn laut den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen fallen Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen nicht unter den Versicherungsschutz. Ein Unfall wird zudem immer durch ein von außen wirkendes Ereignis verursacht. Zu langes Liegen oder Einschlafen in der Sonne könne nicht als von außen wirkender Vorgang gewertet werden. Die Richter bestätigten dies: Da die Dame aufgrund der Kreislaufschwäche verunglückte, entfällt eine Leistungspflicht des Versicherers. Der erlittene Sturz gilt nicht als Unfall sondern als Folge einer Bewusstseinstörung, für die gemäß der Bedingungen ein Versicherungsschutz ausgeschlossen ist (BGH, Az.: IV ZR 219/07)
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Beamte: Ruhestand rechtzeitig anzeigen
Wenn Beamte in den Ruhestand gehen, erhöht sich in der Regel die Beihilfe zur Krankenversicherung. Das bedeutet im Umkehrschluss: Der Eigenanteil kann reduziert werden. Damit diese Änderungen tatsächlich mit Eintritt in den Ruhestand wirksam werden, rät die DKV Deutsche Krankenversicherung die bevorstehende Pensionierung frühzeitig bei der privaten Krankenversicherung anzuzeigen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 
Vorbeugen gegen Sehverlust im Alter
Mit zunehmendem Alter wächst das Risiko, an der „Altersbedingten Makuladegeneration“ (AMD) zu erkranken. Ursachen sind Ablagerungen im zentralen Bereich der Netzhaut, die zu fortschreitenden Einschränkungen der Sehkraft führen. In Europa sind mittlerweile rund zwanzig Prozent der 65-Jährigen davon betroffen. Die richtige Ernährung kann den Verlauf der Krankheit bessern, weiß die Victoria Krankenversicherung. So fanden amerikanische Wissenschaftler jetzt heraus, dass Omega-3-Fettsäuren das Fortschreiten der Netzhauterkrankung verlangsamen oder sogar zum Stillstand bringen können. Wer außerdem viel Obst und Gemüse isst, verstärkt die Wirkung der Omega-3-Fettsäuren zusätzlich.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Der richtige Motorradhelm
Bei Motorradunfällen kann der richtige Helm das Verletzungsrisiko in ganz erheblichem Maße senken. Nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung sollte stets ein geeigneter Helm verwendet werden. Fahrrad-, Bergsteiger- oder Stahlhelme bieten weder den nötigen Schutz, noch erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen. Wer bei einer Verkehrskontrolle mit einem derartigen Kopfschutz auffällt, riskiert daher ein Bußgeld. Verunglückt ein Motorradfahrer mit einem untauglichen Helm und verletzt sich aufgrund dessen, muss er sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen. Auch von gebrauchten Motorradhelmen ist abzuraten, da eventuelle Vorschäden nicht unbedingt erkannt werden können.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Streit unter Hunden kann teuer werden
Wenn Hunde beim Spaziergang aneinandergeraten, geht es bisweilen heiß her: Bissverletzungen gehören nach Verkehrsunfällen zu den häufigsten Notfällen in der Tierarztpraxis. Wenn eine Operation erforderlich ist, kommen hohe Kosten auf den Hundehalter zu. Der Rat der Victoria Versicherung: Hat eine Auseinandersetzung mit einem anderen Hund zu Verletzungen geführt, sollte der Besitzer des verletzten Tieres unbedingt die Personalien des fremden Halters aufnehmen. Nur so können spätere Schadenersatzforderungen geklärt werden. Und für den Fall, dass der fremde Halter nicht zahlen kann oder nicht bekannt ist, sorgt der „Haus & Gassi“-Schutz in der Hundehalter-Haftpflicht für zusätzliche Sicherheit.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

SMS warnt vor Unwetter
Hagel, Starkregen, Sturm und Eis - Unwetter kommen oft ganz unerwartet und verursachen dann nicht selten erhebliche Schäden. Der kostenlose SMS-Unwetter-Warnservice der Victoria Versicherung informiert schnell und individuell über gefährliche Wetterkapriolen. So kann jeder frühzeitig Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und sich selbst sowie sein Eigentum schützen.
Siegrid H. gönnt sich an diesem Wochenende eine Auszeit von Haushalt und Familie: Ihren Mann und die beiden Jungen hat sie zum Zelten geschickt und besucht nun ihre beste Freundin in der nahe gelegenen Kreisstadt. Ein ausführlicher Einkaufsbummel ist geplant, später wollen die Freundinnen beim Italiener zu Abend essen und ins Kino gehen. Bei strahlendem Sonnenschein machen sich die beiden auf den Weg. Dass sich der Himmel allmählich trübt, bemerken sie kaum.
Erst als sie im Restaurant sitzen und in der Ferne der Donner zu grollen beginnt, macht Siegrid H. sich Sorgen. Sind die Fenster zuhause gut verschlossen? Hat ihr Mann die neue Markise auf der Terrasse eingefahren? Sie ruft ihre Nachbarin an und bittet sie nachzusehen. Doch leider zeigt sich: Das Gewitter war schneller. Durch ein gekipptes Dachfenster prasselt der Regen bereits seit längerem ins Schlafzimmer - Parkett und Stereoanlage sind nass. Die Markise war nicht geschlossen und wurde vom Sturm teilweise aus der Verankerung gerissen. Später ergibt sich ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.
Die Versicherung bezahlt den materiellen Schaden. Doch der Stress und Zeitaufwand wären vermeidbar gewesen - durch eine Registrierung beim kostenfreien SMS-Unwetter-Warndienst, den die Victoria Versicherung in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst auf ihrer Website anbietet. Einige wenige (natürlich streng geschützte) Angaben unter der Rubrik „Service“ genügen, und ab sofort schickt der Dienst rechtzeitig und zuverlässig eine Warnung vor gefährlicher Witterung direkt auf das Handy. Die Region für die Warnungen legt der Nutzer über das jeweilige Kfz-Kreiskennzeichen fest: Wer für eine Dienstreise oder einen längeren Urlaub Informationen über eine Region außerhalb seines Wohnortes benötigt, kann zum Beispiel vorübergehend ein zweites Handy mit dem entsprechenden Kreiskennzeichen registrieren.
So macht es auch Michael F., der als Vertriebsleiter eines mittelständischen Medizingeräteherstellers oft im Großraum Stuttgart unterwegs ist. In der Regel fährt er im eigenen Auto. Er nutzt den Victoria-Unwetter-Warnservice bereits seit Monaten und profitiert immer wieder davon - so etwa in diesem Frühjahr. Michael F. befand sich auf der Fahrt zu einem Kunden, am Nachmittag wollte er zum nächsten Termin weiterfahren. Da erreichte ihn die Kurzmitteilung des Unwetter-Warnservice der Victoria: Für sein Reiseziel wurden „Orkanböen“ und „Starkregen“ vorhergesagt. Kurz entschlossen buchte er ein Hotel vor Ort und stellte den Wagen dort in der Garage ab. Zu seinem Kunden fuhr er mit dem Taxi, den Folgetermin verlegte er auf den kommenden Tag. Sturm und Regen kamen. Zahlreiche Autos wurden von herabfallenden Ästen und Dachziegeln getroffen, die Straßen waren stundenweise unpassierbar. Michael F. saß gemütlich in seinem Hotel - am nächsten Morgen würde er entspannt, pünktlich und mit unbeschädigtem Wagen bei seinem nächsten Kunden eintreffen.
Für die Experten der Victoria Versicherung zeigen diese Fälle, dass der Service sein Ziel erreicht: Rechtzeitige und exakte Unwetterwarnung kann erhebliche Schäden vermeiden - und das liegt im Interesse aller Beteiligten.

Auto & Verkehr: Diebstahl bei Probefahrt
Eine SMS mit der Mitteilung, dass seine Maschine nun entwendet sei, war das einzige was dem Besitzer von seinem Motorrad blieb. In der Absicht es zu verkaufen, vertraute er es einem vorgeblichen Interessenten für eine Probefahrt an, doch dieser kehrte nicht zurück. Die daraufhin eingeschaltete Teilkaskoversicherung weigerte sich zudem, den entstandenen Schaden von 8.000 Euro zu erstatten. Zu Recht, erklärt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, denn der Verkäufer hatte keinerlei Sicherungsmaßnahmen ergriffen und sich somit grob fahrlässig verhalten. Zu dieser Einschätzung kam auch das Landgericht Coburg und sprach die Versicherung in diesem konkreten Fall von jeder Leistungsverpflichtung frei. Daher rät die Hamburg-Mannheimer jedem, der sein Fahrzeug privat verkaufen möchte und es Interessenten zu einer Probefahrt überlässt, mindestens die Personalien des Fahrers aufzunehmen. Auf keinen Fall sollten Original-Fahrzeugpapiere ausgehändigt oder im Fahrzeug belassen werden (LG Coburg, Az.: 13 O 717/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Tür zu am Fahrbahnrand!
Jeder Autofahrer hat es in der Fahrschule gelernt: Offene Autotüren bergen ein hohes Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer und sollten daher schnellstmöglich wieder geschlossen werden. Die Experten der Victoria Versicherung raten, diese Regel unbedingt zu beherzigen: Kommt es nämlich im Zuge des Ein- oder Aussteigevorgangs am Fahrbahnrand zu einem Unfall mit der geöffneten Tür, haftet mit hoher Wahrscheinlichkeit der Halter. Dies erfuhr auch ein Berliner Autofahrer vor dem örtlichen Kammergericht: Sein Mitfahrer hatte beim Aussteigen die Tür zur Fahrbahn etwas länger offen gelassen, da er noch eine Tasche neben dem Beifahrersitz herausholen wollte. Ein vorbeifahrender Pkw rammte die Tür. Der Halter des parkenden Fahrzeugs verklagte ihn auf Schadenersatz, doch seine Forderung wurde zurückgewiesen: In solchen Fällen gelte der sogenannte Beweis des ersten Anscheins. Dieser lege regelmäßig eine fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht des Ein- oder Aussteigenden nahe. In der Konsequenz haftet er für entstehende Schäden (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 199/06)
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Marder-Alarm!
Putzige kleine Tierchen sind Marder allemal, doch mit ihrer Vorliebe für Kabelbäume, Zündkabel oder Wasserschläuche treiben sie Jahr für Jahr Autofahrer zur Verzweiflung. Gerade im Sommer haben sie Saison und machen sich inzwischen auch schon mitten in der Stadt über das Innenleben von Fahrzeugen her. Zum Schutz vor den kleinen Nagern rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung zur Durchführung von Motorwäschen. Sie vermindern Gerüche, die die Tiere anlocken. Auch bissfeste Ummantellungen für Kabel oder Schläuche, die preisgünstig nachzurüsten sind, haben sich im Kampf gegen die Kleinräuber bewährt. Das Auslegen von Hindernissen oder Maschendraht unter dem Wagen bringt nur kurzfristig etwas. Nach einiger Zeit haben sich die Marder daran gewöhnt und finden einen neuen Weg in den Motorraum. Auch von dem Versprühen von Duftstoffen ist abzuraten. Diese stören die Tierchen nur in den seltensten Fällen. Tritt trotz der ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen ein Marderschaden auf, wird dieser meist von der Teilkasko des Kfz-Versicherers übernommen. Hier raten die Experten jedoch zum Leistungsvergleich, denn nicht jede Police schließt Marderschäden ein.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Herzinfarkt durch kranke Zähne
Vielen Menschen ist bekannt, dass Bewegungsmangel, Bluthochdruck und Übergewicht der Gesundheit schaden. Aber auch kranke Zähne wirken sich nachteilig aus, denn sie erhöhen das Risiko für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall deutlich, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. So belegen mittlerweile zahlreiche Studien einen Zusammenhang zwischen Parodontitis und der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Entzündung am Zahn, die man auch unter der Bezeichnung Parodontose kennt, entsteht durch bakterielle Beläge und lässt das Zahnfleisch schrumpfen: Allein in Deutschland sind fast 23 Millionen Menschen davon betroffen. Die Krankheit verläuft am Anfang zumeist unauffällig, weil schmerzfrei. Mundgeruch sowie geschwollenes beziehungsweise empfindliches Zahnfleisch können ein erstes Indiz für den Befall durch die schädlichen Bakterien sein. Greift die Entzündung auf das Zahnbett über, spricht man von einer Parodontitis. Die Wissenschaftler sind sich einig, dass die Mikroben aus dem Mund Infarkte und Atemwegserkrankungen auslösen können – wie das allerdings passiert, ist noch nicht geklärt. Wer daher seine Zähne gut pflegt und regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lässt, sorgt so nicht nur für ein gesundes Gebiss, sondern beugt auch möglichen Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor. Zusätzlich empfehlen die Experten der DKV das Immunsystem zu stärken: Erwiesenermaßen senkt eine funktionierende Körperabwehr auch die Anzahl der Bakterien im Mund- und Rachenraum.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Sicher vor Salmonellen
In der Sommerzeit haben Salmonellen Hochsaison: Die Lebensbedingungen für die gefährlichen Bakterien sind dank der höheren Temperaturen geradezu ideal. Salmonellen sind laut Angabe der Victoria Krankenversicherung in Deutschland für die meisten meldepflichtigen Darmerkrankungen verantwortlich: Allein im vergangenen Jahr registrierte das Robert-Koch-Institut mehr als 45.000 Infektionen. Die höchste Krankheitsrate wurde im Spätsommer erreicht. Zumeist finden sich die Keime in tierischen Produkten wie Wild, Geflügel, Eiern, Muscheln oder Fisch. Aber auch in Eis, Schokolade oder Kräutertee wurde das Bakterium schon nachgewiesen. Um das Infektionsrisiko zu verringern rät die Victoria Krankenversicherung, in der Küche auf Hygiene zu achten: Das Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Mahlzeiten sollte ebenso selbstverständlich sein wie häufiges Wechseln der Küchenhandtücher, Spülschwämme oder -bürsten. Salmonellen können in der richtigen Umgebung mehrere Monate überleben und werden selbst durch Einfrieren nicht abgetötet. Tiefgefrorenes Fleisch sollte daher vor dem Kochen oder Braten nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen: Das Abtauwasser ist sofort zu entsorgen, benutztes Besteck oder Küchengeräte sind heiß abzuspülen. Beim Kochen in der Mikrowelle darf die Garzeit nicht zu kurz ausfallen, damit die Speisen auch im Inneren heiß genug werden - die Keime sind hartnäckig und sterben erst bei Temperaturen über 70 Grad ab. Daher mahnen die Experten der Victoria Krankenversicherung, Säuglingsnahrung oder -tees nur mit kochendem Wasser zuzubereiten und anschließend abkühlen zu lassen. Gerade für Babys, Kinder und Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann eine Salmonelleninfektion sehr gefährlich werden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Alter schützt nicht vor Allergien
Allergien sind auf dem Vormarsch: Schon knapp jeder dritte Deutsche ist nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betroffen. Auch bisher gesunde Erwachsene bleiben nicht verschont, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Selbst bei älteren Menschen zeigt sich immer häufiger eine Überempfindlichkeit des Immunsystems: In der Altersgruppe zwischen 45 und 79 Jahren leidet in Deutschland bereits jeder Fünfte unter einer Allergie. Welche Faktoren die Körperabwehr dazu veranlassen, ist noch nicht abschließend geklärt. Fest steht allerdings, dass veränderte Lebensgewohnheiten dabei eine Rolle spielen: Schon ein anderes Putzmittel, ein neues Haustier oder ein Umzug können die Überreaktion des Immunsystems auslösen. In den meisten Fällen bestand schon vor dem Auftreten der Symptome eine gewisse Sensibilität, die jedoch bis dahin unbemerkt geblieben ist. Wer häufig unter geröteten, geschwollenen Augen, Ausschlag, Juckreiz oder einer verstopften Nase leidet, sollte daher durch den Arzt abklären lassen, ob vielleicht eine Allergie vorliegt, raten die Gesundheitsexperten. Keinesfalls darf man die Überempfindlichkeit auf die leichte Schulter nehmen: Unbehandelt entwickeln sich oft sogenannte Kreuzallergien oder die Allergie verschlimmert sich zu Asthma.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen werden erhöht
Privat und gesetzlich Versicherte können ab dem kommenden Jahr ihre regulären Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fast komplett von der Steuer abziehen, informiert die Victoria Krankenversicherung. Wer privat krankenversichert ist, kann zudem die Beiträge für mitversicherte Kinder und Partner geltend machen (Zusatzversicherungen und Sondertarife sind davon ausgenommen). Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800,— Euro) sind zusätzlich Beiträge für Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung absetzbar. So wird eine entsprechende Absicherung gerade für Geringverdiener attraktiv. Ermöglicht werden diese Anpassungen durch das jetzt verabschiedete „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fit durch Melonen
Wassermelonen sind nicht nur ideale, weil kalorienarme Durstlöscher, sondern auch wertvolle Vitamin- und Mineralstofflieferanten, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. So sind die in Melonen enthaltenen Vitamine A, B und C gut für Immunsystem und Nervenzellen und sollen die Konzentration verbessern. Im Fruchtfleisch finden sich darüber hinaus Folsäure, Mangan und Citrullin, die das Herz- und Kreislaufsystem positiv beeinflussen. Daher sollte gerade an heißen Tagen besser zur Melone statt zum zuckerhaltigen Getränk gegriffen werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Badeunfälle vermeiden
Jedes Jahr im Sommer steigt insbesondere die Zahl der Kinder, die an Hotelpools, Gartenteichen oder Schwimmbecken verunglücken. Untersuchungen belegen, dass sich über 40 Prozent der Unfälle, bei denen ein Kind tatsächlich oder beinahe ertrinkt, in der warmen Jahreszeit ereignen. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung nennt die wichtigsten Sicherheitsregeln: Kinder sollten sich niemals unbeaufsichtigt am Wasser aufhalten. Für alle „Privatgewässer“, seien sie noch so klein oder flach, empfehlen sich zusätzliche Abdeckungen oder Absperrungen, denn schon zehn Zentimeter Wassertiefe sind für Kleinkinder eine tödliche Gefahr. Wer den Pool im Feriendomizil, das Schwimmbad oder eine andere öffentliche Bademöglichkeit nutzt, sollte zudem dafür sorgen, dass alle Warnhinweise wie Flaggen, Bojen etc. beachtet werden. Niemals sollte in unbekanntes Gewässer gesprungen werden. Auch rutschfestes Schuhwerk ist für Kinder empfehlenswert. Dadurch sind sie auch vor Verletzungen, etwa durch spitze Steinchen, Seeigel, Glasscherben oder Ähnliches geschützt. Falls die Kleinen noch nicht schwimmen können, ist dafür zu sorgen, dass sie auch an Land durch Schwimmflügel, Schwimmweste oder Ähnliches gesichert sind. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Ausdauer- und Krafttraining stärken das Herz
Aktuellen Schätzungen zufolge leiden etwa 1,4 Millionen Bundesbürger an einer chronischen Herzschwäche, die Hälfte davon unter der sogenannten diastolyschen Herzinsuffizienz. Diese Erkrankung lässt sich durch Ausdauer- und Krafttraining nicht nur aufhalten, sondern sogar bessern, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Wie die Universitätsklinik Göttingen in Untersuchungen herausfand, hat regelmäßige körperliche Bewegung einen positiveren Effekt auf den Gesundheitszustand als etwa die Einnahme von Medikamenten. Probanden, die sich drei Monate regelmäßig einem Ausdauertraining mit zusätzlichen Kraftübungen unterzogen, konnten die Leistungsfähigkeit ihres Herzens bis zu 30 Prozent steigern.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vorsorge & Finanzen: Hohe Kosten im Pflegefall
Auch im Alter gesund und selbstständig bleiben - das wünscht sich wohl jeder. Leider erfüllt sich diese Hoffnung nicht immer: Nach Informationen der DKV Deutsche Krankenversicherung ist von den Deutschen jenseits des sechzigsten Lebensjahres aktuell jeder zwölfte pflegebedürftig, bei den über Achtzigjährigen ist es schon jeder dritte. In diesem Fall drohen hohe Kosten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Betreuung zu Hause oder im Heim nur teilweise ab. So ergaben die Untersuchungen des Krankenversicherers bereits bei häuslicher Pflege in Pflegstufe 1 eine Kostendifferenz von monatlich rund 390,— Euro, die der Betroffene oder seine Familie selbst zu tragen haben. Bei Pflegestufe 3 fallen monatlich bereits etwa 1.890,— Euro an Zusatzkosten an, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind. Wird ein Patient mit dieser Pflegestufe vollstationär in einem Pflegheim versorgt, entsteht monatlich eine Kostenlücke von 2.010,— Euro. Das Fazit der Experten: Rechnet man diese Beträge allein auf ein Jahr hoch, kommen selbst wohlhabende Rentner angesichts dieser Zusatzbelastung schnell an ihre finanziellen Grenzen. Eine zusätzliche Absicherung, die auch in höherem Alter noch möglich ist, wird daher dringend empfohlen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Karies von Mama und Papa?
Zahnärzte sehen es nicht selten: Kinder im Vorschulalter, deren Zähne durch Karies so schwer geschädigt sind, dass manchmal nur eine Sanierung unter Vollnarkose hilft. Die Hauptursache liegt im intensiven Genuss von Süßigkeiten sowie von säure- und zuckerhaltigen Getränken - verbunden mit Nachlässigkeit bei der Zahnreinigung. Doch selbst Eltern, die hier sorgfältig vorbeugen, finden bisweilen schon frühzeitig die ersten Löcher im Gebiss der Sprösslinge. Die Kariesbakterien, die Zahnfäule verursachen, kommen nach Auskunft der Victoria Krankenversicherung leider häufig von den Eltern selbst. Übertragen werden sie durch direkten Speichelkontakt. Dieser erfolgt, wenn Mama oder Papa Schnuller, Löffel oder Trinkfläschchen selbst in den Mund nehmen bevor das Kind sie bekommt. Dies geschieht meist in guter Absicht: Man möchte den heruntergefallenen Schnuller säubern, die Temperatur von Nahrung oder Milch kontrollieren. Den Wenigsten ist bewusst, dass dabei zahnschädliche Bakterien direkt in die Mundhöhle des Kindes gelangen. Daher raten die Gesundheitsexperten, solche Angewohnheiten abzulegen: Wer für den verschmutzten Schnuller ein feuchtes Tuch und zum Probieren des Babybreis einen zweiten Löffel verwendet, schützt sein Kind vor Karies.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Vorsicht auf dem Kickboard
Sie scheinen ideal, um den Schulweg zu verkürzen, und werden auch in der Freizeit immer beliebter: Scooter oder Kickboards sind schnell und beweglich, selbst Kinder können sie leicht auf eine handliche Größe zusammenklappen. Aber die trendigen Roller aus Aluminium sind für den Nachwuchs nicht ungefährlich, warnen die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Hautabschürfungen, Quetschungen, Prellungen und schwere Verletzungen wie ausgeschlagene Zähne, Kopfverletzungen und Knochenbrüche - die meisten Unfälle mit dem Kickboard passieren nach Angaben der Unfallkassen im Alter zwischen neun und dreizehn Jahren. Geübte erreichen auf dem Sportgerät rasch ähnliche Geschwindigkeiten wie Radfahrer. Die Bremsen der Kickboards sind allerdings bei abschüssigen Strecken rasch überfordert: Dem abrupten Stopp folgt oftmals ein Salto über den Lenker. Auch Unebenheiten auf dem Weg wie beispielsweise Rillen, Kopfsteinpflaster oder Bordsteinkanten lassen die jungen Rollerfans leicht stürzen. Kickboarding bei Nässe sollte jedoch für alle tabu sein, denn häufig blockieren die Räder unerwartet und die Fahrt wird jäh gebremst. Gleiches geschieht, wenn Laub oder kleine Zweige zwischen die Räder geraten. Die Fachleute der Hamburg-Mannheimer empfehlen größere und breitere Räder (Ballonreifen): Sie sind besser gefedert, lassen sich leichter steuern -gemeinsam mit leuchtenden Protektoren (Flashwheels) verringern sie das Unfallrisiko beträchtlich. Außerdem sollten Eltern mit den Kindern das richtige Bremsen und auch das rechtzeitige Abspringen vom Kickboard üben. Ein passender Helm sowie Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschoner und natürlich die Beachtung der Verkehrsregeln helfen ebenfalls Verletzungen zu vermeiden und sind daher für Kickboardfahrer unverzichtbar.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Eine Versicherung für zwei
Doppelt hält besser. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Lebensversicherung. Mit speziellen Verträgen ist es möglich, zwei Menschen auf einmal abzusichern. Für wen sich eine solche verbundene Lebensversicherung lohnen kann, erklärt Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung.
Wie funktioniert eine verbundene Lebensversicherung?
Eine verbundene Lebensversicherung ist eine gemeinsame Lebensversicherung für zwei Menschen. Darum wird sie auch „Versicherung auf zwei Leben“ genannt. Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn einer der beiden Vertragspartner stirbt, oder aber spätestens zum vereinbarten Vertragsende. Es gibt nur einen Vertrag, dadurch entstehen weniger Kosten als bei zwei einzelnen Verträgen. Der Versicherungsschutz wird also preiswerter. Zur Auswahl stehen dabei zwei Varianten: die Risiko-Lebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung. Der Unterschied ist, dass erstere allein die finanzielle Absicherung im Todesfall ermöglicht. Letztere dient auch als Vorsorge fürs Alter.
Zwei Leben auf einmal versichern: Für wen kann so etwas sinnvoll sein?
Dafür gibt es viele Beispiele. Eine verbundene Lebensversicherung bietet sich etwa für Geschäftspartner an, die auf diese Weise sicherstellen, dass im Ernstfall auch einer alleine die Firma weiterführen kann, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Eheleute können sich mit einer gemeinsamen Lebensversicherung gegen das Risiko absichern, dass der Lebensstandard durch den frühen Tod eines Partners gefährdet ist. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn noch ein Kredit abzubezahlen ist, beispielsweise für das gemeinsame Haus.
Wenn aber in einer Familie nur ein Ehepartner verdient, dann reicht es doch aus, wenn er alleine eine Lebensversicherung abschließt. Dann sind seine Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Natürlich. Dennoch kann es durchaus sinnvoll sein, nicht nur das Leben des Hauptverdieners, sondern auch des Partners abzusichern, der kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Beispielsweise dann, wenn noch Kinder zu versorgen sind und der bisherige Hauptverdiener seinen Beruf ganz oder teilweise aufgeben müsste, um sich um die Familie zu kümmern.
Über die ERGO-Expertin
Tatjana Höchstödter (Jahrgang 1973) hat nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau Betriebswirtschaftslehre studiert und anschließend zwei Jahre in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Im Jahr 2000 wechselte sie zur Victoria Lebensversicherung. Seit 2008 ist sie als Leiterin Produktmanagement private Altersversorgung für die ERGO Versicherungsgruppe tätig. Zu ihren liebsten Freizeitbeschäftigungen gehören Tauchen und Ski fahren.

Auto & Verkehr: Handy-Navigation im Auto riskant
Wer die genaue Anschrift des abendlichen Treffpunktes oder den schnellsten Weg zu einem Geschäftstermin sucht, kann heute auch sein Handy benutzen: Navigationslösungen für Mobiltelefone erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Im Auto sind sie allerdings - wenn überhaupt - nur mit äußerster Vorsicht anzuwenden, warnen die Experten der Victoria Versicherung. Das kleinere Display, die teilweise schlecht verständliche Sprachausgabe sowie ein nicht immer optimales Zusammenspiel zwischen Navigations- und Telefonfunktion können den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ablenken. Auch Software-Probleme im laufenden Betrieb lassen das Unfallrisiko steigen. Die Empfehlung der Fachleute: Wer im Auto häufig unterwegs zu unbekannten Zielen ist, sollte sich eine eigenständige Car-Navigation leisten. Für einen Einsatz in Ausnahmefällen darf das Handy herhalten - selbstverständlich nicht in der Hand oder auf dem Armaturenbrett, sondern fest installiert an der Windschutzscheibe. Um Verwirrungen und Missverständnisse zu vermeiden, sollte sich der Fahrer den Weg vor der Abfahrt zumindest in groben Zügen einprägen. Im Zweifelsfall gilt stets: Lieber anhalten und fragen als beim Kampf mit der Navigationstechnik einen Unfall riskieren. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Vorsicht Schranke!
Die meisten Parkplatzschranken sind heutzutage richtig intelligent: Metallsensoren registrieren durchfahrende Fahrzeuge und stoppen automatisch den Schließvorgang, um versehentliche Beschädigungen zu verhindern. Menschliche „Hindernisse“ werden jedoch nicht immer erkannt, informiert die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung und rät dementsprechend zur Vorsicht beim Durchschreiten geöffneter Schranken. So geschah es einer Dame in Bayern, als sie beim Überqueren eines Betriebsparkplatzes von der sich schließenden Schranke am Kopf getroffen wurde. Das Resultat: Eine dicke Beule am Kopf und eine beschädigte Brille. Die Betroffene ging vor Gericht und forderte 4.000,— Euro Schmerzensgeld sowie 600,— Euro Schadenersatz von dem Unternehmen, dessen Mitarbeiterparkplatz durch die fragliche Schranke gesichert war. Der Betrieb hatte ihrer Meinung nach seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Richter sahen dies anders: Der rot-weiße Schlagbaum sei für Fußgänger leicht zu erkennen und gut zu umgehen. Auch müsse man bei einer geöffneten Schranke damit rechnen, dass sie sich jederzeit wieder schließen kann. Zusätzliche Warnschilder oder gar eine Lichtschranke seien nicht erforderlich. Daher treffe den Betrieb keine Schuld an dem Unfall (LG Coburg, Az.: 33 S 6/09)
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Gebrauchte Kindersitze überprüfen
Kinder wachsen schnell - Schuhe und Kleidung werden zu klein und auch der Kindersitz fürs Auto passt nicht mehr. Gerne wird dann schon einmal der Sitz des älteren Geschwister- oder Nachbarkindes übernommen, um den Nachwuchs kostengünstig im Pkw zu sichern. Eltern sollten allerdings bei den gebrauchten Sitzen nicht nur auf eventuelle Beschädigungen achten, warnt die Victoria Versicherung. Seit April vergangenen Jahres müssen Kindersitze entweder das ECE-Prüfzeichen 44/03 oder ECE 44/04 besitzen - ältere Modelle mit den Endziffern 44/01 oder 44/02 dürfen nicht mehr verwendet werden. Beim Einbau ist unbedingt der Montageanleitung zu folgen und darauf zu achten, dass der Sitz fest genug aufliegt: Wenn er hin und her rutscht, ist der Schutz des Kindes nicht gewährleistet. Grundsätzlich empfiehlt es sich laut Victoria schon vor dem Einbau zu überprüfen, ob das jeweilige Produkt für das eigene Auto geeignet ist. Die Universal-Kindersitze weisen nämlich in Bezug auf Handhabung und Sicherheit große Unterschiede auf. Bei den sogenannten ISOFIX-Sitzen ist zu beachten, dass sie nur in den vom Hersteller ausgewiesenen Fahrzeugen verwendet werden dürfen. Wer sein Kind im Auto nicht richtig sichert, handelt fahrlässig und verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kein Sonnenstudio für Jugendliche
Intensives Bräunen auf der Sonnenbank schadet der Haut und kann im schlimmsten Fall Hautkrebs verursachen. Besonders gefährdet sind junge Menschen, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung: Wer bereits vor dem 30. Lebensjahr beginnt, regelmäßig auf die Sonnenbank zu gehen, erhöht nach Schätzungen der Deutschen Krebshilfe das Hautkrebsrisiko um 75 Prozent. Für Jugendliche unter 18 Jahren soll der Besuch im Sonnenstudio daher künftig ganz verboten sein - so ein aktueller Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. Der Rat der Gesundheitsexperten: Auch jenseits der Volljährigkeit sollte die Sonnenbank absolute Ausnahme bleiben.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Anforderungen an die private Rente
Garantien, Flexibilität und hohe Rendite - diese Leistungsmerkmale wünschen sich deutsche Versicherungsnehmer und unabhängige Versicherungsmakler von privaten Altersvorsorgeprodukten, wissen die Experten der Victoria Lebensversicherung. Eine aktuelle Studie der Kölner YouGovPsychonomics AG ergab, dass für zwei Drittel der befragten Versicherten die Auszahlungsgarantie im Vordergrund steht. 60 Prozent legen Wert auf flexible monatliche Prämienzahlungsmöglichkeiten, für knapp 40 Prozent hat auch die Rendite eine hohe Bedeutung.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gepäck im Auto richtig sichern
Bei der Autofahrt in die Ferien gehören mitgenommene Koffer und Taschen in den Kofferraum. Bei einer Vollbremsung verwandeln sich im Innenraum liegende Gepäckstücke in regelrechte Geschosse und verletzen die Passagiere unter Umständen schwer, warnt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Grundsätzlich gilt: Je tiefer die Ladung liegt, desto besser. Netze oder Gitter zwischen Gepäck und Fahrraum verringern zusätzlich die Verletzungsgefahr. Einige Fahrzeuge verfügen zudem im Kofferraum über Ösen, an denen die Ladung mit Gurten oder Seilen festgezurrt werden kann. Falls der Platz nicht reicht, schaffen Dachgepäckträger oder -boxen weiteren Stauraum. Sie sollten allerdings regelmäßig auf ihren festen Sitz kontrolliert werden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Mehr Geld im Ruhestand
Rentner, die in der eigenen Immobilie leben, haben deutlich mehr Geld zur Verfügung als solche, die zur Miete wohnen, informiert die Victoria Lebensversicherung. Während den Immobilienbesitzern im Ruhestand monatlich durchschnittlich 2.560,— Euro zur Verfügung stehen, müssen die Mieter mit rund 1.490,— Euro auskommen. Auch die Ausgabenseite gestaltet sich deutlich ungünstiger für die Mieter: Diese geben nach aktuellen Statistiken nämlich durchschnittlich 30 Prozent ihres Monatsbudgets fürs Wohnen aus, Eigentümer dagegen nur acht Prozent.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Rückflugbestätigung erforderlich!
Bei Reisen in südliche Länder ist zuweilen in den Reiseunterlagen vermerkt, dass der Urlauber in den letzten drei Tagen vor seinem Abflug eine Bestätigung über seinen Rückflug einholen muss. Wer dies versäumt und dann seinen Rückflug verpasst, kann das nicht dem Reiseveranstalter anlasten, informiert die ERV Europäische Reiseversicherung. Das erfuhr ein Ehepaar, das aus eben diesem Grund eine Woche länger auf ihrer Urlaubsinsel bleiben musste als geplant. Als Rechtfertigung für die nicht korrekt erfolgte Flugbestätigung gaben die Touristen an, sie hätten im Urlaubsdomizil Probleme mit der Telefonverbindung gehabt. Zudem habe die Fluggesellschaft dem Sohn des Paares, der sich von Deutschland aus um den Rückflug kümmern sollte, einen falschen Abflugtermin genannt. Diese Behauptung konnte allerdings nicht belegt werden. Somit befand das Landgericht Hannover, dass die Urlauber sich nicht ausreichend um die Bestätigung des Rückfluges bemüht hätten und wies die Schadenersatzklage gegen den Reiseveranstalter zurück (LG Hannover, Az.: 1 S 19/08).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit:
Vereinsfeste sind nicht immer mitversichert

Vereins- und Schützenfeste sind in vielen Gemeinden und Stadtteilen die Attraktion des Sommers. Kutschfahrten, Karussell, Bier- und Bratwurststände - die einladenden Vereine geben ihr Bestes, um die Besucher mit verschiedenen Attraktionen zu unterhalten. Dabei vergessen die Verantwortlichen manchmal, dass öffentliche Festveranstaltungen in der Regel nicht zu den mitversicherten satzungsgemäßen Vereinszwecken gehören. Somit sind mögliche Unfälle auch nicht unbedingt von der bestehenden Vereins-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Vereinen raten die Experten der Victoria Versicherung, vor einem geplanten Fest ihre Versicherungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Veranstalter-Haftpflichversicherungen abzuschließen, die derartige Risiken berücksichtigen. Existiert nämlich keine Absicherung, muss der Vereinsvorstand unter Umständen mit seinem Privatvermögen haften.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Reise & Freizeit: Anschlussflug verschlafen
Verschläft ein Reisender beim Zwischenstopp am Flughafen seinen Anschlussflug, kann er dafür nicht den Reiseveranstalter verantwortlich machen. Vor allen Dingen nicht, wenn die Reiseleitung noch versucht hat ihn zum Einchecken zu wecken, weiß die ERV Europäische Reiseversicherung. So entschied auch das Amtsgericht München. Der Teilnehmer einer Reisegruppe nutzte einen Zwischenstopp, um ein Nickerchen zu halten. Als es Zeit war, zum Check-In zu gehen, weckte ihn die Reiseleiterin. Der Tourist versprach, nachzukommen. Da er diese Zusage jedoch nicht einhielt, verpasste er den Weiterflug und konnte erst zwei Tage später seine Reise mit der Gruppe fortsetzen. Die zusätzlich entstandenen Flugkosten forderte das Reiseunternehmen von dem Langschläfer zurück. Dieser jedoch sah die Schuld eindeutig beim Veranstalter und machte neben den Flugkosten noch Mehraufwendungen und Reisepreisminderung geltend. Die zuständige Richterin urteilte: Mit dem einmaligen Wecken sei die Reiseleitung ihrer Betreuungspflicht in ausreichendem Umfang nachgekommen - der Reisende sei also selbst Schuld, dass er den Flug verpasst habe. Somit musste er die Kosten übernehmen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus und Wohnung vor Reiseantritt besser schützen
Urlaub, Besuch bei Freunden oder Dienstreise – Millionen von Bundesbürgern sind für längere Zeit unterwegs und lassen ihre eigenen vier Wände unbeaufsichtigt. Bei der Rückkehr erwartet Einige eine böse Überraschung: Wasserschaden, Einbruchdiebstahl oder Blitzeinschlag - die Liste der möglichen Schadenfälle ist lang und für die Betroffenen unerfreulich. Die Hausratversicherung kommt zwar für viele Schäden auf, doch der Ärger über verlorengegangene Wertgegenstände bleibt. Die Experten der Victoria Versicherung verraten einige Tipps, wie man sich am besten vor bösen Überraschungen schützen kann.
Vor dem Kurzbesuch bei der Schwiegermutter hatte Hanna M. noch schnell die Geschirrspülmaschine angestellt. Was sie nicht wusste: Der Schlauch zur Leitung war undicht und so stand bereits nach kurzer Zeit die neue Küche unter Wasser. Darüber hinaus ruinierte das Wasser ein Stockwerk tiefer die frisch renovierte Wohnung der Nachbarn - das bis dahin freundschaftliche Verhältnis war anschließend ziemlich getrübt. Bei Abwesenheit sollten Geschirrspüler und Waschmaschine ausgestellt werden, empfehlen die Fachleute der Victoria. Wer längere Zeit nicht zu Hause ist, sollte daran denken, vor der Abreise alle Wasserhähne zuzudrehen: Schläuche werden im Laufe der Zeit porös und undicht, auch die Befestigung am Hahn oder am Gerät kann sich gelöst haben.
Als Fred K. nach dem Einkauf seine geräumige Erdgeschosswohnung betritt, traut er seinen Augen kaum: Diebe hatten sich die kurze Abwesenheit zunutze gemacht und das Küchenfenster aufgebrochen. Der kostspielige Plasma-Fernseher fehlte ebenso wie die Stereoanlage und das Geld, das Fred K. erst einige Tage zuvor für den geplanten Urlaub abgehoben hatte. Laut Statistik werden in Deutschland jährlich mehr als 100.000,— Einbrüche verübt, nicht einmal zwanzig Prozent dieser Straftaten kann die Polizei aufklären. Diebe steigen bevorzugt durch Erdgeschossfenster sowie Balkon- oder Terrassentüren ein, warnen die Versicherungsexperten. Zusatzschlösser am Griff der Fenster und Balkontüren können ein Aufhebeln durch Langfinger erschweren. Allerdings nutzen diese Sicherungen wenig, wenn die Fenster gekippt oder nicht richtig geschlossen sind. In Mehrfamilienhäusern hingegen wird meist die Wohnungstür aufgebrochen. Deshalb sollte die Haustür beim Verlassen der Wohnung nicht einfach nur zugezogen, sondern immer zweifach abgeschlossen werden. Der Einbau eines zusätzlichen Kastenschlosses mit geschütztem Profilzylinder sowie das Anbringen eines massiven Schließbleches am Türrahmen sorgen für zusätzliche Sicherheit. Es lohnt sich zudem, die Nachbarn bei längerer Abwesenheit zu informieren: Durch Wachsamkeit des Umfeldes werden regelmäßig Einbrüche vereitelt.
Aber auch Unwetterschäden können die Freude auf die Rückkehr in die eigenen vier Wände trüben. Als Felix Sch. zu Hause den Computer starten will, bleibt der Bildschirm schwarz. Ein Blitzschlag im Wohnviertel hatte die Spannung im Stromnetz erhöht und so den PC beschädigt. Rund 400.000 Überspannungsschäden werden laut Victoria Versicherung jährlich in Deutschland gemeldet. Blitzableiter schützen nur vor dem direkten Einschlag - bei Stromschwankungen, die beispielsweise durch entfernte Einschläge verursacht werden, sind sie aber wirkungslos. Fernsehgeräte, Computer und die Tiefkühltruhe sollten grundsätzlich nur über speziell abgesicherte Steckdosenleisten ans Netz angeschlossen werden, raten die Experten der Victoria. Bei drohendem Gewitter oder längerer Abwesenheit müssen zusätzlich Antennen- oder DSL-Kabel gezogen werden, um Schäden an den Geräten zu vermeiden.

Versicherung & Sicherheit: Frauen schlechter abgesichert
Obgleich Frauen ein höheres Absicherungsbedürfnis haben als Männer, sind sie häufiger schlechter versichert. Das ergab laut Victoria Lebensversicherung eine aktuelle Marktstudie, in der die Frau als Zielgruppe der Assekuranz betrachtet wurde. Gerade hinsichtlich der Absicherung persönlicher Risiken, wie Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Rentenversicherungen zeigte sich das weibliche Geschlecht weitaus weniger gut versorgt als die befragten Männer. Auch bei den Rechtschutzversicherungen hinken die Damen hinterher. Sie schließen verstärkt Wohn- und Hausratversicherungen sowie Krankenzusatzversicherungen ab. Vor diesem Hintergrund rät die Victoria Lebensversicherung allen Frauen, sich bei der Entscheidung für oder gegen eine Versicherung vor Augen zu führen, um welche Risiken es im Versicherungsfall tatsächlich geht. Die langfristige Absicherung der wirtschaftlichen Existenz sollte dabei immer den absoluten Vorrang haben.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Achtjähriger darf alleine Radfahren
„Eltern haften für ihre Kinder“ - dieser Satz fällt einem immer dann ein, wenn der Nachwuchs Unsinn gemacht hat. Doch keine Sorge, sagt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Die elterliche Aufsichtspflicht hat Grenzen. So ist es nicht erforderlich, den achtjährigen im Radfahren geübten Sprössling bei jeder Fahrt zu beaufsichtigen. Diese Auffassung vertrat auch das Landgericht Coburg in einem vor kurzem verhandelten Fall. Ein Junge war bei der Fahrradfahrt in der Sackgasse vor der elterlichen Wohnung gegen die geöffnete Fahrertür eines dort parkenden Autos gefahren. Dabei entstand ein Schaden von rund 1.100,— Euro. Diesen wollte der Wagenbesitzer von den Eltern erstattet haben, da sie seiner Meinung nach ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Da das Kind aber nachweislich schon lange allein fahren konnte und im allgemeinen gut mit dem Rad zurecht kam, wiesen die Richter den Anspruch zurück. Unter diesen Gegebenheiten müssten die Eltern ihren Sohn in direkter Wohnumgebung nicht ständig beaufsichtigen (LG Coburg, Az.: 33 S 66/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Richtiger Umgang mit Hunden
„Guck mal, ein Hund!“ Diesen Begeisterungsschrei hören manche Eltern regelmäßig, denn gerade im Vorschulalter sind viele Kinder echte Hundenarren. Prinzipiell ist der Kontakt zu Tieren positiv, weiß die Victoria Versicherung - vorausgesetzt, die Eltern bringen ihren Sprösslingen frühzeitig den richtigen Umgang mit den Vierbeinern bei. Sonst kann es passieren, dass sich der niedliche kleine Hund buchstäblich überrannt fühlt und der kindlichen Begeisterung durch einen schmerzhaften Biss ein Ende setzt. So sollten Kinder wissen, dass kein fremder Hund angefasst werden darf, bevor man nicht Herrchen oder Frauchen um Erlaubnis gefragt hat. Geht das nicht, ist auch der Hund tabu. Haben die Besitzer das Streicheln erlaubt, muss die Annäherung immer langsam und von vorne erfolgen: Selbst freundliche Hunde können sich durch eine unerwartete Berührung erschrecken und dann zuschnappen. Am besten macht sich das Kind mit dem Hund bekannt, indem es ihm zunächst die Hand zum Beschnuppern hinhält - das baut gegenseitige Unsicherheiten ab. Anschließend kann der neue Freund dann gestreichelt oder gekrault werden. Augen, Nase, Schnauze und Schwanz sollten von Zärtlichkeiten ausgenommen sein. Wichtig ist nach Ansicht der Experten auch, dass das Kind lernt, die Reaktionen des Hundes zu beobachten und sich entsprechend zu verhalten: Weicht der Hund aus oder knurrt er gar, muss die Schmusestunde beendet werden. Anschließend bitte Händewaschen nicht vergessen!
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Risiken bei Ausbildungsbeginn absichern
Rund 867.000 Mädchen und Jungen haben nun die Schule abgeschlossen, die Mehrzahl von ihnen beginnt nach den Sommerferien mit der Ausbildung. Die Victoria Lebensversicherung rät, sich bereits ab diesem Zeitpunkt gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Invalidität zu versichern. Unfälle oder schwere Erkrankungen, die eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, können auch junge Menschen treffen: In einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes waren 23 Prozent der Erwerbsunfähigen unter 30 Jahre alt. Ohne zusätzliche Absicherung stehen die Betroffenen vor dem wirtschaftlichen Ruin, denn für Berufsanfänger und Studierende gibt es von der gesetzlichen Rentenversicherung unter Umständen nur geringe Leistungen. Ein zusätzliches Argument: Je früher man einsteigt, desto günstiger ist in der Regel die Prämie.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Masern wieder auf dem Vormarsch
Die Anzahl der Masern-Fälle hat in Deutschland wieder zugenommen. Insbesondere in Hamburg und Nordrhein-Westfalen trat die Erkrankung in den vergangenen Monaten gehäuft auf. Betroffen waren sowohl Kinder als auch Erwachsene, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Neben den typischen Symptomen wie Fieber, hellrotem Ausschlag, entzündeten Augen und grippeähnlichen Beschwerden können die Masern schwere Komplikationen verursachen (zum Beispiel Gehirnhautentzündung) verursachen. Die einzig wirksame Vorbeugung ist rechtzeitiges Impfen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fast jedes fünfte Auto hat Mängel
Die Verkehrssicherheit der in Deutschland zugelassenen Pkw ist gut, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Die 18,3 Millionen Hauptuntersuchungen (HU), die im Jahr 2008 durchgeführt wurden, ergaben bei über 14,9 Millionen Fahrzeugen keine oder nur geringe Mängel. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch, dass beinahe jedes fünfte Auto bei der HU schwere technische Mängel aufweist oder sogar als verkehrsuntüchtig „durchfällt“. Soweit sollte man es nicht kommen lassen, denn die Defekte können ein erhebliches Unfallrisiko darstellen. Daher raten die Experten: Inspektionen regelmäßig durchführen und notwendige Reparaturen sofort vornehmen lassen!
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sehschwäche frühzeitig behandeln
Dreidimensionales Sehen ist nur möglich, wenn beide Augen richtig zusammenarbeiten. Bereits geringe Unterschiede zwischen dem linken und dem rechten Auge wirken sich stark auf das räumliche Wahrnehmungsvermögen aus, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Immerhin vier Millionen Bundesbürger sind laut Information des Berufsverbandes der Augenärzte davon betroffen: Sie erleben die Welt nur zweidimensional. Je früher eine Sehschwäche festgestellt wird, desto größer sind nach Ansicht der Experten die Chancen für eine erfolgreiche Behandlung. Besonders Kinder, die zu früh geboren wurden oder aber fehlsichtige Eltern haben, leiden in der Regel später unter einer Sehschwäche. Hier empfiehlt die DKV, den Nachwuchs bereits bei der Vorsorgeuntersuchung U5 im sechsten oder siebten Lebensmonat auch durch einen Augenarzt untersuchen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt sind Sehstörungen noch nicht stark ausgeprägt und gut zu behandeln. Spätestens im Kindergartenalter sollte mit der Therapie begonnen werden, um bleibende Schäden an den Augen zu verhindern.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Vorsicht Wespen!
Beim Verzehr von Obst, Kuchen oder anderen Speisen im Freien erhält man schnell unerwünschten Besuch: Wespen haben im Sommer Hochsaison. Die gelb-schwarz gestreiften Vertreter der Vespula germanica haben eine besondere Vorliebe für menschliche Nahrungsmittel und fallen gelegentlich durch aggressives Verhalten auf. Regelmäßig häufen sich im Sommer die Verletzungen durch Stiche, für manche Menschen mit fatalen Folgen. Mehr als 3.000 Insektenallergiker müssen jährlich von einem Notarzt behandelt werden, schätzen Fachleute. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, empfehlen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, ein paar einfache Verhaltensregeln zu beherzigen. So sollten Lebensmittel im Freien immer abgedeckt und Dosen, Becher oder Flaschen gut verschlossen werden. Strohhalme verhindern beim Trinken, dass versehentlich eine Wespe in Mund oder Rachen geraten kann. Da stark riechende Parfums und Deos ebenso wie dunkle oder gemusterte Kleidung anziehend auf die Insekten wirken, rät die DKV bei längeren Aufenthalten im Freien darauf zu verzichten. Auch dass Barfußlaufen über Wiesen ist während der Wespen- und Bienenzeit riskant und daher zu vermeiden. Im Falle eines Stichs sollte der Stachel sofort vorsichtig herausgezogen und die Stelle anschließend desinfiziert werden. Um die Schwellung klein zu halten, sollte die Stichstelle mit einem Eiswürfel gekühlt oder ein Alkoholumschlag gemacht werden. Gegen den Juckreiz helfen entsprechende Salben und Gels. Erfolgte der Stich in den Mund- oder Rachenraum oder besteht die Gefahr einer allergischen Reaktion, muss auf jeden Fall ein Notarzt gerufen werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit:
Eisen für die Dame, Zink für den Herren

Mineralstoffe sind wesentlicher Bestandteil einer gesunden Ernährung, allerdings hängt die benötigte Menge unter anderem auch vom Geschlecht ab. Nach Auskunft der Victoria Krankenversicherung benötigen Männer zehn Milligramm Zink pro Tag, Frauen hingegen nur sieben Milligramm. Der Grund: Männer schwitzen im Durchschnitt stärker als Frauen. Diese Tatsache wirkt sich auch auf den Magnesiumbedarf aus: Frauen sollten etwa 300 Milligramm pro Tag zu sich nehmen, Männer etwa 400 Milligramm. Männer sollten also gerade im Sommer oder nach besonders schweißtreibenden Aktivitäten dafür Sorge tragen, dass Zink- und Magnesiumlieferanten wie Fleisch, Vollkornprodukte und grünes Gemüse regelmäßig auf dem Speiseplan stehen. Frauen zwischen der Pubertät und Menopause müssen dagegen auf ausreichende Eisenversorgung achten. Ihr Eisenbedarf liegt nämlich um durchschnittlich 50 Prozent höher als der männliche: Frauen benötigen täglich 15 Milligramm Eisen, Männer dagegen kommen mit zehn Milligramm aus. Hochverfügbares Eisen liefern vor allem Fleisch und Wurstwaren. Auch Getreide, grünes Gemüse, Beeren und Pilze enthalten das wertvolle Spurenelement, allerdings wird pflanzliches Eisen vom Körper schlechter aufgenommen als tierisches. Der Tipp der Experten: Ein Spritzer Zitronensaft auf Obst und Gemüse macht das enthaltene Eisen für den Körper besser verfügbar.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie:
Verändertes Schlafverhalten in der Pubertät

Eltern von Teenagern kennen das Problem: Der Nachwuchs kommt abends zu spät ins Bett, morgens fällt das Aufstehen schwer - Diskussionen und Abmachungen ändern in der Regel nichts. Mit oppositionellem Verhalten hat das nicht unbedingt etwas zu tun, denn die hormonellen Veränderungen im Körper der Heranwachsenden wirken sich auch auf das Schlafbedürfnis aus, erläutern Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Wie Schweizer Forscher jüngst herausfanden, entwickeln Jugendliche mit Beginn der Pubertät einen unregelmäßigen Schlaf-Wach-Rhythmus. Abends nicht zur Ruhe und morgens nicht aus dem Bett zu kommen sei in diesem Alter typisch. Nach den Ursachen forschen die Wissenschaftler noch. Sie vermuten, dass unter anderem ein niedrigerer Melatonin-Spiegel sowie extremere Tiefschlafphasen Grund für die langen Nächte bzw. kurzen Tage der Heranwachsenden sind. Kleine Verhaltensänderungen können nach Auskunft der Gesundheitsfachleute den Dauerstress entschärfen: Wer die Cola abends weglässt und PC, Fernseher oder Playstation durch ein Buch oder Musik in der Badewanne ersetzt, findet auch in dieser Umbruchzeit besser in den Schlaf. Auch Geduld lohnt sich: Mit Ende der Pubertät soll sich der Untersuchung zufolge der Schlafrhythmus wieder auf Normalmaß einpendeln.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Pflegebedürftig - was nun?
Immer mehr Menschen in Deutschland können ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen. Mittlerweile sind über 2,25 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Die Betroffenen und ihre Angehörigen trifft die Pflegebedürftigkeit oft völlig unvorbereitet. Was die Familie beachten sollte, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, erklärt Benno Schmeing von der ERGO Versicherungsgruppe.
Was müssen Familien als allererstes tun?
Die Familien sind oft überfordert, weil sie in kürzester Zeit Entscheidungen treffen müssen, die ihr Leben verändern. Die wichtigste Frage ist: Können die Pflegebedürftigen weiter zuhause wohnen, oder ist ein Umzug ins Pflegeheim nötig? Hier muss man vieles mit bedenken: Trauen sich Ehepartner oder Kinder die Pflege zuhause zu? Wie viel Zeit müssten sie für die Pflege aufwenden? Wie lässt sich die Pflege mit dem Beruf vereinbaren? Wie gut ist das persönliche Verhältnis zum Pflegebedürftigen? Daher ist das Wichtigste, all diese Fragen in Ruhe zu beantworten. Unerlässlich ist dabei eine gute Beratung.
Wer kann mich denn gut beraten?
Gesetzlich Versicherte fragen am besten bei ihrer Pflegekasse nach, wer für die Pflegeberatung zuständig ist, denn die Beratung ist eine Pflichtleistung der Kassen. Privat Versicherte wenden sich entweder an ihre private Pflegeversicherung oder an die Compass Private Pflegeberatung GmbH (http://www.compass-pflegeberatung.de). Sie berät bundesweit alle Angehörigen der privaten Pflegeversicherung. Diese Beratung kann man per Telefon kontaktieren, die Berater kommen aber auch zu den Pflegebedürftigen ins Haus, um sie bei allen weiteren Schritten zu unterstützen. Die meisten Familien entscheiden sich übrigens auch heute noch zugunsten der Pflege zuhause: Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen können zuhause wohnen bleiben und werden von Angehörigen oder einem Pflegedienst professionell betreut.
Was sind die nächsten Schritte?
Wenn die Grundentscheidung gefallen ist, gibt es viel zu organisieren: Einen Pflegedienst, ein Pflegebett, Umbauten in der Wohnung – oder eben die Suche nach dem passenden Pflegeheim. Auch hier hilft die Pflegeberatung. Denken Sie auch daran, die Versicherungen des Pflegebedürftigen zu überprüfen. Wer etwa eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen hat, erhält nun jeden Monat einen festen Betrag, der frei verwendet werden kann. Wenden Sie sich so früh wie möglich an Ihre Versicherung, denn die muss die Pflegebedürftigkeit prüfen. Je früher das passiert, desto schneller kann das Pflegetagegeld gezahlt werden.
Über den ERGO-Experten:
Benno Schmeing (Jahrgang 1959) beschäftigt sich als Versicherungsmathematiker seit fast 20 Jahren mit dem Gesundheitswesen und der privaten Krankenversicherung. Seit Januar 2006 entwickelt er für die DKV Deutsche Krankenversicherung neue Produktideen. Dabei hat er die gesamte Gesundheitsbranche im Blick. Wenn er nicht gerade den Markt und Wettbewerb nach neuen Chancen beleuchtet, unternimmt er gerne etwas mit seiner Familie und liebt ein gutes Essen in entspannter Atmosphäre.

Haus & Garten: Geringe Kenntnisse über Baufinanzierung
Die Zinsen sind günstig, der Immobilienerwerb wird staatlich gefördert und immerhin zehn Prozent der Deutschen schließen die Anschaffung einer Immobilie in den nächsten fünf Jahren nicht aus. Der Kenntnisstand der Bundesbürger zu diesem Thema ist allerdings nach den Ergebnissen einer aktuellen Marktstudie sehr gering: So gaben rund 80 Prozent der Befragten an, nicht über die unterschiedlichen Formen und Gestaltungsmöglichkeiten von Hypothekendarlehen Bescheid zu wissen. Nur 37,6 Prozent der Teilnehmer wussten mit den Begriffen Sondertilgung oder Effektivzins etwas anzufangen. Durch diesen Informationsmangel sind künftige Bauherren kaum in der Lage, die für sie passende Lösung zu finden, weiß die Victoria Lebensversicherung. Daher empfehlen die Fachleute, sich vor Abschluss einer Baufinanzierung umfassend beraten zu lassen. Ein Abschluss sollte erst dann erfolgen, wenn mehrere Finanzierungskonzepte verglichen und geprüft wurden.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Wasserschäden nicht unterschätzen!
Heftige Unwetter sind im Sommer keine Seltenheiten. Meist überstehen Haus und Garten den Starkregen unbeschadet, doch bisweilen dringt Wasser in Keller oder Wohnräume. Hier gilt nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Schnelles, sachgerechtes Reagieren kann entstehende Schäden verringern - das gilt natürlich auch dann, wenn der Wasserschaden durch Rohrbruch, -verstopfung oder Ähnliches verursacht wurde. Um Folgeschäden möglichst gering zu halten muss vor allem verhindert werden, dass Feuchtigkeit in Böden, Wände oder Möbel eindringt. Besonders gefährdet sind hier durchlässige Materialien, wie etwa Holz oder unversiegelter Estrich. Aufwischen, Abschöpfen oder Abpumpen hat hier oberste Priorität. Bewegliche Gegenstände sind zu entfernen - im Idealfall schon, bevor das Wasser sie erreicht. Dies gilt insbesondere für auf dem Boden stehende Elektrogeräte wie Waschmaschine oder Trockner, deren Elektronik durch die Feuchtigkeit Schaden nehmen kann. Sind die „Fluten“ zurückgegangen, sollte ein Fachunternehmen die Lage vor Ort begutachten und entscheiden, ob eine professionelle Trocknung durchgeführt werden muss. Hat sich nämlich Wasser in der Bausubstanz gesammelt, kann es langfristig Schäden hervorrufen, die dann unter Umständen eine teure Komplettsanierung erforderlich machen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Umzug ins neue Heim
Der Umzug in die neuen vier Wände ist in der Regel ein freudiges Ereignis, aber eben auch mit Kosten verbunden. Wer Freunde hat, die bei Transport, Auf- und Abbau helfen, wird daher gern auf diese günstige Variante zurückgreifen und sich die teure Transportfirma sparen. Doch die Victoria Versicherung mahnt zur Vorsicht: Wenn etwas zu Bruch geht, ist man mit einem Umzugsunternehmen zumindest versicherungstechnisch auf der sicheren Seite. Die Firmen haften mit einem Betrag von 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut und müssen ihrem Kunden zusätzlich noch eine Versicherung für wertvollere Stücke anbieten. Der Rat der Experten: Hochwertigen Hausrat sollte man nur von Profis transportieren lassen, die die nötigen Vorsichtsmaßnahmen kennen und gegen entsprechende Schäden abgesichert sind. Freunde und Bekannte haften in der Regel nicht für Schäden am Umzugsgut, da sie dem Umziehenden nur einen Gefallen tun. Der Haftpflichtversicherer leistet nur dann ohne Prüfung der Rechtslage Schadenersatz, wenn der Helfer Schäden aus Gefälligkeitshandlungen mitversichert hat. Man sollte sich deshalb vor dem Umzug nach dem Versicherungsschutz der Freiwilligen erkundigen, um nachträglichen Ärger zu vermeiden. Auf jeden Fall sollte im neuen Heim angekommen, alles sorgfältig begutachtet werden. Denn: Je früher ein Schaden gemeldet wird, desto einfacher gestaltet sich die Überprüfung und Anerkennung.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 

Dicke Babys später übergewichtig
Immer mehr Kinder haben massives Übergewicht, in der Regel sind falsche Ernährung und mangelnde Bewegung die Ursachen. Aber auch die Säuglingszeit hat einen starken Einfluss auf die spätere Gewichtsentwicklung, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. So fanden Wissenschaftler in den Vereinigten Staaten heraus, dass hier vor allem die ersten sechs Monate entscheidend sind: Babys, die während dieser Zeit überdurchschnittlich stark zunehmen, haben ein um 40 Prozent höheres Risiko bereits im Kleinkindalter fettleibig zu werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 
Rekordzuschuss für Riesterrenten

Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten entscheiden sich immer mehr Bundesbürger für eine private Altersvorsorge. Besonders beliebt ist nach Aussage der Victoria Lebensversicherung die staatlich geförderte Riesterrente. So hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kürzlich einen neuen Höchststand bei den ausgezahlten Zuschüssen vermeldet: Rund 1,6 Milliarden Euro wurden den Bürgern bereits gutgeschrieben. Der Einstieg lohnt sich auch im laufenden Jahr: Wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) in die Riesterrente investiert, kommt in den vollen Genuss der staatlichen Beihilfen. Dieses Vorsorgemodell rechnet sich besonders für Familien und Geringverdiener. Die Förderung wird ab einem Sockelbetrag von 60,— Euro im Jahr gewährt.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fernsehen steigert Alkoholkonsum bei Jugendlichen
Das Fernsehverhalten von Jugendlichen hat offensichtlich Einfluss auf ihren Alkoholkonsum, informiert die DKV Deutsche Krankenversicherung. Dies ergab eine Metastudie zum Medien- und Alkoholkonsum von Teenagern, die jetzt von der britischen Oxford Brookes University vorgelegt wurde. Der Untersuchung zufolge steigt etwa bei den 14- bis 15-Jährigen das Risiko des Alkoholkonsums mit jeder Stunde, die sie vor der Mattscheibe sitzen um neun Prozent. Auch einen direkten Zusammenhang mit den angeschauten Inhalten konnten die Forscher nachweisen: Greifen die Medienstars zu alkoholischen Getränken, ziehen die Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit nach.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Internetnutzung im Urlaub riskant
Eine wachsende Zahl von Bundesbürgern will das Internet auch in den Ferien nicht mehr missen. Im Internetcafé fragen sie den Kontostand ab, versenden Feriengrüße per Mail oder nutzen die Siesta zum Online-Shoppen. Die Urlauber müssen aufpassen, dass ihre Daten nicht in die falschen Hände gelangen, warnt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. So verraten etwa die temporären Dateien im Browser, die dort gespeicherten besuchten Seiten und sogenannte Cookies mehr über den Internetsurfer, als diesem recht sein kann. Wer einen Missbrauch der heiklen Daten durch Kriminelle ausschließen will, sollte sie daher sofort nach dem Surfen löschen. Allen die nicht wissen, wie das geht, raten die Experten der Hamburg-Mannheimer: Kein Online-Banking oder -Shopping an öffentlich zugänglichen Rechnern!
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Einschreiten bei erkennbarer Gefahr
Kinder klettern gern - das ist kein Geheimnis - und können Risiken dabei nicht immer abschätzen. So war es auch nicht verwunderlich, dass ein kleines Mädchen beim Spaziergang mit seiner Tante eine wackelige Mauer erklomm. Bedauerlicherweise löste sich dabei ein Stein aus dem Mauerwerk und prallte gegen das Bein der Frau, wodurch diese einen Schienbeinbruch erlitt. Da die Mauer marode war, verklagte die Dame die Stadt als Eigentümerin auf Schadenersatz. Nahezu aus dem gleichen Grund urteilte das Thüringer Oberlandesgericht, dass die Verunglückte selbst schuld sei. Es sei ersichtlich gewesen, dass sich das Gemäuer in einem desolaten Zustand befindet, deshalb hätte die Klägerin das Kind fernhalten müssen. Daher rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Wer Kinder beaufsichtigt und eine Gefahr erkennt, muss einschreiten - anderenfalls trägt er die Verantwortung für entstehende Schäden (Oberlandesgericht Jena, Az.: 4 U 928/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vorsorge & Finanzen:
Seniorengerechtes Wohnen zu teuer

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bereits heute sind etwa 11,6 Millionen Deutsche über 70 Jahre alt und leben in rund 7,9 Millionen Haushalten. Nur rund 400.000 dieser Haushalte sind seniorengerecht ausgestattet, weiß die Victoria Lebensversicherung und bezieht sich dabei auf eine aktuelle Studie des Eduard Pestel Instituts. Dieser Mangel hat nach Ansicht der Fachleute vor allem wirtschaftliche Gründe, denn schon heute muss ein Rentner mit niedrigem Einkommen durchschnittlich über 40 Prozent seines Ruhegeldes für Miete und Nebenkosten aufbringen. Für den schwellenfreien Umbau des Badzimmers oder gar den Umzug in eine altersgerechte Wohnung reicht dann das Geld nicht mehr. Mit Blick auf die Altersentwicklung wird sich diese Situation tendenziell noch verschärfen: Im Jahr 2035 wird die Anzahl der Seniorenhaushalte auf geschätzte 13 Millionen angestiegen sein. Ob dann für Rentner bezahlbarer, barrierefreier Wohnraum in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht, ist aus heutiger Sicht zumindest fraglich. Die Victoria Lebensversicherung rät daher, diese Fakten schon heute bei der Vorsorgeplanung zu berücksichtigen: So sollte man nicht nur frühzeitig an die notwendige finanzielle Absicherung für das Rentenalter denken, sondern gegebenenfalls schon beim Hausbau oder Immobilienkauf die späteren Lebensbedürfnisse mit einplanen.
Quelle: Victoria Lebensversicherung , ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Sicherer Trampolinspaß
Seit einigen Jahren sieht man es immer häufiger in den Gärten stehen: Das Bodentrampolin erfreut sich gerade bei Familien im Außenbereich wachsender Beliebtheit. Das Hüpfen auf dem Sprungtuch macht nicht nur großen Spaß, sondern fördert die motorische Koordination und den Gleichgewichtssinn der Sprösslinge wie kaum ein anderer Sport. Damit das Vergnügen nicht durch einen Unfall getrübt wird, sollten die Eltern bestimmte Sicherheitsregeln beachten, empfehlen die Experten der Victoria Versicherung. Um die Standfestigkeit des Trampolins zu gewährleisten, sollte das Gerät nur auf ebenem, festem Untergrund aufgestellt werden – ideal ist eine Rasenfläche. Auch ist bei der Standortwahl im Garten darauf zu achten, dass sich der Nachwuchs beim Springen nicht versehentlich an Bäumen, Zäunen oder Mauern verletzen kann. Scharfkantige Gegenstände gehören ebenfalls nicht in die Nähe des Sportgeräts und sollten vorsorglich weggeräumt werden. Ein rund um das Trampolin angebrachtes, sicher verankertes Netz verhindert zudem, dass die Kinder durch Fehlsprünge vom Gerät geschleudert werden. Eventuell sollte auch das Gestänge gut abgepolstert werden. Auch wenn es mit Freunden mehr Spaß macht, sollten sich grundsätzlich nicht mehrere Kinder gleichzeitig auf dem Trampolin aufhalten. Für Kinder unter sechs Jahren ist das Trampolin noch nicht geeignet und auch Schulkinder toben aus Sicherheitsgründen besser nicht unbeaufsichtigt auf dem Sprungtuch. Sind Babys oder Kleinkinder in der Nähe, ist besondere Vorsicht geboten: Sie krabbeln nämlich gerne auch einmal unter das Trampolin…
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Sicher auf dem neuen Schulweg
In wenigen Wochen ist es wieder soweit: Bundesweit werden mehrere hunderttausend Kinder eingeschult oder wechseln zur weiterführenden Schule. Ob ABC-Schütze oder Oberschüler - neben vielen Veränderungen ist ein neuer Schulweg zu bewältigen. Die Victoria Versicherung informiert, wie man sein Kind optimal auf diese Aufgabe vorbereitet.
An rund 200 Tagen im Jahr muss ein schulpflichtiges Kind in Deutschland seinen Schulweg zurücklegen, jährlich verunglücken dabei zirka 60.000 Schüler. Eltern können einiges dafür tun, dass ihr Sprössling stets sicher ankommt. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Kind sich selbstständig und sicher im Straßenverkehr bewegen soll, muss es üben. Auch die Fahrt im elterlichen Auto birgt erhebliche Gefahren, denn das Unfallrisiko ist hierbei statistisch gesehen überdurchschnittlich hoch. Bei kürzeren Entfernungen zur Schule sollte der Weg nach Möglichkeit zu Fuß zurückgelegt werden. Für weitere Strecken sind öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad eine gute Alternative.
Das häufig empfohlene Einüben des Schulweges in den großen Ferien reicht für Schulanfänger aber nicht aus. Kinder im ersten und zweiten Schuljahr müssen auch auf kurzen Wegen immer von einem Erwachsenen begleitet werden: Wahrnehmung, Konzentration und Reaktionsfähigkeit sind in diesem Alter noch nicht ausreichend entwickelt, um den Anforderungen des modernen Straßenverkehrs angemessen zu begegnen. Zudem gilt auf dem Schulweg die Aufsichtspflicht der Eltern: Bis zum Schultor haften sie für alle Schäden, die ihr Sprössling verursacht. Die Zeit des gemeinsamen Schulweges sollten die Eltern nutzen, um mit dem Nachwuchs aktiv die wichtigsten Verhaltensregeln einzuüben sowie auf spezielle Gefahrenquellen und Vorsichtsmaßnahmen hinzuweisen. Je stärker das Kind dabei einbezogen wird, desto schneller lernt es, Verkehrssituationen richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren.
Doch auch frischgebackene Schüler weiterführender Schulen sind noch keine Verkehrsprofis. Ein neuer Schulweg, der vielleicht erstmals mit dem Fahrrad oder Bus zurückgelegt wird, ist für viele Zehn- bis Zwölfjährige eine neue Herausforderung. Hier empfiehlt die Victoria, vor Schulbeginn einige „Testläufe“ durchzuführen, um sicherzugehen, dass alle wichtigen Regeln bekannt sind und befolgt werden.
Auf dem Schulweg geschehen nach aktuellen Statistiken die meisten Unfälle mit dem Fahrrad. Die häufigsten Ursachen sind technische Defekte am Fahrrad oder der fehlende Helm. Eltern sollten daher den regelmäßigen Sicherheits-Check fürs Rad und das konsequente Tragen des Schutzhelms im Auge behalten.
Jedem Kind, das den Schulweg alleine zurücklegt, sollte zudem eingeschärft werden, immer den direkten Weg zu wählen.

Auto & Verkehr: Andere Länder, andere Verkehrsregeln
Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln können teuer werden - auch im Ausland. Wer also in den Ferien den eigenen Wagen oder ein Mietfahrzeug nutzen möchte, sollte sich über möglicherweise abweichende Regeln im Urlaubsland informieren, rät die Victoria Versicherung. So gilt bereits in 21 europäischen Ländern auch bei Tag die Lichtpflicht. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann unter Umständen hohe Bußgelder nach sich ziehen: In Norwegen etwa kostet das Fahren ohne Licht bis zu 190,— Euro. Eine weitere in vielen europäischen Ländern verbreitete Vorschrift betrifft das Mitführen von Warnwesten. Es empfiehlt sich, diese immer für alle Insassen griffbereit im Fahrzeug liegen zu haben, um sie im Pannenfall überziehen zu können. In Belgien kann eine Missachtung mit bis zu 1.375,— Euro zu Buche schlagen. In Frankreich gilt die Westenpflicht sogar für Radfahrer, wenn sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften, bei schlechten Witterungsbedingungen oder im Dunkeln auf ihr Rad schwingen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Ersatzfahrzeug nur zum Normaltarif
Wenn das eigene Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in die Werkstatt muss, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für einen Ersatzwagen – allerdings nur in Höhe des ortsüblichen Normaltarifs für Mietwagen. Höhere Kosten müssen entweder vom Geschädigten selbst oder vom verantwortlichen Autovermieter übernommen werden, erklärt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. So wurde ein Mietwagenunternehmen in Bayern verurteilt, die Kostendifferenz von rund 1.600,— Euro selbst zu tragen. Der Grund: Es hatte den Mieter zuvor nicht informiert, dass der geforderte Satz über dem Normaltarif lag. Wäre dies dem Mieter hingegen bekannt gewesen, hätte er die Summe selbst tragen müssen. Daher rät die Hamburg-Mannheimer, sich vor dem Anmieten eines Wagens über die üblichen Tarife zu informieren. Das erspart allen Beteiligten Ärger und vermeidbare Kosten (LG Coburg, Az.: 14 O 492/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Keine Medikamente am Steuer
Viele Bundesbürger nehmen mehr oder wenig regelmäßig Medikamente ein - Spitzenreiter sind dabei nach aktuellen Statistiken die Schmerzmittel. Oft ist den Konsumenten allerdings nicht klar, dass die Einnahme selbst vermeintlich harmloser Arzneien Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit haben kann. Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin zufolge sind jährlich rund 2,2 Millionen Unfälle direkt oder indirekt auf den Einfluss von Medikamenten zurückzuführen. Autofahrer, die Medikamente einnehmen, sollten nach Empfehlung der Victoria Krankenversicherung unbedingt ihren Arzt oder Apotheker auf mögliche Risiken ansprechen. So können etwa Mittel gegen Herz-Kreislaufbeschwerden, Allergien, Diabetes oder Bluthochdruck ebenso wie Hustenblocker oder Antidepressiva das Fahrvermögen beeinträchtigen. Auch Arzneien gegen Muskelverspannung oder Kopfschmerzen haben unter Umständen Auswirkungen auf die Reaktionsfähigkeit. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug besser stehen gelassen werden, rät die Victoria.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Reise & Freizeit: Ersatzquartier nicht einfach ablehnen
Die Reiseanbieter überprüfen Ferienunterkünfte in der Regel sorgfältig. Sollten trotzdem einmal Mängel auftreten, sorgen die Veranstalter meist rasch für Abhilfe oder eine gleichwertige Ersatzunterkunft. Wird dieses Angebot von Reisenden ohne vorherige Besichtigung abgelehnt, können laut Information der ERV Europäische Reiseversicherung später gegenüber dem Reiseanbieter keine größeren Schadenersatzansprüche mehr geltend gemacht werden. So geschehen im Falle eines Mannes, der für sich und seine Familie einen zweiwöchigen Kroatienurlaub gebucht hatte. Das dort vorgefundene Appartement war in keinem guten Zustand, der Kläger beschwerte sich zwei Tage nach Einzug beim Veranstalter. Der handelte schnell und organisierte ab dem vierten Ferientag für die Familie ein Ausweichquartier in der gleichen Wohnanlage. Diese Unterkunft wollten die Urlauber jedoch gar nicht erst in Augenschein nehmen: Sie brachen am zehnten Tag vorzeitig den Ferienaufenthalt ab und kehrten nach Hause zurück. Vom Anbieter forderte der Familienvater den Ersatz des vollen Reisepreises. Das Unternehmen erstattete ihm die Kosten für die ersten vier Tage, nicht aber für die übrige Zeit: Es habe ein Ersatz-Appartement zur Verfügung gestanden, daher bestehe auch kein Anspruch auf weitergehenden Schadenersatz. Die Richter des Amtsgerichts München waren ebenfalls dieser Meinung und wiesen die Klage des Kroatienurlaubers ab. Der Tourist hätte nicht von vorneherein davon ausgehen dürfen, dass das Ausweichquartier gleichfalls mangelhaft und ein Umzug nebst lästigem Kofferpacken nicht zumutbar sei (AG München, Az.: 231 C 1828/06).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Einreisebestimmungen beachten!
Wer eine Reise plant, muss sich auch mit den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beschäftigen, informiert die ERV Europäische Reiseversicherung. Die Behörde, die den Reisepass ausstellt, ist nämlich nicht verpflichtet, auf eventuell erforderliche Visa oder andere Sonderregelungen hinzuweisen. Dies musste eine Dame feststellen, die mit ihrem Sohn kurzfristig in die USA fliegen wollte. Zu diesem Zweck ließ sie sich beim Einwohnermeldeamt einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Um ohne zusätzliches Visum ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten einreisen zu dürfen, hätte sie allerdings einen Expressreisepass benötigt. Das Resultat: Die Fluggesellschaft verweigerte ihr die Beförderung. Die enttäuschte Urlauberin war überzeugt, das Einwohnermeldeamt hätte ihr einen entsprechenden Hinweis geben müssen und verklagte die Behörde auf Schadenersatz. Zu Unrecht befand das Oberlandesgericht Bamberg. Grundsätzlich sei jeder selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Bestimmungen seines Einreiselandes zu informieren. Zudem war im vorliegenden Fall noch nicht einmal nachzuweisen, dass die Dame bei der Beantragung des Passes ihr Reiseziel überhaupt genannt habe (OLG Bamberg, Az.: 4 U 36/08). Die ERV empfiehlt, sich bei einer Buchung im Reisebüro über die geltenden Einreisbestimmungen informieren zu lassen. Im Internet findet man entsprechende Hinweise auf den Seiten der jeweiligen Länder oder des Auswärtigen Amtes.
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Kreuzfahrtschiff darf schwanken
Blauer Himmel, Meer und Dolce Vita - so mancher Zuschauer wäre gern einmal Gast auf dem Fernseh-Traumschiff. Kein Wunder also, dass eine wachsende Zahl von Urlaubern eine Kreuzfahrt bucht. Zumeist sind die Gäste begeistert. Manch einem Kreuzfahrer ist allerdings nicht klar, dass die Wirklichkeit auf dem Meer von der TV-Idylle abweichen kann, berichten die Fachleute von der ERV Europäische Reiseversicherung. So beschwerte sich ein Ehepaar nach der Mittelmeer-Kreuzfahrt bei dem Schifffahrtunternehmen unter anderem darüber, dass die gebuchte Kabine am Heck viel zu stark geschwankt und das Geräusch der Schiffsmotoren ihre Ruhe gestört hätte. Auch der Balkon sei aufgrund der starken Gischt nicht zu nutzen gewesen. Daher forderten die Kreuzfahrer 40 Prozent der Reisekosten vom Veranstalter zurück. Als sich das Unternehmen weigerte, zog das Ehepaar vor Gericht. Die Richter des Amtsgerichts in München wiesen allerdings die Schadenersatz-Forderung zurück: Schiffsreisende müssten die für ein Kreuzfahrtschiff typischen Geräusche ebenso hinnehmen wie etwa Wassernebel (AG München, Az.: 242 C 16587/07).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Nur mit Versicherung aufs Wasser
Auf Seen, Flüssen und Meeren ist im Sommer viel los. Oft teilen sich Schwimmer, Surfer, Segel- und Motorboote die Wasseroberfläche. Kollisionen mit anderen Wassersportfreunden können daher nicht ausgeschlossen werden. „Die Folgen eines Unfalls mit dem eigenen Wassersportgerät können enorme Kosten verursachen“, weiß ERGO-Expertin Tanja Cronenberg. Das gilt vor allem, wenn andere Boote beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden. Auch leckgeschlagene Kraftstofftanks können teuer werden - sie können schwerwiegende Umweltschäden mit sich bringen. Bereits ein Tropfen Öl genügt um ca. eine Million Liter Wasser zu verunreinigen.
Schäden, die aus der Nutzung von Wassersportgeräten entstehen, sind über die Private Haftpflichtversicherung nur bedingt versichert. Per Gesetz jedoch haften Besitzer eines Wassersportgerätes, zum Beispiel eines Motorbootes oder Surfbretts, für Schäden, die aus der Nutzung heraus entstehen. „Um den finanziellen Folgen eines möglichen Wassersportunfalls vorzubeugen, empfiehlt sich der Abschluss einer Sportboot-Haftpflichtversicherung“, rät Tanja Cronenberg. Im Schadenfall werden neben der finanziellen Wiedergutmachung auch die Kosten zur Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung übernommen.
Auch dann, wenn sich Wassersportfreunde ein Motorboot, Jetski oder Segelboot mit Hilfsmotor (bis maximal 55 kW oder 75 PS Motorstärke) nur ausleihen, muss geklärt werden, ob mögliche Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind oder ob es einer gesonderten Sportboot-Haftpflichtversicherung bedarf. Das gilt auch für kleinere Wassersportgeräte wie Windsurfbretter und Segelboote ohne Motor.
Im Ausland sind Wassersport-Haftpflichtversicherungen zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb sollte beim Abschluss einer Police darauf geachtet werden, dass sich der Versicherungsschutz auf alle Gewässer erstreckt, in denen das Boot genutzt werden soll - z.B. auch auf das Mittelmeer oder das Schwarze Meer.
Zusätzlich zur Sportboot-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kasko-Police ratsam. Damit sind auch Schäden am eigenen Wasserfahrzeug versichert. Die Reparatur oder der Ersatz beschädigter oder verlorener Teile ist oft sehr teuer und lässt sich nicht immer aus der eigenen Tasche bezahlen. Tanja Cronenberg erklärt: „Eine Kaskoversicherung bietet Schutz bei Schäden oder Verlusten aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder höherer Gewalt, ebenso bei Diebstahl oder Vandalismus.“
Über die ERGO-Expertin
Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

Fitness & Gesundheit:
Gehirnjogging am PC - Nutzen fraglich

Auch mit zunehmendem Alter fit und leistungsfähig bleiben - wer will das nicht? Kein Wunder also, dass einige Softwarehersteller bei der Werbung für ihre Produkte häufig die Verbesserung der Gedächtnisleistung in Aussicht stellen: Schließlich möchten die meisten Menschen gerne spielerisch und gleichzeitig effizient einem möglichen Nachlassen der Geisteskräfte vorbeugen. Die Wirksamkeit solcher Programme wird allerdings, wie Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung berichten, von der Fachwelt bezweifelt. So beklagten etwa im vergangenen Jahr Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung bei einem Treffen mit Kollegen aus den USA, dass angeblich positive Effekte dieser Software auf das Gedächtnis bisher nicht überprüft oder gar bestätigt wurden. In der Regel werde nur die Fertigkeit trainiert, die zum Beherrschen des fraglichen Programms nötig sei - mehr nicht. Wer wirkungsvoll etwas für den Erhalt der Leistungsfähigkeit im Alter tuen möchte, sollte sich nach Empfehlung der DKV vor allen Dingen viel und regelmäßig bewegen. Das nutze mehr als Stunden vor dem PC zu verbringen. Körperliche Aktivität führt nachgewiesenermaßen bei der Hirnfitness zu besseren Resultaten: Regelmäßige Bewegung steigert nicht nur die Durchblutung, sondern regt sogar die Bildung neuer Nervenzellen und Blutgefäße im Gehirn an. Wer sich zusätzlich gesund ernährt, hat viel dafür getan, die Leistungskraft auch im höheren Lebensalter zu erhalten.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Nur mit Anleitung ans Fitnessgerät
Fitnessgeräte in Studios oder therapeutischen Einrichtungen sollten nicht ohne ausdrückliche Einweisung durch geschultes Fachpersonal in Betrieb genommen werden, rät die Victoria Versicherung. Diese Erfahrung machte eine Dame, die sich in physiotherapeutischer Behandlung befand und an einem Funktionstraining teilnahm. Hoch motiviert setzte sie im Fitnessraum ein Laufband, welches nicht zu ihren Trainingsgeräten gehörte, in Gang. Sie verlor auf dem ungewohnten Untergrund den Halt und stürzte. Dabei zog sie sich eine Quetschung an der Hand zu. Da sie allerdings keine Einweisung zur Benutzung des Geräts erhalten hatte, wies das Oberlandesgericht Oldenburg ihre Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Betreiber des Geräts zurück. Dieser müsse nicht mit dem unbefugten Handeln seiner Klienten rechnen und sei somit auch nicht verpflichtet, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen (OLG Oldenburg, Az.: 6 U 212/08).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Natur gegen Sonnenbrand
Auch gut eingecremt und im Schatten passiert es leider immer wieder: Schmerzhafte Rötungen und brennende Haut - ein Sonnenbrand. Neben speziellen Lotionen und Cremes, die die gereizte Haut nach dem Sonnenbad kühlen und heilen, gibt es nach Auskunft der DKV Deutsche Krankenversicherung bewährte Hausmittel, die bei Sonnenbrand ähnlich wirksam sind. Allen voran der schwarze Tee. Er enthält Tannine und Catechine, die die Haut beruhigen und die Hautregeneration anregen. Gut durchgezogen und abgekühlt als Kompresse, Teil- oder Vollbad lindert Schwarztee die Beschwerden merklich. Auch eine frisch aufgeschnittene Salatgurke, die man mehrmals täglich auf die verbrannten Stellen tupft, bringt Erleichterung. Ebenfalls wirksam: Frischen Quark oder Joghurt auf den Sonnenbrand auftragen und trocknen lassen. Diese Therapie empfehlen die Gesundheitsexperten allerdings nur bei leichtem Sonnenbrand und intakter Haut, da die genannten Milchprodukte Bakterien enthalten, die in die Haut eindringen und dort zu einer Infektion führen können. Bilden sich nach einem Sonnenbrand Blasen oder offene Wunden, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Aufgepasst beim Schwimmen
Sommer, Sonne, Wasser – gerne nutzen Familien die warme Jahreszeit für einen Schwimmausflug an die örtliche Kiesgrube oder den nahegelegenen See. Doch beim Bad im Baggersee werden die Gefahren nicht nur für Kinder häufig unterschätzt, warnen die Experten der Victoria Versicherung. Unabhängig davon, ob es ins Schwimmbad oder an den Badesee geht: Die Sprösslinge sollten am Wasser nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Laut DLRG kann immerhin rund ein Drittel aller Heranwachsenden nicht oder nur schlecht schwimmen. So sind etwa Kinder mit Seepferdchen-Schwimmabzeichen noch nicht in der Lage, ein Gewässer allein zu durchqueren. Bei einem längeren Aufenthalt im feuchten Nass droht zudem eine Überanstrengung oder Unterkühlung. Dadurch steigt die Gefahr, durch einen Krampf schwimmunfähig zu werden. Auch das Baden mit Luftmatratze oder Schlauchboot ist nicht ohne Risiken: Unbekannte Strömungen können die Kinder unbemerkt in tiefere Gewässer abtreiben lassen. Aufblasbare Reifen, Gummitiere und selbst Schwimmflügel für die Jüngsten fördern zwar den Spaß am Wasser, schützen die kleinen Nichtschwimmer jedoch keinesfalls vor dem Ertrinken, mahnt die Victoria. Kinder-Schwimmsitze sind besonders tückisch: Sie überschlagen sich schon bei leichtem Wellenschlag. Da die Kleinen sich selbstständig nicht wieder aufrichten können, besteht so selbst in seichten Gewässern Lebensgefahr. Daher sollten Eltern immer in der Nähe bleiben, um notfalls rettend eingreifen zu können.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Reise & Freizeit: Verpasster Anschlussflug
wird nicht immer entschädigt

Verpasste Anschlussflüge verursachen für die Fluggäste in der Regel viel Stress und Ärger. Bei Nichtbeförderung, Flugannullierung oder großer Verspätung haben seit einigen Jahren die Passagiere dank der EU-Verordnung Nr. 261/2004 ein Recht auf Ausgleichszahlungen. Doch die Reiseexperten der ERV Europäische Reiseversicherung warnen: Nicht bei jedem verpassten Flug sind die Bedingungen für eine Entschädigung automatisch erfüllt. Erst kürzlich wies der Bundesgerichtshof eine derartige Forderung zurück: Nach einer witterungsbedingten Startverzögerung in Frankfurt hatten die Kläger ihren Weiterflug nach Bogota versäumt. Weil das Paar eine Stunde verspätet in Paris eintraf, verpasste es knapp das Check-in für die Anschlussmaschine nach Kolumbien. Obwohl der Flieger zur gleichen Fluggesellschaft gehörte, war ein Zustieg nicht möglich. Das Ehepaar konnte die Reise erst am folgenden Tag fortsetzen. Hier handele es sich nicht um eine Nichtbeförderung im Sinne der EU-Verordnung, resümierten die Richter, denn dafür hätte das Paar rechtzeitig am Schalter erscheinen müssen. Dass dies nicht möglich gewesen sei, wäre in diesem Fall der Fluggesellschaft ebenfalls nicht anzulasten. Flugreisende sollten für solche Fälle besser vorsorgen, empfehlen die Fachleute der ERV Europäische Reiseversicherung: Eine spezielle Versicherung für Flugtickets kann zwar verlorene Urlaubstag nicht ersetzen, zumindest aber die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bis zum Weiterflug. Das schont den Geldbeutel und hält so den Urlaubsfrust in Grenzen.
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vorsorge & Finanzen:
Ehe ohne Trauschein - was bleibt für Hinterbliebene?

Viele Paare leben heute ohne Trauschein zusammen und möchten nach dem Tod den Lebenspartner finanziell gut abgesichert wissen. Oft wird dazu eine Lebensversicherung abgeschlossen und der Freund oder die Freundin als Begünstigter für den Todesfall eingesetzt. Unverheiratete Paare sollten jedoch bedenken, dass die Versicherungssumme unter diesen Umständen erbschaftsteuerpflichtig ist, erinnert die Victoria Lebensversicherung. Die Abgabe wird selbst dann erhoben, wenn das Zusammenleben viele Jahre währte und das Paar eine gemeinsame Haushaltskasse führte. Das musste ein Mann erfahren, der vom Finanzamt nach dem Tod seiner Freundin für die Leistung aus der Lebensversicherung zur Kasse gebeten wurde. Der Hinterbliebene war empört, schließlich war er während der gemeinsamen Jahre für zwei Drittel der Lebenskosten aufgekommen, hatte Urlaube, Versicherungen und größere Anschaffungen bezahlt. Dafür habe ihn seine verstorbene Partnerin zum Begünstigten ihrer Lebensversicherung gemacht, argumentierte der Mann und klagte vor dem Hessischen Finanzgericht. Die Richter teilten diese Einschätzung nicht. Rechtlich relevant sei lediglich, dass die Verstorbene die Versicherungsbeiträge aus ihrem eigenen Einkommen bestritten hätte. Unter dieser Voraussetzung gelte die Versicherungssumme als eine freigiebige Zuwendung und sei deshalb erbschaftsteuerpflichtig (Hessisches Finanzgericht, Az.: 1 K 2778/07). Anders liegt die Sache nach Auskunft der Victoria, wenn Unverheiratete die Lebensversicherung nicht für sich selbst, sondern für den Partner abschließen. In diesem Fall wird der für den Todesfall begünstigte Lebenspartner Versicherungsnehmer und Beitragszahler des Vertrages. Der andere Lebenspartner fungiert ausschließlich als versicherte Person. Die im Todesfall des versicherten Lebenspartners an den überlebenden Lebenspartner ausbezahlte Versicherungsleistung gilt dann als Leistungsbezug des Versicherungsnehmers und unterliegt deshalb nicht der Erbschaftsteuer.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 

Richtig abgesichert in die Ferien
In diesem Monat beginnen in einigen Bundesländern die Sommerferien und Millionen Deutsche starten in den Urlaub. Das Budget für die Reise fällt vielfach deutlich geringer aus als in der Vergangenheit. Den Versicherungsschutz für den Urlaub pauschal zu streichen, birgt allerdings Risiken, die der Urlauber vermeiden sollte. Die ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, weiß, welche widrigen Umstände besonders häufig auftreten und empfiehlt: Reiserücktritt-, Auslandsreisekranken- und Reiseabbruchversicherung gehören in jedem Fall mit ins Gepäck.
Reiserücktritt
Familie K. freut sich auf einen Urlaub in Holland, das Appartement in der Ferienanlage ist für zwei Wochen reserviert. Einen Tag vor der Abreise klagt der 6-jährige Sohn über starke Bauchschmerzen: Ein akuter Blinddarm, der operiert werden muss. Da eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen wurde, hält sich zumindest der finanzielle Schaden in Grenzen. Krankheit ist der ERV zufolge einer der häufigsten Gründe, die gebuchte Reise abzusagen. Um die Versicherungsleistungen zu erhalten, muss die Ursache für den Reiserücktritt dokumentiert werden. Die unverzügliche Ausstellung eines Attests durch den behandelnden Arzt ist dafür unbedingt erforderlich. Ab 1. Juli bietet die Versicherung eine kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Reisemediziner an. Er schätzt anhand eines vorliegenden Attests ab, ob die Reise unverzüglich storniert werden muss oder voraussichtlich wie geplant angetreten werden kann.
Britta F. muss ihre Reise absagen, denn ihr wurde betriebsbedingt gekündigt. Bis Ende des Jahres hat sie bei der ERV die Wahl: Alternativ zur üblichen Erstattung der Stornokosten kann sie den Urlaubs-Zuschuss in Anspruch nehmen und die Versicherungssumme zum Abzahlen der Reise nutzen. Auch Uwe Sch. hat einen gravierenden Grund, den gebuchten Mallorca-Aufenthalt zu stornieren: Sein Arbeitgeber musste Kurzarbeit anmelden und dem Kfz-Mechatroniker steht nur noch das halbe Gehalt zur Verfügung. Auch er erhält die Stornokosten ersetzt, denn bis zum 31. Dezember 2009 ist Kurzarbeit für die Versicherung ein anerkannter Rücktrittsgrund.
Auslandsreisekrankenversicherung
Ursula H. hat sich während einer Wanderung in den Schweizer Alpen einen Trümmerbruch am Fuß zugezogen. Die gesetzlich krankenversicherte Bürokauffrau muss längere Zeit in einer Klinik in Genf verbringen, ehe sie nach Berlin zurückfliegen kann - die Differenz zwischen dem deutschen Kassensatz und den tatsächlichen Kosten für Krankenhaus und Rückreise trägt sie selbst. Eine Auslandsreisekrankenversicherung hätte die vollen Behandlungskosten im Ausland erstattet und sie bei Transportfähigkeit in jedem Fall nach Hause geholt, erläutern die Fachleute der ERV.
Reiseabbruchversicherung
Rüdiger H. erreicht während der Ferien auf den Malediven die Nachricht vom Tod des Großvaters. Da die Beerdigung schon wenig später stattfinden soll, bricht der IT-Fachmann seinen Urlaub ab und fliegt nach Hause. Er hat sich gegen den außerplanmäßigen Abbruch der Reise versichert, entstehende Mehrkosten werden hier ebenso erstattet wie nicht genutzte Reiseleistungen. Die Versicherung deckt zudem längere Aufenthalte am Urlaubsort ab, die durch Naturereignisse notwendig werden.

Auto & Verkehr: Betrüger bezahlen auch den Gutachter
Hat es einmal gekracht, ist die Aufregung meistens groß und der Unfallhergang nicht immer sofort eindeutig zu klären. Zur besseren Einschätzung des Sachverhalts beauftragen die Versicherungen daher gelegentlich einen Privatgutachter - und tragen in der Regel die dafür anfallenden Kosten. Von dieser Praxis darf nach Angabe der Victoria Versicherung allerdings abgewichen werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug besteht. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte sich kürzlich mit einem solchen Fall zu beschäftigen: Ein Mann, dessen Fahrzeug angeblich infolge eines Autounfalls beschädigt worden war, forderte von der gegnerischen Haftpflicht einen Ausgleich. Die widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten zum Tathergang veranlassten die Gesellschaft, einen Gutachter mit einer genaueren Untersuchung des Vorfalls zu betrauen - und daraufhin die Zahlung zu verweigern. Der vorgeblich „Geschädigte“ zog vor Gericht. Als sich im Laufe des Verfahrens der Verdacht auf Betrug erhärtete, verlangte die Versicherung nun auch die Erstattung der Gutachterkosten. Das Gericht unterstützte diese Forderung: Bei Betrugsverdacht habe die Versicherung durchaus das Recht, die genaueren Umstände frühzeitig durch einen Sachverständigen überprüfen und mögliche Beweise sichern zu lassen - der überführte Betrüger muss zahlen (OLG Frankfurt, Az.: 18 W 359/08).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr:
Auf eigene Gefahr - Motorrad im Doppelparker

Das Motorrad steht in der Garage allemal besser als auf der Straße, dachte sich ein Halter und parkte seine Maschine kurzerhand im Doppelparker, der zu seiner Eigentumswohnung gehört. Ein riskantes Unterfangen, meinen die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, denn auf den beweglichen Duplex-Parkplätzen mit ihren zumeist unebenen Böden sind Zweiräder kaum sicher aufzustellen. Entsteht ein Schaden muss der Besitzer damit rechnen, dass ihm zumindest eine Teilschuld zugeschrieben wird. So erging es dem oben erwähnten Biker: Als der Hausverwalter die Doppelparker in Bewegung setzte, um ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, fiel seine schwere Honda um und wurde erheblich beschädigt. Der Mann zog vor Gericht und verlangte Schadenersatz vom Hausverwalter. Das Münchener Amtsgericht wies die Klage zurück: Wer sein Motorrad in einem - dafür offenkundig ungeeigneten - Doppelparker abstelle und nicht wenigstens zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vornähme, verletze seine Sorgfaltspflicht erheblich. Im Schadensfall trage er daher die Verantwortung (AG München, Az.: 282 C 8621/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Folgenschwere „Verwechslung“
Bremse und Gaspedal zu verwechseln, ist für einen Autofahrer schon eine peinliche Angelegenheit. Das fand wohl auch ein Mercedesfahrer in Brandenburg. So gab er nach einem Zusammenstoß mit dem Rasenmäher, bei dem sein Wagen schwer beschädigt wurde, bei seiner Vollkaskoversicherung an, er sei lediglich von der Bremse abgerutscht. Dieser Unfallschilderung konnte sich der eingeschaltete Gutachter jedoch nicht anschließen. Der Schaden ließe eher darauf schließen, dass der Fahrer mit Vollgas in die Garage gefahren und dabei mit dem an der hinteren Wand geparkten Rasenmäher kollidiert sei. Der Versicherer sah sich nach diesen Ergebnissen vorsätzlich falsch informiert und verweigerte die Zahlung. Dieser Meinung schloss sich auch das Oberlandesgericht Brandenburg an: Die Richter konstatierten eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht, welche die Versicherung von der Kostenübernahme entbindet. Der Rat der Victoria Versicherung: Auch wenn es noch so unangenehm ist, sollte man im Schadensfall seiner Versicherung gegenüber bei der Wahrheit bleiben. Anderenfalls riskiert man den Versicherungsschutz (OLG Brandenburg, Az.: 3 U 27/08).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vorsicht Waldbrandgefahr
Im Frühsommer besteht in vielen Teilen von Deutschland erhöhte Brandgefahr, warnen die Fachleute der Victoria Versicherung. Trotz gelegentlicher Regenfälle sind Laub und Reisig in den Wäldern verdorrt, so dass bereits nach kurzer Trockenheit schon ein Funke genügen kann, um ein Feuer auszulösen. Die Victoria weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zwischen Anfang März und Anfang Oktober das Rauchen im Wald grundsätzlich verboten ist - ebenso wie das Grillen, das nur auf ausgewiesenen Plätzen gestattet ist.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 
Übergewicht erhöht das Diabetesrisiko
Übergewichtige erkranken häufiger an Diabetes Typ II als Normalgewichtige. Wie Untersuchungen der Diabetes-Stiftung belegen, leiden bundesweit schon mehr als zehn Millionen Menschen an Diabetes, Tendenz steigend. Augenblicklich sind über die Hälfte aller Frauen in der Bundesrepublik zu dick, bei den Männern wiegen stolze 66 Prozent deutlich zu viel. Auch der Nachwuchs hat in den letzten Jahren kräftig zugelegt: Mittlerweile ist jedes zehnte Kind nicht nur fettleibig, sondern sogar adipös. Sie alle leben gefährlich, warnen Fachleute der DKV Deutsche Krankenversicherung. Wer viel zu viel auf die Waage bringt, sollte den Hausarzt konsultieren und sich von Experten dabei helfen lassen, das gesundheitsgefährdende Übergewicht loszuwerden. Von Hungerkuren rät die DKV ebenso ab wie etwa von laienhaft durchgeführten Diäten - sie strapazieren den Körper nicht nur zusätzlich, sondern führen in der Regel nicht dauerhaft zum gewünschten Erfolg.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Unfallrisiko Allergie
Wer unter Allergien leidet, ist unter Umständen nicht mehr fahrtüchtig. Laut Victoria Krankenversicherung haben internationale Studien ergeben, dass Menschen mit Allergien ein beinahe 30 Prozent höheres Risiko haben im Straßenverkehr zu verunglücken. Gefährlich wird es insbesondere, wenn heftige Niesattacken oder tränende Augen das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Daher ist für Allergiker der Einbau eines Pollenfilters im Fahrzeug empfehlenswert. Im Akutstadium sollte man das Auto stehen lassen, rät die Victoria. Wer Medikamente gegen die Allergie einnimmt erfährt auf dem Beipackzettel, ob die Fahrtüchtigkeit beeinflusst wird.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Achtung Lackschäden
Exkremente von Vögeln, Baumharz oder auch Reste von Insekten schaden der Fahrzeuglackierung. Wird der unschöne Belag nicht kurzfristig entfernt, kann er sich in den empfindlichen Lack regelrecht einfressen und bleibende Schäden hervorrufen. Da diese in der Regel nicht von der Versicherung übernommen werden, rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, solche Verunreinigungen sofort abzuwaschen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Altersvorsorge: So hilft der Staat
Wehr- und Zivildienstleistenden

Der Sold für Wehr- und Zivildienstleistende ist nicht besonders hoch. Somit kann es während der Dienstzeit schwierig sein, Beiträge für Versicherungsverträge zu zahlen - beispielsweise für die private Lebensversicherung. Damit der in der Regel sehr wichtige Versicherungsschutz nicht verloren geht, übernimmt der Bund unter bestimmten Voraussetzungen die Beitragszahlung. „Das muss der Wehr- oder Zivildienstleistende aber selbst beantragen“, weiß Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung.
Für einen solchen Antrag gelten einige Voraussetzungen: So muss es sich bei der privaten Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung um eine Kapital- oder Rentenversicherung (auch Riesterrente) handeln, in die laufend Beiträge eingezahlt werden. „Die Versicherungsleistung im Erlebensfall darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten fällig werden“, erklärt Tatjana Höchstödter. Zudem zahlt der Bund nur, wenn der Wehrpflichtige oder der Zivildienstleistende in den zwölf Monaten vor Beginn der Dienstzeit aus eigenen Einkünften in den Vertrag eingezahlt hat. Eine weitere Voraussetzung: Der Vertrag muss auf das Leben des Wehrpflichtigen oder Zivildienstleistenden abgeschlossen worden sein. „Aber auch bei Verträgen, die zunächst von den Eltern abgeschlossen wurden, weil der Wehrpflichtige zum Zeitpunkt des Abschlusses noch minderjährig war, werden Beiträge erstattet“, so ERGO-Expertin Tatjana Höchstödter. Bedingung dafür ist, dass der Vertrag vor Beginn der Dienstzeit und innerhalb eines Jahres nach der Volljährigkeit übertragen wurde. Außerdem muss für den Wehrpflichtigen mindestens ein Jahr vor Beginn der Dienstzeit ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Erlebensfall vereinbart worden sein.
Die Anträge für die Erstattung der Versicherungsbeiträge verschicken die Kreiswehrersatzämter oder das Bundesamt für den Zivildienst in der Regel mit der Einberufung. Die Dienststelle oder die Einheit muss den Antrag bestätigen. Die Versicherung kümmert dann sich um alles Weitere. Über den Antrag entscheidet die Wehrbereichsverwaltung oder das Bundesamt für den Zivildienst. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt davon ab, wie hoch die gezahlten Beiträge in der Vergangenheit durchschnittlich waren.
Über die ERGO-Expertin
Tatjana Höchstödter (Jahrgang 1973) hat nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau Betriebswirtschaftlehre studiert und anschließend zwei Jahre in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Im Jahr 2000 wechselte sie zur Victoria Lebensversicherung. Seit 2008 ist sie als Leiterin Produktmanagement private Altersvorsorge für die ERGO Unternehmen Hamburg-Mannheimer und Victoria tätig. Zu ihren liebsten Freizeitbeschäftigungen gehören Tauchen und Ski fahren.

Reise & Freizeit: Urlaub nicht zu spät stornieren
Wer einen Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, erhält in der Regel die Stornierungsgebühren von seiner Reiserücktrittsversicherung. Nach Auskunft der ERV Europäische Reiseversicherung ist es jedoch wichtig, bei Eintreten der Beschwerden unverzüglich zu stornieren. Anderenfalls gehen die dadurch verursachten höheren Stornokosten unter Umständen zu Lasten des Kunden. Das musste kürzlich ein Mann erfahren, der aufgrund von Heilungsproblemen nach einer Zehenamputation die geplante Italien-Busfahrt erst eine Woche vor Beginn absagte. Das Zögern kam ihn teuer zu stehen, denn seine Versicherung weigerte sich die vollen Kosten für den Rücktritt zu tragen. Die Assekuranz argumentierte dass die Reise 30 Tage vorher hätte abgesagt werden können, denn die Erkrankung sei zu dieser Zeit bereits bekannt gewesen. Dagegen zog der verhinderte Urlauber vor Gericht. Die Richter des Landgerichts Coburg teilten jedoch die Ansicht der Reiseversicherung: Der Kläger wäre verpflichtet gewesen, die Reise unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalls zu stornieren. Somit sei die Versicherung von der Leistung befreit (LG Coburg, Az.: 32 S 7/09). Einige Versicherungen bieten im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung einen medizinischen Beratungsservice an: Erfahrene Reisemediziner geben den Kunden eine Einschätzung, ob die vorliegende Erkrankung voraussichtlich bis zum Reisebeginn geheilt ist.
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Sport: Beim Tauchen an die Zähne denken!
Tauchen liegt im Trend und gerade in den Ferien möchten viele die Unterwasserwelten des Gastlandes genauer kennenlernen. Um gesundheitliche Störungen auszuschließen, ist vor Urlaubsantritt eine tauchärztliche Untersuchung erforderlich. Die Fachleute der Victoria Krankenversicherung raten beim Gesundheitscheck auch an die Zähne zu denken, denn schadhafte Füllungen, unvollständige Wurzelbehandlungen oder rutschende Prothesen können beim Tauchgang ebenfalls für Probleme sorgen. Besonders gefährlich sind Hohlräume im Gebiss, die durch Karies oder defekte Plomben entstehen: Dort bilden sich Luftbläschen, die dann den Zahn durch Druckanstieg beim Auftauchen regelrecht explodieren lassen. Auch aufgrund kieferchirurgischer Eingriffe oder unverschlossener Wurzelkanäle können sich Gaseinschlüsse im Gewebe bilden – schmerzhafte Über- oder Unterdruckverletzungen sind die Folge. Gebissträger sollten beim Unterwassergang ebenfalls vorsichtig sein: Das Festhalten des Mundstücks führt zu einer unnatürlichen Kieferstellung und häufig zum Verrutschen der Prothese, wodurch es zu Reizungen und Schmerzen kommt. Die Victoria empfiehlt daher die dritten Zähne entweder gleich zurück zu lassen oder beim Tauchen ein maßgefertigtes Mundstück zu benutzen. In jedem Fall sollte vor den geplanten Unterwasser-Ferien der Zahnarzt konsultiert werden - das erspart später unangenehme Beschwerden an Land.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Reise & Freizeit:
Online-Reisebuchung - Irrtümer vorbehalten

Schon lange vor der Ferienzeit durchstöbern clevere Reisebegeisterte das Internet nach Urlaubsschnäppchen. Die Experten der ERV Europäischen Reiseversicherung raten allerdings allen Verbrauchern, bei der Jagd nach günstigen Online-Angeboten den gesunden Menschenverstand nicht zu vergessen. Anderenfalls kann es passieren, dass dem Freudenrausch schnell die große Ernüchterung folgt. Das musste auch ein Mann erfahren, der im Internet auf ein nahezu unglaubliches Reiseangebot gestoßen war: Sage und schreibe 823 Euro sollte ein zweiwöchiger Aufenthalt für vier Personen in einem Fünf-Sterne-Luxushotel kosten, Flug selbstverständlich inklusive. Nach der erfolgreichen Buchung am PC war die Enttäuschung um so größer, als sich noch am gleichen Tag telefonisch der Online-Anbieter meldete und die Bestätigungsmail für die Reise widerrief. Es habe sich hier um einen Softwarefehler gehandelt, der Preis sei falsch und die Buchung zu diesen Konditionen daher hinfällig. Der verärgerte Kunde klagte für die entgangenen Urlaubsfreuden zum Supersparpreis auf Zahlung von Schadenersatz. Die Richter vom Landgericht Düsseldorf beurteilten den Fall allerdings anders: Der Preis sei offenkundig viel zu niedrig, das Angebot daher erkennbar fehlerhaft gewesen, belehrten sie den frustrierten Mann. Der Kunde habe damit rechnen müssen, dass der Irrtum bemerkt und der Vertrag dementsprechend keinen Bestand haben würde. Ein Anspruch auf Schadenersatz bestünde daher nicht (LG Düsseldorf, Az.: 22 S 307/06).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Krebsrisiko Computertomographie
Häufiges Röntgen schädigt den Organismus - das ist den meisten bekannt. Nach Information der Victoria Krankenversicherung haben Untersuchungen aus den USA jetzt ergeben, dass auch wiederholte Computertomographien (CT) das Krebsrisiko deutlich erhöhen. So zeigt eine kürzlich veröffentlich Studie aus Boston: Patienten mit mehreren CTs waren einer Strahlendosis von mehr als 100 Milisievert (mSV) ausgesetzt. Das entspricht einer Belastung von 1.000 Thorax-Röntgenuntersuchungen. Die Computertomographie ist zwar ein wichtiges diagnostisches Hilfsmittel, so die Experten der Victoria, sollte aber nur dann eingesetzt werden, wenn es wirklich unumgänglich ist.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Korrekte Angaben unerlässlich
Beim Abschluss einer Hausratversicherung müssen Vorschäden immer angegeben werden, erklärt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ansonsten riskiert man den Versicherungsschutz. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt: Eine Dame hatte bei Vertragsabschluss vorherige Einbrüche in ihre Wohnung verschwiegen. Nachdem ihr Sohn im Urlaub beraubt wurde verweigerte die Gesellschaft die Leistung, da der Vertrag aufgrund unrichtiger Angaben zustande gekommen sei. Diese Einstellung teilten auch die Richter und wiesen den Einwand der Dame zurück, die Angaben seien von ihrem Versicherungsvermittler gemacht worden. Ein Versicherungsnehmer müsse selbst überprüfen, ob seine Daten der Wahrheit entsprechen (OLG Frankfurt, Az.: 3 U 68/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Zuckerkrankheit oft unentdeckt
Diabetes kommt schleichend. Müdigkeit, Hungergefühl, Schwäche, aber auch Fußpilz oder Juckreiz: Die Symptome sind kaum als ernsthafte Krankheitsvorboten erkennbar. Daher wird Diabetes häufig nicht früh genug diagnostiziert. Erst Folgeerkrankungen wie Herzbeschwerden führen zur Entdeckung der Stoffwechselstörung, weiß die Victoria Krankenversicherung. Daher ist es ratsam, auch solche nebensächlich erscheinenden Symptome ernst zu nehmen und bei vermehrtem Auftreten einen Arzt zu konsultieren.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Hautkrebs trotz Sonnenmilch
Entgegen der weitverbreiteten Meinung schützt Sonnencreme nicht vor Hautkrebs, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Lediglich einen Sonnenbrand können die Kosmetikprodukte verhindern. Schädigungen der Haut, die durch UV-Strahlen hervorgerufen werden und Hautkrebs auslösen, entstehen schon vor dem Sonnenbrand. Daher ist es ratsam, sich möglichst oft im Schatten aufzuhalten und den Körper mit leichter, sonnenundurchlässiger Kleidung zu bedecken. Auf Sonnencreme sollte trotzdem nicht verzichtet werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Entspannt mit Kindern reisen
Nur noch wenige Wochen und es ist wieder soweit: Die Familie tritt die Reise in die Ferien an. Ob im Auto, Flugzeug oder mit der Bahn - gerade für kleine Kinder sind längere Fahrten psychisch und körperlich anstrengender als für Erwachsene. Die DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, hat ein paar Tipps zusammengestellt, wie die ganze Familie ohne Stress und wohlbehalten an den Urlaubsort gelangt.
Bereits bei der Wahl des Ferienziels kann man vieles tun, um Stress und gesundheitliche Probleme beim Nachwuchs zu vermeiden. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sollten nur in gemäßigte Klimazonen reisen: In großer Hitze, aber auch im Hochgebirge und in Regionen mit extremen Reizklima ist der kleine Körper schnell überfordert. Tagsüber sollte man Kindern keine Reisezeiten zumuten, die länger als fünf Stunden am Stück dauern, das heißt: Bei längeren Autofahrten ausreichend Zeit für Pausen und vielleicht eine zusätzliche Übernachtung einplanen. Langstreckenflüge und weitere Bahnfahrten legt man besser auf die Nacht. Bei Babys und Kleinkindern, die tagsüber noch Schlaf brauchen, ist es nach Auskunft der Fachleute ideal, längere Reisen etwa eine Stunde vor der üblichen Schlafenszeit zu beginnen.
Zudem sollten die Eltern daran denken, dass sich die Temperaturen im Verlauf der Reise unter Umständen mehrfach ändern können: Bekleidung im „Zwiebellook“ vermeidet, dass die Kinder sich im klimatisierten Flieger eine Erkältung holen oder später am sommerlichen Zielort überhitzen. Natürlich sollte die Reisekleidung zudem bequem sein: Sie darf das Kind nicht einengen oder gar Druckstellen verursachen. Geht es in wärmere Regionen, müssen auch Sonnencreme und Sonnenhut griffbereit sein. Das gilt übrigens auch im Auto. Sonnenschutzvorrichtungen für die Rückfenster schützen die Kinder hier zusätzlich vor direkter Sonneneinstrahlung – und vor Reiseübelkeit, wissen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Diese wird nämlich durch eine Störung im Gleichgewichtssinn verursacht, die gerade bei Kindern dann entsteht, wenn sie längere Zeit seitlich aus dem Autofenster auf die vorbeiziehende Landschaft schauen. Auch hier hilft ein Sichtschutz. Der richtige Reiseproviant tut ein Übriges für das Wohlbefinden: Regelmäßige kleine, leichte Snacks – am besten in Ruhe während einer kleinen Rast verzehrt – bekommen den kleinen Bäuchen besser als Pommes mit Mayo und Eis in der Raststätte. Ausreichendes Trinken ist gerade bei höheren Temperaturen wichtig.
Das Hauptproblem bei Flugreisen besteht für Kinder in den wechselnden Druckverhältnissen: Speziell bei Start und Landung leiden sie häufig unter Ohrenschmerzen. Babys und Kleinkindern helfen hier Schnuller oder Fläschchen, kleine Fluggäste ab etwa vier Jahren können einen Kaugummi oder ein Bonbon bekommen. Für Kinder, die häufiger Ohrenprobleme oder einen akuten Infekt haben, kann man sich für die Flugreise vom Kinderarzt abschwellende Nasentropfen verschreiben lassen.
Wer zusätzlich noch für etwas Abwechslung und - wenn möglich - Bewegung während der Reise sorgt, hat schon viel getan, um das Urlaubsziel gesund und entspannt zu erreichen.

Rentensorgen
Die Finanzkrise hat Folgen: Die meisten Bundesbürger glauben nicht mehr daran, dass die gesetzliche Rente langfristig stabil bleibt. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge rechnet die Mehrheit der Befragten in Zukunft mit sinkenden Altersbezügen. Nach Auskunft der Experten der Victoria Lebensversicherung wächst im Gegenzug die Zahl der Deutschen, die die private Altersvorsorge für zuverlässig halten - die Untersuchung ermittelte für das letzte Jahr einen Zuwachs von sechs Prozent.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 
Reiseimpfungen rechtzeitig einplanen

Schon in wenigen Wochen beginnen in Deutschland die Sommerferien und viele Familien wird es wieder in den Süden ziehen. Wenn die Reise in besonders exotische Regionen geht, sollte rechtzeitig an die notwendigen Impfungen gedacht werden, mahnt die ERV Europäische Reiseversicherung. So sind in einigen Ländern Impfungen gegen Gelbfieber, Cholera und Meningokokken-Meningitis vorgeschrieben und müssen bei der Einreise nachgewiesen werden. Die ERV rät daher, sich mindestens acht Wochen vor Antritt der Reise mit dem Arzt darüber zu beraten, welche Immunisierung notwendig ist. Ebenfalls sollte geklärt werden, ob eventuell vorbeugende Medikamente gegen Malaria sinnvoll sind.
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Optimales Training bei Gesundheitsproblemen
Gesundheitsprobleme sind für viele ein Anreiz, endlich Sport zu treiben. Wie die DKV Deutsche Krankenversicherung informiert, sollte man dabei Art und Umfang des Trainings auf die jeweiligen Beschwerden abstimmen. So haben europäische Forscher herausgefunden, dass für Diabetiker oder Menschen mit hohem Blutzuckerspiegel kurze, dafür aber intensivere Trainingseinheiten ideal sind. Wer Muskeln und Kreislauf kurzfristig hoch belastet - zum Beispiel indem er dreimal pro Woche für rund 20 Minuten auf dem Hometrainer schwitzt - kann seine Blutzuckerwerte deutlich senken. Menschen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Übergewicht sollten sich dagegen häufiger, dafür aber weniger stark belasten: Ein Ausdauertraining von 30 Minuten, das drei bis fünf Mal in der Woche absolviert wird, lässt den Blutdruck fallen und fördert die Fettverbrennung optimal.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Versicherung im Netz
40 Prozent der Bundesbürger informieren sich im Internet über Versicherungsangebote - das ergab jetzt eine repräsentive Forsa-Umfrage. Ganz vorne liegen dabei Standardversicherungen, weiß die Victoria Versicherung. Bei individuellen Versicherungsangeboten sind jedoch die im Internet gefundenen Informationen nicht ausreichend und können die notwendige persönliche Beratung nicht ersetzen. Um Missverständnisse auszuschließen, sollten Verbraucher nur nach ausführlichem Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen einen Vertrag abschließen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Fit ohne Sport
„Ab jetzt wird Sport getrieben!“ Diesen guten Vorsatz haben wohl die meisten Menschen schon einmal gefasst, doch die Erfahrung lehrt auch, dass es nicht immer gelingt diese Pläne in die Tat umzusetzen. Gar nicht so schlimm, sagt die DKV Deutsche Krankenversicherung, denn man kann auch ohne Sport etwas für die Fitness tun. Wer nur 200 Kalorien pro Woche zusätzlich verbraucht - das entspricht 30 Minuten moderater Bewegung - lebt schon gesünder. Das Herzinfarktrisiko sinkt messbar ab etwa 1.500 Kalorien pro Woche. Möglichkeiten gibt es viele: So verbraucht man etwa bei fünf Minuten Treppensteigen bereits 45 Kalorien, Gartenarbeit schlägt mit 33 Kalorien zu Buche, Autowaschen bringt sogar 53. Küssen und Heimwerken liegen mit rund 20 Kalorien pro Minute gleichauf. Der Rat der Gesundheitsexperten lautet daher, sich im Alltag einfach etwas mehr zu bewegen: Wer öfter mal auf das Auto oder den Aufzug verzichtet und in Haus und Garten bei alltäglichen Arbeiten aktiv wird, ist auf dem richtigen Weg. Und wer weiß? Vielleicht geht man ja nächstes Jahr doch regelmäßig zum Lauftreff…
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: MP3-Player vernünftig nutzen
MP3-Player gehören heute schon bei den Jüngsten zur „Grundausstattung“: Fast die Hälfte aller 8- bis 10-Jährigen und mehr als zwei Drittel der 11- bis 14-Jährigen hören ihre Lieblingsgeschichten oder -musik mobil über Kopfhörer. Offenbar ist die akustische Berieselung langfristig nicht ganz ungefährlich, denn schon jedes achte Kind in Deutschland im Alter zwischen acht und 14 Jahren zeigt eine auffällige Minderung des Hörvermögens. Ein nachweislicher Risikofaktor ist die Lautstärke, denn hohe Schallpegel schädigen das Gehör des Kindes und summieren sich im Laufe des Lebens zu einer irreversiblen Beeinträchtigung des Hörvermögens. Die Experten der Victoria Krankenversicherung wissen, wie man Hörschäden vorbeugen kann: So sollten die Kinder nur Abspielgeräte nutzen, bei denen sich die Lautstärke mittels Voreinstellung so fixieren lässt, dass später selbst bei aufgedrehten Reglern alles im Rahmen des Verträglichen bleibt. Zur Orientierung: Dezibelwerte um 45 entsprechen etwa einem Gespräch oder normaler Hintergrundmusik, ab Werten von 65 aufwärts sind langfristige Schädigungen vorprogrammiert. Aber selbst dann gilt: Zu langes Hören ist nicht gesund - nach maximal einer halben Stunde sollte der MP3-Player ausgeschaltet und gemeinsam mit dem Nachwuchs eine andere Freizeitbeschäftigung gefunden werden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Zuviel Arbeit macht krank
Wer viel arbeitet schläft schlechter, hat häufiger Rückenprobleme oder gar Herzbeschwerden. Dies ergaben Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Während von den befragten Teilzeitbeschäftigten 10 Prozent unter Schlafstörungen leidet, sind es bei den Vollerwerbstätigen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 44 Stunden bereits rund 20 Prozent. Bei Berufstätigen, die pro Woche 60 Stunden arbeiten ist sogar jeder Vierte von Schlafstörungen betroffen. Da sich bei den anderen untersuchten Erkrankungen ähnliche Staffelungen zeigten, besteht offensichtlich ein Zusammenhang zwischen körperlichem Wohlbefinden und Arbeitszeit. Daher rät die DKV Deutsche Krankenversicherung gerade beruflich stark ausgelasteten Arbeitnehmern, dem Stress im Job durch gezielte Entspannung und Bewegung zu begegnen: Hierzu zählt nicht nur der Ausgleichssport am Wochenende. Auch der Spaziergang in der Mittagspause oder die bewusst eingesetzte Fünf-Minuten-Auszeit im Büro fördern das Wohlergehen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Mit dem Auto in die Ferien
„Wer mit dem eigenen Auto in die Ferien fährt, sollte seinen Versicherungsschutz vorab überprüfen“, empfiehlt ERGO-Expertin Tanja Cronenberg. Innerhalb Europas sind Autofahrer durch die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. In einigen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte als Nachweis einer Kfz-Haftpflicht zur Einreise erforderlich. Auch wenn keine Vorschrift besteht, ist die Grüne Karte ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und nennt Adressen von Regulierungshilfen.
Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kasko-Police empfehlenswert - nicht nur für die Reise ins Ausland. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht übernehmen Teil- und Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug. Mit der Teilkasko sind zum Beispiel Schäden durch Sturm, Hagel, Brand, Überschwemmung, Haarwild sowie Entwendung, Raub und Unterschlagung versichert. Vollkaskoversicherungen übernehmen zudem Schäden aufgrund mut- und böswilliger Handlungen Dritter, zum Beispiel Schlüssel-Kratzer im Lack oder abgebrochene Antennen. Zudem hilft die Kasko, wenn Autofahrer im Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt werden und der Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung nur unvollständig oder sehr zögerlich ersetzt wird.
Eine preisgünstige und nützliche Ergänzung zur Kfz-Versicherung ist ein Autoschutzbrief. Der Schutzbrief bietet europaweit Pannen- und Unfallhilfe: von Abschleppen über Fahrzeugrückholung bis hin zu Krankenrücktransport und vielen weiteren Leistungen. 
Wer sein Auto per Fähre oder Autoreisezug transportieren lässt, sollte beachten, dass Eisenbahngesellschaften und Schiffsreeder für Transportschäden nur begrenzt haften. Beim Abschluss einer Autoreisezug- und Fährversicherung ist der Wagen bis zur Rückgabe an den Besitzer gegen Verlust oder Beschädigung versichert.
Für gemietete Fahrzeuge gelten in vielen Urlaubsländern niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland. Das kann bei einem Unfall teuer werden: Verursacht der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, muss er die Differenz selbst aufbringen. Davor schützt die so genannte „Mallorca-Police“. „Bei einigen Anbietern ist die Mallorca-Police in der Kfz-Haftpflicht enthalten. Autofahrer sollten dies vor einer Reise ins Ausland auf jeden Fall überprüfen“, rät ERGO-Expertin Tanja Cronenberg.
Weitere aktuelle Informationen zur ERGO-Versicherungsgruppe finden Sie unter http://www.ergo.de.

Fitness & Gesundheit: Büroschlaf ist gesund
Wenn die Mittagsstunde naht, stellt sich in Schulklassen und Büros oft die große Müdigkeit ein: Das Denken fällt immer schwerer und auch die Aufmerksamkeit sinkt. Ein Minutenschläfchen könnte hier rasch für Abhilfe sorgen, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Untersuchungen haben dem verspotteten Büroschlaf zu später Gerechtigkeit verholfen - sie beweisen nämlich, dass bereits ein kurzes Nickerchen die Leistungsfähigkeit verbessert. Schlafforscher aus Amerika fanden heraus, dass sich durch eine Blitz-Siesta Konzentration und Kreativität von Mitarbeitern steigern lassen. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, sollte der Schlummer auf Rat von Experten allerdings fünf Minuten nicht überschreiten: Wer länger schläft, hat Schwierigkeiten in den Arbeitsrhythmus zurückzufinden. Der Kurzschlaf hingegen hilft dem Gehirn sich zu regenerieren, Erlebtes zu verarbeiten und die Leistungsreserven wieder aufzufüllen. Zur richtigen Begrenzung der Schlafphase empfiehlt die DKV einen Trick: Während des Nickerchens im Bürostuhl einfach den Hausschlüssel in der Hand halten. Ist nämlich die erfrischende Traumphase durchlaufen, entspannt sich die Muskulatur - die Hand öffnet sich, der Schlüssel fällt zu Boden und das Geräusch weckt den Schläfer zuverlässig wieder auf.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Fasten lindert Gelenkschmerzen
Verschleißerscheinungen oder Entzündungen der Gelenke haben sich zu einem echten Volksleiden entwickelt. Selbst einfache Bewegungen werden dann zur Qual: Die meisten Schmerzerkrankungen in der Bundesrepublik sind nach Information der Victoria Krankenversicherung auf Beschwerden des Bewegungsapparates zurückzuführen. Bei einigen der chronischen Leiden kann es Untersuchungen zufolge bereits helfen, die Ernährung umzustellen oder den Körper durch ärztlich kontrolliertes, gezieltes Fasten zu entlasten. So wies eine Studie des Universitätsklinikums Jena im vergangenen Jahr nach, dass sich degenerativ bedingte Schmerzen der Gelenke, wie etwa Arthrose, durch Heilfasten stark reduzieren lassen. Bei den Probanden hatte sich schon nach 15 Tagen Saftfasten eine nachweisliche Linderung der Beschwerden sowie eine erstaunliche Verbesserung der Gelenkfunktionen eingestellt. Die Victoria warnt Betroffene allerdings davor, eine derartige Kur selbstständig durchführen zu wollen. Obwohl sich nach Ansicht vieler Wissenschaftler eine Gewichtsabnahme und die Einschränkung des Verzehrs von tierischen Fetten durchaus positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken können, sollten Diäten und insbesondere Fastenkuren immer vorher mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Wenn die Beine schmerzen…
Immer mehr Bundesbürger bezahlen langes Sitzen und Stehen ohne sportlichen Ausgleich mit teilweise massiven Venenproblemen. Schon 90 Prozent der Erwachsenen haben Besenreiser oder leichte Veränderungen der Beinvenen – laut Information der DKV Deutsche Krankenversicherung leidet jeder Siebte unter behandlungsbedürftigen Krampfadern. Der Bewegungsmangel beeinträchtigt die Funktion der Venenklappen in den Waden, die verbrauchtes Blut zum Herzen zurückbefördern. Schließen sie nicht mehr richtig staut sich das venöse Blut, verdickt oder fließt in das umgebende Gewebe ab. Die Folge: Krampfadern, Venenentzündungen und sogar lebensgefährliche Thrombosen. Übergewicht, Rauchen und ballaststoffarme Ernährung können Venenprobleme zusätzlich verschlimmern. Erste Alarmsignale sind müde oder schwere Beine, ziehende Schmerzen und nächtliche Wadenkrämpfe. Die Gesundheitsexperten der DKV raten daher zur Vorbeugung: Wer häufiger das Auto stehen lässt, zu Fuß geht oder das Rad benutzt, schont nicht nur die Umwelt, sondern aktiviert auch wieder die eigenen Wadenpumpen. Generell gilt: Laufen und Liegen sind besser als Sitzen und Stehen. Sport und gezielte Übungen wie das Anspannen der Wadenmuskulatur halten die Gefäße ebenso fit wie regelmäßige Wechselduschen oder ein kurzes Abbrausen der Beine mit kaltem Wasser. Bei starken Schmerzen oder gar Taubheitsgefühlen sollte jedoch unverzüglich der Arzt aufgesucht werden. Hier kann es sich um einen Venenverschluss oder eine Thrombose handeln - rasches Handeln ist erforderlich.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Impfen: Die Reihenfolge ist entscheidend
Die notwendigen Grundimpfungen im Baby- und Kleinkindalter (Diphtherie, Polio, Tetanus, Pertussis und Haemophilus influenzae b) werden heute in der Regel als Kombi-Impfung mit einer Injektion verabreicht. Soll der Nachwuchs bei diesem Termin eine weitere Immunisierung – zum Beispiel gegen Pneumokokken - erhalten, sollte der Kinderarzt zuerst die Kombiimpfung verabreichen, empfiehlt die Victoria Krankenversicherung. In dieser Reihenfolge zeigen Säuglinge nach einer aktuellen kanadischen Studie deutlich weniger Schmerzreaktionen als eine Vergleichgruppe, die zunächst mit dem Einzelimpfstoff „gepiekst“ wurde. Die Ergebnisse sind eindeutig - über die Gründe können die Forscher jedoch nur spekulieren.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Zufriedenheit bei Versicherungskunden
Die Deutschen sind mit der Schadensabwicklung durch ihre Versicherer zufrieden. Dies ergab laut Hamburg-Mannheimer Sachversicherung eine Umfrage bei 8000 Versicherungsnehmern. Zwei Drittel der Befragten äußersten sich überdurchschnittlich positiv über die Schadensregulierung ihrer Gesellschaft. Kurze Reaktionszeiten und eine gute persönliche Betreuung wirkten sich dabei deutlich auf die Zufriedenheit der Kunden aus.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kurkuma schwächt Krebszellen
Das Gewürz Kurkuma verleiht nicht nur dem Curry seine typische Farbe, sondern ist auch ein echtes Multitalent in Sachen Gesundheitsschutz: Es senkt den Cholesterinspiegel, hemmt Entzündungen und wirkt antibakteriell. Aber die Gelbwurz kann noch mehr: Ihr Farbstoff Curcumin stärkt Körperzellen im Kampf gegen den Krebs. Nach Angabe der Victoria Krankenversicherung zeigt eine aktuelle Untersuchung der Universität Michigan, dass gesunde Zellen durch den Wirkstoff stabilisiert, bösartige hingegen geschwächt werden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fettleibigkeit lässt Kinder früher altern
Kinder mit sehr starkem Übergewicht haben schon ebenso verengte Arterien wie viele 45-Jährige. Forscher aus den USA stellten bei Untersuchungen von adipösen 13-Jährigen fest, dass diese bereits hohe Fettablagerungen in der Halsschlagader aufwiesen. Damit haben sehr dicke Kinder nach Mitteilung der DKV Deutsche Krankenversicherung ein vergleichbar hohes Risiko auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Erwachsene.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit: Keine Chance für Vandalismus
Nach den Kundgebungen zum 1. Mai gingen sie wieder durch die Medien: Bilder von Ausschreitungen, bei denen Fensterscheiben zu Bruch gingen oder Autos in Flammen standen und Demonstranten randalierend durch die Gegend zogen. Doch Vandalismus ist längst nicht mehr an Großereignisse gebunden, die Zahl der Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum nimmt kontinuierlich zu, weiß die Victoria Versicherung. Täter sind in der Regel Jugendliche, die sich – meist angetrunken und in Gruppen - einen Spaß daraus machen Autos zu zerkratzen, Regenrinnen abzureißen oder Gartenzäune einzutreten. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Schadensexperten dem Verbraucher, seine Versicherungspolicen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen: Vandalismusschäden werden nämlich nur übernommen, wenn sie explizit im Versicherungsumfang ausgewiesen sind. So sollten Hauseigentümer bei Abschluss der Geschäfts- oder Wohngebäudeversicherung darauf achten, dass „Schäden durch unbefugte Dritte“ im Vertrag eingeschlossen werden. Beim Auto sind Vandalismusschäden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Damit es erst gar nicht soweit kommt, rät die Victoria zu Vorbeugemaßnahmen: Bewegungsmelder oder Alarmanlagen können an Haus und Auto meist mit überschaubarem Aufwand nachgerüstet werden. Sie leisten nachweislich eine wirksame Abschreckung. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Gefährliche Wasserkocher
Ob für die schnelle Tasse Kaffe zwischendurch oder den Babybrei - Wasserkocher sind eine praktische Sache und finden sich heute fast in jedem Haushalt. Doch im alltägliche Umgang sollte man aufmerksam bleiben, denn gerade für Kinder stellen Wasserkocher eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle dar, warnen die Sicherheitsexperten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Da das Wasser im Kocher relativ lange heiß bleibt, verlaufen Unfälle mit Wasserkochern in den seltensten Fällen glimpflich: Fast alle betroffenen Kinder erleiden dabei Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Die Experten der Hamburg-Mannheimer legen den Eltern von kleineren Kindern daher eindringlich ans Herz, genau zu überprüfen, wo sie ihren Wasserkocher aufstellen. Er sollte so untergebracht sein, dass das Gerät selbst und das zugehörige Kabel für die Kleinen nicht erreichbar sind. Auch auf die Standfestigkeit ist zu achten. Unfallstatistiken belegen nämlich, dass sich der Nachwuchs zumeist verbrühte, weil am Kabel gezogen oder beim Toben gegen den Kocher gestoßen worden war. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kinder & Familie: Sicher unterwegs im Fahrradanhänger
Ob bei den täglichen Besorgungen oder beim Ausflug ins Grüne - viele Familien nutzen heute Fahrradanhänger, in denen bis zu zwei kleine Kinder bequem befördert werden können. Auch Sandsachen, Proviant oder eine kleine Einkaufstasche finden hier gegebenenfalls noch Platz. Damit die kleinen Passagiere gut ankommen, empfiehlt die Victoria Versicherung einige grundlegende Sicherheitsregeln zu beachten: Gurt und Helm sind auch in diesem Gefährt unverzichtbar, denn beim Zusammenstoss mit einem Auto oder einem festen Hindernis schützt die Konstruktion des Anhängers selbst nur unzureichend. Vorbeugend raten die Experten zudem, das bodennahe Gefährt für andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich sichtbar zu machen - etwa durch eine Fahne sowie Reflektoren an den Seiten und am Heck. Das Schutzgitter des Wägelchens ist während der Fahrt stets zu schließen, denn nur so sind die Kinder vor Insekten, Staub oder Steinchen geschützt. Zudem sollte das Gefährt nicht zu sehr zu belastet werden, rät die Victoria Versicherung. Ein hohes Eigengewicht verlängert nämlich den Bremsweg und erhöht so das Unfallrisiko. Maximal sollte das Gesamtgewicht 40 kg nicht überschreiten. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Versicherungen & Sicherheit:
Zinsen als Werbungskosten absetzbar

Wer eine Immobilie erwirbt kann diese auch über ein endfälliges Darlehen finanzieren: Es muss keine laufende Tilgung gezahlt werden, vielmehr wird das Darlehen zum Ende der Laufzeit in einer Summe fällig. Zum Ansparen der Tilgungssumme kann eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden, mit der Ablaufleistung wird das Darlehen dann zurückgezahlt. Nimmt der Immobilienkäufer einen weiteren Kredit auf, aus dem er die Prämie für diese Versicherung bezahlt, können die dafür anfallenden Zinsen nach Angabe der Victoria Lebensversicherung manchmal sogar als Werbungskosten geltend gemacht werden. So hat erst kürzlich der Bundesfinanzhof den Abzug derartiger Kosten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Im fraglichen Fall hatte der Kläger für den Erwerb mehrerer Mietobjekte eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen und an seine Bank abgetreten. Die Versicherungsprämien finanzierte er durch ein weiteres Darlehen und wollte die dafür fälligen Zinsen bei der Einkommensteuer als Werbungskosten mit seinen Mieteinkünften verrechnen. Nachdem das örtliche Finanzamt diese Aufwendungen nicht anerkennen wollte, zog der Mann bis vor den Bundesfinanzhof. Anders als die Vorinstanzen sahen die Richter die Voraussetzungen für eine Anrechnung der Zinsen als Werbekosten gegeben, schließlich dienten sie im Fall des Klägers wie vom Einkommensteuergesetz vorgeschrieben, dem Erwerb und Erhalt von Einnahmen (BFH, Az: IX R 62/07).
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Reise & Freizeit: Hindernisse beim Fahrradfahren
Auch wenn die Gefahr gering erscheint lohnt es sich in manchen Fällen doch, bei kleineren Hindernissen vom Fahrrad zu steigen. So etwa in Baustellenbereichen, wo häufig Kabel, Schläuche oder Gerätschaften auf Geh- oder Radwegen liegen. Wer mit dem Rad darüber hinweg fährt, stürzt und sich verletzt haftet unter Umständen selbst, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. So ging es zum Beispiel einer Münchnerin, die von einem Kanal- und Sanierungsunternehmen Schadenersatz verlangte, nachdem sie aufgrund eines auf dem Radweg liegenden Schlauches vom Fahrrad gestürzt war. Ihrer Meinung nach hatte die Baufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, da sie nicht durch Warnzeichen vor dem länglichen Hindernis warnte. Da aber sowohl der Schlauch als auch das Baustellenfahrzeug gut sichtbar waren befand das Gericht, die Radfahrerin habe einfach vorsichtiger sein müssen und sei selbst an ihrem Sturz schuld (AG München, Az.: 232 C 7920/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie:
Kinderräder - Sicherheit auch Secondhand!

Kinderfahrräder sind nicht billig und oft nach einer Saison schon wieder zu klein. Wer also nicht auf die Bestände größerer Geschwister zurückgreifen kann, freut sich über ein reichhaltiges Angebot auf Flohmärkten, in Secondhand-Shops oder im Internet. Aber auch beim Kauf aus zweiter Hand sollte die Sicherheit nicht zugunsten eines niedrigen Preises vernachlässigt werden, warnen die Experten der Victoria Versicherung. Fehlender Kettenschutz, wackelnde Bremsen, abstehende Schrauben und angerostete Lenker sind nicht nur Indizien für mangelnde Pflege, sondern auch potenzielle Sicherheitsrisiken für den Nachwuchs. Doch auch wenn das Kinderrad auf den ersten Blick gut in Schuss ist, empfiehlt sich vor dem Kauf ein genauer Blick auf die Verkehrstüchtigkeit. Die Räder sollten leicht und spurgerade laufen, die Reifen noch ein gleichmäßig tiefes Profil aufweisen. Lenker und Sattel müssen stabil und problemlos verstellbar sein. Zudem sollte das Rad eine funktionsfähige Beleuchtung besitzen, die vorne aus je einem Scheinwerfer und weißen Rückstrahler, hinten aus je einem Rücklicht und Rückstrahler besteht, an die Speichen gehören gelbe Reflektoren. Das Dynamo und die Bremsbacken müssen fest am Reifen anliegen, die Bremsbacken sollten ein tiefes Profil aufweisen. Bei Angeboten im Internet ist besondere Vorsicht geboten: Nicht immer ist der Zustand des Rades genau zu beurteilen und vielfach besteht kein Rückgaberecht. Die Experten der Victoria Versicherung raten daher, im Zweifelsfall vom Onlinekauf Abstand zu nehmen und statt des virtuellen lieber einen realen Fahrradmarkt zu besuchen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Deutsche sparen nicht bei der Vorsorge
Die Menschen in Deutschland wollen 2009 den Gürtel enger schnallen – das ergaben repräsentative Umfragen. Nach Informationen der Victoria Lebensversicherung ist die Altervorsorge davon kaum betroffen: Nur 13 Prozent der Bundesbürger wollen ihre Ausgaben hier einschränken. Zum Vergleich: 65 Prozent möchten Energiekosten reduzieren, 59 Prozent seltener ins Restaurant gehen und 48 Prozent wollen am Urlaub sparen.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Salz lässt den Blutdruck steigen
In Deutschland leidet bereits jeder Vierte über 35 Jahren unter zu hohem Blutdruck. Eine gute Vorbeugung ist nach Informationen der Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung der vorsichtige Umgang mit Salz. Die weiße Würze lässt den Natriumgehalt im Körper steigen, wirkt gefäßverengend und kann auf Dauer die Nieren schädigen. Vielen Menschen ist gar nicht mehr bewusst, wie viel Salz sie im Laufe eines Tages zu sich nehmen: Vor allem Fertiggerichte und Konserven enthalten in der Regel höhere Dosen des Würzmittels als für die Gesundheit gut ist. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Hypertonie ist der Verbrauch in Deutschland doppelt so hoch wie empfohlen. Die DKV empfiehlt den Salzkonsum einzuschränken - auch hier gilt: weniger ist oft mehr!
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Verregnetes Cabrio
Warme Luft und Sonnenschein locken Cabrio-Fahrer dieser Tage aus ihren Garagen und nach der Spritztour wird der flotte Flitzer häufig offen geparkt. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung rät hier zur Vorsicht: Schlägt nämlich das Wetter plötzlich um, hat der Halter das Nachsehen. Für Schäden, die durch Regen verursacht werden, muss die Kaskoversicherung nicht aufkommen. Daher gilt: Beim Verlassen des Wagens immer das Verdeck schließen!
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vorsicht zerbrochene Energiesparlampe!
Ab 1. September 2009 wird die Glühbirne laut EU-Beschluss schrittweise vom Markt genommen und durch die sparsamere Energiesparlampe ersetzt. Sollte dieses Leuchtmittel zerbrechen ist äußerste Vorsicht geboten, warnen die Experten der Victoria Krankenversicherung. Ähnlich wie noch die alten Fieberthermometer enthalten die neuen Energiesparlampen geringe Mengen hochgiftigen Quecksilbers. Beim Einsammeln der Bruchstücke sollten unbedingt Handschuhe getragen werden, um so den Kontakt mit der Haut zu verhindern. Anschließend muss das Zimmer für mindestens eine halbe Stunde gut durchgelüftet werden, denn der Giftstoff ist flüchtig und verteilt sich in der Luft - darum ist auch der Einsatz des Staubsaugers beim Aufsammeln absolut tabu.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Bitter ist gesund
Wer gerne nascht und deshalb vielleicht Probleme mit der schlanken Linie hat, sollte es einfach einmal mit dunkler Schokolade probieren. Nach Informationen der DKV Deutsche Krankenversicherung konnte eine Studie aus Dänemark zeigen, dass Schokolade mit einem höheren Kakaoanteil ein wirksames Mittel gegen ungesunde Heißhungerattacken auf Salziges oder Süßes sein kann. Bitterschokolade verringert aber nicht nur den Appetit auf ungesunde Snacks, sondern ist dank ihrer hohen Anteile von Fettsäuren und Antioxidantien zudem weniger schädlich für die Gesundheit als andere Süßigkeiten.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Keine Erstattung bei voraussehbarer Kündigung
Wer den Job verliert und deshalb eine geplante Urlaubsreise nicht antreten kann, ist nur bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch die Reiserücktrittsversicherung geschützt. Die ERV Europäische Reiseversicherung verweist hier auf ein Urteil des Amtsgerichts München: Ein Arbeitnehmer, dem nach mehrfacher Abmahnung wegen mangelhafter Arbeitsleistung schließlich gekündigt wurde, sagte seinen Urlaub ab. Die Reiseversicherung lehnte die Übernahme der Stornokosten ab. Zu Recht, meinten die Richter, denn eine Kündigung nach wiederholter Abmahnung sei nun wirklich nicht als „unerwartet“ im Sinne der Vertragsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung zu werten (Az.: 231 C 1947/07).
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kein Alkohol vor Operationen
Menschen, die regelmäßig Alkohol trinken, haben nach Operationen ein deutlich höheres Risiko an Komplikationen. Nach Aussage von Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung gibt es vermehrt Schwierigkeiten mit der Wundheilung, die Gefahr eines Herz- oder Lungenversagens wächst und das Infektionsrisiko steigt. Der Tipp der Fachleute: Vor einer Operation sollte man mindestens eine Woche lang komplett auf Alkohol verzichten, wer bereits alkoholbedingte Gesundheitsprobleme hat, muss den Arzt vor dem Eingriff informieren.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Essstörungen nehmen zu
Immer mehr Kinder und Jugendliche haben eine Essstörung. Wie die Victoria Krankenversicherung mitteilt, leidet mittlerweile jeder fünfte Heranwachsende zwischen 11 und 17 Jahren an Anorexie, Bulimie oder einer Binge-Eating-Störung. Essstörungen haben komplexe Ursachen, und die Jugendlichen können den Teufelskreis in der Regel nicht mehr alleine durchbrechen. Am Ende stehen häufig schwere bis lebensbedrohliche Gesundheitsschäden. Daher raten Fachleute Eltern und Lehrern, die bei einem Jugendlichen Auffälligkeiten beim Essen oder in der körperlichen Entwicklung feststellen, sofort Kontakt zu einer qualifizierten Beratungsstelle aufzunehmen, die sich zum Beispiel auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) finden. Hier gibt es Rat zur weiteren Vorgehensweise.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auslandsjahr nicht ohne Krankenversicherung!
Ein paar Semester im Ausland studieren oder als Au pair in einer Gastfamilie arbeiten: Wenn es im Sommer losgehen soll, müssen jetzt noch ein paar wichtige Dinge geklärt werden. Etwa, wie man als Student oder Au pair im Ausland krankenversichert ist. Fragen an Benno Schmeing von der ERGO Versicherungsgruppe.
Kann ich mit meiner Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse auch im Gastland zum Arzt gehen?
In den allermeisten europäischen Ländern können Sie das. Allerdings müssen Sie die Rechnung oft erst einmal selbst bezahlen, und die deutsche Krankenkasse erstattet die Kosten nur bis zu bestimmten Höchstsätzen. Da kann es schnell passieren, dass man auf einem Teil der Rechnung sitzen bleibt. In Ländern außerhalb Europas, also etwa den USA, Japan oder Kanada, hilft die Krankenkassenkarte überhaupt nicht weiter. Hier muss man auf jeden Fall eine zusätzliche Versicherung abschließen. 
Also eine private Auslandsreisekrankenversicherung
wie für den Urlaub auch?

Ja, aber Sie müssen unbedingt auf die Laufzeiten achten. Die gängigen Versicherungen für den Urlaub gelten meist nur, wenn der Auslandsaufenthalt höchstens sechs Wochen dauert. Studenten oder Au pairs brauchen aber eine Versicherung, die das ganze Jahr im Ausland abdeckt. Diese Versicherungen beinhalten dann alle medizinisch notwendigen Leistungen – inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Das ist wichtig, wenn Sie in einem Land studieren, dessen Gesundheitssystem nicht so gut ist wie das deutsche. 
Brauche ich die Auslandsreiseversicherung
auch als Privatversicherter?

Sie müssen nachsehen, ob Ihr bestehender Vertrag auch im Gastland gilt. EU-weit gelten alle privaten Krankenversicherungstarife unbegrenzt, bei der Reise in ein europäisches Gastland müssen Sie also eigentlich nichts tun. Für das außereuropäische Ausland besteht in der Regel nur ein zeitlich befristeter Versicherungsschutz, hier ist man mit einer zusätzlichen Auslandsreiseversicherung in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Soll ich mich vielleicht direkt im Ausland versichern?
Meistens ist es einfacher, vor der Abreise bei einer deutschen Privatversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Das geht aber nur, wenn Sie während des Auslandsaufenthalts Ihren deutschen Wohnsitz behalten. Verlegen Sie den Wohnsitz, dann müssen Sie sich in der Regel im Gastland versichern. Achten Sie dann darauf, ob die neue Versicherung auch für die Besuche zuhause in Deutschland gilt.
Was mache ich eigentlich mit der Versicherung zuhause?
In der Regel läuft die Versicherung in Deutschland einfach weiter. Privatversicherte haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ihre Versicherung „einzufrieren“ und nur einen minimalen Beitrag zu zahlen, solange sie im Ausland sind. Nach der Rückkehr endet diese Anwartschaft und der Vertrag kann zu den ursprünglichen Konditionen wieder aufleben.


Auto & Verkehr: Sicherer Radtransport mit dem Auto

Zum Wochenendausflug oder Kurzurlaub mit Auto nehmen die Deutschen immer häufiger auch die Fahrräder mit. Damit beim Transport alles glatt geht und nichts beschädigt wird, sollte der richtige Fahrradträger ausgewählt werden. Die Victoria Versicherung empfiehlt, ausschließlich Systeme zu verwenden, die für den Fahrzeugtyp zugelassen und mit dem CE- und TÜV-Siegel ausgezeichnet sind. Beim Kauf sollte auch berücksichtigt werden, wie häufig und für wie viele Fahrräder man den Träger einsetzt und wie weit das Fahrrad transportiert werden soll. Falls ein Ausflug ins benachbarte Ausland ansteht, rät die Victoria zudem, sich nach den dort geltenden Vorschriften für die Beförderung von Rädern zu erkundigen. In Deutschland dürfen Fahrräder, die an Heckklappenträgern befestigt werden, die Sicht nach hinten nicht behindern und nicht mehr als 40 cm über den seitlichen Rand der Begrenzungs- bzw. Schlussleute des Fahrzeugs hinaus ragen. Die rückwärtigen Scheinwerfer und das Kennzeichen sollten gut sichtbar sein. Für Kupplungsträger gelten besondere Bestimmungen. Um die zulässige Achslast des Fahrzeugs nicht zu überschreiten, empfiehlt sich bei der Mitnahme von mehreren Rädern ein Blick in den Fahrzeugschein - pro Fahrrad sollte mit einem Gewicht von ca. 15 kg gerechnet werden. Fahrradkörbe, Kindersitze und ähnliche Teile müssen vor der Montage entfernt werden, da sie die Karosserie beschädigen und die sichere Befestigung der Zweiräder im Träger beeinträchtigen können.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Ersatz nach Totalschaden begrenzt
Ein Totalschaden am Auto verursacht viel Ärger. Hat man den Unfall nicht selbst verschuldet, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers zumindest die Auslagen für einen Leihwagen, bis ein neuer fahrbarer Untersatz zur Verfügung steht. Allerdings hat die Kostenübernahme nach Information der Verkehrsexperten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung durchaus Grenzen. In einem erst kürzlich ergangenen Urteil wies der Bundesgerichtshof die Klage eines Autofahrers auf Übernahme aller Aufwendungen bis zur Auslieferung seines Neuwagens ab. Der Mann hatte nach einem Totalschaden von der Versicherung des Unfallgegners den Gegenwert für ein gleichwertiges Fahrzeug erhalten. Die Assekuranz kam außerdem für die Kosten eines Leihwagens auf - allerdings nur solange, wie es ihrer Meinung nach dauern würde, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Der Geschädigte hatte jedoch bereits vor dem Unfall einen Neuwagen bestellt, dessen Lieferung länger dauerte. Für den verbleibenden Zeitraum verlangte der Mann zusätzlich eine Nutzungsausfall-Entschädigung. Nachdem er in den Vorinstanzen zunächst Recht bekommen hatte, verwarf der oberste Gerichtshof die Klage. Die Begründung: Im vorliegenden Fall hätte ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug innerhalb von zwei Wochen wiederbeschafft werden können, daher stehe dem Kläger eine Nutzungsausfall-Entschädigung über diesen Zeitraum hinaus nicht zu (BGH Karlsruhe, Az.: VI ZR 211/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Fahrrad gegen Linienbus
Radfahrer, die sich mit tollkühnen Überholmanövern durch den Straßenverkehr bewegen, sind der Schrecken aller Verkehrsteilnehmer. Ein derartiges Verhalten ist nicht nur rücksichtslos und hoch riskant, es verstößt auch gegen die Straßenverkehrsordnung. Kommt es bei diesem Fahrstil zu einem Unfall, muss der Radfahrer zudem damit rechnen, dass ihm die volle Verantwortung angelastet wird. Die Verkehrsfachleute der Victoria Versicherung verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Die Richter verwarfen die Revision eines Rennradfahrers, der nach einem Überholmanöver mit einem Linienbus kollidiert war. Unabhängig von der Frage ob der Radfahrer überhaupt zum Überholen des Busses hätte ansetzen dürfen, verurteilten die Richter das knappe Einscheren vor dem gerade anfahrenden Fahrzeug. Sie vertraten die Ansicht, durch diese waghalsige Fahrweise habe der Radfahrer nicht nur sein eigenes Leben gefährdet, sondern vielmehr auch das der Businsassen. Ein derartiger Fahrstil könne nur als grob schuldhaft bewertet werden. Daher sei der Anteil des Busfahrers am Unfallhergang zu vernachlässigen (KG Berlin, Az.: 12 U 142/07).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Zu wenig Vitamin D macht anfällig für Erkältungen
Wer häufiger als andere erkältet ist, könnte unter einem Mangel an Vitamin D leiden. Wie die Victoria Krankenversicherung mitteilt, haben amerikanische Forscher einen Zusammenhang zwischen einer geringen Konzentration des Vitamins im Blut und der Häufigkeit von Erkältungen festgestellt. Vitamin D reguliert unter anderm den Calcium- und Phospatstoffwechsel und wird durch UV-Bestrahlung der Haut im Körper produziert. Wer sich also häufig im Freien aufhält, erhöht die Konzentration des Vitamins und stärkt somit das Immunsystem.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

DCM-haltige Abbeizmittel verboten
Abbeizmittel, die Dichlormethan (DCM) enthalten, dürfen nicht mehr verwendet werden. Wie die DKV Deutsche Krankenversicherung mitteilt, darf die Chemikalie nicht mehr zum Abbeizen von Türen, Schränken oder zum Entschichten von Fassaden eingesetzt werden. Das von der EU verbotene Produkt wurde bisher im Baugewerbe verwendet, wo es durch die Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem bereits zu mehreren Todesfällen geführt hat. Die DKV Deutsche Krankenversicherung empfiehlt, Restbestände umgehend über die Schadstoff-Sammelstelle zu entsorgen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Neue Regeln für Inline-Skater
Bislang war das Inline-Skaten in der Straßenverkehrsordnung nicht explizit geregelt - das hat sich nun geändert. Wie die Victoria Versicherung informiert, hat der Gesetzgeber kürzlich eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, derzufolge für Inline-Skater die gleichen Vorschriften gelten wie für Fußgänger. Radwege und Straßen dürfen nur dann befahren werden, wenn sie extra dafür zugelassen und entsprechend ausgeschildert sind. Die Skater sind gesetzlich dazu angehalten, sich auf der rechten Seite zu halten, rücksichtvoll zu fahren und anderen Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen. Die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung treten zum 1. September diesen Jahres in Kraft. Die Verkehrsexperten der Victoria empfehlen allen Freizeit-Skatern zur Vermeidung von Verletzungen nicht nur eine vorsichtige Fahrweise, sondern auch das Tragen von Helm und Gelenkschonern.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Melisse gegen Herpes-Viren
Gute Nachrichten für diejenigen, die sich mit dem Lippenherpes (HSV-1) infiziert haben: Zitronenmelisse kann die lästigen Viren stark reduzieren. Wie die DKV Deutsche Krankenversicherung mitteilt, gelang es Heidelberger Forschern nachzuweisen, dass das Öl der Heilpflanze das Virus fast verschwinden lässt. Bei Zellkulturen verringerte das Pflanzenöl den Befall um mehr als 97 Prozent.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Schlank durch Milch und Milchprodukte
Milchprodukte sind unverzichtbarer Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung und verhelfen sogar zum Wunschgewicht. Nach Informationen der DKV Deutsche Krankenversicherung konnten italienische Forscher jetzt nachweisen, dass Schulkinder, die regelmäßig Milch und Milchprodukte zu sich nehmen, durchschnittlich schlanker sind als ihre Mitschüler, die dies nicht tun. Ausschlaggebend für diesen Effekt ist nach Ansicht der Forscher der Mineralstoff Kalzium, der in Milch, Käse, Joghurt und Co. in großen Mengen vorhanden ist. Das bestätigt auch eine kanadische Studie, die die Rolle des Kalziums im Rahmen von Schlankheitsdiäten untersuchte. Das Ergebnis: Wer viel Kalzium zu sich nimmt verliert die überflüssigen Pfunde schneller und nachhaltiger.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gefährliche Verwechslung
Die Bärlauchsaison hat wieder begonnen und Kräuterfans ziehen in die Wälder, um dort die schmackhafte Küchenpflanze zu pflücken. Die Hobbysammler sollten allerdings aufpassen, dass sie das Kraut nicht mit hochgiftigen Pflanzen wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechseln, warnt die Victoria Krankenversicherung. Beim Verzehr dieser Pflanzen drohen nicht nur Übelkeit und Erbrechen, sondern auch Herzrhythmusstörungen oder Nierenversagen - schlimmstenfalls mit tödlichem Ende. Wer sich nicht ganz sicher ist sollte daher besser auf die Waldernte verzichten, und den Bärlauch beim Gemüsehändler oder im Supermarkt erwerben.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Männer sind Diätmuffel
Mehr als zwei Drittel der deutschen Männer haben noch nie in ihrem Leben eine Diät gemacht. Damit unterscheiden sie sich stark vom weiblichen Geschlecht: Fast jede dritte Frau in der Bundesrepublik unterzieht sich mindestens einmal jährlich einer Schlankheitskur. Nach Informationen der DKV Deutsche Krankenversicherung verweigern sich 75 Prozent der Männer gegenüber Fastenkuren aller Art - und das obwohl rund 48 Prozent übergewichtig und 18,8 Prozent sogar fettleibig sind.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Unfälle in der Pause
Jeder vierte Unfall eines Schülers passiert laut Statistiken während der Pause. Nach Angaben der Victoria Versicherung liegt diese Zahl bei den Jüngsten sogar noch höher: In der Grundschule ereignet sich jeder zweite Schülerunfall zwischen den Unterrichtsstunden. Vergleicht man die Gesamtzahlen der Kinderunfälle, so werden jährlich rund 982.000 Schul- und Kindergartenunfälle, 160.000 Verkehrsunfälle sowie knapp 530.000 Sport- und Freizeitunfälle gemeldet.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sport: Vereinsausflüge nicht immer versichert
Wer im Sportverein haupt- oder nebenberuflich als Trainer arbeitet, ist in der Regel während seiner Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Allerdings warnen die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Freizeitunfälle im Rahmen der Aktivitäten für den Verein sind nicht immer eingeschlossen. Das musste ein Fußballtrainer erfahren, der während eines Ausflugs mit den von ihm betreuten Damenmannschaften beim Wasserskifahren verunglückt war und sich dabei den Oberschenkel gebrochen hatte. Der Mann war bis dahin wöchentlich sieben Stunden als Übungsleiter für den Verein tätig gewesen und vertrat daher die Ansicht, das Unglück sei als Arbeitsunfall zu werten. Der gesetzliche Unfallversicherer war anderer Auffassung, denn schließlich sei das Ereignis während eines mannschaftsintern organisierten Freizeitausfluges geschehen und falle demzufolge nicht unter den Versicherungsschutz, der sonst für betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen gelte. Die Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen waren ebenfalls dieser Meinung und wiesen die Klage des Fußballtrainers ab (Landessozialgericht NRW, Az.: L 4 U 47/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Sicherheit fürs Ferienhaus
Der Urlaub im eigenen Ferienhaus ist für viele Menschen ein großer Traum. Einer von Hundert Deutschen besitzt bereits ein Urlaubsdomizil und angesichts sinkender Immobilienpreise in vielen Teilen Europas könnte sich die Zahl der Ferienhausbesitzer weiter erhöhen. Selbst wenn es beim Gedanken an südliche Sonne und sanftes Meeresrauschen schwerfällt, sich mit solch prosaischen Gedanken zu beschäftigen - der Eigentümer einer Auslandsimmobilie sollte auch über den notwendigen Versicherungsschutz verfügen. Dies gilt zum Beispiel für Haftungsfragen: Gerade wenn die Wohnung oder das Häuschen längere Zeit leer steht, bleibt ein undichtes Wasserrohr oder ein morscher Baum im Garten nicht selten unbemerkt und verursacht im schlimmsten Fall Schäden am Eigentum Dritter. Die Kosten trägt auch im Ausland der Eigentümer. Daher raten die Schadensexperten der Victoria Versicherung das Urlaubsdomizil in jedem Fall in die Privathaftpflicht aufnehmen zu lassen. So bleibt die Freude am Ferienhaus auch dann ungetrübt, wenn man längst wieder daheim in Deutschland ist.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie: Elterliche Aufsichtspflicht hat Grenzen
Wenn Kinder Unfug machen haften die Eltern - allerdings nur, wenn sie ihren Aufsichts- und Erziehungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass Mama oder Papa auch ein größeres Kind ständig im Auge haben müssen, beruhigt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg. Im vorliegenden Fall hatte ein knapp siebenjähriger Junge im Kinderzimmer gezündelt und damit einen Brand verursacht, der das gemietete Haus der Familie weitgehend zerstörte. Der Besitzer forderte Schadenersatz da das Kind unbeaufsichtigt gewesen sei. Die elterliche Haftpflichtversicherung schlug sich auf die Seite der Familie und wies den Anspruch zurück: Die Eltern hätten das Kind auf die Gefahren durch Feuer hingewiesen sowie regelmäßig Bekleidung und Zimmer kontrolliert – mehr könne man bei einem Schulkind nicht tun. Auch die Richter sahen hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht und sprachen die Eltern von jeder Haftung frei. Angesichts der möglichen Folgen empfehlen die Versicherungsexperten dennoch, auch bei größeren Kindern regelmäßig nach dem Rechten zu sehen (OLG Bamberg Az.: 1 U 79/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Rentensteigerungen deutlich unter Inflationsrate
Staatliche Rentenerhöhungen gleichen den Anstieg der Lebenshaltungskosten nicht aus, weiß die Victoria Lebensversicherung. Das zeigen die offiziellen Statistiken: Von 1998 bis 2008 lag die Teuerungsrate in Deutschland bei insgesamt 17,3 Prozent, die Renten stiegen im gleichen Zeitraum um 9 Prozent in Westdeutschland und um 11,7 Prozent in den neuen Bundesländern.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Impfung gegen Heuschnupfen
Die Pollen fliegen wieder und mindestens 16 Prozent aller Deutschen leiden an Heuschnupfen. Schweizer Forscher haben eine neue Impfmethode zur schnellen Linderung entwickelt, wie die DKV Deutsche Krankenversicherung mitteilt. Am Universitätskrankenhaus Zürich wurden allergieauslösende Substanzen statt unter die Haut direkt in die Lymphknoten gespritzt. Die Folge: die Abwehrkörper bildeten sich viel rascher als bei einer klassischen Hypersensibilisierungstherapie. Bereits vier Monate nach der ersten Injektion reagierten die Probanden zehn Mal weniger empfindlich auf die Pollen als vorher. Nach drei Jahren konnte eine wesentliche Verbesserung der Symptomatik festgestellt werden.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Wohngegend zu laut
Lärm kann krank machen und jeder vierte Deutsche ist der Meinung, dass es in der eigenen Wohngegend zu laut ist. Nach Angaben der Victoria Krankenversicherung belegen Untersuchungen der Europäischen Gemeinschaft, dass 27 Prozent der Bundesbürger den Lärm ihrer Nachbarn oder den Straßenverkehr als Belästigung empfinden. Um psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen sollten Betroffene den Vermieter sowie gegebenenfalls die Kommune informieren, und sich zu Möglichkeiten der Schalldämmung beraten lassen.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Alkohol für Frauen schädlicher als vermutet
Geringer Alkoholkonsum lässt bei Frauen das Risiko an Krebs zu erkranken überdurchschnittlich steigen. Wie die DKV Deutsche Krankenversicherung berichtet, belegen neuere Untersuchungen aus Großbritannien und den Vereinigten Staaten, dass bereits das tägliche Glas Wein die Entstehung bestimmter Krebsarten begünstigt. Nach Ansicht der Wissenschaftler sind daher selbst bei maßvollem Alkoholkonsum die Nachteile für die Gesundheit von Frauen größer als die möglichen positiven Effekte auf das Herz-Kreislaufsystem.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Wer auffährt trägt nicht immer die Alleinschuld
Einige Legenden halten sich beharrlich - auch die, dass bei einem Auffahrunfall immer derjenige haftet, der aufgefahren ist. So einfach ist es jedoch nicht immer, informiert die Victoria Versicherung, denn jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet Unfällen nach Möglichkeit aktiv vorzubeugen. Dies erfuhr auch der Fahrer eines Pkw, der auf der Autobahn aufgrund eines technischen Defekts an Geschwindigkeit verlor. Er zog den Wagen nach rechts, gab allerdings keinerlei Warnzeichen. Kurz bevor sein Fahrzeug zum Stehen kam, fuhr ein von hinten kommender Verkehrsteilnehmer auf und es entstand erheblicher Sachschaden. Für diesen haftet der Unfallgegner jedoch nur zu einem Drittel entschied das Kammergericht Berlin: Auf der Autobahn habe kein Verkehrsteilnehmer damit zu rechnen, dass ein vorausfahrendes Auto plötzlich und ohne ersichtlichen Grund das Tempo drosselt. Da der Geschädigte nicht einmal versucht habe auf den Defekt durch Hupen oder das Einschalten der Warnblinkanlage hinzuweisen, müsse er nun selbst zwei Drittel des Schadens tragen (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 5/08).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Vorsicht Straßenbahn
Wer trotz Gegenverkehr auf Straßenbahnschienen wendet verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung, und wird bei einer möglicherweise eintretenden Kollisionen mit dem Schienenfahrzeug haftbar gemacht. Die Verkehrsfachleute der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des OLG Brandenburg, das einer Autofahrerin nach einem Zusammenstoß mit einer Straßenbahn eine erhebliche Mitschuld zurechnete und sie zur Zahlung von 6.200,— Euro Schadenersatz an die zuständigen Verkehrsbetriebe verurteilte. Schließlich hätte die Pkw-Fahrerin vor Beginn des Wendemanövers sowohl das Schienenfahrzeug als auch den Gegenverkehr gesehen und daher die Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Betracht ziehen müssen. Der Straßenbahnfahrer hingegen brauche nicht damit zu rechnen, dass ein vorausfahrendes Auto trotz Gegenverkehr ein nach Auffassung des Gerichts gefährliches Wendemanöver durchführen könnte. Die Hamburg-Mannheimer empfiehlt Autofahrern daher im Verkehrsbereich von Schienenfahrzeugen nach Möglichkeit überhaupt nicht zu wenden (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 145/08)
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Auto nie ungesichert zurücklassen
In einer fremden Umgebung muss man bisweilen aus dem Auto steigen um sich zu orientieren oder nach dem Weg zu fragen. Auch wenn man sich dabei nur wenige Meter entfernt sollte man seinen Wagen stets ordnungsgemäß abschließen, rät die Victoria Versicherung. Autodiebe warten nämlich nur auf solche Gelegenheiten und handeln dann oft so schnell, dass ein Eingreifen unmöglich ist. Ortsunkundige oder gar ausländische Touristen sind für die Gauner erfahrungsgemäß besonders beliebte Opfer. Dies musste auch ein Autofahrer erleben, der während einer Polenreise seinen Pkw unverschlossen und mit noch im Zündschloss steckendem Schlüssel hatte stehen lassen, um sich nach dem richtigen Weg zu erkundigen. Der teilkaskoversicherte Audi war dabei quasi unter den Augen des nur wenige Meter entfernt stehenden Besitzers gestohlen worden. Angesichts dieser Unvorsicht weigerte sich auch die Kfz-Versicherung für den Schaden einzutreten – und bekam beim OLG Rostock recht: Wer sein Auto ungesichert zurücklasse und sich soweit entferne, dass er im Falle eines Diebstahls keine Eingriffsmöglichkeit mehr habe, könne sich nach Ansicht der Richter nicht auf ein entschuldbares Augenblicksversagen berufen (OLG Rostock, Az.: 5 U 153/08)
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Kinder & Familie:
Kindergeld dank betrieblicher Altersversorgung

Für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, erhalten Eltern nur dann Kindergeld, wenn das Einkommen des Kindes 7.680,— Euro jährlich nicht übersteigt. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, diese Verdienstgrenze nach oben zu verschieben, weiß die Victoria Versicherung: Die Entgeltumwandlung mit einer betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse kann den angerechneten Lohn um bis zu 4.392,— Euro mindern. Bei dieser Konstellation kann der Auszubildende somit real über 12.000,— Euro im Jahr verdienen, ohne dass seine Eltern die Kindergeldberechtigung verlieren. Ein zusätzliches Plus ist der frühzeitige Einstieg in die betriebliche Altersversorgung.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sport: Inline-Skaten ohne Verletzungen
Wenn die Frühlingssonne lockt, holen immer mehr Menschen die Inline-Skates aus dem Keller oder vom Dachboden: Die schnellen Rollen haben sich den letzten Jahren zum beliebten Freizeitsportgerät für Jung und Alt gemausert. Kein Wunder, denn Inline-Skating wirkt sich positiv auf Herz- und Kreislauf aus und eignet sich sogar für Übergewichtige sowie Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates. Damit die Freude am Skaten nicht gleich zu Beginn der Saison durch Unfälle und Verletzungen beeinträchtigt wird, sollten die Rollerfans laut Hamburg-Mannheimer Sachversicherung ein paar Dinge beherzigen. So ist für Anfänger und Skater, die während der Winterzeit sportlich nicht aktiv waren, erst einmal Vorsicht geboten. Wenn die Koordination und Kondition noch nicht ausreichen, steigt bei möglichen Geschwindigkeiten von über 30 km/h die Verletzungsgefahr rasant. Nicht nur der eigenen Sicherheit zuliebe sollte man es daher am Anfang erst einmal langsam angehen lassen und vielleicht sogar zunächst auf einem Übungsgelände das Gefühl für die richtige Fahrtechnik entwickeln. Ganz wichtig für alle Altersgruppen sind Helm und Schoner, die im Falle eines Sturzes den Schutz von Kopf, Handgelenken, Ellenbogen und Knien gewährleisten. Hier ist vor der ersten Fahrt zu überprüfen, ob alles vollständig, in gutem Zustand und - speziell bei Kindern - in passender Größe vorhanden ist. Sollte eine Neuanschaffung der Ausstattung notwendig erscheinen, empfiehlt die Hamburg-Mannheimer den Verbrauchern beim Kauf auf das TÜV-Siegel „Geprüfte Sicherheit“ zu achten oder sich im Fachhandel beraten zu lassen.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Gut gerüstet für Erste Hilfe
An einem schönen Sonntag verabreden sich drei befreundete Paare zu einer ausgiebigen Fahrradtour. Zwanzig Kilometer zu einem idyllisch gelegenen Lokal, dort will man gemeinsam zu Mittag essen und nachmittags in Ruhe zurückfahren. Doch es kommt anders als geplant: Nach etwa einer Stunde klagt einer der Teilnehmer über Kreislaufprobleme, bricht plötzlich zusammen und ist bewusstlos. Er hat Glück im Unglück. Sein Freund leistet erfolgreich Erste Hilfe, schnell trifft der Rettungswagen ein und im Krankenhaus stabilisiert sich der Zustand des Hobby-Sportlers. Das Beispiel zeigt: Erste Hilfe kann jederzeit notwendig werden und spielt eine ganz wichtige Rolle in der Rettungskette. Gezielte Sofort-Maßnahmen sind oft lebensrettend und können Folgeschäden messbar verringern, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Das Eingreifen im Notfall ist übrigens keineswegs ein freiwilliger Akt der Nächstenliebe, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerpflicht. Wer nicht hilft, macht sich strafbar. Die weit verbreitete Angst vor Fehlern dagegen ist unbegründet: Auch wenn der Ersthelfer versehentlich etwas falsch macht, kann er dafür nicht belangt werden. Damit diese Sorge gar nicht erst aufkommt, raten die Experten, Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen - das ist überall mit geringem Zeit- und Kostenaufwand möglich.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Herzpatienten leben oft ungesund
Viele Herzpatienten geben selbst trotz Infarkt oder Operation ihre ungesunden Lebensgewohnheiten nicht auf. Dies beweist nach Angaben der DKV Deutsche Krankenversicherung eine aktuelle Langzeitstudie europäischer Kardiologen. Wie die Umfrage bei Herzpatienten aus mehren Länder zeigt, nimmt nur ein Drittel von ihnen die lebensbedrohende Erkrankung zum Anlass, sich durch sportliche Betätigung fit zu halten. Nur jeder Zweite der Raucher schaffte es, seine Nikotinsucht aufzugeben.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Rezeptpflicht für Johanniskraut
Johanniskraut ist eine Pflanze mit stimmungsaufhellender Wirkung. Wie die Victoria Krankenversicherung informiert, sind Präparate mit Johanniskraut ab sofort verschreibungspflichtig. Depressionen sollen so nicht mehr ohne ärztliche Kontrolle behandelt werden können. Das pflanzlichen Antidepressivum schwächt zudem die Wirkung der Antibabypille und von Cyclosporin, das nach Transplantationen eingesetzt wird. Johanniskraut darf nur noch im Rahmen einer ärztlich überwachten Behandlung verwendet werden.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Rückenschmerzen nehmen zu
Rückenschmerzen haben sich zwischenzeitlich zur echten Volkskrankheit entwickelt: 85 Prozent der Deutschen haben im Laufe ihres Lebens Probleme mit dem Rücken, 15 Prozent leiden unter dauerhaften Beschwerden. Das ergaben aktuelle Untersuchungen der DKV Deutsche Krankenversicherung. Damit hat sich die Zahl der Betroffenen seit 1998 ungefähr verdoppelt.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Psyche immer häufiger Ursache für Berufsunfähigkeit
Aktuellen Statistiken zufolge scheidet etwa jeder vierte Erwerbstätige aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Berufsleben aus - Tendenz steigend. Psychische Erkrankungen sind dabei nach Auskunft der Victoria Lebensversicherung auf dem Vormarsch: Mit 33,7 Prozent bilden sie derzeit die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. Bei den Frauen liegt der Wert sogar bei über 39 Prozent.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Gefährlicher „Rettungsring“
Übergewicht ist ungesund - soviel ist bekannt. Nur wenige wissen allerdings, dass es auch darauf ankommt wo sich die überflüssigen Pfunde ansiedeln. So ist es nach neuesten Erkenntnissen speziell der Bauch, der das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Mellitus oder Krebs deutlich ansteigen lässt, wissen die Gesundheitsexperten der Victoria Krankenversicherung. Selbst Normalgewichtige mit Bauchansatz können davon betroffen sein. Wer wissen möchte, ob die eigene Körpermitte im Normbereich liegt, soll nach Rat der Victoria einfach einmal zum Maßband greifen: bei Frauen liegt die Grenze bei einem Taillenumfang von 80 cm, Männer dürften höchstens auf 94 cm kommen. Wer höhere Ergebnisse ermittelt, sollte schleunigst die Notbremse ziehen. Schon der Verzicht auf einige dick machende Gewohnheiten wie zum Beispiel das Essen vor dem Fernseher, regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Fertigprodukten verringert in den meisten Fällen den Leibesumfang augenfällig. Darüber hinaus beugen eine vitamin- und ballaststoffreiche Ernährung sowie mehr Bewegung gegen die gesundheitsgefährdenden Polster um die Taille vor.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Vorsicht bei der Gartenarbeit
Viele Hobbygärtner zieht es momentan in den Garten - das milde Frühlingswetter wird jetzt gerne genutzt, um das erste Saatgut für Blumen und Gemüse unter die Erde zu bringen. Aber beim Graben im Beet ist durchaus Vorsicht geboten, warnen die Fachleute der DKV Deutsche Krankenversicherung. Der Boden beherbergt nämlich nicht nur Regenwürmer und Käfer; hier finden sich ebenfalls die gefährlichen Tetanuserreger. Schon eine kleine Schürfwunde oder ein Kratzer reichen aus, um das Bakterium in den Körper gelangen zu lassen. Dort bildet es nach einer Inkubationszeit von bis zu vier Wochen ein bösartiges Nervengift und löst damit den berüchtigten Wundstarrkrampf aus - heftige Krämpfe der Muskulatur, die unbehandelt bis zur tödlichen Atemlähmung führen können. Auch eine überstandene Erkrankung schützt nicht vor Neuinfektion. In der Bundesrepublik wird daher in der Regel bereits im Kindesalter gegen Tetanus geimpft. Was allerdings oft vergessen wird: Der Schutz muss alle zehn Jahre erneuert werden. Die meisten in Deutschland registrierten Tetanuserkrankungen betreffen dementsprechend Menschen, die die Auffrischung versäumt haben und daher keine Abwehrstoffe mehr gegen den Erreger besitzen. Die Experten der DKV legen besonders den älteren Hobbygärtnern nahe, noch vor dem Beginn der Gartensaison einen Blick in ihren Impfpass zu werfen und gegebenenfalls die Immunisierung durch den Hausarzt erneuern zu lassen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit:
Einfache Formel fürs Wunschgewicht

Die Bikini-Saison naht und unzählige Schlankheitskuren werben mit dem besonders effektiven Weg zur Traumfigur – teilweise mit recht fragwürdigen Methoden. Was den Erfolg einer Diät aber tatsächlich ausmacht, ist laut Information der Victoria Krankenversicherung ganz simpel. Untersuchungen aus den USA haben jetzt gezeigt, dass es bei der Gewichtsabnahme hauptsächlich auf die Reduzierung der Kalorien ankommt. Die Studien stellten bei erfolgreichen Mode-Diäten nach Atkin oder Ornish ebenso wie bei der augenblicklich im Trend liegenden mediterranen Kost auffällige Gemeinsamkeiten fest: Sie alle verordnen Abnahmewilligen reichlich Bewegung und verringern die Energiezufuhr um rund 750 kcal, wobei ein Tagesbedarf von 1.200 kcal nicht unterschritten wird. Wer also erfolgreich und vor allen Dingen gesund seine überflüssigen Pfunde loswerden möchte, kann nach Auskunft der Gesundheitsexperten einer einfachen Formel folgen: Kalorien reduzieren, aber ausgewogen essen. Denn eine einseitige und cholesterinreiche Kost - wie etwa die berüchtigte Eier-Diät - ist auf Dauer ebenso schädlich wie eine Ernährung, die zuviele gesättigte Fettsäuren, kaum Ballaststoffe und wenig Vitamine enthält.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

So wird der Garten kindertauglich 
Die Temperaturen steigen, die Sonne scheint: Während die Eltern den Garten fit für den Frühling machen, können Kinder endlich wieder draußen spielen. Doch Vorsicht: Im Garten gibt es viele Gefahrenstellen. „Für Kinder sind vor allem Teiche und Regentonnen gefährlich“, sagt ERGO-Experte Rudolf Kayser, „aber auch achtlos liegen gelassene Arbeitsgeräte oder defekte Spielgeräte können zu Verletzungen führen.“ Der ERGO-Experte empfiehlt daher: „Machen Sie zu Beginn der Saison einen kritischen Rundgang durch den Garten“.
Um auszuschließen, dass Kinder in den Teich fallen, sollte dieser mit einem Gitter abgedeckt werden. Auch wenn dies zunächst nicht schön aussieht: Sind die Pflanzen erst durch die Gittermaschen hindurchgewachsen, fällt es kaum noch auf. Alternativ kann ein Zaun rings um den Teich errichtet werden. Regentonnen werden am besten mit einem abschließbaren Deckel versehen. Gartengeräte wie Spaten, Axt, Hacke oder Rechen, Heckenscheren, Rasenmäher oder Vertikutierer sollten für die Kleinen unerreichbar sein. Am besten werden sie nach dem Gebrauch sofort wieder verstaut. Das gilt auch für Dünger und andere Chemikalien. 
Pflanzen, die Giftstoffe enthalten, sollten entfernt bzw. gar nicht erst gepflanzt werden. Dazu zählen unter anderem Maiglöckchen, Wolfsmilch, Goldregen, Oleander und Eibe. „Stellen Sie bereits beim Kauf sicher, dass die gewählten Pflanzen ungiftig sind“, empfiehlt Kayser. Ausführliche Informationen über giftige Pflanzen gibt es zum Beispiel im Internet, etwa auf den Webseiten der Giftinformationszentralen.
Nach einem feuchten und kalten Winter sollten Schaukeln und Klettergerüste auf Rost, lose Schrauben und herausstehende Teile geprüft werden. Auch der Sandkasten sollte inspiziert werden. Vielleicht gibt es Splitter, an denen Kinder sich verletzen können. Zudem empfiehlt es sich, den Gartenzaun auf mögliche Löcher zu überprüfen und diese zu flicken. Türen oder Tore sollten immer verschlossen sein, so dass kleine Kinder den Garten nicht unbemerkt verlassen können.


Haus & Garten: Winter gut überstanden?

Der Winter ist vorüber und viele Hausbesitzer nutzen die ersten warmen Tage, um das Eigenheim innen und außen wieder richtig in Schuss zu bringen. Dabei sollte man allerdings nicht nur auf die ansprechende Optik achten, rät die Victoria Versicherung. Selbst kleine Winterschäden können die Sicherheit und den Wert der Immobilie langfristig beeinträchtigen und sollten daher zeitnah behoben werden. Besondere Aufmerksamkeit muss dabei dem Dach gelten, das durch den Winter erfahrungsgemäß am stärksten belastet wird: Sind alle Dachziegel, Einfassungsbleche, Regenrinnen sowie Fallrohre intakt und sicher befestigt? Kann Wasser ungehindert von Laub und Schmutz abfließen? Gibt es Risse, durch die eventuell Feuchtigkeit eindringen könnte? Wer in diesen Fragen nach dem ersten Augenschein unsicher ist, sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Gleiches gilt hinsichtlich der Rohrleitungen und Fassaden, die bei strengem Frost Risse bekommen können. Wer bei der Kontrolle und Wartung des Eigenheims die nötige Sorgfalt walten lässt, erspart sich nach Erfahrung der Experten Geld für teure Folgeschäden und im Zweifelsfall auch Ärger mit der Versicherung.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Rauchmelder installieren!
Jährlich brennt es mehr als 200.000 Mal in Deutschland - oft mit gravierenden Folgen für Gesundheit und Eigentum der Betroffenen. Die größten Schäden entstehen während der Nachtstunden, wenn der Brand sich unbemerkt ausbreiten kann. Sicherheitsexperten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung raten aus diesem Grund zur Installation von Rauchmeldern, um in solchen Fällen das Schlimmste zu vermeiden. Denn rund 600 Menschen verlieren jedes Jahr bei Wohnungsbränden ihr Leben, weil sie nachts im Schlaf überrascht werden, wenn der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Empfohlen wird mindestens ein Rauchwarngerät pro Etage, im Interesse der eigenen Sicherheit sollten jedoch auch Schlaf- und Kinderzimmer mit weiteren Geräten ausgerüstet werden. Beim Kauf der Warnmelder sollte man darauf achten, so die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, dass diese vom VdS zertifiziert sind. Wer in Fragen der Brandvorsorge ganz sicher gehen will, erhält bei Feuerwehr, Schornsteinfeger oder Fachfirmen eine umfassende Brandschutzberatung.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Heizung jetzt prüfen
Sobald die Sonne wärmt, gerät die Heizungsanlage bei vielen Hausbesitzern zunächst in Vergessenheit. Dabei ist nach Auskunft der Victoria Versicherung genau jetzt der richtige Zeitpunkt, noch einmal einen sorgfältigen Blick auf die Heizungsanlagen zu werfen - am besten mit Unterstützung eines fachkundigen Installateurs. Bevor die Heizung auf Sommerbetrieb umgestellt wird, sollte in jedem Fall das „Innenleben“ - also speziell die Pumpe und die Elektronik - überprüft und gegebenenfalls in Ordnung gebracht werden. Überdies müssen Rohrleitungen und der Heizöltank besonders sorgfältig in Augenschein genommen werden, da sich hier in den vergangenen frostreichen Wintermonaten Haarrisse und kleine Leckagen gebildet haben können. Bleiben diese unbemerkt, können teilweise gravierende Feuchtigkeitsschäden im Haus beziehungsweise eine Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser durch austretendes Heizöl die Folge sein. Wichtig zu wissen: Auch die Versicherung achtet im Schadensfall darauf, ob die erforderlichen Kontrollen durchgeführt und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten wurden.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Spielen im Freien ist gut für die Sehkraft 
Bewegung im Freien ist gesund - sogar für die Augen, erklärt die DKV Deutsche Krankenversicherung. Wie australische Forscher kürzlich herausfanden, leiden Kinder, die sich täglich zwischen zwei und drei Stunden im Freien aufhalten, deutlich seltener an Kurzsichtigkeit als Stubenhocker.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Brokkoli schützt die Atemwege 
Ein Inhaltsstoff des Brokkoli steigert die Produktion von Enzymem, die vor Atemwegsentzündungen schützen. Nach Informationen der Victoria Krankenversicherung konnte in einer neuen Studie der Universität von Kalifornien (UCLA) nachgewiesen werden, dass das im Gemüse vorkommende Senföl Sulforaphan die Bildung antioxidanter Enzyme in den oberen Atemwegen verstärkt. Diese erhöhen die körpereigene Abwehr gegen freie Radikale in der Atemluft und können so zum Beispiel auch schädlichen Gesundheitsfolgen der Luftverschmutzung wie Asthma, allergischen Entzündungen der Nasenschleimhaut oder chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen entgegen wirken.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Muskelmänner werden älter 
Gezieltes Muskeltraining verlängert die Lebensdauer von Männern - das ergab jetzt eine internationale Langzeitstudie an 8.800 Männern zwischen 20 und 80 Jahren. Eine mögliche Erklärung: Der Aufbau von Muskeln kurbelt die Zuckerverbrennung an, wirkt somit dem Diabetesrisiko entgegen und reguliert den Cholesterinspiegel. Von übertriebenem Bodybuilding raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung trotzdem ab. Am sinnvollsten sei eine ausgewogene Kombination von Muskel- und Ausdauertraining.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Teure Pflege
Rechtzeitige Vorsorge für das Alter wird immer wichtiger, denn der Victoria Krankenversicherung zufolge sind die Aufwendungen für eine Heimunterbringung weiter gestiegen. Wie die vom Statistischen Bundesamt vorgelegte Pflegestatistik für 2007 zeigt, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht die tatsächlichen Kosten. Selbst im preiswerten Bundesland Sachsen-Anhalt überschreiten die Kosten für eine Vollversorgung im Heim (Pflegeklasse III) ohne Härtefallausgleich den dafür vorgesehenen Pflegesatz um rund 800,— Euro pro Monat. Heime in teuren Regionen wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen berechnen für eine gleichartige Versorgung mit 1.600,— Euro noch wesentlich mehr.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vorsorge: Lebensversicherung nicht vorschnell kündigen
Die Kapitallebensversicherung gehört in Deutschland zu den wichtigsten Vorsorge- und Anlageformen: 39 Prozent aller Haushalte verfügen über eine entsprechende Absicherung. Doch was tun, wenn das Geld im Haushalt knapp wird? Kündigung beziehungsweise Rückkauf der Lebensversicherung sind in den seltensten Fällen notwendig und sinnvoll, erklärt die Victoria Lebensversicherung. Da sich der Wertzuwachs bei der Lebensversicherung langfristig ergibt und die Gesellschaften bei Kündigung ihre bis dahin entstandenen Kosten abziehen, bleibt gerade in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss oft relativ wenig Kapital übrig. Zudem geht der Versicherungsschutz verloren. Bei einem späteren Neuabschluss muss man zumeist - allein aufgrund des höheren Lebensalters - mit höheren Beiträgen rechnen. Sinnvolle Optionen für finanziell knappe Zeiten können dagegen eine Beitragsstundung, eine Herabsetzung der Leistung oder eine Beitragsfreistellung sein; auch eine Beleihung der Lebensversicherung ist möglich. Welche Option im Einzelfall die Beste ist, lässt sich in einem Beratungsgespräch schnell klären. 
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit: Schlüssel verloren!
Jedem Bundesbürger passiert es mehrfach im Leben: der Schlüssel ist weg. Ob durch Verlust oder Diebstahl - ärgerlich ist so ein Missgeschick in jedem Fall, denn in der Konsequenz sollte man laut Hamburg-Mannheimer Sachversicherung nicht nur den verlorenen Schlüssel nachbestellen, sondern sicherheitshalber das fragliche Schloss komplett austauschen lassen. Bei individuellen Haus- oder Wohnungstürschlössern ist diese Vorsichtsmaßnahme freiwillig, die Kosten bleiben zumeist überschaubar. Anders sieht es aus, wenn der abhanden gekommene Schlüssel zur Schließanlage eines Mehrfamilienhauses oder Bürogebäudes gehört: Hier ist man in der Regel verpflichtet, den Verlust zu melden und die Schließanlage schlimmstenfalls komplett erneuern zu lassen. Je nach Umfang der Anlage kann das sehr teuer werden - insbesondere, wenn es sich um spezielle Sicherheitsschlösser beziehungsweise -schlüssel handelt. Die Hamburg-Mannheimer empfiehlt daher allen, die als Mieter, Wohnungseigentümer oder Mitarbeiter eines Unternehmens solche Schlüssel mit sich führen, diese explizit in ihre Haftpflichtversicherung aufnehmen zu lassen. Das erspart im Ernstfall zwar nicht den Ärger, wohl aber hohe Kosten.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit: Unbewusst verunglückt…
Bei Unfällen außerhalb der Arbeitszeit tritt in der Regel die private Unfallversicherung ein. Wie überall gibt es jedoch Ausnahmen, erklärt die Victoria Versicherung. Dies erfuhr ein Mann, der aus seinem Schlafzimmerfenster im ersten Stock stürzte und sich dabei an Arm und Ellbogen verletzte. Zum genauen Hergang konnte der Verunglückte nichts mehr sagen - lediglich eine leichte Kreislaufstörung war ihm im Gedächtnis geblieben. Seine Unfallversicherung winkte ab: Da sich der Unfallhergang im Nachhinein nicht genau rekonstruieren lasse und eindeutig auf einer kurzzeitigen Bewusstseinsstörung beruhe, die nicht unter den Versicherungsschutz fällt, sei sie nicht zur Leistung verpflichtet. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Unternehmen Recht (OLG Hamm, Az.: 20 U 148/07). Die Victoria Versicherung rät daher, im Interesse der eigenen Sicherheit auch einmalige beziehungsweise kurzzeitige Bewusstseinstrübungen ärztlich abklären und nötigenfalls behandeln zu lassen. Über eventuelle Besonderheiten sollte man auch seine Unfallversicherung informieren. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Hund an Bord
Ob beim Ausflug ins Grüne oder auf der Fahrt zu Bekannten - für Hundebesitzer ist es selbstverständlich, den vierbeinigen Freund im Auto mitzunehmen. Damit der Hund jedoch während der Fahrt nicht zum Sicherheitsrisiko wird und selbst keinen Schaden nimmt, empfiehlt die Victoria Versicherung, das Tier auch bei kurzen Autofahrten zuverlässig zu sichern. Dies schreibt übrigens auch § 23 der StVO vor. Das Angebot an Sicherungssystemen ist groß, gesetzliche Prüfvorschriften existieren in diesem Bereich allerdings nicht. Die Sicherheitsexperten raten daher bei Hundegurt oder Sitzschale, Box oder Kofferraumabtrennung stets darauf zu achten, dass der Hund auf keinen Fall beim Fahren stören oder dem Fahrer die Sicht nehmen kann. Dies gilt nicht nur für die reguläre Fahrt, sondern gerade auch für ein mögliches Unfallgeschehen: Der Hund oder sein Transportbehälter muss so gesichert sein, dass er in diesem Fall nicht durchs Fahrzeug geschleudert wird. Wer diese Regeln beachtet, hat schon viel dafür getan, dass Zwei- und Vierbeiner sicher fahren. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Wer einmal lügt…
Wer einen Schaden bei der Versicherung meldet, sollte unbedingt wahrheitsgemäß Auskunft geben, andernfalls geht der Leistungsanspruch verloren. Dann hilft es auch nicht, wenn die richtigen Angaben später „nachgereicht“ werden. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Ein Autobesitzer hatte seinen Wagen angeblich beim Ausparken aus der Tiefgarage beschädigt und wollte hierfür seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Soweit kein Problem, allerdings stellte sich bei einer Ortsbesichtigung heraus, dass der Schaden so nicht zustande gekommen sein konnte. Die Konsequenz: Die Versicherung versagte die Regulierung wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht. Später berichtigte der Mann seine Angaben, doch das änderte nichts mehr. Die Richter sahen die berechtigten Interessen des Versicherers durch die erste Falschanzeige so nachhaltig verletzt, dass dieser den Versicherungsschutz verweigern durfte (OLG Brandenburg, Az.: 3 U 98/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Auto & Verkehr: Richtgeschwindigkeit einhalten lohnt sich
Tagtäglich kann man es auf deutschen Autobahnen beobachten: Trotz der vorgegebenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nehmen viele Fahrer den Fuß nicht vom Gas. Dieses Fahrverhalten ist nicht strafbar, kann aber bei einem Unfall teuer werden, informiert die Victoria Versicherung. Wäre der Unfall nämlich durch Einhalten der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen, kann der Raser anteilig in Mithaftung genommen werden - selbst wenn ihn keine Schuld trifft. So urteilte auch das Landgericht Coburg: Auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße rauschte ein Autofahrer mit rund 200 km/h über die linke Spur und überschritt die angegebene Richtgeschwindigkeit um gut 70 km/h. Als ein Fahrzeug von der rechten Spur unachtsam ausscherte, kam es zum Zusammenstoß, bei dem glücklicherweise nur ein Sachschaden entstand. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers schrieb dem Unfallgegner aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit eine Mithaftung zu und reduzierte dementsprechend die Leistung. Die Kammer gab ihr Recht, der Freizeitrennfahrer musste 20 Prozent seines Schadens selbst tragen (Az.: 12 O 421/05).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Bessere Noten für Frühaufsteher 
Wer früher aufsteht ist leistungsfähiger. Zumindest bei akademischen Noten machen sich der DKV Deutsche Krankenversicherung zufolge die Schlafgewohnheiten bemerkbar. So hat eine Studie der Universität von Nord-Texas ergeben, dass Morgenmuffel im Vergleich zu Frühaufstehern schlechtere Beurteilungen erzielten. Denjenigen, die die eigene innere Uhr vorstellen möchten, empfiehlt die DKV am Abend auf körperliche Anstrengungen sowie Kaffee zu verzichten, PC und TV aus dem Schlafraum zu verbannen und morgens immer zur gleichen Zeit aufzustehen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Mehr Platz im eigenen Heim 
Die eigene Immobilie lohnt sich nicht nur als Kapitalanlage, sie schafft auch mehr Platz. Nach Informationen des Bereichs Immobilienfinanzierung der Victoria Versicherung hat sich die Wohnfläche der deutschen Eigenheimbesitzer in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich vergrößert. Wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, hatten Wohnungseigentümer 2008 durchschnittlich bis zu 52 Quadratmeter mehr zur Verfügung als vergleichbare Mieterhaushalte.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Wetterwechsel kann Migräneanfälle auslösen
Wetterwechsel können bei empfindlichen Menschen einen Migräneanfall auslösen, weiß die DKV Deutsche Krankenversicherung. Ein oder zwei Tage nach einem Anstieg oder Abfall der Außentemperaturen ist laut einer israelischen Studie mit einem vermehrten Auftreten starker Kopfschmerzen zu rechnen. Nach Angaben der DKV leiden allein in der Bundesrepublik Deutschland rund zehn Millionen Menschen an Migräne.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Erhöhte Gefahr von Wildunfällen
Autofahrer sollten auf Straßen, die durch Wald- und Feldgebiete führen, im Augenblick besonders vorsichtig sein. Die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung warnen, dass auf Grund der Zeitumstellung gegenwärtig das Risiko von Wildunfällen besonders hoch ist. Vor allem während des Berufsverkehrs in den frühen Morgen- und Abendstunden sollten Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass hungriges Rotwild auf Futtersuche die Straße überquert. Hier gilt es besonders aufmerksam zu fahren.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit:
Falsche Erwartungen durch Arztserien

Ob Schwarzwaldklinik oder Emergency Room - in der Fernsehklinik vollbringen stets verfügbare Krankenschwestern und -pfleger, Ärztinnen und Ärzte medizinische Wunder in Serie und lösen nebenbei noch die privaten Probleme ihrer Patienten. Mit der Realität im Krankenhaus hat diese Traumwelt wenig gemeinsam. Das wissen die meisten. Dennoch bewerten regelmäßige Zuschauer von TV-Arztserien die Leistungen in deutschen Krankenhäusern schlechter als diejenigen, die ihre Freizeit nicht in fiktiven Kliniken verbringen. Dies ergab eine aktuelle Studie. Die DKV Deutsche Krankenversicherung rät Patienten daher, einen Krankenhausaufenthalt mit realistischen Erwartungen und Verständnis für die Arbeitsbedingungen des medizinischen Personals anzugehen. Diese Grundhaltung erleichtert nicht nur dem Klinikpersonal die Arbeit, sondern fördert auch die eigene Zufriedenheit im Krankenhaus - und das wirkt sich wiederum positiv auf die Genesung aus.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Zu wenig Schlaf macht dick
Wenn der Fernsehabend wieder einmal etwas länger dauert, wächst bei den meisten Menschen die Lust auf einen Imbiss. Kein Wunder - bei Übermüdung sinkt der Blutzuckerspiegel und das Gehirn bekommt zu wenig Energie. Der Griff zu Chips und Schokoriegel ist ein Versuch des Körpers, diesen Mangel wieder in den Griff zu bekommen. Wer also etwas für die schlanke Linie tun möchte, so die Victoria Krankenversicherung, sollte auf eine ausreichende Nachtruhe achten. Im Schlaf schüttet der Organismus nämlich das Appetit hemmende Hormon Leptin aus, das Hunger gar nicht erst aufkommen lässt. Dauerhafte Übermüdung sei jedoch nicht nur eine Gefahr für die Figur, warnen die Gesundheitsexperten: Wer regelmäßig zu wenig schläft, kann langfristig Schlafstörungen entwickeln, die sich negativ auf das Herz-Kreislauf-System, die Verdauung und die Immunabwehr auswirken können. 
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Keine Angst vor Viren
Niemand möchte sich gerne bei erkälteten Kollegen anstecken oder sich auf andere Weise einen Infekt einfangen. Daher meiden wir erkrankte Mitmenschen und versuchen uns durch entsprechende Hygienemaßnahmen vor Infektionen zu schützen. Prinzipiell richtig, sagt die DKV Deutsche Krankenversicherung, doch übertriebene Vorsicht schadet der Gesundheit unter Umständen mehr als dass sie nützt. Wie inzwischen nachgewiesen wurde kann das Immunsystem von Menschen, die den Kontakt mit Krankheitserregern massiv meiden, keine Abwehrmechanismen gegen die sich häufig verändernden Erreger aufbauen. In der Konsequenz kann das Infektionsrisiko sogar um das 6-fache steigen. Der Rat der Gesundheitsexperten: Wer aktiv vorbeugt - viel trinkt, sich ausreichend bewegt, häufig an die frische Luft geht und auf ausgewogene Ernährung achtet - braucht den alltäglichen Kontakt mit Viren nicht zu fürchten. Handelt man sich im ungünstigsten Fall einen kleinen Infekt ein, frischt dies sogar die Abwehrkräfte auf.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Mehr Rente für geringfügig Beschäftigte
Ungefähr jedes fünfte Arbeitsverhältnis in Deutschland ist eine geringfügige Beschäftigung - immer mehr Erwerbstätige arbeiten in so genannten Mini- oder Midijobs. Zwar können sie auf freiwilliger Basis Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, aber die zu erwartende Rente sichert selbst nach langjähriger Tätigkeit nicht den Lebensunterhalt. Ein neues Vorsorgekonzept, das ganz auf die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von geringfügig Beschäftigten zugeschnitten ist, ermöglicht jetzt auch Mini- und Midijobbern Vorkehrungen für den Ruhestand zu treffen. Fachleute der zur ERGO Versicherungsgruppe gehörenden Victoria Lebensversicherung erläutern, wie das Ganze funktioniert und worauf zu achten ist.
Mittlerweile üben rund 18 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung aus, etliche von ihnen sogar mehrere gleichzeitig. Zum überwiegenden Teil arbeiten sie im Einzelhandel, aber auch in Gastronomie, Garten- und Landschaftsbau oder im Gesundheitsbereich. Als Minijobs gelten alle Tätigkeiten, die einen Verdienst von maximal 400 Euro im Monat nicht überschreiten und die daher in der Regel nicht abgabenpflichtig sind. Lediglich der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von 30 Prozent: Bei einer gewerblichen Beschäftigung entfallen davon 15 Prozent auf die Rentenversicherung, 13 Prozent auf die Krankenversicherung und zwei Prozent auf die Lohnsteuer. Bei Tätigkeiten in privaten Haushalten fallen nur jeweils fünf Prozent für Renten- und Krankenversicherung und zwei Prozent für die Lohnsteuer an. Für die Arbeitnehmer bringt die Abgabenbefreiung jedoch nicht nur Vorteile: Sie haben kein Anrecht auf Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben auch nicht die erforderlichen Anwartschaftszeiten für den Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- oder Frührente.
Bei Arbeitsverhältnissen in der so genannten Gleitzone, auch als Midijobs bekannt, ist monatlich ein Maximalverdienst von bis zu 800,— Euro erlaubt. Die Arbeitnehmer haben je nach Einkommen einen reduzierten Beitrag von mindestens elf, höchstens 21 Prozent in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, Arbeitgeber müssen den vollen Anteil entrichten.
Sowohl für Mini- als auch Midijobs gilt: das niedrige Einkommen lässt die spätere Rentenanwartschaft gering ausfallen. So erzielt man mit einer 400-Euro-Beschäftigung nach zwanzig Jahren eine monatliche Rente von ungefähr 65,20 Euro, bei freiwilliger Pflichtversicherung erhöht sich dieser Betrag auf 86,40 Euro. Die Experten der Victoria Lebensversicherung empfehlen Minijobbern dennoch, die Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber selbst auf den regulären Satz von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken: Dann bestehe ein Anspruch auf die Zulagen zur Riester-Rente und auf Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit einem neuen Vorsorgekonzept, das die Victoria Lebensversicherung gemeinsam mit dem Würzburger Verein „Minijobrente e.V.“ entwickelt hat, sollen nun Mini- und Midijobber, die längerfristig für einen Arbeitgeber tätig sind, die Vorteile einer staatlich geförderten betrieblichen oder einer zulagengeförderten privaten Altersvorsorge nutzen können. Künftig können sie in Absprache mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit um zwei oder drei Stunden pro Woche erhöhen. Anstelle von zusätzlichem Lohn wird die Extraarbeit stattdessen mit einer Rentenanwartschaft in einer Pensions- oder Unterstützungskasse vergolten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die passive Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Verein „Minijobrente“, an den die Beiträge abgeführt werden. Das rechnet sich für beide Seiten: der Unternehmer muss für die Mehrarbeit keine weiteren Steuern und Sozialabgaben zahlen, der Arbeitnehmer überschreitet nicht die Verdienstgrenzen einer geringfügigen Beschäftigung und kann die künftige Rente verbessern.

Fitness & Gesundheit: Ostereier ganz natürlich
Ob auf dem festliche gedeckten Frühstückstisch oder gut versteckt im Osternest: Bunt gefärbte Eier gehören für die meisten von uns zum Osterfest. Das gemeinsame Färben und Gestalten im Vorfeld macht nicht nur Kindern viel Spaß. Die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung empfehlen, dabei sicherheitshalber auf natürliche Farbstoffe zurückzugreifen. Zwar sind die handelsüblichen Eierfarben selbst nicht gesundheitsschädlich, die hier häufig verwendeten Azo-Farbstoffe können jedoch bei Allergikern Hautrötungen, Juckreiz oder sogar asthmatische Beschwerden hervorrufen. Die risikolose Alternative gibt es in jedem Supermarkt oder Bioladen: Rote Beete, Holundersaft, Spinat, Preiselbeeren und Safran können einfach mit den Eiern gekocht werden und liefern wunderschöne natürliche Farbtöne ohne unerwünschte Nebenwirkungen. Für die Kinder bietet diese Methode zusätzlich einen lehrreichen Blick in den Farbkasten der Natur und beim Eierfärben machen Chemie oder Sachkunde gleich doppelt soviel Spaß.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Die Osterfeuer brennen
In den Osternächten werden vor allem in ländlichen Regionen wieder zahlreiche Osterfeuer leuchten. Mit dem traditionellen Brauch soll nicht nur der Winter, sondern auch böse Geister vertrieben werden, die der Ernte Schaden zufügen könnten. Damit das Osterfeuer ohne böse Überraschungen verläuft, sind laut Hamburg-Mannheimer Sachversicherung einige Regeln zu beachten. Ein sogenanntes Brauchtumsfeuer ist nur als öffentliches Ereignis gestattet - das Abfackeln eines Reisighaufens im eigenen Garten ist untersagt. Aus Sicherheitsgründen müssen bestimmte Mindestabstände zu Wohngebäuden, Verkehrsflächen und sonstigen baulichen Anlagen eingehalten werden. Erfragt werden können die exakten Distanzbestimmungen bei der örtlichen Ordnungsbehörde, wo das Feuer auch angemeldet werden muss. Zur Sicherheit der Zuschauer sollten die brennenden Feuer stets weiträumig abgesperrt und Löschmaterialien wie Sand, Wasser und Feuerlöscher griffbereit sein. Da sich im aufgetürmten Astwerk oft Kleintiere einnisten, sollte es vor dem Anzünden nochmals umgeschichtet werden. So können die kleinen Bewohner rechtzeitig flüchten. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Osterfreuden mit Verstand
Schon seit Wochen lachen sie uns aus den Regalen der Supermärkte an: freundliche Schokohasen, bunte Zuckereier und allerlei andere Leckereien sollen speziell bei Kindern die Vorfreude auf die kommenden Ostertage wecken. Doch die DKV Deutsche Krankenversicherung warnt vor Übertreibungen, denn zuviel Süßes belastet den Organismus und trägt langfristig zu Übergewicht und Zahnerkrankungen bei. Daher empfehlen die Gesundheitsexperten, die Ostersüßigkeiten tatsächlich nur für das Osterfest zu kaufen. So verstehen die Kleinen, dass es sich hier um eine Ausnahme in punkto Naschen handelt und werden gleichzeitig widerstandsfähiger gegen die Werbetricks der Hersteller und Händler. Im Osternest oder in den Verstecken des „Osterhasen“ dürfen sich selbstverständlich Süßigkeiten finden, aber auch ein kleines Buch, ein paar Buntstifte oder ein Stofftier erfreuen die kleinen Eiersucher. Die gesammelten Leckereien sollten dann möglichst nicht auf einmal verzehrt, sondern gemeinsam mit dem Kind in Tagesrationen aufgeteilt werden - das schult nicht nur das Ernährungsbewusstsein, sondern verlängert auch die Freude am Osternaschwerk. Und natürlich gilt nicht nur zu Ostern: Wer Süßes gegessen hat, sollte danach die Zähne putzen!
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Mildere Temperaturen wecken Zecken 
Mit den steigenden Frühlingstemperaturen beginnt die Zeckensaison, denn die Spinnentiere werden bereits bei Temperaturen um die zehn Grad wieder aktiv. Zecken können Borreliose und in manchen Regionen auch FSME (Frühsommer-Meningoencephalitis) übertragen. Die Victoria Krankenversicherung rät daher, nach einem Aufenthalt im Freien gründlich nach Zecken am Körper zu schauen, und diese möglichst sofort zu entfernen. Dazu wird das Tier mit einer Zeckenzange oder -schlinge so nahe wie möglich an der Haut gegriffen und vorsichtig nach hinten gezogen. Danach sollte die Wunde mit Alkohol desinfiziert werden. Rötet sich die Einstichstelle in den nächsten Tage oder treten grippeähnliche Symptome auf, muss ein Arzt zu Rate gezogen werden. In FSME-gefährdeten Regionen empfiehlt sich eine frühzeitige Schutzimpfung.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Nicht mit Kilometern schummeln 
Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, muss angeben wie viele Kilometer er durchschnittlich im Jahr fährt. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge berechnet. Dabei gilt: Je mehr Kilometer, desto höher der Beitrag. Um die Kosten ein wenig zu senken, wird gerade bei diesen Angaben gern einmal geschummelt, weiß die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Doch das lohnt sich nicht. Fliegt der Schwindel auf, wird je nach Versicherungsvertrag eine Vertragsstrafe fällig (AG Heidenheim, Az.: 8 C 711/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Männer werden immer älter - Krankheitskosten steigen
Die Krankheitskosten der Männer sind in den letzten Jahren verhältnismäßig stärker gestiegen als die der Frauen, die heute noch deutlich höher liegen. Wie Zahlen des statistischen Bundesamtes belegen, gab es in der Gruppe der über 65-jährigen Männer bereits zwischen 2004 und 2006 einen Anstieg der Krankheitskosten um mehr als 25 Prozent. Nach Ansicht der Fachleute der DKV Deutsche Krankenversicherung wird sich dieser Trend fortsetzen, da die Anzahl der alten und sehr alten Männer in Deutschland zunimmt. In der Konsequenz werden sich die Ausgaben im Gesundheitsbereich für Männer und Frauen angleichen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vermögenswirksame Leistungen steigen
Mit dem ersten April wird die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von derzeit 18 auf 20 Prozent angehoben. Wie die Victoria Lebensversicherung informiert, haben sich die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Zulage beim Beteiligungssparen für Verheiratete von 35.800 Euro auf 40.000,— Euro und bei Ledigen von 17.900,— Euro auf 20.000,— Euro erhöht. Ab sofort können mit den Vermögenswirksamen Leistungen auch Anteile von neu geschaffenen Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen erworben werden.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Flugverspätung:
Ungeduld zahlt sich nicht aus

Dies musste ein Herr erfahren, der seine geplante Bildungsreise nach Island vorzeitig abbrach: Da sein Flieger bei einem Zwischenstopp wegen eines technischen Defekts nicht mehr starten konnte, flog der Urlauber nach sechsstündiger Wartezeit wieder nach Hause und sagte die komplette Reise ab. Er glaubte sich im Recht, denn eine Verordnung des Europäischen Parlaments verpflichtet jede Airline, bei Verspätungen von über fünf Stunden, die Kosten für den Flugschein zu erstatten. Dies ist zutreffend, allerdings weisen die Fachleute der Europäischen Reiseversicherung darauf hin, dass der Anbieter des Fluges nicht mit dem Reiseveranstalter gleichzusetzen ist. Diesem gegenüber bestehe ein außerordentliches Kündigungsrecht nämlich nur dann, wenn die gesamte Reise durch ein Ereignis maßgeblich gestört sei. So entschied auch der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall: Bei der geplanten zweiwöchigen Reise sei eine Verspätung von sechs Stunden kein hinreichender Rücktrittsgrund (BGH, X ZR 37/08)
Quelle: Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Reise & Freizeit: Kindergeburtstag ist geschützt
Von den Kleinen heiß geliebt, von Eltern häufig gefürchtet: der Kindergeburtstag. Zahlreiche Knirpse wuseln durch die Wohnung und wollen unterhalten werden. Im Eifer des Gefechts passieren nicht selten Unfälle und Schäden. Der kleine Tim zerschießt mit dem Fußball die Fensterscheibe des Nachbarn, Lisa ruiniert mit Filzstift und Schere das teuere Kleidchen von Sabrina. Gute Nachricht für die Eltern des Verursachers: Nicht sie, sondern die Gastgebereltern haften für sämtliche Fehltritte der kleinen Geburtstagsgäste, erklärt die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung: Im Zuge der Einladung haben sie nämlich auch die Aufsichtspflicht übernommen. Solange sie dieser nachkommen, tritt im Schadenfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung ein - so kann man dem Kindergeburtstag gelassen entgegen blicken.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Reiseschutz in Kreditkarten oft nutzlos
Zu Beginn der Urlaubssaison werben viele Kreditkartenanbieter mit Reiseschutzleistungen, doch die Europäische Reiseversicherung rät hier zur sorgfältigen Prüfung. Erfahrungsgemäß bieten Standardkarten keine ausreichende Absicherung auf Reisen, bei den teuren Goldkarten ist der Versicherungsschutz oft an die Nutzung der Karte gebunden. Um im Ernstfall böse Überraschungen zu vermeiden, sollte der Verbraucher folgende Fragen abklären: Werden Versicherungsleistungen gewährt, auch wenn nicht mit der Karte bezahlt wird? Sind in der Reise-Krankenversicherung auch die mitreisenden Familienmitglieder eingeschlossen? Werden Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ohne Kostenlimit übernommen? Ist weltweite Hilfe durch eine 24-Stunden-Notrufzentrale sichergestellt? Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann der Reiseschutz als ausreichend gelten.
Quelle: Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Gesund werden im Einzelzimmer 
Wer ins Krankenhaus muss, der will möglichst schnell wieder gesund werden. Also ist eine gute ärztliche Behandlung das Wichtigste. Aber auch eine angenehme Unterbringung kann die Genesung unterstützen, etwa die Ruhe und Entspannung in einem Einzelzimmer. Aber wie kommt man überhaupt im Krankenhaus an ein Einzelzimmer? Dazu Fragen an den ERGO-Krankenversicherungsexperten Elmar Terhorst. 
Wann ist ein Einzelzimmer im Krankenhaus das Richtige?
Terhorst: Eine repräsentative Umfrage hat ergeben, dass etwa jeder Zweite schlecht schläft, wenn er in einem Mehrbettzimmer im Krankenhaus untergebracht ist. Das gilt besonders für Frauen und jüngere Leute. Diese Menschen können in Anwesenheit der fremden Zimmergenossen nicht gut zur Ruhe kommen. Ein anderer Punkt ist die fehlende Diskretion. Es gibt Krankheiten und Beschwerden, die man nicht mit einem Arzt besprechen will, wenn andere dabei sind. Auch da ist ein Einzelzimmer sinnvoll. Andererseits gibt es auch Menschen, die gerade mit schweren Krankheiten nicht allein sein wollen. Diese Patienten fühlen sich oft in einem Zweibettzimmer am wohlsten. 
Wie komme ich in das Zimmer meiner Wahl?
Terhorst: Kassenpatienten werden in aller Regel im Mehrbettzimmer untergebracht. Wer entsprechend privatversichert ist oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kommt in ein Zweibett- oder Einzelzimmer. Möchte er aber lieber in einem Mehrbettzimmer liegen, erhält er von seiner Versicherung für jeden Tag im Krankenhaus ein Ersatzgeld. 
Und was mache ich, wenn ich keine Zusatzversicherung habe?
Terhorst: Wer sich im Mehrbettzimmer nicht wohl fühlt, kann sich im Krankenhaus meist ohne Probleme in ein Einzelzimmer verlegen lassen und dafür selbst bezahlen. Wie viel das kostet, entscheidet die Klinik. Zwischen 60,— und 100,— Euro pro Tag muss man schon rechnen. Bei längeren Krankenhausaufenthalten geht das ziemlich ins Geld. Wer also weiß, dass er sich im Einzelzimmer wohler fühlt, für den kann sich eine Zusatzversicherung durchaus lohnen.

Pollenflug beginnt
Ein leichtes Kribbeln in der Nase kann in diesen Tagen der Vorbote einer Erkältung sein - oder den Beginn der Heuschnupfenzeit ankündigen: Wie die Victoria Krankenversicherung informiert, blühen stellenweise bereits Haselnuss und Erle. Im März kann es in ganz Deutschland schon zu mäßigem Pollenflug kommen. Wer allergisch reagiert sollte sich informieren, wann in seiner Region die höchsten Konzentrationen herrschen und diese Zeit möglichst in geschlossenen Räumen verbringen. Abendliches Ausspülen der Haare entfernt aufgenommene Pollen und bringt oft eine deutliche Erleichterung.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Unfälle geschehen hauptsächlich in der Freizeit
Wer hätte das gedacht: Gerade einmal zehn Prozent aller Unfälle ereignen sich im Straßenverkehr - in der Schule oder auf der Arbeitsstelle sind es nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung etwa 30 Prozent. Das höchste Unfallrisiko besteht jedoch während der Freizeit - hier geschehen ca. 70 Prozent aller Unfälle. Für mehr als die Hälfte aller Unfälle besteht daher kein gesetzlicher Unfallschutz.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Krankenversicherung: Abwarten kann teuer werden
Seit dem ersten Januar 2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht auch für Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind: Selbstständige, Beamte oder Angestellte, deren Einkünfte seit mindestens drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Wer zu diesem Personenkreis gehört und noch nicht versichert ist, sollte – so die Empfehlung der DKV Deutsche Krankenversicherung – schnell handeln, denn bei verspäteter Anmeldung drohen Strafprämien. Bis einschließlich Juni 2009 wird jeder nicht versicherte Monat ab Jahresbeginn voll berechnet, im zweiten Halbjahr wird zusätzlich jeweils ein Sechstel der Monatsprämie fällig.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Betrüger nicht versichert
Private Kranken- und Pflegeversicherungen nehmen aufgrund ihrer sozialen Funktion eigentlich keine Vertragsauflösungen vor. Im Falle eines schweren Vertrauensbruchs sind sie sogar dazu berechtigt, die Versicherungsvereinbarung fristlos zu kündigen, weiß die Victoria Krankenversicherung. So entschied auch das Oberlandesgericht Koblenz: Ein Mann hatte über Jahre erfolgreich eine Pflegebedürftigkeit aufgrund einer angeblichen psychischen Erkrankung vorgetäuscht. Als die Versicherung Verdacht schöpfte und eine erneute Begutachtung durchführen ließ, flog der Mann auf. Daraufhin kündigte ihm die Assekuranz fristlos und bekam Recht (OLG Koblenz, Az.: 10 U 592/07).
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Mehrfache Immobilienbesitzer aufgepasst!
Immobilien stehen als Geldanlage hoch im Kurs. Doch man sollte darauf achten, dass die Objekte ihren jeweiligen Zwecken entsprechend versichert sind. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt nämlich nur das vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Einfamilienhaus. Diese Erfahrung machte ein bayerischer Hausbesitzer, in dessen leer stehendem Zweithaus ein Wasserrohr brach. Das austretende Nass drang in das Nachbarhaus ein und verursachte dort einen Schaden von 5.500,— Euro, den er bei seiner Privat-Haftpflichtversicherung geltend machen wollte. Da deren Zuständigkeit, wie vom Landgericht Coburg bestätigt wurde, allerdings nur das selbst bewohnte Einfamilienhaus betrifft, musste der Herr den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Lediglich für ein Wochenendhaus, erklärt die Victoria Versicherung, wäre unter Umständen die Versicherung zuständig gewesen. Daher ist es ratsam, sich bereits bei Abschluss einer Versicherung mit deren Leistungsspektrum auseinanderzusetzen (LG Coburg, Az.: 11 O 720/07, OLG Bamberg, Az.: 1 U 34/08).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Kleine Helfer beim Frühjahrsputz
Was für den Erwachsenen oft eine lästige Pflicht ist, bedeutet für Kinder Aufregung und Spaß: der Frühjahrsputz. Doch sollten Eltern ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachten, rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, denn vor allem sehr kleine Kinder verunglücken häufig innerhalb der eigenen vier Wände. Wichtig ist schon die Arbeitsorganisation: Wer einen Raum nach dem anderen bearbeitet, kann das Kind am besten beaufsichtigen. Dies gilt insbesondere beim Fensterputzen. Nur ein Fenster sollte im Beisein eines Erwachsenen geöffnet sein und gereinigt werden. Nicht nur in diesem Fall sollte der Nachwuchs im wahrsten Wortsinn auf dem Boden bleiben – Leitern oder umgestellte Möbel sind als Klettergerüst reizvoll, aber ungeeignet. Wasser und Putzmittel erfordern besondere Aufmerksamkeit: Ein kleines Kind kann in einem normal gefüllten Putzeimer ertrinken und sich an handelsüblichen Haushaltsreinigern schnell Vergiftungen oder Verätzungen zuziehen. Auch im Eifer des „Putzgefechts“ sollten diese Gefahrenquellen daher immer im Blick oder besser ganz außerhalb der Reichweite der kleinen Helfer bleiben.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Umzug -
was geschieht mit dem Versicherungsschutz?

Die Deutschen werden immer mobiler - aktuellen Statistiken zufolge wechseln jährlich mehr als zwölf Prozent der Bundesbürger die Wohnung. Die Victoria Versicherung rät Umzugswilligen, die eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, am besten noch vor dem Kistenpacken ihre Versicherung über den geplanten Wechsel sowie die Größe des künftigen Heims zu unterrichten. So sei für eine Dauer von zwei Monaten sowohl für die alte als auch die neue Wohnung der Versicherungsschutz garantiert. Zieht man mit einem Partner zusammen, der ebenfalls eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann der jüngere Vertrag gekündigt werden. Man sollte dabei darauf achten, dass die Versicherungssumme des noch bestehenden Vertrages dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Bei einem Umzug aus einer Mietwohnung ins eigene Haus ist zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung erforderlich.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Unbelastet in die Sommerzeit
Am 29. März ist es wieder soweit: Die Uhren werden um eine Stunde auf die sogenannte MESZ (Mitteleuropäische Sommerzeit) umgestellt. Während sich die meisten höchstens über eine verlorene Stunde Schlaf ärgern, reagieren einige Menschen mit körperlichen Beschwerden auf die Zeitumstellung. Grund hierfür ist die individuelle „innere Uhr“. Sie wird von Hormonen gesteuert und reguliert biologische Funktionen, wie etwa Herzschlag, Blutdruck oder Körpertemperatur im Tag-Nacht-Rhythmus. Befindet sie sich nicht mehr im Einklang mit der angezeigten Zeit, erleben wir eine Art „Mini-Jetlag“. Schlafstörungen, Müdigkeit, Probleme mit der Konzentration, Stimmung und dem Appetit, und sogar Herzrhythmusstörungen können die Folge sein. Besonders betroffen sind Kinder und ältere Menschen. Die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung raten hier zunächst zu Geduld, denn die Beschwerden legen sich in der Regel nach wenigen Tagen von alleine. Entspannungsübungen oder ein warmes Fußbad am Abend können unterstützend beim Einschlafen helfen, leichter Frühsport erleichtert morgens das Wachwerden. Bei stark eingeschränktem Wohlbefinden sollte man sich jedoch durchaus beim Arzt vorstellen - nach aktuellen Studien steigt in der Phase nach der Zeitumstellung die Anzahl der Arztbesuche um bis zu 12 Prozent.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Schwangere dürfen Mitgliedschaft im Fitness-Studio kündigen
Im Fitness-Studio kann eine Schwangerschaft Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Nämlich dann, wenn der behandelnde Arzt die sportliche Betätigung der werdenden Mutter für gesundheitlich bedenklich hält. Was aber tun, wenn das Sportinstitut sich weigert, den Vertrag aufgrund der Schwangerschaft zu beenden? Wie die Victoria Krankenversicherung mitteilt, habe das Arbeitsgericht Mühldorf in einem ähnlichen Fall das Fitness-Studio angewiesen, die werdende Mutter mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag zu entlassen. Auch in Tettnang musste ein Sportstudio auf Veranlassung des Arbeitsgerichts den Vertrag der Kundin während der Schwangerschaft und der Zeit des Mutterschutzes aussetzen. In den meisten Fällen ist eine maßvolle sportliche Betätigung für schwangere Frauen durchaus empfehlenswert. Dennoch raten die Experten der Victoria Krankenversicherung den künftigen Müttern, sich vorher ausführlich mit ihrem betreuenden Arzt oder der Hebamme zu beraten (AG Mühldorf, AZ: 1 C 832/04 und AG Tettnang, AZ: 3 C 393/86).
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Fitness & Gesundheit: Richtige Ernährung auch im Job
Viele Bundesbürger können keine richtige Mittagspause machen - oder meinen dies zumindest. Etwa die Hälfte aller Angestellten versorgt sich nach Angaben der DKV Deutsche Krankenversicherung mangels einer Kantine selbst, fast ein Drittel der Deutschen isst am Schreibtisch. Schokoriegel, Brötchen, Kuchen oder Pommes Frites von der Imbissbude - bei den meisten kann von ausgewogener Ernährung am Arbeitsplatz keine Rede sein. Die kurzfristigen Folgen von zu viel Fett und Zucker sind sinkende Konzentration und Leistungsfähigkeit, längerfristig drohen Übergewicht und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen. Die Ernährungsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung schlagen vor, stattdessen zu Hause eine Frühstücksbox mit Obst, Vollkornbrot und Rohkost zu füllen. Wer reichlich Vitamine, Mineralien und Flüssigkeit zu sich nimmt, lädt im Büro wirksam den eigenen Akku auf. Aber Achtung: Obst und Gemüse sollten erst im Büro geschält oder zerkleinert werden, andernfalls gehen wichtige Vitamine verloren. Vom Imbiss vor dem Computer raten die Gesundheitsexperten ab, das Unterbewusstsein registriere so die Pause überhaupt nicht. Unangenehme Nebenwirkung: nicht nur die Erholung, auch der Sättigungseffekt bleibt aus. 
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Bei Anstellung Privatpatient
Auch Angestellte, deren Einkünfte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, können in den Genuss privater Krankenversicherungsleistungen kommen – und das zu sehr günstigen Konditionen. Der Weg führt über eine sogenannte Gruppenversicherung, die prinzipiell jeder Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließen kann. Nach Auskunft der ERGO Versicherungsgruppe nutzen immer mehr Unternehmen diese Möglichkeit. Die Tochtergesellschaft DKV realisiert bereits rund 25 Prozent ihrer Beiträge über die Gruppenversicherung, die Tendenz ist steigend.
Den Fachkräftemangel sehen viele Experten als langfristiges Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Über die Ursachen wird viel spekuliert, doch Fakt ist: Der „War for Talents“, der Wettbewerb um Spitzenkräfte, ist Realität in deutschen Unternehmen. Speziell in wettbewerbsintensiven Branchen mit chronischem Personalmangel wie etwa der IT-Wirtschaft, aber auch in Handwerk und Gewerbe wird daher intensiv an Strategien gearbeitet, mit denen sich begehrte Leistungsträger zur Unterschrift des Arbeitsvertrages motivieren lassen. Angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen gewinnt hier ein Anreizinstrument an Popularität, das dem Arbeitnehmer einen schnellen und günstigen Zugang zu den Leistungen der privaten Krankenversicherungen eröffnet: die Gruppenversicherung. Seit die hier geltenden Richtlinien an EU-Recht angepasst wurden, steht sie prinzipiell jedem deutschen Unternehmen offen.
In einer Gruppenversicherung (auch Kollektivversicherung) wird eine Personengruppe in einem gemeinsamen Vertrag versichert. Diesen Vertrag kann prinzipiell jeder Arbeitgeber bei einer privaten Krankenversicherung abschließen und so allen oder ausgewählten Mitarbeitern den Weg zu allen KV-Tarifen des Vertragspartners öffnen - von ambulanten oder stationären Zusatzleistungen bis hin zur Vollversicherung. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder der Mitarbeiter sind in der Regel im Vertrag eingeschlossen. Die gesetzliche Versicherungspflicht bleibt allerdings unberührt.
Für die anbietenden Versicherungsunternehmen stellt die Gruppenversicherung eine Ausnahme von dem in Deutschland geltenden Begünstigungsverbot dar, so dass in diesem Rahmen durch die besondere eigenständige Kalkulation Beitragsvorteile und andere Sonderkonditionen gewährt werden können. Letztere bestehen bei der DKV zum Beispiel im Verzicht auf Wartezeiten sowie einer Annahmeverpflichtung. Das bedeutet: Die private Krankenversicherung leistet ab dem ersten Tag und nimmt auch Beschäftigte oder deren Angehörige auf, die - etwa aufgrund bestehender Vorerkrankungen - ansonsten keine Möglichkeit hätten, sich privat zu versichern.
Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist selbstverständlich freiwillig und obliegt dem Mitarbeiter selbst, der dann auch die Beiträge für die abgeschlossenen Tarife bezahlt. Die üblichen Arbeitgeberanteile kommen dabei natürlich zum Abzug. Bei Abschluss einer Krankenvollversicherung senken sich somit für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer in aller Regel die Lohnnebenkosten. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, besteht die Versicherung auf Wunsch fort - dann allerdings zu den Konditionen der Einzelversicherung.
Diese Argumente überzeugten bis heute eine Vielzahl von Unternehmen von den Vorteilen einer Gruppenkrankenversicherung. Allein bei der DKV bestehen etwa 750 entsprechende Verträge - und es werden mit jedem Geschäftsjahr mehr.

Sport: Fahrrad fit fürs Frühjahr?
Bei den ersten Sonnenstrahlen packt so manchen der sportliche Elan: Der Drahtesel wird aus dem Keller geholt. Doch das Fahrrad sollte vor dem ersten Einsatz genauer inspiziert werden, raten die Experten der Hamburg-Mannheimer Versicherungen. Die Reifen verlieren in der Zeit der Einlagerung Luft und müssen in der Regel aufgepumpt werden. Nach einer gründlichen Reinigung erkennt man, ob alle Beleuchtungskörper (Reflektoren, Front- und Rücklicht) in Ordnung sind. Dies ist nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern im Falle eines Unfalls auch für die Versicherung von Bedeutung. Bei den Bremsen ist darauf zu achten, dass die Gummis beim Bremsvorgang komplett auf der Felge liegen. Wenn sie bereits ein wenig abgenutzt sind und die Oberfläche glänzend erscheint, können sie beispielsweise mit etwas Schmirgelpapier angeraut werden, um die Bremsleistung zu erhöhen. Hat man sich nun noch davon überzeugt, dass die Räder gerade und in der Spur laufen, die Kette leicht geölt ist und die Verschraubungen fest sitzen, steht der ersten Radtour des Jahres nichts mehr im Wege. Um auch unterwegs für mögliche Pannen gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, Luftpumpe, Flickzeug und kleines Werkzeug mitzuführen. Außerdem raten die Sicherheitsexperten auf dem Rad stets einen Helm zu tragen. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vorsorge: Ohne Trauschein im eigenen Haus
Die Zahl der Lebensgemeinschaften in Deutschland wächst: Mehr als 2,4 Millionen Menschen leben nach Erhebung des Statistischen Bundesamtes ohne Trauschein zusammen. Ähnlich wie verheiratete Paare verspüren viele von ihnen im Laufe der Zeit den Wunsch nach einer eigenen, gemeinsamen Immobilie. Die Victoria empfiehlt, bei einem Kauf die Eigentumsverhältnisse vertraglich abzusichern, so dass es im Trennungs- oder Todesfall keine Probleme gibt. Haben beide Partner in gleichem Umfang investiert, empfiehlt sich die gemeinsame Grundbucheintragung, die den gemeinsamen Besitz rechtssicher dokumentiert. Ergänzend sollte eine vertragliche Regelung über die Nutzungs- und Auszahlungsmodalitäten für den Fall der Trennung getroffen werden. Diese ist unbedingt erforderlich, wenn die gemeinsame Immobilie offiziell nur einem der Partner gehört. Ebenso empfiehlt es sich, Regelungen für die Beträge zu treffen, die einer oder beide Partner während der gemeinsamen Zeit in die Immobilie investieren. Für den Todesfall raten die Experten unverheirateten Paaren mit gemeinschaftlichem Immobilienbesitz zu einer doppelten Absicherung: Ein notarielles Testament sichert die Eigentumsrechte des Hinterbliebenen gegenüber eventuellen Ansprüchen anderer Erbberechtigter. Eine den individuellen Verhältnissen angepasste Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass der hinterbliebene Partner Finanzierung und Unterhalt der Immobilie weiterhin leisten kann.
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Versicherungen & Sicherheit:
Versicherung muss nicht Detektiv spielen

Jahrelang war sich eine Dame sicher, die Lebensversicherung ihrer Schwester nach deren Ableben ausgezahlt zu bekommen. Als der Zeitpunkt gekommen war, erhielt sie nur einen Anteil von 25 Prozent. Der Grund: Kurz vor dem Sterbefall war der Assekuranz ein Schreiben der Versicherungsnehmerin zugegangen, in dem sie eine Veränderung der Begünstigtenverhältnisse angab: Der Ehemann sollte die restlichen 75 Prozent erhalten. Die Benachteiligte war sicher, dass der Ehemann das Änderungsschreiben gefälscht habe und verklagte die Lebensversicherung. Diese habe ihrer Meinung nach nicht nur auf Grundlage des Schreibens das Geld an den Gatten auszahlen dürfen. Das mit dem Fall befasste Oberlandesgericht Koblenz konnte diese Auffassung jedoch nicht teilen. Selbst wenn es sich bei dem Schreiben um eine Fälschung gehandelt habe, sei die Zahlung korrekt. Die Versicherung habe keinen Grund gehabt, an der Authentizität des Schriftstücks zu zweifeln. Zudem konnte sich der Ehemann durch das Vorlegen des Originalversicherungsscheins als Leistungsempfänger legitimieren. Wie die Victoria erklärt, handelt es sich bei dem Versicherungsschein um ein qualifiziertes Legitimationspapier, sofern eine Inhaberklausel vereinbart wurde. Demnach sei eine Versicherung nach der Auszahlung an dessen Inhaber grundsätzlich von ihrer Leistungspflicht befreit (OLG Koblenz, Az.: 10 U 229/07).
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Urlaub in unsicheren Zeiten
Trotz Wirtschaftskrise ist die Urlaubsfreude der Deutschen ungebremst. Nach einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts wollen 52 Prozent der Bundesbürger 2009 mindestens ebenso viel Geld in ihren Urlaub investieren wie im vergangenen Jahr. Doch gerade in unsicheren Zeiten sollte auch der Abschluss einer Reiseversicherung nicht vergessen werden, rät die Europäische Reiseversicherung. Diese deckt zum Beispiel auch Reiserücktrittskosten bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung ab.
Quelle: Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sicher zur eigenen Immobilie
Die niedrigen Kapitalmarktzinsen schaffen derzeit gute Rahmenbedingungen für den Bau des Eigenheims oder den Immobilienkauf, weiß die Victoria. Baukredite sind so günstig wie schon seit langem nicht mehr. Zusätzliche Anreize bietet die neue Riester-Förderung für Wohneigentum. Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, sollte die Finanzierung nach Aussage der Experten durch eine Risikolebensversicherung absichern. Diese gewährleistet, dass auch im Todesfall des Versicherten die Restschuld beglichen werden kann.
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Hausärzte genießen hohes Vertrauen
Wie aktuelle Studien belegen, vertrauen 93 Prozent der Deutschen ihrem Hausarzt, weiß die DKV. In der jetzt veröffentlichten Befragungung von 2.000 Patienten bewerteten darüber hinaus mehr als 90 Prozent die Qualität ihres praktischen Arztes als „gut“ oder „eher gut“.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Vorsicht Straßenschäden! 
Nach einem strengen Winter gehören Risse und Schlaglöcher zum Straßenbild. Wer stürzt, kann sich nicht unbedingt auf die Verkehrssicherungspflicht der Kommune berufen, erklärt die Hamburg-Mannheimer mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen. Eine Dame stürzte, nachdem sie in ein relativ großes Loch im Gehweg getreten war, und verlangte Schadenersatz von der Stadt. Dieser Forderung konnte das Gericht jedoch nicht folgen: Ein Fußgänger habe sich an die wahrnehmbare Situation anzupassen und auch mit Straßenschäden zu rechnen (OLG Thüringen, Az.: 4 U 403/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Heizöl kann Gewässer schädigen
Regenerative Energien verzeichnen auch in privaten Haushalten hohe Zuwachsraten. Dennoch existieren noch über sechs Millionen Ölheizungen in Deutschland. Nach Erkenntnissen der Victoria ist vielen Eigentümern nicht bewusst, dass speziell der Heizöltank unter Umständen eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann. Wird solch ein Tank undicht und verliert Öl, kann dieses in das darunterliegende Erdreich, das Grundwasser und umliegende Gewässer sickern. Selbst, wenn den Eigentümer keine Schuld trifft, muss er für sämtliche Kosten aufkommen, die für die Beseitigung des Umweltschadens anfallen - so etwa für Aushub und Entsorgung des kontaminierten Erdreichs, Wasseraufbereitung etc. Die entstehenden Kosten werden nicht durch die private bzw. Gebäudehaftpflichtversicherung gedeckt; erforderlich ist vielmehr eine spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Sicherheits-Check für Gartengeräte
Die ersten Sonnenstrahlen lachen und manchen Hobbygärtner juckt es schon in den Fingern. Doch aufgepasst. Bevor man sich in die Arbeit stürzt, sollte man seine Gerätschaften unter die Lupe nehmen, empfiehlt die Hamburg-Mannheimer Versicherung. Jährlich verunglücken bei der Gartenarbeit rund 200.000 Menschen. Die häufigsten Verletzungen sind Stürze sowie Stich- und Schnittwunden, aber auch Unfälle mit Strom sowie Vergiftungen durch Pflanzen und Chemikalien sind nicht unerheblich. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, Rasenmäher, Heckenschere und Co. vor Inbetriebnahme sorgfältig zu prüfen: Sind Gartengeräte durch Rost oder Schmutz in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, müssen sie überholt oder schlimmstenfalls entsorgt werden. Defekte Elektrokabel oder Schalter sind immer ein Fall für die Fachwerkstatt. Bei Leitern sollte man Stand- und Trittfestigkeit überprüfen - morsche Sprossen oder eingerostete Scharniere können unter Umständen zu schweren Stürzen führen. Wer Chemikalien verwendet, muss nach dem Winter einen kritischen Blick auf die Restbestände werfen: Produkte, bei denen das Haltbarkeitsdatum überschritten oder die Verpackung beschädigt ist, sollten sicherheitshalber nicht mehr verwendet werden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Schutz bei Überflutungen
Stark- oder Dauerregen mit hohen Niederschlagsmengen sowie die einsetzende Schneeschmelze sorgen im Frühjahr regelmäßig für böse Überraschungen: Wohnungen, Kellerräume und Garagen stehen unter Wasser. Nach Auskunft der Victoria sind längst nicht mehr ausschließlich die direkten Anlieger von Gewässern betroffen. Die Zahl der Überflutungen war 2008 so hoch wie seit langem nicht mehr. Je nach Umfang des Wassereintritts nimmt nicht nur die Einrichtung, sondern auch die Immobilie selbst Schaden - so etwa, wenn Feuchtigkeit in die Wände eindringt. Damit der Eigentümer auf diesen Kosten nicht sitzenbleibt, empfiehlt sich eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Ob das Risiko ’weitere Elementargefahren’ in der eigenen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen ist, sollte man rechtzeitig vor Beginn der „feuchten Saison“ überprüfen. Den Versicherungsschutz nötigenfalls aufzustocken, stellt in der Regel kein Problem dar: Laut Victoria sind 98 Prozent aller Immobilien gegen Elementarschäden versicherbar. 
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Die Basisrente hilft Steuern sparen
Auch für Selbstständige und Freiberufler ist die Vorsorge fürs Alter wichtiger denn je. Möglich ist das unter anderem mit der Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente. „Diese eignet sich nicht nur für die Altersvorsorge, sondern bietet schon während der Dauer der Beitragszahlung steuerliche Vorteile“, erklärt Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung. Die Basisrente ist ein Stück weit das Pendant zur Riester-Rente, die auch Förderrente genannt wird. Die Riester-Rente mit der staatlichen Zulage ist aber in der Regel nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte sowie deren Ehepartner zugänglich, nicht hingegen für die meisten Selbstständigen und Freiberufler. 
In der Basisrente ist eine Zulage vom Staat nicht vorgesehen. Dafür akzeptiert das Finanzamt höhere Abzugsbeträge: Wer eine Basisrente abschließt, kann bei der Steuererklärung bis zu 20.000,— Euro (Ehepaare: 40.000,— Euro) pro Jahr geltend machen. Davon werden in diesem Jahr 68 Prozent anerkannt. Der Prozentsatz steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Im Gegenzug müssen die Rentenzahlungen aus einem Rürup-Vertrag später voll versteuert werden. Dieses Prinzip der nachgelagerten Besteuerung ist aber in der Regel günstiger, wie Tatjana Höchstödter erläutert: „Bei hohen Einkünften während der aktiven Zeit und vergleichsweise geringen Bezügen im Alter ist die nachgelagerte Besteuerung von Vorteil.“
Diese steuerlichen Regelungen gelten übrigens auch für angestellte Arbeitnehmer und Beamte. Auf diese Weise ist die Basisrente zur Altersvorsorge auch für Angestellte und Beamte geeignet, im Idealfall als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und zu einer Riester-Rente.
Tatjana Höchstödter gibt Selbstständigen einen besonderen Tipp: „Wer eine Basisrente gegen Einmalbeitrag abschließt, kann Jahr für Jahr entscheiden, welchen Betrag er in die Altersvorsorge investiert.“ Auf diese Weise können Selbstständige fixe Kosten vermeiden und den Aufwand für ihre Altersvorsorge den Geschäftsergebnissen anpassen.
Über die ERGO-Expertin
Tatjana Höchstödter (Jahrgang 1973) hat nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau Betriebswirtschaftlehre studiert und anschließend zwei Jahre in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Im Jahr 2000 wechselte sie zur Victoria Lebensversicherung. Seit 2008 ist sie als Leiterin Produktmanagement private Altersvorsorge für die ERGO Unternehmen Hamburg-Mannheimer und Victoria tätig. Zu ihren liebsten Freizeitbeschäftigungen gehören Tauchen und Ski fahren.

Vorsorge: Wer haftet nach Scheidung für Bankkredit?
Im Fall einer Ehescheidung ersparen gütliche Regelungen unter Umständen Ärger und Anwaltskosten. Doch sind, wie die Victoria informiert, einvernehmliche Absprachen allein zwischen den Geschiedenen nicht immer ausreichend - etwa hinsichtlich gemeinsamer Bankdarlehen. Wie die Victoria informiert, bleibt das Vertragsverhältnis mit der Bank von derartigen Absprachen unberührt. Die Experten verweisen hier auf ein Urteil des Landgerichts Coburg. Dies hatte einer Bank Recht gegeben, die die Rückzahlung eines offenen Darlehens vom geschiedenen Ehemann verlangte, nachdem die Ex-Ehefrau die Schulden nicht beglichen hatte. Obwohl die Eheleute sich bei der Trennung darüber verständigt hatten, dass die Gattin diesen Kredit abtragen sollte, wandte sich die Bank später an den Ex-Ehemann. Nach Meinung der Richter zu Recht, denn eine schriftliche Mitteilung der Frau an die Bank, dass sie für die Schulden aufkomme, entlasse ihren Verflossenen nicht aus der Haftung. In solchen Fällen sollte daher auch die Bank mit ins Boot genommen und eine so genannte Schuldhaftentlassung eingeholt werden. Nur dann gilt die Absprache zwischen den Geschiedenen, wer welches Darlehen zu tilgen hat, auch gegenüber der Bank(Landgericht Coburg, Az.: 23 O 426/08).
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Sport: Ungeschicklichkeit ist kein Unfall
Auf Skipisten stehen Stürze und kleinere Unfälle auf der Tagesordnung. Die Hamburg-Mannheimer informiert, dass nicht jeder als Unfall empfundene Vorfall auch tatsächlich vom Unfallbegriff gedeckt ist. Ein Beispiel findet sich im Fall eines Skifahrers, der sich über einen nah an ihm vorbeirasenden Pistenrowdy erschreckte, infolge des Schrecks und aufgrund einer Eigenbewegung stürzte und sich eine Verletzung zuzog. Die Unfallversicherung verweigerte die Leistung, da es sich hier lediglich um ein Missgeschick gehandelt habe. Das Oberlandesgericht Celle teilte diese Einschätzung und wies die Klage des Pechvogels ab: Von einem Unfall könne nur gesprochen werden, wenn ein Einwirken der Außenwelt zugrunde liege. Das hätte in diesem Fall das Anrempeln durch den Schnellfahrer oder unter Umständen auch das Fahren in eine Schneewehe zum Zwecke des Ausweichens vor einem heranrauschenden Pistenfreund sein können. Umzufallen, nachdem man sich erschreckt habe, sei auf eigene Ungeschicklichkeit zurückzuführen, meinten die Richter. Daher müsse eine Unfallversicherung auch nicht für den entstandenen Schaden aufkommen (OLG Celle, Az.: 8 U 131/08).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherungen & Sicherheit: Unberechenbare Vierbeiner
Mögen sie im Normalfall noch so lieb und wohlerzogen sein, Tiere können in unterschiedlichen Situationen einfach nur instinktgesteuert und somit unberechenbar reagieren. Für ihr Verhalten müssen sich die Halter verantworten, erklärt die Victoria. Reißt sich beispielsweise ein Hund beim Spaziergang von der Leine los, rennt unvermutet auf eine befahrene Straße und verursacht in der Folge einen Unfall, haftet der Halter. Für den finanziellen Schaden kommt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auf, die sämtliche durch größere Vierbeiner wie Hund oder Pferd verursachte Schäden abdeckt. Schäden durch kleinere Haustiere wie Katzen oder Vögel sind über die Privathaftpflicht versichert. 
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Winterreifen runter?
Auch wenn vielleicht schon die Sonne lacht, sollten die Winterreifen nicht zu früh eingemottet werden, raten die Experten der Victoria Versicherungen. Auch im März kann es noch empfindlich kalt werden und wer aufgrund unangemessener Bereifung einen Unfall verschuldet, kann deswegen zur Kasse gebeten werden.
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 
Neue Versicherungsschilder für Mopeds
Mopedfahrer müssen zum 1. März die neuen blauen Versicherungsschilder an ihrem Fahrzeug anbringen. Darauf weisen die Hamburg-Mannheimer Versicherungen hin. Wer künftig noch mit den alten schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Darüber hinaus besteht im Falle eines Unfalls auch kein Versicherungsschutz mehr.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Büro entrümpeln
Mehr als ein Fünftel der deutschen „Schreibtischtäter“ beklagen gesundheitliche Probleme aufgrund der ungenügenden Ausstattung ihres Büros. Dies ergab eine kürzlich abgeschlossene Online-Umfrage. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Experten der DKV, Büroarbeitsplätze regelmäßig auch unter ergonomischen Aspekten zu überprüfen: Rückenschonende Sitzmöbel und ordentliche Beleuchtung, aber auch ergonomische Tastaturen, schadstoffarme Drucker etc. sind kein Luxus, sondern aktive Vorsorge gegen Gesundheitsschäden und Ausfallzeiten.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Ältere Frauen besonders abhängig von gesetzlicher Rente
Das Einkommen von Menschen ab 65 Jahren stammt in der Regel aus mehreren Quellen. Nach Informationen der Victoria Versicherungen bilden Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit durchschnittlich 65 Prozent den überwiegenden Anteil des Bruttogesamteinkommen deutscher Senioren. Die restlichen Bezüge stammen vorwiegend aus betrieblicher, berufsständischer oder privater Vorsorge. Alleinstehende Frauen sind heute allerdings noch in besonderem Unfang auf die gesetzliche Rente angewiesen: Mit 72 Prozent macht diese einen überdurchschnittlichen Anteil ihrer Einkünfte aus - bei Verheirateten etwa sind es nur 58 Prozent.
Quelle: Victoria Versicherungen, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Wirksame Früherkennung
und Verlaufskontrolle bei Glaukom

Glaukome führen zu einer allmählichen Zerstörung des Sehnervs und sind die dritthäufigste Erblindungsursache in Deutschland. Dabei können die verschiedenen Formen des Glaukoms heute in der Regel gut behandelt und die Sehkraft erhalten werden - vorausgesetzt, die Erkrankung wird rechtzeitig erkannt und ihr Verlauf systematisch verfolgt. Der landläufig als Ursache angenommene erhöhte Augeninnendruck ist dabei nur einer von mehreren Risikofaktoren - so die Victoria Krankenversicherung mit Hinweis auf neueste internationale Studien - und damit als alleiniger Indikator in der Vorsorge nicht ausreichend. Im Rahmen einer wirksamen Glaukom-Früherkennung sollte insbesondere auch der Sehnervkopf beurteilt werden. Dies leistet zum Beispiel die Heidelberg Retina Tomographie (HRT). Bei dieser Methode wird der Sehnervkopf mit Laserstrahlen optisch abgetastet. So können schon kleinste Veränderungen frühzeitig erkannt werden – lange, bevor der Patient eine subjektive Beeinträchtigung des Sehvermögens bemerkt. Auch eine wirksame Verlaufskontrolle bereits diagnostizierter Glaukome ist auf diesem Wege möglich, so dass auch die Therapie exakt auf den Einzelfall abgestimmt werden kann. Die HRT ist risikolos und zumeist sogar ohne Pupillenerweiterung durchzuführen.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Die Frühjahrssonne richtig genießen
Endlich ist es soweit: Nach der dunklen Winterzeit werden die Tage allmählich länger und die ersten, wärmenden Sonnenstrahlen sind spürbar. Wer die Frühlingssonne nutzt und sich im Freien aufhält, tut etwas für seine Gesundheit, weiß die DKV: Das UV-Licht der Sonne unterstützt die Vitamin-D-Produktion des Körpers. Dieser auch „Sonnenvitamin“ genannte Baustoff versorgt zum Beispiel die Knochen mit Calcium und trägt so zu deren Stabilität bei. Darüber hinaus fördert die Sonneneinstrahlung auch das allgemeine Wohlbefinden, indem sie die Produktion des körpereigenen Botenstoffs Serotonin anregt. Die Gesundheitsexperten warnen jedoch vor Leichtsinn: Auf ungeschützter Haut kann auch die sanfte Frühjahrssonne akute oder sogar langfristige Schäden anrichten. Daher gilt: Raus an die Luft, aber nur mit ausreichendem Sonnenschutz!
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Fitness & Gesundheit: Mausarm kann vermieden werden
Vorbeugen ist besser als heilen: Dies gilt auch für das sogenannte Mausarm- oder RSI-Syndrom. Diese Erkrankung kann Menschen am Computerarbeitsplatz betreffen. Anzeichen sind Schmerzen von den Fingern bis zur Schulter, begleitet von Taubheitsgefühlen. Ausgelöst werden diese von der verkrampften Arm- und Handhaltung beim Betätigen der Computermaus. So weit muss es nicht kommen, weiß die Victoria Krankenversicherung: Durch regelmäßige Entlastungspausen und Bewegungsübungen für die Hand sowie den bewussten Wechsel zwischen Tastatur und Maus ist schon ein wichtiger Schritt zur Vorbeugung getan. Wer den ganzen Tag am PC sitzt, sollte zudem über einen entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz verfügen: Hilfsmittel wie Handauflagen, ergonomisch geformte Mäuse und Tastaturen sowie ein den Rücken entlastender Bürostuhl leisten aktive Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Energiesparen - Chancen nutzen, Risiken minimieren
Strom-, Gas- und Ölpreise steigen, das allgemeine Umweltbewusstsein wächst. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich viele Immobilienbesitzer oder -neuerwerber mit den Möglichkeiten regenerativer Energien auseinandersetzen. Die Experten der Victoria Versicherungen wissen, was zu beachten ist, damit die Anschaffung neuer Wärme- oder Stromerzeuger nicht zum energieraubenden Fiasko wird.

Chancen
Ob Pellet-Heizung, Photovoltaikanlagen oder effiziente Wärmepumpen - der Möglichkeiten, erneuerbare Energien zu nutzen, gibt es viele. Dass die Nachfrage nach regenerativen Strom- und Wärmeerzeugern boomt, lässt sich vermutlich auch auf das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Bundesregierung zurückführen. Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilien mit entsprechender Technik ausstatten, erhalten finanzielle Förderungen beispielsweise von der KfW Förderbank, wissen die Victoria Versicherungen. Betreiber von Photovoltaikanlagen haben zudem die Möglichkeit, sich nicht nur selbst mit Strom zu versorgen, sondern diesen in das öffentliche Versorgungsnetz einzuspeisen. Dafür erhalten sie nach den Richtlinien des EEG bislang mehr Geld als sie für bezogenen Strom zahlen müssten. Diese Einspeisevergütung sinkt allerdings jährlich. Doch neben dem sicherlich reizvollen finanziellen Aspekt sollte vor allem auch an die positiven Folgen für die Umwelt gedacht werden. Die Abkehr von fossilen Energieträgern dient insbesondere dem Klimaschutz.

Risiken
Trotz der staatlichen Schützenhilfe sollte sich nicht jeder Immobilienbesitzer darauf verlassen, dass sein individuell geplantes Energieprojekt auch auf Gegenliebe stößt. Während Pellet-Heizungen unsichtbar im Hausinneren installiert werden, sind Solaranlagen zwangsläufig zu sehen. Dies kann unter Umständen nicht nur zu Ärger mit den Nachbarn, sondern auch mit der Heimatstadt führen. So verlor beispielsweise ein bayerischer Reihenhaus- und Solarkollektorenbesitzer einen Rechtsstreit gegen die Eigentümergemeinschaft der Siedlung. Die zuständigen Richter befanden, die Anlage sei als „bauliche Veränderung“ anzusehen und somit nicht zu akzeptieren (Bayerisches OLG, Az.: 2 BR 2/00). Ähnliches erlebte der Eigentümer eines Fachwerkhauses in Niedersachsen. In diesem Fall klagte die Denkmalschutzbehörde auf Entfernung der Kollektoren, da sie einen erheblichen optischen Eingriff in die denkmalgeschützte Stadt bedeuteten. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Installation zwar entfernt, aber an anderer Stelle wieder errichtet werden dürfe (Niedersächsisches OVG, Az.: 1 LB 16/05). Glück dagegen hatte ein Wohnungsbesitzer, der seine Solarzellen auf einem Garagendach befestigte. Entgegen der nachbarschaftlichen Meinung sahen die Richter keine optische Beeinträchtigung (Bayerisches OLG, Az.: 2 Z 147/01). Da keine einheitliche Urteilssprechung zu diesem Thema vorliegt, empfehlen die Victoria Versicherungen Interessenten, sich vorab bei der zuständigen Baubehörde beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft zu informieren, ob und wie sie ihre Photovoltaikkollektoren anbringen können.
 
Absicherung
Oft vergessen, jedoch unverzichtbar ist der Versicherungsschutz für sämtliche Anlagen zur Energieerzeugung. Die Victoria Versicherungen raten jedem Heiz- oder Stromanlagenbesitzer, sich gezielt von seiner Versicherung beraten zu lassen. Die Wohngebäudeversicherung bietet nämlich nur Schutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diebstahl oder Ertragsausfälle bei einem Totalschaden beispielsweise sind nicht berücksichtigt. Daher empfiehlt sich der Abschluss von Spezialversicherungen. Diese decken die jeweils möglichen spezifischen Schäden der verschiedenen Anlagetypen optimal ab.

Betreuung bei Flugstornierung vorgeschrieben
Manchmal müssen Fluggesellschaften den Flug im Ausland aufgrund außergewöhnlicher Umstände stornieren und umbuchen. Verzögert sich der Rückflug dann um mehrere Tage, hat der Fluggast laut Entscheidung des OLG Koblenz in der Zwischenzeit Anspruch auf Betreuungsleistungen (Az.: 10 U 385/07). Sollte die Gesellschaft dem nicht nachkommen, raten Experten der Europäischen Reiseversicherung dem Fluggast, Schadenersatz zu fordern.
Quelle: Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Weniger Tote und Verletze auf Deutschlands Straßen
Während der ersten elf Monate des vergangenen Jahres verringerte sich die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2007 um ganze 8,7 Prozent. Bei den Verletzten konnte die Polizei nach Information der Victoria Versicherung sogar einen Rückgang von 5,5 Prozent verzeichnen. Insgesamt habe die Anzahl der Unfälle gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent abgenommen.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
 
Zeugen sind unfallversichert
Jeder Mitbürger, der als Zeuge zu einem Gerichtstermin geladen ist, steht auch während der An- und Abreise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Erfolgt die An- oder Abfahrt jedoch von oder zu einer anderen Adresse als der in der Ladung genannten, empfiehlt die Hamburg-Mannheimer Versicherung, dies dem Gericht frühzeitig zu melden.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Bei Neuwagenkauf auch Versicherung beachten
Motiviert durch die sogenannte Umweltprämie haben bis heute rund 40.000 Fahrzeugbesitzer ihre alten Autos verschrottet und einen Neuwagen erworben. Dabei sollten sie auch ihren Versicherungsschutz überprüfen und eventuell anpassen, rät die Hamburg-Mannheimer Versicherung. Wer eine Kaskoversicherung bei seinem alten Auto für überflüssig hielt, sollte dies als Neuwagenbesitzer aufgrund des höheren Wertes nochmals überdenken.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Helfer anmelden!
Noch immer werden Babysitter, Putzfrauen, Gartenhelfer und andere Personen, die sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen ausführen, von ihrem privaten Arbeitgeber nicht bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Dieses Versäumnis kann teuer werden, erklärt die Hamburg-Mannheimer Versicherung: Kommt es nämlich im Haushalt des Auftraggebers zu einem Unfall, stolpert die Putzfee beispielsweise über einen Wassereimer und bricht sich das Bein, kann der Haushaltsvorstand zur Kasse gebeten werden. In der Regel treten weder die private Haftpflichtversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung in diesen Fällen ein. Da die Versicherung von Arbeitnehmern auch in Privathaushalten Pflicht ist, wird zudem ein Bußgeld fällig. Die gute Nachricht: Seit Beginn dieses Jahres kann der private Arbeitgeber bei ordnungsgemäßer Anmeldung 20 Prozent der Lohnkosten seiner Haushaltshelfer bis zu einem Gesamtbetrag von 510,— Euro von seiner Einkommensteuer absetzen. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Vorsorge: Das bisschen Haushalt…
… macht sich leider entgegen älterer Schlagerweisheiten in den seltensten Fällen von allein. Meist stecken eine Hausfrau oder ein Hausmann viel Energie in die Bewältigung der alltäglichen Pflichten. Die Leistung, die sie erbringen, wird vielleicht nicht immer entsprechend gewürdigt, ist aber nahezu unersetzbar. Wird der Haushaltskoordinator durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall erwerbsunfähig, ist die Not groß - erwiesen ist, dass sich die meisten Unfälle im Haushalt ereignen. Der Ersatz durch ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe ist teuer, auch die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen gering, sofern überhaupt ein Anspruch besteht, erklärt die Victoria Versicherung. Daher ist es auch für Hausmänner und -frauen sinnvoll, eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bis zu 1.000,— Euro können sie im Bedarfsfall monatlich erhalten. Somit wird ihr Ausfall zumindest nicht zu einem finanziellen Problem.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit: Frauen schlecht abgesichert
Kaum 480,— Euro eigene Rente erhält eine Frau derzeit im Durchschnitt aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Männer bekommen etwa das Doppelte. Aufgrund ihrer statistisch höheren Lebenserwartung muss sie mit der Rente dabei deutlich länger auskommen als der deutsche Durchschnittsmann. Kein Wunder also, dass 56 Prozent der deutschen Frauen inzwischen privat für ihre Altersabsicherung vorsorgen. Auch hinsichtlich wichtiger Fragen wie Berufsunfähigkeit oder Unfallschutz haben Frauen im Rahmen der staatlichen Sicherungssysteme nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer oft das Nachsehen: Mit einem Anteil von über 80 Prozent gehen Frauen viel häufiger in die Elternzeit als ihre Männer oder steigen im Interesse der Familie ganz aus dem Job aus. In dieser Zeit sind sie grundsätzlich gesetzlich nicht unfallversichert - dabei geschehen etwa 70 Prozent der Unfälle im privaten Bereich. Werden Frauen in Elternzeit oder Familienphase berufsunfähig, gibt es vom Staat häufig nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Diese Lücken durch eine passende private Absicherung zu schließen, ist im Interesse der Existenzsicherung dringend geboten.

Reise & Verkehr: Rodelunfälle vermeiden
Viele Menschen lieben eine schnelle Talfahrt mit Bob oder Schlitten, das Angebot an Rodelbahnen wächst seit einigen Jahren stetig. Falsche Ausrüstung, vereiste Bahnen oder mangelnde Kontrolle sind nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Versicherung die häufigste Ursache für schwere Unfälle. Neben Abschürfungen und Prellungen drohen Rippen-, Bein- und Beckenbrüche, Verletzungen des Kopfes oder sogar der Wirbelsäule. Deshalb sollte beim Rodeln nicht nur ein Helm selbstverständlich sein, sondern ebenso geeignetes Schuhwerk mit dicken Sohlen zum ordentlichen Bremsen. Auch die Auswahl des richtigen Geräts könne dabei helfen, schwere Unfälle zu verhindern. Bereits beim Kauf sollte daher darauf geachtet werden, ob der Schlitten eventuell verzogen und somit nicht mehr spurtreu sei. Die Hamburg-Mannheimer rät Rodelfans davon ab, einen der beliebten Bobschlitten aus Plastik oder zum Aufblasen zu benutzen. Diese verhielten sich häufig bei zunehmender Geschwindigkeit unberechenbar und wären dann nicht mehr zu steuern. Bei der Wahl der richtigen Strecke empfiehlt die Versicherung, nur ausgewiesene Pisten oder Rodelbahnen zu nutzen. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Computer & Internet:
Auf Reisen das Notebook nicht aus den Augen lassen

Reisende packen unterwegs nicht nur die Brotzeit sondern auch das Notebook aus. Schließlich vergeht die Zeit wie im Fluge, wenn auf dem Notebook ein Film geschaut oder durchs Internet gesurft werden kann. Was aber mit dem mobilen Rechner tun, wenn ein menschliches Bedürfnis den Gang zum stillen Örtchen erforderlich macht? Wird nämlich währenddessen das Notebook gestohlen, muss die Reisegepäckversicherung den Verlust nicht ersetzen. Darauf verweisen die Reisefachleute der Victoria Versicherung. Das Landgericht Saarbrücken habe in einem ähnlichen Fall die Klage eines Versicherten abgewiesen. Er hatte nach Besuch der Zugtoilette eine böse Überraschung erlebt, als sein Notebook aus dem reservierten Abteil verschwunden war. Er habe den Wertgegenstand nicht aus den Augen lassen dürfen, so das Gericht, und das Notebook die ganze Zeit in seinem persönlichen Gewahrsam behalten müssen (Az.: 14 AS 83/99). Die Fachleute empfehlen daher den mobilen Rechner am besten mitzunehmen oder einen vertrauenswürdigen Mitreisenden zu bitten, auf den Wertgegenstand zu achten.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Reise & Freizeit: Skifahrer sollten Pisten nicht verlassen
Während der Karnevalstage und Semesterferien zieht es jetzt viele Ski- und Rodelbegeisterte in die Alpen. Doch Vorsicht ist geboten: Fachleute der Hamburg-Mannheimer Versicherung warnen davor, die Lawinengefahr in den Bergen zu unterschätzen. Sie empfehlen Skifahrern und Snowboardern, von gesicherten und markierten Pisten nicht abzuweichen. Warnhinweisen und Sperrtafeln sollte unbedingt Beachtung geschenkt werden. Würden Wintersportler die gesicherten Abhänge verlassen, gingen sie zurzeit ein großes Risiko ein. Sie könnten einen Schneerutsch auslösen und dabei verschüttet werden. Bei geplanten Touren ohne Führer rät die Hamburg-Mannheimer, nicht nur das Gelände vorher genau zu studieren. Auch Lawinenlageberichte und Gefahrenhinweise sollten verfolgt und mit einheimischen Ski- und Bergführern besprochen werden. Im Zweifelsfalle legen die Fachleute den Schneebegeisterten nahe, eine unsichere Strecke eher zu meiden, auch wenn sie landschaftlich noch so reizvoll sei. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Starkregen: Rückstauventil schützt den Keller
Gullis laufen über, Wasser strömt entlang der Bürgersteige, Keller sind überflutet. Schäden durch Überschwemmungen sind ein ernstzunehmendes Problem. Die Zahl der überfluteten Keller und Garagen war 2008 so groß wie schon lange nicht mehr. Dabei sind längst nicht mehr nur Gebäude in der Nähe von Gewässern gefährdet - so genannter Starkregen ist ein bundesweites Problem. 
Bei einem Wolkenbruch kann der Abwasserkanal sehr schnell voll gelaufen sein. Dann wird das Abwasser durch die Rohre zurück in den Keller beziehungsweise in die Wohnräume gedrückt. Die Folgen sind fatal: Ruinierte Bodenbeläge, unbrauchbar gewordene Möbel, Elektrogeräte und Hausrat. Die Räume müssen entfeuchtet und renoviert werden. Meist wird auch die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen.
„Eine einfache, aber wirkungsvolle Methode, das eigene Heim vor Überschwemmungen zu schützen, ist der Einbau von Rückstauventilen, Rückstauklappen oder Ballventilen“, sagt ERGO-Expertin Tanja Cronenberg. Diese Vorrichtungen sorgen für den Abfluss in die Kanalisation, lassen das Wasser aber nicht in die andere Richtung zurück fließen. „Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten diese Ventile regelmäßig geprüft werden“, rät Tanja Cronenberg.
Eine elegantere Lösung ist der Einbau einer Hebeanlage zur Rückstausicherung. Das Prinzip ist ganz einfach: Das Wasser wird an den tiefsten Punkt des Gebäudes geleitet und von dort mit einer Pumpe so weit angehoben, dass der Scheitelpunkt des Abwasserrohrs oberhalb der so genannten Rückstauebene liegt. Diese Variante erfordert allerdings einen umfangreicheren Umbau und ist somit vor allem bei Neubauten interessant. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Heizungen, Waschmaschinen und Trockner, die im Keller stehen, sicherheitshalber auf ein Podest zu stellen. Außerdem sollten Abflüsse und Gullideckel ums Haus herum sauber gehalten und regelmäßig von Laub und Müll befreit werden.
Gegen die finanziellen Schäden aufgrund von Starkregen können sich Hauseigentümer zudem mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung absichern. „Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Versicherung, ob in Ihrer Police Schäden durch Rückstau mitversichert sind“, empfiehlt die ERGO-Expertin.

Auto&Verkehr: Versichert oder nicht?
Unfall- oder Betriebsschaden?

Wenn auf der Autobahn ein Reifen platzt, würden sicher die meisten Menschen von einem „Unfall“ sprechen. Laut der Allgemeinen Bedingungen der Autoversicherung (AKB) ist ein Unfall aber nur „ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“, welches bei dem skizzierten Szenario eben nicht unbedingt vorliegen muss. Daher ist in einem solchen Fall nach Auskunft der Hamburg-Mannheimer Versicherung auch nicht zwingend von einem versicherten Unfall auszugehen, es kann sich auch um einen nicht versicherten Betriebsschaden handeln. In diesem Sinne urteilte auch das Amtsgericht Düren: Auf der Autobahn platzte ein Reifen an dem am Pkw des Betroffenen angehängten Wohnwagen. Dadurch wurde das Abdeckblech abgerissen und darüber liegende Leitungen beschädigt. Da das Platzen des Reifens jedoch nicht von außen hervorgerufen wurde, sondern definitiv auf Abnutzung, das heißt einen Betriebsschaden, zurückzuführen war, entstand für die Versicherung keine Leistungspflicht (AG Düren, Az. 45 C 113/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr:
Wer kommt für Sturmschäden am Auto auf?

Vor ziemlich genau zwei Jahren richtete der Orkan „Kyrill“ in Deutschland Schäden in Millionen-Höhe an, und auch in diesem Jahr sind nach Meinung von Experten wieder Frühjahrsstürme möglich. Neben Gebäuden sind von Sturmschäden vor allen Pkw betroffen, die zum Beispiel durch umstürzende Bäume, herabfallende Dachziegel oder andere herumfliegende Gegenstände teilweise schwer beschädigt werden können. Die Victoria Versicherung informiert, dass für unmittelbare Sturmschäden am Fahrzeug in der Regel die Teilkaskoversicherung aufkommt - ein Sturm ist gegeben, wenn die Böen mindestens Windstärke 8, also 63 Kilometer in der Stunde erreichen. Indirekte Schäden am eigenen Fahrzeug, die zum Beispiel entstehen können, wenn der Fahrer auf ein anderes Auto auffährt, welches zuvor in einen umgestürzten Baum geprallt ist, deckt dagegen nur eine Vollkaskoversicherung. Wichtig für die reibungslose Abwicklung ist es in jedem Fall, den Schaden und nach Möglichkeit auch die Sturmeinwirkung - etwa durch Fotos, Zeugenaussagen u.ä. - möglichst genau zu dokumentieren.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Auto & Verkehr: Hände weg vom Handy
Während einer Autofahrt ist das Telefonieren mit dem Handy nur noch über eine Freisprechanlage erlaubt. Das kommt nicht von ungefähr, denn mit dem Mobiltelefon in der Hand steigt nachweislich das Unfallrisiko. Dies bestätigen auch die Experten der Hamburg-Mannheimer Versicherung und warnen in diesem Zusammenhang gleichzeitig vor fragwürdigen „Ausweichlösungen“. Diese seien zumeist ebenso riskant wie das Fahren mit dem Handy in der Hand und zudem oft gesetzeswidrig. So verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Autofahrer, der mit laufendem Motor auf dem Seitenstreifen einer Schnellstraße verbotswidrig angehalten hatte, um dort ein Telefonat zu führen. Das Gericht bestrafte ihn gleich doppelt: für das Halten auf dem Seitenstreifen, das nur in Not- oder Unglücksfällen bzw. auf polizeiliche Weisung zulässig ist, und für die unerlaubte Nutzung eines Handys während der Fahrzeugführung. Den laufenden Motor hatten die Richter nämlich als Indiz einer nach wie vor bestehenden, aktiven Teilnahme am Verkehr gewertet - und dabei sei das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung untersagt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: IV-2 Ss (OWi) 84/08 - (OWi) 39/08 III).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Betriebliche Hinterbliebenenrente
jetzt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Hinterbliebene in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können den gleichen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente ihres verstorbenen Partners wie Ehegatten haben. Die Victoria Lebensversicherung weist jedoch darauf hin, dass nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hierfür drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die betriebliche Versorgungsregelung muss Hinterbliebenenleistungen an Ehegatten vorsehen, der Arbeitnehmer muss am 1. Januar 2005 noch gelebt haben und zu diesem Zeitpunkt in einer Rechtsbeziehung zu seinem Arbeitgeber gestanden haben. Dieses geht aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu einem aktuellen Fall hervor (BAG Az.: 3 AZR 20/07).
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Registrierung vor Reisen in die USA jetzt Pflicht
Seit Anfang Januar ist vorgeschrieben, dass sich alle Reisenden in die Vereinigten Staaten spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt online registrieren müssen („ESTA“ - Electronic System for Travel Authorization). Wie die Europäische Reiseversicherung mitteilt, betreffe diese Regelung auch Touristen, die kein Visum benötigten. Wer sich nicht ordnungsgemäß angemeldet habe, könne die Reise nicht antreten.
Quelle: Europäische Reiseversicherung AG, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Notwendige Augen-OP?
Nur wenn die Sehfähigkeit eines Menschen so stark beeinträchtigt ist, dass er selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr ausreichend sehen kann, besteht die medizinische Notwendigkeit für eine Lasik-Augenoperation, weiß die DKV. Erst dann ist auch laut Kölner Landgericht die private Krankenversicherung dazu verpflichtet, anfallende Kosten zu übernehmen (Landgericht Köln, Az. 23 S 33/06).
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Kfz-Haftpflicht
Für das teure Gepäck eines Beifahrers muss die Kfz-Haftpflicht nicht regelmäßig aufkommen. So etwa in dem Fall, als bei einem selbstverschuldeten Unfall ein wertvolles Cello zerstört wurde, das der Beifahrer für seine Mutter beförderte. Das Land- und Amtsgericht Coburg befand: Weil der Beifahrer das Musikinstrument nicht üblicher-, sondern nur ausnahmsweise bei der Autofahrt bei sich hatte, war die Versicherung zu Recht nicht eintrittspflichtig (AG Coburg, Urteil vom 28. März 2008, Az: 12 C 1005/07; LG Coburg, Hinweisverfügung vom 24. Juli 2008, Az: 32 S 39/08).
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Schäden durch versehentlichen
Virus-Mail-Versand abgesichert

Wer unwissentlich private E-Mails mit schadhaftem Anhang versendet, ist in der Regel durch die Haftpflichtversicherung gegen mögliche Schäden abgesichert. Der Versicherungsschutz greife aber nur dort, so Fachleute der Hamburg-Mannheimer, wo die vorhandene Antiviren-Software ständig aktualisiert und auch eingesetzt werde.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gesundheit: Raucher überschätzt
Nach Informationen der DKV rauchten im Jahr 2007 rund 29 Prozent der Deutschen. Der Anteil der Raucher ist damit im Vergleich zu den Vorjahren in etwa stabil geblieben - wird aber von der Bevölkerung deutlich höher eingeschätzt. Repräsentativen Umfragen zufolge glauben die Deutschen nämlich, dass etwa 46 Prozent ihrer Mitbürger regelmäßig zu Glimmstängel, Zigarre oder Pfeife greifen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Nicht jede Tätigkeit unter Verwandten versichert
Hilft ein Verwandter beim Hausbau mit und verunglückt dabei, bleibt ihm in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsschutz versagt. Gefälligkeiten unter Familienmitgliedern erfolgen meist nicht im Rahmen eines Beschäftigtenverhältnisses, so dass Unfälle nicht als Arbeitsunfälle gelten, so die Hamburg-Mannheimer Versicherung. Nur wenn die Tätigkeit nach Art, Umfang und Dauer nicht durch das verwandtschaftliche Verhältnis geprägt ist, gewährt der gesetzliche Versicherer Unfallschutz (Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 6 U 119/06)
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Laser bei Bio-Tattoo
Kann ein sich angeblich selbst auflösendes Tattoo nur mit Hilfe einer Laserbehandlung entfernt werden, so ist laut DKV der Tätowierer wegen rechtswidriger Körperverletzung zur Zahlung von Schadensersatz für die Beseitigung des Tattoos und Schmerzensgeld verpflichtet, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 7 U 125/08) 
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Gesundheit: Computerbrille nicht absetzbar
Wer kennt das nicht: Bildschirmarbeit strengt die Augen an und manchmal versagt hier die sonst ausreichende Sehkraft. Viele haben sich eigens für die Arbeit am Monitor vom Optiker eine spezielle Brille anfertigen lassen. Aber aufgepasst, auch wenn die besondere Sehhilfe vom Augenarzt verschrieben wurde, dürfen diese Ausgaben nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Wie die DKV erklärte, können die Aufwendungen selbst dann nicht als Werbekosten geltend gemacht werden, wenn die Brille unbestritten nur der beruflichen Tätigkeit diene. Das Bundesfinanzgericht habe eine derartige Anschaffung in einem Urteil der privaten Lebenssphäre zugeordnet, da sie in erster Linie nur einen körperlichen Mangel behebe und keinen etwa durch das Arbeitsrecht vorgeschriebenen Schutzzweck verfolge (Az.: VI R 50/03). Allerdings sollte niemand aus Kostengründen auf eine Computer-Brille verzichten, warnen die Fachleute der DKV. Kopfschmerzen und Sehstörungen kämen auf Dauer den Bildschirmarbeiter wesentlich teurer zu stehen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Gesundheit: Die richtige Hautpflege im Winter
Kälte und trockene Heizungsluft strapazieren unsere Haut im Winter sehr. Das Resultat: Juckreiz, Rötungen oder Spannungsgefühl. Viele greifen dann gerne zu einer fetthaltigen Creme oder auch zu einer Salbe. Bei langen Spaziergängen an der kalten Winterluft kann es tatsächlich durchaus angemessen sein, einmal ein derartiges Präparat zu benutzen. Aber mit der weiteren Verwendung sollte man vorsichtig sein, denn manche Haut verträgt Fetthaltiges sehr schlecht. Salben oder stark fetthaltige Cremes beispielsweise versiegeln die Hautoberfläche und verhindern die Wasserabgabe. Das kann bei normaler oder fettiger Haut die Pickel sprießen lassen, bei empfindsamen Menschen sogar eine Allergie auslösen. Die Victoria Krankenversicherung rät, die Hautpflege besser von vorneherein auf den jeweiligen Hauttyp abzustimmen. So empfehle sich bei normaler bzw. typischer Mischhaut eher eine Creme oder ein Lotion, die einen höheren Wassergehalt enthalte. Bei fettiger Haut ist dagegen der Gebrauch von Gel anzuraten. Wer zu Allergien neige, so die Fachleute von der Victoria Krankenversicherung, solle sich unbedingt mit dem Hautarzt über das richtige Mittel für die winterliche Hautpflege beraten. Keinesfalls sollte man eine Creme nur deshalb verwenden, weil sie vielleicht gerade zur Hand ist.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Gesundheit: Smoothie statt Obst?
Vitamine sind ein unverzichtbarer Bestandteil gesunder Ernährung und helfen gerade jetzt im Winter, das Immunsystem zu stärken. Immer mehr Verbraucher greifen daher gerne auf die sogenannten Smoothies zurück - pürierte Obst- oder Gemüsedrinks in praktischen Portionsfläschchen, die sich heute in den Kühltheken fast jedes Supermarktes finden. Als Ersatz für Apfel, Möhre und Co. sind die trendigen Drinks nach Auskunft der Gesundheitsexperten der DKV jedoch ungeeignet: Da die Hersteller vor dem Pürieren die Schalen entfernen, fehlen den Smoothies wichtige Vitamine, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Daher sollte „echtes“ Obst und Gemüse regelmäßig und nach Möglichkeit - gründlich gewaschen - auch mit Schale seinen festen Platz auf dem Speiseplan haben.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Selbstständig - und plötzlich krank
Wer sein eigenes Unternehmen gründet, hat alle Hände voll zu tun - und nebenher noch einen Wust an Bürokratie zu bewältigen: Gewerbeanmeldung, Buchhaltung, Steuern. „Und wenn ich jetzt schwer krank werde? Was dann?“ Diese Frage stellten sich die wenigsten, meint Benno Schmeing, Krankenversicherungsexperte der DKV. „Dabei gefährden Existenzgründer nicht nur ihre Gesundheit, wenn sie nicht ausreichend versichert sind. Sie können auch ihr Unternehmen schädigen und im Extremfall sogar in die Pleite treiben.“ Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland 60.000 Selbstständige ohne Krankenversicherung.
Seit dem 1. Januar gilt auch für Selbstständige eine Versicherungspflicht, jeder Existenzgründer muss sich also entweder bei einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Bei privaten Krankenversicherungen sind die Beiträge oft günstiger. Die Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen. „Wer nur wenig Geld für die Krankenversicherung übrig hat und kerngesund ist, kann ein Angebot mit Selbstbeteiligung wählen“, empfiehlt Benno Schmeing, Krankenversicherungsexperte der DKV. „Solche Einsteigertarife sind preiswert und bieten dennoch ausreichenden Schutz, wenn man doch einmal richtig krank wird.“ Viele Unternehmen bieten ihren Kunden auch an, ihre Versicherung nach ein paar Jahren aufzustocken, wenn die Existenzgründung erfolgreich war und mehr Geld für die private Krankenversicherung übrig ist.
An was viele Selbstständige jedoch nicht denken, ist die Absicherung für den Fall, dass sie längere Zeit nicht arbeiten können. „Das ist besonders tragisch bei einem Ein-Mann-Unternehmen. Wenn niemand die Arbeit macht, kommt auch kein Geld rein“, meint Schmeing. Reserven sind schnell aufgebraucht und das Mini-Startup steht vor dem Ruin. Wer gesetzlich versichert ist, bekommt in diesem Fall von seiner Krankenkasse seit Jahresanfang keinen Cent mehr. Hilfe bietet nur eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. „Diese Versicherung ist ein Muss für Selbstständige. Wer noch keine hat, sollte sich unbedingt darüber informieren.“ Wichtig zu wissen: Wer einen Wahltarif bei der gesetzlichen Kasse wählt, kann seine Krankenkasse drei Jahre lang nicht wechseln.

Erkältung - was wirklich hilft
Husten, Schnupfen, Heiserkeit - manche haben sich während der tollen Tage eine ordentliche Erkältung eingehandelt. Kein Wunder, denn Menschenansammlungen bieten Erkältungsviren ideale Verbreitungsmöglichkeiten. Der Wechsel zwischen überhitzter Kneipe und eisiger Außenluft tut ein Übriges. Hat es einen erst einmal erwischt, lässt sich die kleine Schwester der Grippe medizinisch nicht direkt behandeln. Die DKV Deutsche Krankenversicherung fasst zusammen, was zu tun ist, um die Symptome zu lindern und schnell wieder gesund zu werden.
Ob Grippe oder einfache Erkältung - Auslöser sind in der Regel Viren, die sich über die sogenannte Tröpfcheninfektion, aber auch über gemeinsam benutzte Gegenstände (Türklinken, Gläser etc.) verbreiten. Gerade in der kalten Jahreszeit, wenn sich viele Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten, kommt es schnell zur Ansteckung. Wer vorbeugend sein Immunsystem gestärkt hat und einfache Hygienemaßnahmen beachtet, wie etwa regelmäßiges Händewaschen, ist hier nachweislich besser geschützt.
Hat man sich dennoch angesteckt, beginnt es meist mit einem leichten Kratzen im Hals oder einem Schnupfen. Kommen dann noch Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen dazu, spricht man von einem grippalen Infekt oder auch einer Erkältung, die sich durchaus im Verlauf auf die Nebenhöhlen oder die Bronchien ausweiten kann. Anders als eine echte Virusgrippe, bei der innerhalb kürzester Zeit hohes Fieber, Schüttelfrost und starkes Krankheitsgefühl auftreten, entwickelt sich eine Erkältung vergleichsweise langsam. Durchschnittlich drei bis vier Mal pro Jahr erkranken Erwachsene, Kinder sogar noch häufiger. In der Regel dauert der Infekt etwa eine Woche und verschwindet von allein. Sollten die Beschwerden jedoch länger anhalten oder sich das Befinden deutlich verschlechtern, empfiehlt die DKV, unbedingt einen Arzt aufzusuchen. Bei Menschen mit schwacher Immunabwehr, wie Babys, älteren Personen oder chronisch Kranken kann der vorsorgliche Arztbesuch schon früher angezeigt sein.
Ist eine Erkältung im Anmarsch, kann man einiges tun, um den Verlauf abzumildern: Der Körper braucht vor allem Schonung, um mit den Viren fertig zu werden. Sport und Wellness, aber auch schweres Essen, Alkohol und Zigaretten sollten bei Erkältung absolut tabu sein. Auch die Arbeit zuhause oder im Job darf in diesem Fall ruhig einmal liegen bleiben. Ausreichende Flüssigkeitszufuhr und Wärme sowie einfache Hausmittel helfen in der Regel, den Infekt schnell abklingen zu lassen: Ansteigende Fußbäder und Wadenwickel unterstützen den Organismus bei Fieber. Gleiches gilt für Tee aus frischem Ingwer, Linden- oder Holunderblüten. Wirkstoffe aus der Natur sind auch zur Bekämpfung der typischen Erkältungssymptome hilfreich: Thymian, Efeublätter, Salbei, Anis oder Fenchel mildern Halsschmerzen und Husten, Inhalationen oder Spülungen mit Kochsalzlösung machen die Nase frei. Zwiebelsaft - zubereitet aus aufgekochten Zwiebeln und Zucker - Zitrusfrüchte und Honig sowie die gute alte Hühnerbrühe kurbeln das Immunsystem an.
Natürlich hält auch die Apotheke zahlreiche rezeptfreie Arzneien gegen die leidige Erkältung bereit. Diese sollten allerdings nur nach gründlicher Lektüre des Beipackzettels und in Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker eingenommen werden.

Versicherungen & Sicherheit: Lustiges Treiben
In diesen Tagen feiert Deutschland wie jedes Jahr die fünfte Jahreszeit. Bis auf die regional unterschiedlichen Benennungen wie Fasching, Fastnacht oder Karneval zeichnet sie sich überall durch ausgelassene Fröhlichkeit aus. Während dieser jecken Zeit erhöht sich erfahrungsgemäß der Alkoholkonsum und damit auch die Unfallgefahr. Doch die Hamburg-Mannheimer Versicherung rät hier zum Maßhalten, denn im Vollrausch riskiere man nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch unter Umständen den Verlust des Versicherungsschutzes. Dies bestätigte kürzlich auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Im betreffenden Fall stürzte ein sehr betrunkener Versicherungsnehmer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,34 Promille eine Treppe hinunter. Bei einer so starken Trunkenheit handele es sich um einen Zustand der Bewusstseinsstörung, der nicht versichert sei. Daher empfiehlt es sich auch für Narren, zumindest ein wenig Vernunft walten zu lassen (OLG Dresden, Az.: 4 U 1097/08). 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Vermeidbare „Unkosten“
Das bunte Karnevalstreiben bietet Dieben und Einbrechern ideale „Arbeitsbedingungen“: Wenn alle auf der Straße oder in der Kneipe feiern, fällt der Griff nach der fremden Brieftasche oder der Einstieg in die fremde Wohnung so leicht wie nie. Wer unterwegs ist, sollte daher nur das Allernötigste mitnehmen: Kreditkarten und teurer Schmuck haben im Fasching ebenso wenig verloren wie der Schlüssel zur Arbeitsstelle oder der teure iPod. Zudem empfiehlt es sich, Geld und Wertsachen nach Möglichkeit am Körper zu tragen, denn abgestellte oder offene Taschen laden Kriminelle geradezu zum Zugreifen ein. Auch in Haus oder Wohnung kann Nachlässigkeit böse Folgen haben. Bevor man sich ins jecke Treiben stürzt oder auch in den Karnevalsurlaub „entflieht“, sollte man überprüfen, ob Fenster und Türen ordentlich verriegelt und Wertsachen sicher aufbewahrt und gegebenenfalls Alarmvorrichtungen eingeschaltet sind. Zusätzlich gibt es laut Victoria Versicherung einige einfache Tricks, die Einbrecher zumindest zu verunsichern und oftmals auch abzuschrecken. Lässt man während der Abwesenheit etwa das Licht an und schaltet den Anrufbeantworter aus, bleiben ungebetene Besucher im Ungewissen, ob jemand sich in der Wohnung aufhält. Auch sollte man die Nachbarn über die geplante Abwesenheit informieren und bitten, auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Reise & Freizeit: Verkleiden? Aber sicher!
Viele begnügen sich für die tollen Tage mit Pappnase und buntem Hütchen, doch für den echten Karnevalisten ist das originelle Kostüm ein absolutes Muss. Ohne Frage wird man als Pappmaché-Banane, Meerjungfrau oder stilechter Ritter zum echten Hingucker, doch rät die Hamburg-Mannheimer Versicherung, das Kostüm auch auf seine Praxistauglichkeit für den Straßenkarneval oder die Kneipentour zu überprüfen. Auf hohen Absätzen im hautengen Kleid ist der Sturz im Getümmel beinahe vorprogrammiert - im Interesse der eigenen Sicherheit sollte man somit darauf achten, dass die Kostümierung die Standfestigkeit und Bewegungsfreiheit nicht unnötig einschränkt. Bodenlange Schleppen, wallende Umhänge oder überdimensionierte Engelsflügel können sogar zur lebensgefährlichen Falle werden, wenn sie sich etwa in einer Bus- oder Drehtür verfangen. Eine weitere häufige Unfallursache im Karneval sind Masken und schwarze Sonnenbrillen, verrutschende Hüte oder Perücken, die im entscheidenden Moment die Sicht nehmen. Die Folgen reichen nach den Erfahrungen der Versicherungsfachleute vom Sturz auf der Treppe bis hin zum schweren Verkehrsunfall, weil ein herannahendes Auto nicht gesehen wurde.
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Abgeltungsteuer -
die wichtigsten Neuerungen auf einem Blick
 
Es ist soweit: Anfang 2009 ist die neue Abgeltungsteuer in Kraft getreten, die die bisherigen Regelungen der Kapitalertragsteuer ersetzt. Für den privaten Anleger hat sich einiges geändert: Kapitalerträge aller Art können nun einheitlich mit 25 Prozent pauschal versteuert werden (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Riester-Fondssparpläne, die Rürup-Rente sowie jene private Renten- und Kapitallebensversicherungen mit einer Vertragsdauer von mindesten zwölf Jahren, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Das gilt auch für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, eine zwölfjährige Mindestlaufzeit erfüllen, und bei deren Fälligkeit der Erlebensfallleistung der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Künftig spielt die Art der Gewinne bei der Besteuerung von privaten Kapitaleinkünften keine Rolle mehr. Das betrifft Erträge aus Veräußerungsgeschäften, ebenso Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Investmentfonds und Zertifikaten. Dabei gilt es jedoch, einiges zu beachten. Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen hinsichtlich Rente und Wertpapier? Welche Freibeträge gibt es? Die Victoria Lebensversicherung gibt Auskunft über die wichtigsten Neuerungen.
Grundsätzlich ist jeder Bürger von den Neuregelungen der Abgeltungsteuer betroffen, dessen private Kapitaleinkünfte zusammen mit seinem übrigen zu versteuernden Einkommen zu einer individuellen Einkommensteuerbelastung über 25 Prozent führen. Das ist ungefähr bei einem steuerpflichtigen Einkommen ab 15.400,— Euro (Alleinstehende) bzw. 30.300,— Euro (Ehepaare) im Jahr der Fall. So behält zum Beispiel die Bank, bei der das Sparkonto oder Wertpapiere geführt werden, die anfallende Abgeltungsteuer ein und überweist sie an das jeweils zuständige Finanzamt. Wer allerdings die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann sich nach Auskunft der Victoria entweder über die Einkommensteuererklärung die Differenz zwischen individueller Einkommensteuer (kleiner 25 Prozent) und Abgeltungsteuer erstatten lassen oder sich mit der so genannten Nichtveranlagungsbescheinigung vollständig von der Einkommensteuer und damit von der Einbehaltung einer Abgeltungsteuer befreien lassen. Die Victoria rät in diesem Fall, die Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Der Sparerpauschbetrag für alle Kapitaleinkünfte in Höhe von 801,— Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602,— Euro (Verheiratete) ersetzt nun den bisherigen Sparerfreibetrag und den zugehörigen Werbungskostenpauschbetrag (zusammen ebenso 801,— Euro bzw. 1.602,— Euro). Wie bisher kann ein Freistellungsauftrag maximal in Höhe des Sparerpauschbetrages beantragt werden. Aber aufgepasst: nun werden auch Gewinne aus Kurssteigerungen auf den Freibetrag mit angerechnet. Davon sind auch die Erträge all jener Sparpläne für vermögenswirksame Leistungen betroffen, die seit Januar abgeschlossen wurden.
Werbungskosten werden nach Informationen der Victoria jetzt durch den Sparerpauschbetrag mit abgedeckt. Ein Anspruch auf Erstattung von im Zusammenhang mit der Kapitalanlage entstehenden individuellen Werbungskosten wie beispielsweise Reisekosten, Depotgebühren oder Fachliteratur besteht nicht mehr. Das bedeutet, dass künftig auch keine entsprechenden Belege mehr gesammelt werden müssen.
Die bisherige Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gilt für ab 1. Januar 2009 erworbene Wertpapiere nicht mehr. Gewinne, die sich aus Verkäufen von Kapitalanlagen ergeben (Veräußerungsgewinne), werden jetzt unabhängig von der Höhe pauschal mit 25 Prozent besteuert. Der Solidaritätszuschlag und eventuell fällige Kirchensteuern müssen extra entrichtet werden. Veräußerungen z.B. von Aktien und Fondsanteilen, die bis Ende 2008 (Stichtag: 31. Dezember 2008) erworben wurden, bleiben jedoch auch in Zukunft einkommensteuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird.
Wie bisher können Verluste aus Kapitalanlagen geltend gemacht werden. Allerdings dürfen sie nicht mehr mit den Gewinnen aus anderen Einkunftsarten, sondern nur noch mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Noch weiter eingeschränkt wird die Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Aktien. Veräußerungsverluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Diese Aufrechnung erledigt die Bank, die die Aktie führt. Sollte ein Anleger jedoch mehrere Depots bei verschieden Instituten oder im Ausland besitzen, muss er die Verluste dem zuständigen Finanzamt selbst mitteilen - gegebenenfalls mit der Einkommensteuererklärung.
Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zur Abgeltungsteuer lohnt es sich durchaus, die eigene Anlagestrategie noch einmal zu überprüfen. Mehr denn je spielen nämlich die persönlichen Rahmenbedingungen beim langfristigen Kapitalaufbau oder der Geldanlage eine Rolle.

Haus & Garten:
Nach Stürmen nicht nur das Dach kontrollieren

Der erste Frühjahrssturm ist vorbei und jeder Hausbesitzer freut sich, wenn seine Immobilie offensichtlich unbeschadet geblieben ist. Verständlich, doch raten die Experten der Victoria Versicherung zur Vorsicht: Kommen Personen oder Gegenstände später durch nicht behobene Sturmschäden zu Schaden, haftet der Hausbesitzer. Auch wenn das Unwetter also scheinbar glimpflich verlaufen ist, sollte man nach eventuellen Schäden Ausschau halten und diese dann gegebenenfalls schnell beheben. Das Augenmerk sollte dabei zum einen dem Dach und allen außen liegenden Installationen gelten - von der Antenne über die Regenrinne bis hin zur Solarzelle. Was häufig vergessen wird: Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers erstreckt sich auch auf Bäume, die auf dem eigenen Grundstück stehen. Daher ist es ratsam, nach stärkeren Unwettern zu überprüfen, ob diese insgesamt noch standfest sind und auch keine Äste auf Gehwege stürzen können. Ist ein Baum bereits vom Sturm gefällt worden, sind nicht nur überirdische Verwüstungen zu erwarten: auch die im Erdreich verlaufenden Versorgungsleitungen (Gas, Strom oder Wasser) können beschädigt sein. In diesem Fall sollte der Hausbesitzer sofort die Feuerwehr oder das zuständige Versorgungsunternehmen informieren, das dann überprüfen kann, ob die Leitungen intakt geblieben sind. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Versicherungen & Sicherheit:
Warnung vor dem Hund genügt nicht

Wenn der Hund trotz vorheriger Warnung zubeißt, haftet in der Regel der Halter - sogar, wenn das Tier angekettet ist. Die Hamburg-Mannheimer Versicherung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Angriffe durch Hunde als typische Tiergefahr gelten, für deren Verhinderung der Besitzer in jedem Fall verantwortlich sei. So argumentiert auch das Landgericht Coburg, das einen Hundehalter zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtete. Dieser hatte die Teilnehmer einer in seinen Räumen stattfindenden Geburtstagsparty ausdrücklich vor der Gefährlichkeit seines Hundes gewarnt, da das Tier schon vorher durch Beißattacken aufgefallen war. Ein achtjähriges Kind hatte sich dem im Hof angeketteten Vierbeiner trotzdem genähert und war prompt gebissen worden. Die Eltern verklagten den Hundehalter, der der Ansicht war, alles Erforderliche getan zu haben, um eine Bedrohung durch den Hund zu verhindern. Die Richter waren anderer Meinung. Zwar sei von einem normal entwickelten Achtjährigen zu erwarten, dass er wissen müsse, dass von fremden Hunden grundsätzlich eine Gefahr ausgehen könne. Daher habe das Kind durchaus eine Mitverantwortung. Trotzdem befand das Gericht, dass bei einem bekanntermaßen bissigen Hund Warnungen und Anketten als Schutzmaßnahmen nicht ausreichend seien. Vielmehr hätte der Besitzer den Hund ganz wegsperren müssen. Die Hamburg-Mannheimer Versicherung rät daher allen Hundebesitzern, ihre Vierbeiner bei Besuch im Zweifelsfall in einem für die Gäste unzugänglichen Raum oder Zwinger einzuschließen (Landgericht Coburg, Az.: 11 O 660/07)
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Haus & Garten: Streupflicht muss zumutbar bleiben
Wer als Eigentümer, Mieter oder beauftragter Dritter die Räum- und Streupflicht für die Verkehrswege an einer Immobilie übernimmt, haftet nicht automatisch für jeden Glatteisunfall. Die Hamburg-Mannheimer Versicherung verweist hier auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Wie das Gericht betont, stehe der Winterdienst immer unter dem Vorbehalt des Zumutbaren und entbinde Verkehrsteilnehmer nicht von angemessener Aufmerksamkeit und Vorsicht. Mit diesen Argumenten wurde dann auch die Schadensersatzklage einer Passantin zurückgewiesen, die auf einer vereisten Fläche gestürzt war. Das Eis hatte sich bei ansonsten trockener Witterung und Temperaturen über dem Gefrierpunkt durch Tropfwasser unter einer Straßenlaterne gebildet. Der Winterdienst war am Vortag ordnungsgemäß durchgeführt worden, es hatte keinen Anhaltspunkt für eine entsprechende Glatteisbildung gegeben. Auch sei die Eisfläche nach Ansicht der Kammer gut sichtbar gewesen, so dass die Klägerin das volle Verschulden für den Sturz traf (OLG Karlsruhe, AZ: 7 U 237/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Gesundheit: Krankenhausaufenthalte werden kürzer
Kliniken entlassen ihre Patienten heutzutage immer schneller. Inzwischen verbringen Patienten Erhebungen zufolge durchschnittlich rund vier Tage weniger im Krankenhaus als noch vor zwölf Jahren. Doch wer aus der Klinik nach Hause kommt, ist häufig noch lange nicht wirklich gesund. Muss dann eingekauft, Essen gekocht oder die Wohnung geputzt werden, ist mancher Rekonvaleszent damit ziemlich überfordert. Glück hat, wer da auf die Hilfe eines Familienangehörigen zählen kann. Für viele Betroffene ist das allerdings keine Selbstverständlichkeit mehr, erzwingt doch der Beruf oftmals eine größere Entfernung zur Familie oder spannt den eigenen Partner nicht nur zeitlich stark ein. Zurück aus der Klinik ist mittlerweile eine wachsende Anzahl von Singles nicht nur im Haushalt ganz auf sich allein gestellt. Daher empfiehlt die DKV bereits vor einem Krankenhausaufenthalt für die Zeit danach vorzusorgen und verlässliche Unterstützung zu organisieren.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe 

Gesundheit: Frauen frieren leichter
Wenn der Chef seine Mitarbeiterin im kalten Büro empfängt oder der Partner zuhause ständig die Heizung abdreht, zeugt dies nicht von bösem Willen sondern von messbaren biologischen Unterschieden. Studien zeigen nach Informationen der DKV, dass Frauen im Durchschnitt bereits bei 5 Grad höheren Temperaturen frösteln als Männer. Nach Auskunft der Fachleute gibt es hierfür mehrere Gründe: Männer sind durchschnittlich größer, ihr Körper gibt damit im Verhältnis weniger Wärme ab. Zudem haben sie buchstäblich das „dickere Fell“; männliche Haut ist etwa 15 Prozent dicker als weibliche - auch das beugt Wärmeverlusten vor. Männer verfügen darüber hinaus in der Regel über mehr Muskelmasse als Frauen. Diese ist gut durchblutet und sorgt so für höhere Köpertemperaturen. Auch Hände und Füße sind bei Männern besser durchblutet als bei Frauen, der weibliche Körper zieht bei niedrigen Temperaturen Wärme aus den Gliedmaßen ab und konzentriert sie im Unterleib. Dennoch weisen die Fachleute darauf hin, dass extremes Frieren oder Schwitzen durchaus ein Hinweis auf eine Erkrankung sein kann: Wer bei Minusgraden mit dem T-Shirt auskommt oder umgekehrt im Sommer eine dicke Strickjacke benötigt, sollte das mit seinem Arzt besprechen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe 

Gesundheit: Pflanzen im Büro halten gesund
Während der Winterzeit herrscht in den Büros häufig nicht das beste Klima. Ursache sind Heizung, Klimaanlage, Kopierer oder PC, die die Luft und dadurch die Schleimhäute vieler Beschäftigten austrocknen. Die Folge sind nicht nur gerötete Augen oder Konzentrationsschwäche, sondern auch eine erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten. Die Victoria Krankenversicherung empfiehlt ein simples Gegenmittel: Pflanzen im Büro verbessern nachgewiesenermaßen das Raumklima und beugen so Atemwegserkrankungen oder Hautproblemen vor. Dank der grünen Multitalente würden nicht nur die Giftstoffe aus der Luft entfernt, die Toner, Teppich oder Kunststoffe im Laufe eines Arbeitstages ausgasen. Auch die Feuchtigkeit der Raumluft werde erhöht und dank des abgegebenen Sauerstoffes die Konzentration der Beschäftigten gefördert. Den Fachleuten zufolge ist das Grün am Arbeitsplatz außerdem noch gut für die Seele, denn es schaffe eine entspannende und beruhigende Atmosphäre. Kein Wunder, dass einer Umfrage zufolge mehr als die Hälfte aller Büromitarbeiter Pflanzen mehr schätzt als eine perfekte technische Ausstattung.
Quelle: Victoria Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe 

Praktikanten wertvoller Nachwuchs
Praktikanten, die wie normale Mitarbeiter eingesetzt werden, haben auch Anspruch auf ein entsprechendes Gehalt. Laut ERGO-Versicherungsgruppe (D.A.S., DKV, Hamburg-Mannheimer und Victoria Versicherung) gilt das selbst dann, wenn vorher vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Praktikum im rechtlichen Sinne soll vor allem der Ausbildung dienen und nicht der reinen Erledigung von Aufgaben (LG Schleswig-Holstein, Az.: 4 Ca 1187d/08). Dies lohnt sich für beide Seiten: Praktikanten können ihre berufliche Qualifikation weiter ausbauen, und als Unternehmen lernt man die Mitarbeiter von morgen im Berufsalltag kennen. 
Quelle: ERGO-Versicherungsgruppe

Hörtest schon bei Neugeborenen
Seit Anfang des Jahres gehört ein Hörtest zur Neugeborenen-Erstuntersuchung. Dank der neuen schmerzfreien Untersuchung sollen Hörstörungen früher diagnostiziert werden. Bisher verstrich häufig kostbare Zeit, ehe man Hörprobleme erkennen und behandeln konnte. Während der ersten drei Lebensjahre aber bildet sich das Hörsystem aus, das insbesondere für die richtige Sprachentwicklung von entscheidender Bedeutung ist. Je später eine Störung festgestellt werde, mahnen Fachleute der DKV, desto größer das Risiko wichtige Entwicklungen durch ein mangelhaftes Hörvermögen zu verpassen.
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe

Wegeunfälle berufstätiger Eltern versichert
Müssen Eltern auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind zur Betreuungseinrichtung zu bringen, stehen sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie die Hamburg-Mannheimer Versicherung informiert, spielt die Art der Betreuung des Sprösslings dabei keine Rolle. Vorraussetzung für den Schutz sei laut Bayerischem Landessozialgericht nur die Berufstätigkeit zumindest eines Elternteils (Az.: L 17 U 45/07).
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe

Nachträgliche Besteuerung der Altersrenten erlaubt
Die im Alterseinkünftegesetz von 2005 vorgesehene nachträgliche Besteuerung von Altersrenten ist verfassungsgemäß. Wie die Victoria Lebensversicherung mitteilt, verstoße dies nach Ansicht des Bundesfinanzhofes nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung sei nicht gleichheitswidrig, da dem Gesetzgeber bei der Regelung komplexer Sachverhalte gröbere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden müssten (Az.: X R 15/07).
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe

Vorsorge: Mit Riester-Förderung zum Eigenheim
Eine gute Nachricht für alle potentiellen Häuslebauer: mit dem neuen Eigenheimrentengesetz aus 2008 dürfen Riester-Rentenverträge auch für den Erwerb des eigenen Heims verwendet werden. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Wie Fachleute der Victoria Lebensversicherung mitteilten, dürfen jetzt bis zu 100 Prozent des gebildeten steuerlich geförderten Kapitals zum Kauf von Wohnungseigentum eingesetzt werden. Sparer haben aber auch die Möglichkeit, mithilfe der Förderung spezielle, dafür zugeschnittene Baudarlehen zu tilgen. Die so verwendeten Mittel werden zur Gleichstellung mit anderen Riester-Produkten in den Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung einbezogen und deshalb in einem extra dafür eingerichteten Wohnförderkonto erfasst. Sie werden in der ursprünglich vereinbarten Ansparphase jährlich mit zwei Prozent fiktiv verzinst. Zum Ende der Ansparphase wird der aufgelaufene Saldo des Wohnförderkontos entweder als Einmalbetrag mit 30 Prozent oder verteilt bis zum 85. Lebensjahr versteuert. Einzige Bedingung für das verbraucherfreundliche Gesetz: die so finanzierten eigenen vier Wände müssen selbst bewohnt werden. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, sie schon zu Lebzeiten zu verkaufen.
Quelle: Victoria Lebensversicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Aufgepasst beim Frühjahrsputz
Wenn die ersten Sonnenstrahlen ins Haus fallen, steht für viele der Frühjahrsputz an. Doch Vorsicht ist geboten, denn nach aktuellen Statistiken lauern im Haushalt erhebliche Unfallgefahren. Rund 2,7 Mio. Menschen verunglücken jährlich im Haushalt. Haushaltsunfälle sind nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste Unfallart mit Todesfolge in Deutschland. Die Ursache - so Experten der Victoria Versicherung - ist vielfach Unachtsamkeit. Einfache Vorsichtsmaßnahmen können somit Schlimmes verhüten, zum Beispiel, wenn man einmal hoch hinaus muss: Rund 90.000 Deutsche verunglücken pro Jahr auf und mit Haushaltsleitern. Hier gilt: nur standfeste Leitern und Tritte mit dem GS-Zeichen bieten Sicherheit. Die Höhe der Leiter muss zur Körpergröße und zur Arbeitshöhe passen. Zudem sollten Leitern stets im richtigen Anstellwinkel, auf ebenem, hartem Boden aufgestellt werden, damit sie nicht kippen. Pantoffeln oder glatte Strümpfe bieten auf der Leiter nicht die notwendige Standfestigkeit, feste Schuhe schützen besser. Wenn man die gewünschte Stelle nicht bequem erreicht: lieber die Leiter einmal mehr zur Seite schieben als waghalsig nach links und rechts balancieren!
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe

Versicherungen & Sicherheit: Unwetter-Warnservice fürs Handy
Wenn das Wetter Kapriolen schlägt, geraten Autos ins Rutschen, knicken Bäume um und Fahrbahnen werden überflutet. Um vielen Bürgern künftig böse Überraschungen zu ersparen, bietet die Victoria Versicherung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst einen kostenlosen SMS Unwetter-Warnservice für alle an. Über das Handy wird man sofort informiert, wenn im eigenen Landkreis z.B. Glatteis, Orkan, Starkregen oder Gewitter drohen. Damit hat man dann die Möglichkeit, schnell zu reagieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an Haus oder Fahrzeug zu verhindern. Um den kostenlosen SMS-Dienst aufs Handy zu erhalten, genügt es, sich auf der Homepage der Victoria Versicherung (http://www.victoria.de) im Servicebereich zu registrieren. 
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe 

Haus & Garten: Vermieter dürfen Streupflicht abgeben
Wenn es schneit oder friert, sind normalerweise die Vermieter in der Pflicht. Sie sind gesetzlich dazu angehalten, die Wege zu ihren Mietshäusern zu räumen oder zu streuen. Sie dürfen diese lästige Pflicht aber auch abgeben und sind dann von der Haftung entbunden: Wenn Dritte zu Schaden kommen, muss der beauftragte Mieter oder die Fremdfirma dafür einstehen. Die Hamburg-Mannheimer weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Anfang 2008 hin, das den Vermieter bei derartigen Übereinkommen ausdrücklich aus der Haftung nimmt. Genau wie die Gemeinden, die auch ihre Streupflicht abgäben, dürften auch Haus-Eigentümer ihre Pflichten auf andere übertragen. Vermieter wären dann nur für eine lockere Überwachung verantwortlich und nur noch in Ausnahmefällen haftbar (Bundesgerichtshof, AZ: VI ZR 126/07). Wer als Vermieter hier auf der sicheren Seite sein will, sollte - etwa durch ein entsprechendes Dokument - nachweisen können, dass er Streu- und Räumpflicht abgegeben hat. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

Versicherung & Sicherheit: Umwege sind oft nicht versichert
Die Victoria Versicherung AG weist darauf hin, dass Umwege zur Arbeitsstelle von der gesetzlichen Unfallversicherung nur versichert sind, wenn sie auch eine nachvollziehbare Berechtigung haben. Dies war im folgenden Fall nicht so: Vor der Arbeit noch schnell tanken - kein Problem, dachte sich eine Dame und fuhr frühmorgens eine Tankstelle im Nachbarort an. Problematisch wurde es erst, als sie auf diesem Weg verunfallte und sich verletzte. Denn die gesetzliche Unfall-Versicherung sah dies nicht als Arbeitsunfall an und verweigerte deshalb ihre Leistung. Ausschlaggebend hierfür war, dass sich die Tankstelle zum einen in entgegen gesetzter Richtung zur Arbeitsstelle befand und zum anderen auch noch ausreichende Mengen an Benzin im Tank waren, um zu dieser zu gelangen. Dass die Berufsgenossenschaft mit dieser Einschätzung richtig lag, zeigt das daraufhin gefällte Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (Az.: L 3 U 195/07)
Quelle: Victoria Versicherung AG, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe 

Job & Finanzen: Belohnungsreise ist keine Dienstreise
Manchmal können Belohnungen auch tückisch sein: Wer auf einer vom Arbeitgeber spendierten Reise verunglückt, steht nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie die Hamburg-Mannheimer vermeldete, könne der Versicherungsschutz selbst dann hinfällig werden, wenn während einer derartigen Reise die Teilnahme an arbeitsspezifischen Diskussionen geplant gewesen sei. Das habe das Sozialgericht Düsseldorf in einer Entscheidung Ende Oktober 2008 deutlich gemacht (Az.: S 6 U 29/08). Ein Vertriebsspezialist war von seinem Arbeitgeber für seinen Arbeitseinsatz mit einem Segeltörn in der Karibik belohnt worden. Dabei verunglückte der 39-jährige schwer und wollte Leistungen seiner Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Die Düsseldorfer Richter teilten jedoch nicht die Meinung des Pechvogels, der Unfall sei im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung erfolgt. Obwohl in den Tropen wohl auch unternehmensbezogene Diskussionen stattgefunden hätten, habe der private Charakter der fünftägigen Belohnungsreise überwogen. Damit diente der Aufenthalt also in erster Linie der Erholung und nicht etwa der beruflichen Weiterbildung. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. 
Quelle: Hamburg-Mannheimer Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe